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Ein Kommentar zu “Gewerbegebiet Refrath Lustheide offenbar erledigt”

  1. Tomás M. Santillán

    ‎;-) Das ist doch eine gute Nachricht, aber das wirkt sich zunächst nicht auf das laufende Verfahren aus. Solange keine Mehrheit im Ausschuss oder im Stadtrat es stoppt, läuft es weiter. Für die Aufstellung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen muss man die Grundstücke, die davon betroffen sind, nicht besitzen. Denn es handelt sich eben um einen Plan, der solche Bebauungen dann ermöglicht. Dazu gibt es in der Vergangenheit viele Beisspiele.
    Denkbar ist ja, dass der Eigentümer morgen wieder seine Meinung ändert, wenn das Kaufangebot der Stadt um ein nettes Sümmchen erhöht wird. Vielleicht muss man aber auch auf die Erben warten und die verkaufen das Grundstück dann später. Wir erinnern uns an den U-Bahnbau in Bensberg. Auch dort haben sich Eigentümer gewehrt, dass der Tunnel unter ihrem Grundstück verlaufen soll. In solchen Fällen kann die Bezirksregierung zum Wohle der Allgemeinheit ihre Aufgabe als Enteignungsbehörde wahrnehmen. Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen findet man im Art. 14 Grundgesetz, Baugesetzbuch §§85,169 und im Landesenteignungs- und -entschädigungsgesetz – EEG NW. Ob die notwendigen Voraussetzungen dafür gegeben sind kann ich zunächst nicht sagen. Auch kann das kommunale “Planungverfahren” durch einen weiteren Plan ergänzt werden, indem man einen anderen Zugang zum geplanten Gewerbegebiet verschlägt. Ich würde mich also nichts zu früh freuen und jubeln. Die letzten Aussagen von Bürgermeister Lutz Urbach waren ziemlich klar. Er will das Gewerbegebiet dort durchsetzen.
    Ich stelle zwar schon eine Flasche Prosecco kalt, aber erstmal abwarten. Die Bürgerinitiative solte sich nicht davon abhalten lassen, weiter Unterschriften zu sammeln und Einwendungen zu erheben, solange das Verfahren nicht durch die Stadt “offiziell” gestoppt wurde.

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