Zahlen strudel

Am vergangenen Freitag hatte die Stadtverwaltung der Bürgerinitiative „Bürgerentscheid GL“ eine knappe Schätzung vorgelegt, was ein Erfolg eines Bürgerentscheids gegen den bereits unterschriebenen Belkaw-Vertrag Bergisch Gladbach kosten würde. 36 Millionen Euro, so das Ergebnis der wochenlangen Rechenarbeit.

Eine stolze Summe, die – so lautet der Vorwurf der Bürgerinitiative – offenbar die Bürger davor zurückschrecken lassen solle, das Bürgerbegehren zu unterschreiben. Immerhin 4300 Unterschriften sind notwendig für diesen ersten Schritt auf dem Weg zu einem Bürgerentscheid.

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Jetzt erläutert die Kämmerei auf Anfrage des Bürgerportals, wie diese Summe zustande gekommen ist – und warum das nur ein Teil der ganzen Wahrheit sei. Soviel vorab: nach Einschätzung der Stadtverwaltung würde ein Bruch des Belkaw-Vertrages noch weit mehr als 36 Millionen Euro kosten.

Zunächst noch einmal die zweigeteilte Kostenschätzung im Wortlaut, wie sie sich jetzt auf den Unterschriftenlisten der Bürgerinitiative wiederfindet:

Wegfall eines Zinsvorteils für den städtischen Haushalt aus der Weiterleitung von Krediten an die Bädergesellschaft, mit denen diese den Ankauf der BELKAW-Anteile finanziert (Summe für die ersten 10 Vertragsjahre rund 4 Millionen Euro).

Wegfall eines achtstelligen Betrages für den städtischen Haushalt (Summe für die ersten zehn Vertragsjahre: rund 32 Millionen Euro), da im Konsortialvertrag eine Gewinnausschüttung der Bäder GmbH an den städtischen Haushalt festgelegt wurde.

Zügig und gründlich

Bei der Einordnung legt die Stadtverwaltung Wert auf die Feststellung, dass die Berechnung zügig (innerhalb von 14 Arbeitstagen) und gründlich vorgenommen wurde. Immerhin handele es sich um eine wichtige Grundlage für die sehr weitreichende Entscheidung der Bürger, ob sie sich für das Bürgerbegehren und damit gegen die überwältigende Ratsmehrheit von 72 Prozent aussprechen.

Besonders schwierig sei die Frage gewesen, was man bei der Berechnung als potenzielle Kosten für die Stadt werten darf und was man überhaupt berechnen kann. Bei der juristischen Abwägung gebe es zwar eine aktuelle Rechtsprechung. Die sei seit dem Inkrafttreten des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF)  in Nordrhein-Westfalen aber nicht unbedingt auf dem neuesten Stand. Daher habe sich die Verwaltung intensiv von externen Juristen beraten lassen müssen.

Außerdem habe man viele Auswirkungen nur für die ersten zehn Jahre ausrechnen können, nicht aber über die volle Vertragslaufzeit von 20 Jahren.

Was bei der Berechnung ausgelassen wurde

Am Schluss seien dann viele Komponenten bei der Berechnung nicht aufgenommen worden. Die logische Konsequenz: In Wahrheit seien die Kosten noch viel höher als mit den 36 Millionen Euro ausgewiesen.

Zum Beispiel habe man keine Schätzung für die gesamte Laufzeit von 20 Jahren gemacht, weil nach den ersten zehn Jahre bei den  Krediten „ein Zinsanpassungsrisiko besteht, das nicht konkret schätzbar ist“.

Direkte negative Auswirkungen auf die städtische Bädergesellschaft durften aus juristischen Gründen nicht berücksichtigt werden: die Rechtsprechung stuft im Moment städtische Tochterunternehmen als „gemeindefremdes Vermögen“ ein. Demnach würden Kosten, die bei der Bädergesellschaft anfallen, nicht als städtische Kosten gewertet werden. Obwohl sie es faktisch doch sind.

Auf die Kosten der von der Bürgerinitiative geforderten Bürgerwerkstatt geht die Verwaltung erst gar nicht ein. Für eine solche Berechnung gibt es offenbar keine Rahmendaten – und die Kosten dürften angesichts der anderen Beträge nicht ins Gewicht fallen.

Ein Teil der Wahrheit – im Detail

Die Stadtverwaltung legt zudem Details offen, wie sie bei der Kostenschätzung vorgegangen ist.

Im ersten Schritt geht es um den entfallenden Zinsvorteil für den Kernhaushalt der Stadt Bergisch Gladbach. Dabei wurde konkrete durchgerechnet, wieviel die Stadt für Zins und Tilgung des 78-Millionen-Euro-Kredits aufnehmen muss. Das hatte Kämmerer Jürgen Mumdey allerdings schon im Vorfeld im Laufe der politischen Beratungen geliefert.

Zur Erinnerung: diesen Kredit nimmt die Stadt dank ihres guten Schuldnerstatus (eine Stadt kann nicht pleite gehen) auf und gibt ihn an die Bädergesellschaft weiter, über die der Belkaw-Deal ja abgewickelt wird. Dabei schreibt das EU-Beihilfeverbot der Stadt vor, diesen Kredit nur zu marktüblichen (also teureren) Konditionen weiter zu geben.

Die Differenz fließt an den städtischen Haushalt und betrage laut Kämmerei für die Jahre 2014 bis 2023: 3.964.734 Euro.

Im zweiten Schritt geht es um die Erträge für den städtischen Haushalt, die von der Belkaw über die Bädergesellschaft an die Stadt fließen sollen, bei einem erfolgreichen Bürgerentscheid aber ausbleiben würden.

Im Prinzip hat die Verwaltung dazu die Ausschüttung der Bäder GmbH an den städtischen Kernhaushalt (nach Abzug der Steuern, des Schuldendienstes und der Abdeckung der Bäderverluste) auf zehn Jahre summiert. Grundlage der Berechnung, so die Kämmerei, seien die Gewinnerwartungen der Belkaw (vor Steuern!).  Das Ergebnis, erneut für zehn Jahre: rund 32.000.0000 Euro.

Der Rest ist einfach: 32 + 4 =36

Weitere Informationen:
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Journalist, Volkswirt und Gründer des Bürgerportals. Mail: gwatzlawek@in-gl.de.

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4 Kommentare

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  1. Der Zinsvorteil lässt sich ja nachvollziehen, nicht jedoch die für den Haushalt darüber hinaus kalkulierten Erträge. Mit welcher Gewinnausschüttung wird den gerechnet? Offensichtlich mit der von der BELKAW erwarteten. Es ist offensichtlich mit einer Gewinnprognose von über 9 Mio. im Schnitt gerechnet worden. Ist das aber richtig? Denn es handelt sich ja nur um eine Prognose und diese können bereits schnell zur Makulatur werden.

    Damit überhaupt ein positives Ergebnis herauskommt, muss der Gewinnanteil der Stadt sehr deutlich über 6 Mio € liegen. Der Kämmerer Herr Mumdey selbst hatte ja einen Break Even bei über 6 Mio. genannt.

    P.S.: Die „Garantiedividende“ beträgt 4.387,5 TEUR p.a. vor Steuern.

    Rechnet man mit der „Garantiedividende“, denn NUR DIESE ist ja vertraglich zugesichert, so ergibt sich auch unter Berücksichtigung der Zinserträge überhaupt kein positiver kumulierter Cash Flow, weder über 10 noch über 20 bzw. 30 Jahre.

    Aber das ist ja kein Ergebnis im Sinne der Stadt.

  2. Warum denn das? Im Text steht doch eindeutig: „Im Prinzip hat die Verwaltung dazu die Ausschüttung der Bäder GmbH an den städtischen Kernhaushalt (nach Abzug der Steuern, des Schuldendienstes und der Abdeckung der Bäderverluste) auf zehn Jahre summiert.“

  3. Da die 32 Mio. Euro noch versteuert werden müssen ist es doch jetzt eindeutig, dass die Kostenschätzung falsch ist. Immerhin fließen Steuerliche Abzüge nicht unbedingt in den Städtischen Haushalt!