Die Strunde bei der Igeler Mühle.

Die Strunde bei der Igeler Mühle.

Bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Bergisch Gladbach muss aus Sicht des Natur- und Artenschutzes Priorität auf den Freiraumschutz gelegt werden.

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Angesichts des nicht mehr nur bevorstehenden, sondern eingetretenen Klimawandels mit weiter steigenden Temperaturen und höheren Niederschlägen insbesondere in den kälteren Monaten muss im gesamten Stadtgebiet ein hoher Anteil an Grün vorhanden sein, um

  • einerseits zur Temperaturabsenkung im innerstädtischen Bereich beizutragen
  • andererseits durch ausgedehnte Grünbereiche Frischluft und kältere Luft zu erzeugen

Der neue Flächennutzungsplan hat daher detailliert im innerstädtischen Bereich ein erhöhtes Maß an Grünbereichen mit der Funktion „Grünverbund“ festzusetzen, was teilweise auch unter dem Aspekt des Arten- und Naturschutzes als „Biotopverbund“ darzustellen und planerisch festzuhalten ist.

Dazu zählen Friedhöfe und Parkanlagen, die bereits jetzt mit entsprechender Widmung versehen sind.

Viel wichtiger aber ist auch im Flächennutzungsplan die planerische Sicherung breiter Gehölzstreifen an sämtlichen Bachläufen im Stadtgebiet, insbesondere in den verdichteten Wohnbereichen, weiterhin die Sicherstellung von Grünflächen und Wald, auch Strauchansiedlungen. Hier muss die Bauleitplanung klare Akzente setzen, da die Landschaftsplanung im Innenbereich nicht zum Zuge kommt.

Aus diesem Grünverbund mit einzelnen Festsetzungen sind Grünzüge zu entwickeln und im Flächennutzungsplan festzusetzen, in der späteren Bauleitplanung hat die Festsetzung und Sicherung von Einzelbäumen, Wald- und Heckenstreifen, Uferbereichen zu erfolgen.

Begrüntes Haus in Frankenforst

Begrüntes Haus in Frankenforst

Dach- sowie Fassadenbegrünung sind gleichfalls vorzugeben genauso wie ein Verbot, in den Siedlungen weitere Pflasterungen vorzunehmen oder Vorgärten zu Steinwüsten zu gestalten – selbst wenn das Regenwasser noch in den Boden gelangen sollte durch entsprechende Spalten oder Fugen: Zur Temperaturabsenkung und zum Klima- und Luftaustausch tragen diese Arten der Gartengestaltung nicht bei. Darauf hinzuweisen, gehört zu einem vorsorgenden Flächennutzungsplan.

Angesichts der Entwicklung ist es daher unausweichlich, mit dem Gut Boden und dem Wert Freiraumschutz äußerst sensibel umzugehen. Großflächige Siedlungsausweisungen, egal ob für Gewerbe oder Wohnbebauung, auf gegenwärtig landwirtschaftlich genutzten Flächen sind auszuschließen. Sie

  • erhöhen den Grad der Versiegelung
  • vernichten temperatursenkendes Grün aus Weideland
  • stehen Frischluftschneisen und Kaltluftentstehungsgebieten regelrecht im Wege, da der Luftaustausch durch neue Riegel in der Landschaft verhindert wird
  • sind kein Beitrag zu dem dringend erforderlichen Grünverbund
  • stehen dem Ziel, im Stadtgebiet Grünzüge vorrangig in West-Ost-Richtung aufgrund der vorherrschenden Windrichtung auszuweisen, entgegen.

Priorität für den Öffentlichen Personennahverkehr

Angesichts des kontinuierlich gestiegenen PKW-Aufkommens im Stadtgebiet (durch die Einkommensstruktur der Bergisch Gladbacher Bevölkerung geht der PKW-Bestand in Richtung 1:1 – nahezu jede Person ab 18 hat ein Auto – ) muss der Öffentliche Personennahverkehr eine absolute Priorität erhalten. Das bedeutet

  • zügige Ausweisung von Schnellbusspuren auf allen Hauptverkehrsverbindungen
  • Schnellbuslinien vom östlichen, nördlichen und südlichen Stadtrand zum S-Bahnhof Bergisch Gladbach sowie zum Busbahnhof Bensberg mit Anschluss an die Stadtbahnlinie: P+R-Flächen könnten in Spitze, Hebborn/Voiswinkel, Bockenberg (Knauber-Parkhaus) vorgesehen werden
  • Weiterbau der Stadtbahnlinie über Manhattan, Moitzfeld bis Spitze
  • Zügiges Planverfahren zum Bau eines zweiten Gleises für die S-Bahn-Linie 11 zwischen Köln-Dellbrück und Bergisch Gladbach
  • Ausbau eines qualifizierten Radwegesystems mit direkter Anbindung an Gewerbegebiete wie die Zinkhütte (Bahndammtrasse bietet sich dafür an), Gewerbegebiet Frankenforst/Bensberg, Schulzentren, Verwaltungsgebäude (insgesamt Bereiche mit starkem Publikumszuspruch)
  • Beibehaltung aller Bahnstrecken einschließlich der Umladestation im Gewerbegebiet Zinkhütte, um dem immer wieder propagierten Ziel: Verkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern, zukünftig gerecht werden zu können

Diese Vorgaben müssen im Flächennutzungsplan als klares Ziel vorgegeben und entsprechende Flächen zeichnerisch dargestellt werden, um die weiteren Details und Ausführungen im folgenden Bauleitplanverfahren zu regeln.

Luftbild Bergisch Gladbach. Foto: Google Maps

Bergisch Gladbach mit etwas Abstand betrachtet. Foto: Google Maps

Innenverdichtung muss sensible Außenbereiche sichern

Aus Sicht des RBN ist unter Wahrung des o.a. Grünverbunds grundsätzlich eine bauliche Innenverdichtung vorzunehmen, um die sensiblen Außenbereiche als Flächen für die Naherholung, die Freizeitgestaltung, den Natur- und Artenschutz sowie der Freiraumwahrung zu sichern.

Daraus folgt, dass Gewerbe- und/oder Industriegebiete insbesondere in den nördlichen, östlichen und südlichen Bereichen des Stadtgebiets, wo sich großflächige Wald- und Wiesenbereiche befinden, auszuschließen sind.

Vielmehr muss sich die Stadt in der Zukunft von der Absicht verabschieden, produzierendes Gewerbe neu im Stadtgebiet ansiedeln zu können, da dies ausschließlich zu Lasten des schutzwürdigen und zu sichernden Außenbereichs gehen wird.

Vielmehr sollte bei der Ansiedlung von Gewerbe auf den Sektor Dienstleistungen, Bildung und Fortbildung, Studium, Kunstakademie gesetzt und vorhandene Industrie- und Gewerbeflächen im innerstädtischen Bereich dafür genutzt werden – dies gilt für das Zanders-Gelände genauso wie für das frühere Köttgen-Gelände wie für den Bereich Kradepohl.

Der (Rheinisch-) Bergische Naturschutzverein ist seit 1975 die Stimme des Naturschutzes im Bergischen Land. Ursprünglich entstanden aus einer Bürgerinitiative engagieren sich Ehrenamtler quer durch das Bergische Land für den Schutz von Natur und Landschaft. Kontakt: info@bergischer-naturschutzverein.de

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