Was können Sie machen, wenn die Stadt die Eingaben zum FNP nicht rausrückt? Wie ist der Personalschlüssel meiner Kita?  Was zahlt die Stadt ihren Beratern? Mit dem Informationsfreiheitsgesetz können Bürger viele Auskünfte erzwingen. Wie das geht, das erläutert das Bürgerportal in einem Workshop gemeinsam mit dem Recherchebüro Correctiv. 

Der Workshop findet statt am 16. März, 19:30 Uhr, in der Redaktion des Bürgerportals. Bitte melden Sie sich per Mail an: info@in-gl.de. Der Workshop ist kostenlos, Mitglieder des Bürgerportal-Freundeskreis erhalten bevorzugten Zugang. 

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Geleitet wird der Workshop von Tania Röttgen. Sie ist Reporterin beim gemeinnützigen Recherchebüro Correctiv, mit dem das Bürgerportal auch in anderen Bereichen kooperiert, und Spezialistin für den Bereich Auskunftsrechte. Im Workshop liefert sie praktische Anleitungen, wie Bürger vor Ort das Informationsfreiheitsgesetz anwenden können. 

Der Zugang zu Originalinformationen wird für Bürger immer wichtiger. Es geht nicht nur um die abstrakte Kontrolle von Politik und anderen Entscheidern, häufig betreffen solche Informationen auch das ganz alltägliche, individuelle Leben. Wie ist der Personalschlüssel in den Kindergärten meines Stadtviertels? Wie vergiftet ist der Bach drei Straßen weiter und ist er sauberer als der Rhein? Solche Dinge wissen zu dürfen, ist Bürgerrecht.

Jeder kann bei Stadt- und Kreisverwaltungen, Bundesbehörden, Ministerien, Ämtern und oft sogar bei staatlichen oder kommunalen Unternehmen solche Dokumente oder Informationen bekommen. Egal ob Bürger, Blogger oder Journalist, egal wo Sie geboren sind oder wo Sie leben. Dafür gibt es eine ganze Reihe verschiedener Auskunftsrechte. Und die Informationen zu bekommen ist oft mit erstaunlich wenig Aufwand verbunden.

Hintergrund: Das Informationsfreiheitsgesetz

Das wichtigste Auskunftsrecht für Bürger ist das Informationsfreiheitsgesetz, das es in Deutschland seit 2006 gibt. Mit Hilfe des Informationsfreiheitsgesetzes bekommen Sie Zugang zu Originaldokumenten. Das Gesetz soll die demokratische Teilhabe stärken. Mit dem Zugang zu Originalinformationen sollen Bürger informiertere Entscheidungen treffen können – und das Handeln Ihrer gewählten Vertreter überprüfen.

In vielen Bundesländern gibt es – wie auch in NRW – eigene Informationsfreiheitsgesetze. In diesen Ländern sind dann auch alle Landesbehörden sowie die Einrichtungen der Kommunen zur Auskunft verpflichtet. 

Hier hat Correctiv viele Infos zum Informationsfreiheitsgesetz und zum Landesmediengesetz zusammen gestellt

Ihre Auskunftsrechte gehen jedoch weit darüber hinaus. So haben Sie auch das Recht auf Informationen von Gerichten und vom Staat finanzierten Firmen. Sogar von manchen privaten Unternehmen können Sie Informationen bekommen. Dazu gehören alle Unternehmen, die staatliche oder öffentliche Aufgaben übernehmen, zum Beispiel manche Forschungsinstitute, Jobcenter, Krankenhäuser oder Theater und die unter öffentlicher Kontrolle stehen.

Beauftragt der Staat – egal ob Bund, Land oder Kommune – Unternehmen mit öffentlichen Aufgaben, muss das zuständige Amt, das den Auftrag erteilt hat, auch Auskunft darüber geben, was das Unternehmen macht. Das gleiche gilt, wenn der Steuerzahler die Mehrheit der Anteile an einem Unternehmen besitzt. In diese Kategorie fallen zum Beispiel die lokale Stadtreinigung, Stadtwerke, die Post und die Bahn.

Auch Unternehmen, die ganz oder teilweise mit Steuergeldern finanziert werden, müssen Auskunft geben – etwa die öffentlich-rechtlichen Sender, Schwimmbäder, Bibliotheken und Kirchen. Hier müssen meist nur solche Informationen offenbart werden, die direkt mit der Nutzung der Steuergelder zu tun haben. Geheim bleiben dagegen Informationen wie Hintergründe zur Gestaltung des Fernsehprogramms.

Kleine kommunale Rechtskunde (1): Informationsfreiheit

Selbst Firmen oder Vereine, die ausschließlich mit privatem Geld arbeiten und keine Steuergelder erhalten, müssen in bestimmten Fällen Auskunft geben. Es geht im Kern nämlich darum, ob von einer Institution eine hoheitliche Funktion ausgeübt wird, ob sie also vom Sinn und Zweck her als Behörde zu definieren ist. Ein Beispiel ist der TÜV, der zwar eine private Institution ist, aber im Auftrag des Staates handelt. Damit ist der Bereich des TÜV, der als Aufgabe des Staates angesehen werden kann, auskunftspflichtig.

Neben dem Informationsfreiheitsgesetz gibt es weitere Auskunftsrechte, die Sie nutzen können. Das Umwelt- oder das Verbraucherinformationsgesetz zum Beispiel – oder Ihr Einsichtsrecht ins Grundbuch.

Was muss ich recherchieren, bevor ich mich an die Behörde wende? Wie formuliere ich einen Antrag? Welche Ausnahmen gibt es, welche Probleme können auftauchen und wie überwinde ich diese? All das möchten wir Ihnen gerne erklären, bei unserer Veranstaltung zu den Auskunftsrechten.

des Bürgerportals. Kontakt: info@in-gl.de

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