A
Arbeitskreis Haushaltskonsolidierung
Arbeitskreis, in dem alle Ratfraktionen vertreten sind. Soll Beschlüsse für die Sanierung des Stadthaushalts vorbereiten. Alle Berichte über den Interfraktionellen Arbeitskreis Haushaltskonsolidierung
F
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan (FNP) regelt grundsätzlich, welche Fläche einer Stadt für welche Nutzungen zugelassen sind, etwas für Wohngebäude oder Gewerbe. Der Gladbacher Nutzungsplan stammt von 1978 und soll nun in einem langwierigen Prozess (Integriertes Stadtentwicklungskonzept) neu erarbeitet werden.
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Freiwillige Aufgaben
In der Gemeindeordnung ist festgelegt, welche Aufgaben der Kommune freiwillig (im Gegensatz zu Pflichtaufgaben) sind. Das sind alle Aufgaben, zu denen die Stadt nicht aufgrund von Gesetzen verpflichtet ist. Dazu gehört zum Beispiel die gesamte Kinder- und Jugendarbeit oder alles, was mit Kultur zu tun hat. Befindet sich eine Kommune im Nothaushalt, muss sie jedes Jahr zehn Prozent dieser Ausgaben streichen – egal wie schwer das fällt.
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H
Haushaltssicherungskonzept (HSK)
Konzept zur mittelfristigen Sanierung des Stadthaushaltes. Listet alle Einsparmöglichkeiten auf und ordnet ihnen Prioritäten zu. Wird als Bestandteil des Haushaltes vom Rat verabschiedet.
I
Integriertes Stadtentwicklungskonzept
Dahinter steht ein Planungsprozess mit der Abkürzung ISEK 2030, der Potenzial und Bedarf der Stadt erfassen soll. Am Ende soll ein neuer Flächennutzungsplan stehen.
Informationen der Stadt zum ISEK 2030
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Interfraktioneller AK Haushaltskonsolidierung
siehe Arbeitskreis Haushaltskonsolisierung
N
Nothaushalt
Die Regeln zur “vorläufigen Haushaltsführung” finden sich in Paragraf 282 der Gemeindeordnung.
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P
Pflichtaufgaben
sind alle die Aufgaben einer Kommune, zu denen sie aufgrund von Gesetzen verpflichtet ist (im Gegensatz zu freiwilligen Aufgaben). Dazu gehören zum Beispiel die Verkehrssicherung, aber auch alle sozialen Ausgaben. Pflichtausgaben fallen auch im Nothaushalt nicht unter das jährliche Kürzungsdiktat.
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S
Stadtentwicklungsgesellschaft
Das Projekt einer Stadtentwicklungsgesellschaft wird seit 2007 kontrovers diskutiert. Die Befürworter wollen in dieser Gesellschaft städtische Immobilien rechtlich auslagern und bewirtschaften. Damit werden sie dem allgemeinen Haushaltsrecht entzogen, wodurch zum Beispiel bei der Erschließung neuer Gewerbefläche größere finanzielle Spielräume entstehen. Die Gegner sehen darin einen Nebenhaushalt, der der politischen Rolle des Stadtrats entzogen wird.
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