Piktogramm: Hakenkreuz in den Mülleimer

Anlässlich der Debatte um die Umbenennung der Agnes-Miegel-Straße haben wir uns grundsätzlich mit dem Thema Ehrungen für ehemalige NSDAP- SS- oder SA- Mitglieder befasst. Wir sind der festen Überzeugung, dass Menschen aus diesem Personenkreis keine Vorbildfunktion in einem demokratischen Staat einnehmen können. Ehemalige Nazis zu ehren ist zudem eine Verhöhnung der Opfer des Regimes. Die öffentliche und konsequente Distanzierung ist außerdem ein wichtiges Zeichen gegen Neonazis heute.

Folgenden Antrag haben wir wortgleich an den Haupt- und Finanzausschuss gerichtet:

Antrag:

Bündnis90/Die Grünen  beantragen, dass die nachfolgend aufgeführten Ausschlusskriterien für städtische Ehrungen angewendet werden. Als Ehrung wird u.a. verstanden: Ehrenbürgerschaft, Ehrennadel, Benennung von Straßen, Plätzen oder Einrichtungen. Soweit bei einer bestehenden Ehrung das Vorliegen eines der genannten Ausschlusskriterien bekannt wird, ist diese Ehrung zeitnah zurückzunehmen.

Ausschlusskriterien:

  • Mitgliedschaft in NSDAP, SA oder SS (sofern für die SS keine Zwangsverpflichtung vorliegt).
  • Ausnahmen hiervon können nur gemacht werden, wenn sich die Person aktiv am Widerstand gegen das NS Regime beteiligt hat
  • Beteiligung an Kriegsverbrechen

Begründung:

Dieser Antrag fokussiert sich auf widersinnige Ehrungen mit Bezug auf die NS-Zeit, da diese Kriterien einen weiten Personenkreis umfassen, und tatsächlich auch noch in jüngster Zeit in Bergisch Gladbach aufgetreten sind (etwa die nach dem früheren NSDAP Mitglied und Hitler-Verehrerin Agnes-Miegel benannte Straße).

Personen, die unter die genannten Kriterien fallen, haben im Kleinen oder im Großen die nationalsozialistische Diktatur unterstützt und sich damit direkt oder indirekt an den größten organisierten Verbrechen gegen die Menschlichkeit beteiligt.

In vielen Fällen wird eine NSDAP-Mitgliedschaft als vermeintliches “Mitläufertum” relativiert. Eine städtische Ehrung insinuiert  aber immer auch eine Vorbildfunktion des geehrten Menschen.

Aber auch ein “nur” Mitläufer der NSDAP kann nicht als Vorbild in einem demokratischen Staat dienen.

Begründete Ausnahmen kann es in Einzelfällen geben, wenn sich eine Person durch außergewöhnliche Taten hervorgetan hat, die ein Ausschlusskriterium weit überwiegen. Dies kann z.B. eine exponierte Tätigkeit im Widerstand trotz gleichzeitig  bestehender NSDAP Mitgliedschaft sein. Beispiel für eine deratige Ausnahme könnte etwa Oskar Schindler sein.

Gez. Maik Außendorf
Sachkundiger Bürger

Gez. Günter Ziffus
Fraktionsvorsitzender

Weitere Informationen:

Dipl.-Math. Maik Außendorf - Stadtratsmitglied für Bündnis 90 / Die Grünen - Sprecher für Verkehr und Wirtschaft - Stellv. Vorsitzender des Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Infrastruktur und Verkehr - Ordentliches Mitglied Haupt- und Finanzausschuss - Mitglied im Ortsvorstand und Vorstand...

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2 Kommentare

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  1. Ich finde es schon gut und sehr wichtig, dass wenigstens eine Partei sich .dazu äußert.

    Mich wundert es nur, dass sich die SPD nicht äußert, erstaunlich denn vor allem die Sozialdemokraten unter dem Terror des Nationalsozialismus gelitten haben.
    Vielleicht haben sich die Sozialdemokraten ja auch verändert, wie auch immer.

    Vor allem waren ja auch viele intellektuelle in der NSDAP vertreten.
    Die waren ja nicht dumm, konnten doch schon Recht von Unrecht unterscheiden.
    Sie würden doch auch nicht in eine Partei eintreten, ohne zu wissen welche Ideologie dahinter steht.

    Die Lehre ist:
    Bildung schützt vor Dummheit nicht.

  2. Mitläufertum: Wir sollten sogenannte Mitläufer des NS Regimes nicht nur verurteilen, es sei denn, wir können mit 100 %-iger Sicherheit sagen, dass wir in der damaligen Situation tapferer und mutiger als sie aufgetreten wären.
    Vielleicht waren unsere Eltern, Großeltern ect. auch Mitläufer? Wir sollten für sie, falls sie noch leben, und besonders auch für unsere Kinder glaubhafte Vorbilder sein, mit Ihnen über die Zeit sprechen, diskutiern, Demokratie (vor)leben, und vielleicht auch, nur wenn Einsicht da ist, endlich einmal vergeben.
    Auf keinen Fall aber sollten „Mitläufer“ irgendeine öffentliche Ehrung erhalten, da gebe ich Herrrn Außendorf völilg Recht. Sie dürfen im Schatten bleiben.