Die Schuldirektoren Felix Bertenrath und Wolfgang Knoch in einem nicht mehr zeitgemäßen Klassenraum.

Die Schuldirektoren Felix Bertenrath und Wolfgang Knoch zeigten 2014 die alten Räume

Die aktuelle Kostenschätzung für die Sanierung der Otto-Hahn-Schulen hat öffentliches Interesse geweckt. Daher informiert die Stadt Bergisch Gladbach mit dieser Pressemitteilung über den zeitlichen Ablauf, den das Projekt bisher genommen hat.

2013: Die erste grobe Schätzung: 18 Millionen Euro

Die Stadtverwaltung Bergisch Gladbach hat im Jahr 2013 vor Beginn der Planungen für die Sanierung der Otto-Hahn-Schulen ein Volumen von 18 Millionen Euro grob geschätzt. Grundlage dieser Schätzung war eine 1:1-Sanierung.

Diese 18 Millionen Euro wurden im Rahmen der Investitionsplanungen beschlossen. Mit diesem Stand konnte die Planerleistung ausgeschrieben und im Frühjahr 2014 auch vergeben werden.

Mehr Informationen:
Kosten für Sanierung schießen um 6,7 Millionen Euro in die Höhe, KSTA/BLZ
Debatte zum Thema in der Facebook-Gruppe „Politik in BGL”
Otto-Hahn-Schulen: Wenn Rektoren träumen dürfen, 29.4.2014
Diese Schulen in BGL werden saniert – mit diesen Kosten, 26.9.2014
Alle Beiträge zum Thema Schulsanierung

2014: Gemeinsame Planung mit den Schulen

Erst dann begann der Prozess, gemeinsam mit den Schulgemeinden in eine genauere Planung einzusteigen. Im Folgenden wurde konstruktiv zwischen beauftragtem Planungsbüro, Schule und der Verwaltung die konkrete Planung erarbeitet. Dabei wurden Bedürfnisse geäußert und Bedarfe formuliert.

Es wurde gerungen um Fachfragen wie Lehrerarbeitsplätze, eine abgeschlossene Aula, Naturwissenschaften, Computerräume, Inklusion etc.. Gleichzeitig wurden Fragen der Haustechnik und anderer Gewerke erstmals näher betrachtet.

2015: Kosten deutlich über den Ansätzen – im Millionenbereich

Das Ergebnis war beunruhigend; die Kosten schienen deutlich über den Ansätzen zu liegen. Daher gab es am 26. Januar 2015 einen umfassenden Termin in Bensberg, an dem die Planer den Stand der Dinge aus ihrer Sicht schilderten. Es war von einer Kostenerhöhung im kleinen bis mittleren siebenstelligen Bereich die Rede.

Und dann noch die Fassade

Aber: Die Fassade war nicht enthalten. In der daran anschließenden Diskussion wurden die Argumente abgewogen, ob es nicht sinnvoller sei, die Fassade mit anzupacken. Das Ergebnis dieses Termins war zunächst, dass die Planer noch einmal alle Kosten auf Einsparpotentiale hin überprüfen. Außerdem sollten sie die Kosten der Fassadensanierung als Option ermitteln. Die dritte Aufgabe an das Büro bestand darin, die anfallenden Kosten auf die Jahre aufzuteilen (Wann wird wie viel Geld benötigt?), damit wir unsere Investitionsplanung entsprechend prüfen können.

Schulausschuss wurde am 4.3.2015 informiert

Über eine abzusehende Verteuerung der Maßnahme wurde im Schulausschuss am 4. März 2015 informiert. (Tagungsordnung, keine Vorlage hinterlegt). In den folgenden Wochen wurde an den gestellten Aufgaben gearbeitet. Letztlich ließ die bisherige Planungstiefe erkennen, dass es mit den 18 Millionen Euro deutlich nicht getan sein wird, zumal es sinnvoll ist, die Fassade jetzt mit zu sanieren.

Für eine genaue Ermittlung der Zahlen muss aber das Planungsbüro sich detaillierter mit der Gesamtsanierung befassen, insbesondere auch die Fassadensanierung in die Planung mit einbeziehen. Dies bedeutet im Klartext, dass auf dieser Grundlage auch die erweiterten Planungsinhalte beauftragt werden müssen.

Vorschlag: Auftrag an Generalplaner erweitern, belastbare Zahlen einholen

In der Vorlage für den Ausschuss für Umwelt, Infrastruktur, Klimaschutz und Verkehr am 16. Juni 2015 schlägt die Verwaltung deshalb vor, den Vertrag mit dem bereits beauftragten Generalplaner zu erweitern, um belastbare Zahlen zu erhalten. Erst dann können Entscheidungen über wesentliche Sanierungsinhalte getroffen bzw. auch dann erst die entsprechenden Maßnahmenbeschlüsse gefasst werden.

Die gesamte Beschlussvorlage mit allen Maßnahmen und detaillierten Zahlen (Gesamtsumme: 27,25 Millionen Euro) wird weiter unten dokumentiert

Wann werden Politik und Bürgerschaft informiert?

Eine wichtige Frage, die sich in der aktuellen Diskussion zeigt, lautet: Wann informiert die Verwaltung die Politik beziehungsweise die Bürgerschaft?

Aus Sicht der Verwaltung sind dafür die Ausschuss-Sitzungen vorgesehen, die mit den Vorlagen vorbereitet werden. Der AUKIV beschäftigt sich am 16. Juni 2015 mit dem Thema, daher sind ab dem 8. Juni 2015 Experten der Verwaltung in den Arbeitsgruppen, um die Vorlagen zu erläutern und Fragen zu beantworten.

Bereits im März wurde berichtet, dass Kostensteigerungen zu erwarten sind.

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Dokumentation: Die Beschlussvorlage im Wortlaut

Tagesordnungspunkt: Erweiterung des Planungsauftrages zur Gesamtsanierung Schulzentrum Saaler Mühle

Beschlussvorschlag: 

Der Beauftragung des Generalplanungsbüros agn – smp GmbH aus Eltville mit der Leistungsphase 3 der HOAI auf Basis der Vorentwurfsergebnisse und unter Einbeziehung der Fassade-nerneuerung wird zugestimmt.

Sachdarstellung / Begründung: 

Im Jahr 2013 wurde ein europaweites Ausschreibungsverfahren für die Generalplanung der Sanierung des Hauptgebäudes des Schulzentrums Saaler Mühle durchgeführt.

Für die Sanierungsmaßnahme wurden 18.000.000 € im Haushalt im Investitionszeitraum von 2013 bis 2017 eingestellt.

Nach einem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb fiel die Entscheidung im Oktober 2013 im Verhandlungsverfahren aus wirtschaftlichen und inhaltlichen Gründen auf das Generalplanungsbüro SMP aus Oestrich-Winkel (heute agn-smp GmbH in Eltville).

Die Vergabebeschwerde eines unterlegenen Konkurrenten bedingte ein Nachprüfungsverfah-ren vor der Vergabekammer in Köln, wodurch erst im Juni 2014 der Vertrag mit dem ausge-wählten Planer geschlossen werden konnte.

Inhalt des Auftrages war die Generalplanungsleistung für die Modernisierung des Innenbereiches in den Leistungsphasen 1 bis 9 für die Bereiche Gebäude, Haustechnik, Tragwerks-planung, Freianlagen zuzüglich Umzugsplanung, SiGeKo und Bauphysik (Akustik und Schallschutz) sowie übergeordnete Planungsleistungen wie Projekthandbuch und Berichtwe-sen.

Das Ziel der Sanierung ist die Herstellung eines dem heutigen Stand der Technik entspre-chenden funktionsgerechten Schulgebäudes.

Der Generalplaner agn-smp ist zunächst nur mit der Stufe 1 des Gesamtauftrages bis zur Leistungsphase 4 der HOAI (Baugenehmigungsplanung) beauftragt worden.

1. Erläuterung des Vorentwurfes 

In enger Zusammenarbeit von Schulen, Verwaltung und Planern wurden in einem intensiven Planungsprozess das erforderliche Raumprogramm ermittelt, weitere Nutzungsanforderun-gen abgestimmt und nach Möglichkeiten zur Umsetzung im Gebäude gesucht.

Es wurde eine Lösung erarbeitet, mit der ein Großteil dessen umzusetzen ist, was die Nutzer für ein modernes und funktionierendes und in die Zukunft gerichtetes Schulkonzept benöti-gen:

  • Unterrichtsräume in ausreichender Anzahl
  • natürlich belichtete und belüftete Unterrichtsräume
  • moderne und sachgerechte technische Ausstattung der Unterrichts- und Fach-räume
  • ansprechende Sanitärbereiche
  • gute akustische Verhältnisse
  • Clusterstruktur
  • Differenzierungsräume
  • Aufenthaltsbereiche auf allen Ebenen mit unterschiedlichem Charakter
  • Barrierefreiheit
  • Mensa
  • abgeschlossene Aula als zentraler Treffpunkt und Veranstaltungsort
  • Mediathek und Selbstlernzentrum
  • je ein Lehrerzimmer für Realschule und Gymnasium in für die Nutzerzahl aus-reichender Größe
  • ausreichende Anzahl von Lehrerarbeitsplätzen
  • ausreichende Flächen für die Verwaltung

Wegen der begrenzten Möglichkeiten innerhalb des Bestandsgebäudes wurde darauf geach-tet, dass Räume möglichst mehrere Nutzungen erlauben, um die Vielzahl der gestellten Raumanforderungen erfüllen zu können.

Die Strukturen und Grundrisse mussten grundlegend geändert werden, um die komplexen Anforderungen aus den Nutzerbelangen, dem Brandschutz und der Technik zusammenzubringen.

1.1 Architektonischer Vorentwurf 

In den Ebenen vier und fünf sind Jahrgangscluster für beide Schulen untergebracht.

Jeder Cluster besteht aus vier bis fünf Unterrichtsräumen. Je Cluster sind ein kleiner Differenzierungsraum und ein geräumiger meist offener vielseitig zu nutzender Aufenthaltsbereich angeordnet.

Einschnitte im Bereich der früheren Lüftungsschächte im Norden und Süden des Gebäudes ermöglichen eine natürliche Belichtung der angrenzenden Unterrichtsräume.

Die überdachte Terrasse im Osten wird dem Innenraum zugeschlagen und somit dringend benötigter Unterrichtsraum gewonnen.

In den darunter befindlichen Ebenen zwei und drei sind weitere Unterrichtscluster und die Verwaltung angeordnet.

Der Verwaltungsbereich ist klar und übersichtlich strukturiert worden. Die Schulen erhalten nach Schulform getrennte Verwaltungsbereiche und Lehrerzimmer in einer angemessenen Größe.

Weitere Lehrerarbeitsplätze sind nutzungsbezogen in den einzelnen Geschossen verteilt.

In der Ebene eins befinden sich unverändert die Werkklassen und hier wurden die meisten Räume mit Sonderfunktionen angesiedelt:

  • erweiterte Mensa, mit angegliederter Lehrküche
  • natürlich belichtete und erweiterte Mediathek mit Selbstlernzentrum
  • Aufenthaltsbereich für den Ganztag mit Streitschlichter und Beratungsräumen
  • Hausmeisterloge im Haupteingang mit drei Arbeitsplätzen
  • Aula

Durch maßvolle Eingriffe wird die Funktionalität der Aula als zentrale Versammlungshalle der Schulen verbessert:

  • zusätzliche Oberlichter zur natürlichen Belichtung
  • Schiebeelemente zum räumlichen Abschluss der Aula
  • Entfernen einer zentralen Stütze vor der Bühne
  • Podeste

In der Ebene null sind die naturwissenschaftlichen Fachräume wieder an gleicher Stelle un-tergebracht.

Um möglichst viele Räume mit natürlichem Licht zu versorgen, wurde jedoch die Anord-nung der Räume verändert:

  • Längsausrichtung der Räume zur Fassade
  • Verlagerung der Chemieräume auf die Seite des externen Schülerlabors
  • Zuordnung direkt zugänglicher Sammlungs- und Vorbereitungsräume zu allen Fachräumen

Im Untergeschoss Ebene -1 werden Kellerräume zu Aufenthaltsräumen umgebaut. Durch Einschnitte in den Betondeckel der Pausenhöfe im Übergang zur Fassade erhalten die Räume künftig eine verbesserte natürliche Belichtung und Belüftung.

Im Süden konnte der Fachbereich Musik in drei großzügig geschnittenen Räumen und einer ausreichenden Anzahl von Nebenräumen untergebracht werden.

Durch die separate Lage wird der übrige Schulbetrieb weniger durch Schallemissionen be-einträchtigt.

Im Norden wird die Schülerselbstverwaltung für beide Schulen im Bereich des vormaligen Lüftungsschachtes untergebracht. Weiter entsteht hier ein großer Multifunktionsraum für kleinere Veranstaltungen, Klausuren und Arbeitsgruppen.

Auf den Grundrissebenen verteilen sich außerdem noch Informatikräume, notwendige Sani-tärbereiche für alle Nutzergruppen, Sammlungs- und Putzmittelräume.

Zur barrierefreien Erschließung wird ein neuer behindertengerechter Aufzug neben das nördliche Treppenhaus als Durchlader angeordnet. So gelingt es, die halbgeschossig versetzten Ebenen zentral zu erschließen.

Die geltenden Brandschutzvorschriften werden umgesetzt. Brandabschnitte und Rettungswegeführung ertüchtigt.

Mit Umsetzung des Entwurfes kann ein Gewinn von ca. 1250 qm Nutzfläche über alle Ebenen realisiert werden.

1.2 Haustechnischer Vorentwurf 

Sanitäranlagen 

Das komplette Trinkwassernetz, sowie das Abwassernetz und die Regenentwässerung inner-halb des Gebäudes werden erneuert. Sanitäre Einrichtungen und deren Vorrichtungen sind vorgesehen in: Vorbereitungsräumen zu Unterrichtsräumen, im Clusterbereich, in Fachräumen, Kunst- und Werkräumen, Mensa/Aula/ Versammlung, Küche und Lehrküche, Teeküche Lehrerzimmer, allen WC-Räumen von EG bis 2.OG inkl. Behinderten-WC.

Heizungsanlagen 

Die Wärmelieferung erfolgt durch eine Nahwärmeversorgung des Energieversorgers. Somit ist die Wärmeerzeugung (Kesselanlage) nicht Bestandteil der Sanierung. Für die Wärmeversorgung der Schule ist ein Anschluss an die Primärenergieversorgung vor-zusehen. Das komplette Heizungsnetz inkl. Heizkreisverteiler, Rohrleitungen und Heizkörper werden erneuert und hydraulisch abgeglichen.

Lüftung/Klimatisierung 

Das Gebäude beinhaltet durch die vorgegebene Bestandsstruktur sehr viele innenliegende Räume die aufgrund ihrer Raumtiefe von mehr als 7,5 m bei einer lichten Raumhöhe von 3 m, mechanisch be- und entlüftet werden müssen. Die Unterrichtsräume mit natürlicher Lüftung (Fensterlüftung) werden mit CO² Warnampeln ausgestattet um den Nutzer eine Orientierung für sinnvolle Fensterlüftung vorzugeben (Grenzwert 1000 ppm CO²).

Die Lüftungsanlage mit Zu- und Abluft werden mit Wärmerückgewinnung ausgeführt.

Für folgende Bereiche werden Lüftungsanlagen vorgesehen: WC Nord, Lüftung Ost (Klassenräume, Nebenräume), Aula, Mensa (Versammlungsstätte, Mensa, Speisesaal) Küche, Schul-küche, Lüftung West (Klassenräume, Nebenräume), WC West und in den Chemieräumen (Digestorien und Chemikalienschränken)

MSR 

Die Mess-, Steuer- und Regeltechnik wird auf einem eigenen PC/Server in der Schule inte-griert, wobei Heizung/Lüftung und Elektrotechnik als getrennte Systeme installiert werden.

Starkstromanlagen 

Die Verteilungen, Kabel und Leitungen, Verlegesysteme, Installationsgeräte und Gerätean-schlüsse werden erneuert.

Beleuchtungsanlagen 

Für die Beleuchtung im Gebäude werden ausschließlich Leuchten mit energiesparenden Leuchtmitteln, hohen Wirkungsgraden und EVG’s (Elektronischen Vorschaltgeräten) eingesetzt. Die Klassen- und Fachklassenräume, sowie die Lehrerzimmer und Gruppenräume wer-den mit Rasterleuchten in T5-Technik beleuchtet. Die Beleuchtung der Flure, Umkleiden, WC’s erfolgt mit Leuchten in LED-Technik. Die Sicherheitsbeleuchtung wird gemäß Brandschutzgutachten in LED-Technik ausgeführt. Ebenso die Außenbeleuchtung an den Gebäudezugängen. Die Außenbeleuchtung wird über Dämmerungsschalter bzw. Zeitschaltuhr gesteuert.

Aus Kostengründen wird auf eine Beleuchtungssteuerung mit Präsenzmeldung in den Klassenräumen verzichtet. Nur in den WC-Bereichen, Umkleiden, Fluren, und Treppenhäusern erfolgt eine Schaltung über Präsenzmelder.

Blitzschutz- und Erdungsanlagen 

Die Auffangeinrichtungen, Ableitungen und Fundamenterder werden erneuert. Sämtliche technische Einrichtungen und Rohrleitungssysteme werden in den Potentialausgleich eingebunden. Die Niederspannungshauptverteilung sowie die Unterverteilungen werden mit Überspannungsschutzeinrichtungen bzw. Blitzstromableitern ausgestattet.

Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen 

EDV Es sind zwei unterschiedliche Netze für Schulverwaltung und für Schule auszuführen. Es er-folgt eine strukturierte Verkabelung in Cat. 7. Vom Serverraum im Untergeschoß erfolgt eine Sternförmige Verkabelung zu den jeweiligen Etagenverteilern und von dort zu den Klassenräumen. Ebenso werden Anschlüsse für WLan vorgesehen.

Signalanlagen Das Behinderten WC erhält eine Lichtrufanlage.

Für den Hauptzugang wird eine Gegensprechanlage vorgesehen, mit optionaler Aufschaltung auf die Telefonanlage.

Zeitdienstanlage Es wird eine zentrale Uhrenanlage mit 12 Nebenuhren errichtet.

Sprachalarmierungsanlage (SAA) nach DIN 0833 Teil 4 Es wird eine neue SAA errichtet über die auch der Pausenruf erfolgt.

Fernseh- und Antennenanlage ist für einige Bereiche vorgesehen (Lehrerzimmer, Aula/Mensa, Clusterräume).

Gefahren- und Alarmanlagen 

Das Gebäude erhält gemäß Brandschutzkonzept eine Brandmeldeanlage mit Aufschaltung auf die Feuerwehr. Rauch- und Wärmeabzugsanlagen werden für Treppenhäuser, Aula und innenliegende Flure vorgesehen und gemäß Vorschrift errichtet. Die Bereiche Musik UG sowie Teile des Erdgeschosses erhalten eine Einbruchmeldeanlage, evtl. Videoüberwachung in sensiblen Bereichen.

Sonstiges 

Aus Kostengründen wird weitestgehend auf ein Automationssystem auf BUS-Technik ver-zichtet. Nur für die allgemeinen Bereiche (Flure, WC:s, Aula/Mensa, Außenbeleuchtung Jalousieanlage) wird ein Automationssystem vorgesehen und als eigenes System auf dem Leit-rechner dargestellt.

Förderanlagen 

Es wird ein neuer barrierefreier Personenaufzug mit insgesamt 8 Haltestellen mit 800 kg aus-geführt.

2. Kostenschätzung auf Basis des Vorentwurfes: 

Auf der Grundlage der zuvor dargestellten Vorentwurfsplanung hat das Planungsbüro die Kosten wie folgt abgeschätzt:

  • KG 200 Herrichten und Erschließen ca. 690.000,00 €
  • KG 300 Bauwerk –Baukonstruktion ca. 8.160.000,00 €
  • KG 400 haustechnische Gewerke ca. 6.850.000,00 €
  • KG 500 Außenanlagen ca. 240.000,00 €
  • KG 700 Nebenkosten (nachfolgend NK) ca. 3.260.000,00 €

Summe netto ca. 19.200.000,00 €

einschließlich Mehrwertsteuer, 19 % brutto ca. 22.850.000,00 € 

Die Ergebnisse der Vorplanung zeigen, dass das ursprüngliche Budget von 18.000.000 € überschritten wird, wenn man das Planungsziel einer Sanierung des Schulzentrums zu einer modernen bedürfnisgerechten Schule erfüllen will.

3. Fassade 

Die Fassade ist bereits heute in ihren überwiegenden Teilen älter als 20 Jahre. Nach dem Abschluss der Innensanierung hat sie schließlich ein Alter von über 25 Jahren erreicht.

Eine durchschnittliche Lebensdauer von ca. 30 Jahren vorausgesetzt, wäre also schon bald nach der erfolgten Sanierung ca. 2023 eine neue Fassade erforderlich.

Das Generalplanungsbüro wies darauf hin, dass die Fassade bei weitem nicht mehr den heutigen Anforderungen an den Wärmeschutz gemäß der Energieeinsparverordnung entspricht.

Durch die neue Fassade können bauphysikalische Problempunkte (sommerlicher Wärmeschutz, natürliche Belüftung) behoben werden Fassadenanschlüsse und Details lassen sich optimieren und Kosten sowohl in der Errichtung als auch in der Unterhaltung einsparen.

Ein gewisser Anteil Fassade, der bereits im Rahmen der Umsetzung des Entwurfes anfällt, ist in den Kosten enthalten (Obergeschoss wegen Terrassenausbau und neuen Gebäudeeinschnitten sowie im Untergeschoss für die neu gewonnenen Aufenthaltsflächen wie Multifunktionsraum und Musikbereich u.a.).

Dies veranlasste die Verwaltung eine Erneuerung der Fassade im Zuge der Sanierung zu er-wägen. Das Planungsbüro wurde beauftragt, eine Kostengegenüberstellung zwischen einer Fassadensanierung im Zuge der beauftragten Innensanierung zu einer nachgelagerten Fassa-densanierung auszuarbeiten.

Anteil Fassadenkosten des Vorentwurfes ca. 650.000 € brutto ohne NK

(OG Westen, Einschnitte, EG Mediathek, Untergeschoss Musik etc. sind bereits in den 22.850.000 € enthalten.)

Kosten Restfassaden im Zuge der Sanierung ca. 3.900.000 € brutto ohne NK 

Kosten einer nachgelagerten Sanierung ca. 6.250.000 € brutto ohne NK

Die Planer legen in ihrem Vorentwurf dar, dass die Sanierung als Teil der jetzigen Baumaßnahme ca. 2,3 Mio € (brutto ohne NK) günstiger ist, als wenn sie zu einem späteren Zeit-punkt durchgeführt wird.

Hinzu kommen Einsparungen für die Heizenergiekosten und geringere Honorarkosten.

Weitere Argumente, die für eine Fassadenerneuerung im Zuge der Sanierung sprechen:

  • Möglichkeit die Gebäudetechnik direkt auf die neue Fassade und ihre Kennwerte auszulegen
  • Vermeidung doppelter Kosten für Anpassungs- und Anarbeitungsmaßnahmen an die neue Fassade
  • Vermeidung erneuter Auslagerungskosten (alternativ muss die Maßnahme klein-teilig und über mehrere Jahre ausschließlich in den Sommerferien umgesetzt werden. Diese Art des Vorgehens bringt Mehrkosten an anderer Stelle – z.B. Baustelleneinrichtung, Materialkosten- mit sich.)
  • Vermeidung erneuter Beeinträchtigung des Schulbetriebes durch Bauarbeiten über einen längeren Zeitraum

Die Einbeziehung der Fassadensanierung in die anstehende Sanierung ist gemäß der Wirt-schaftlichkeitsbetrachtung von VV-10 Investitionscontrolling anzustreben.

Die Gesamtkosten der Sanierung werden sich unter Einbeziehung der Erneuerung der Rest-fassadenflächen um ca. 4.400.000 € (3.900.000 Brutto zzgl. 500.000 € NK) von 22.850.000 € auf insgesamt 27.250.000 €. erhöhen.

4. Beschlussvorschlag 

Um die Möglichkeiten und Vorteile einer mit der Sanierung zeitgleich vorgenommenen Fassadenerneuerung weiter auszuarbeiten, schlägt die Verwaltung vor, das Planungsbüro agn-smp GmbH aus Eltville, zusätzlich mit der Planung der Fassadensanierung bis zur Leistungsphase 3 der HOAI zu beauftragen.

Mit der höheren Planungstiefe und der genaueren Kostenberechnung können dann Bauablaufpläne erstellt werden und die tatsächlichen Mittelabflüsse bestimmt werden. Danach kann dann auch erst die Mittelverteilung auf die Haushaltsjahre festgelegt werden.

Bei diesem Beschluss handelt es sich ausschließlich um die Erweiterung der Planung; in einem der nächstens Sitzungen des AUKIV kann dann nach Vorlage der genaueren Kostenbe-rechnung eine Entscheidung über den Sanierungsumfang getroffen werden.

5. Finanzierung 

Zur Finanzierung der Maßnahme sind 18.000.000 € im Investitionszeitraum von 2013 bis 2017 bisher bereitgestellt bzw. vorgesehen:

2013  2014  2015  2016  2017

2.650.000 € 4.500.000 € 4.370.000 € 4.260.000 € 2.220.000 €

Die Mittel für die Erweiterung der Planungsleistung sind somit vorhanden.

Um die Kostensteigerungen abzufangen wurden im Wirtschaftsplan des Immobilienbetriebes vorsorglich folgende Ansätze beantragt:

Im Jahr 2017 Ansatzerhöhung um 2.000.000 € auf 4.220.000 €

Neue Ansätze in 2018 in Höhe von 4.000.000 € und 2019 in Höhe von 3.250.000 €

Diese Anforderungen stehen jedoch in Konkurrenz zu zusätzlichen Mittelanforderungen anderer Fachbereiche, daher bleibt die Priorisierung der Investitionen für den Doppelhaushalt 2016/2017 abzuwarten. Diese Vorgehensweise ist mit dem FB 2 und dem Stadtkämmerer abgestimmt.

Hier werden offizielle Pressemitteilungen der Stadtverwaltung veröffentlicht. Sie geben nicht die Meinung des unabhängigen Bürgerportals iGL wieder.

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1 Kommentar

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  1. Wir von der FDP sind die letzten, die die Priorität von Investitionen in Bildung in Frage stellen würden! – Dennoch erinnern wir daran, dass auch in diesem Bereich wirtschaftliche Rahmenbedingungen nicht völlig ausgeblendet werden dürfen; es ist zu unterscheiden, was notwendig ist und was (nur) wünschenswert.
    Notwendig sind sicher eine zeitgemäße Ausstattung der Schule an IT und digitalen Lernmitteln sowie der Naturwissenschaftsräume und der Bibliothek. – Zu bedenken ist jedoch: Was für Schule A investiert wird, steht für andere ebenfalls bedürftige Schulen vor Ort nicht mehr zur Verfügung. Hier ist eine verantwortlich Abwägung zu treffen, bevor man auf allen Seiten hohe Erwartungen weckt.

    Erlaubt sei angesichts dieses neuerlichen Beispiels für ein Aus-dem-Ruder-Laufen der ursprünglich definierten Kosten eine gewisse Skepsis, wie denn andere Kalkulationen zu bewerten sind, die in letzter Zeit von der Verwaltung vorgenommen wurden. – Müssen wir nun bei den anstehenden Projekten und Investitionen jeweils stillschweigend einen höheren zweistelligen Prozentsatz aufschlagen, um eine realistische Größenordnung zu erreichen …?!