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Claudia Rottländer, geschäftsführende Gesellschafterin der DORNBACH Treuhand GmbH & Co. KG

Claudia Rottländer, geschäftsführende Gesellschafterin der  DORNBACH Treuhand GmbH & Co. KG

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Fahrradfahren ist wieder modern, die Verkehrsverhältnisse auf den Straßen unterstützen diese Entwicklung. Wenn dann noch der Arbeitgeber ein Dienstfahrrad finanziert, kommen vielleicht auch Arbeitnehmer auf den Geschmack, die bislang ausschließlich auf Auto und öffentliche Verkehrsmittel gesetzt haben.

Grundsätzlich kommt als Dienstfahrrad jedes Fahrradmodell in Betracht. Ob Rennrad, E-Bike oder Pedelec. Selbst wer ein Dienstrad hat, muss damit nicht jeden Tag zu Arbeit fahren. Angestellte dürfen sogar zusätzlich einen Dienstwagen haben.

Inzwischen gibt es mehrere Anbieter, bei denen Firmen Dienstfahrräder für ihre Angestellten leasen können. Dabei muss immer der Arbeitgeber zuerst einen Rahmenvertrag mit dem Anbieter unterzeichnen. Zusätzlich zum Leasingvertrag ist regelmäßig eine Diebstahlversicherung verpflichtend.

Für die private Nutzung hat der Arbeitnehmer ein Prozent der unverbindlichen Bruttopreisempfehlung als geldwerten Vorteil zu versteuern.

Anders als beim Dienst-PKW sind die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte nicht zusätzlich zu versteuern, es sei denn, es handelt sich um ein Fahrrad, dessen Motor Geschwindigkeiten von über 25 km/h ermöglicht.

Im Rahmen der Gehaltsabrechnung ergibt sich folgendes: Der Arbeitnehmer erhält das Fahrrad 

  •  als zusätzlichen Gehaltsbestandteil oder
  • Barlohnumwandlung, indem der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Gehalts zugunsten von Sachlohn (Fahrradnutzung) verzichtet.

Die Finanzbehörden weisen darauf hin, dass die sog. Rabatt-Freigrenze von 44 Euro pro Monat nicht angewandt werden darf, sodass der Vorteil der Privatnutzung danach nicht steuerfrei belassen werden kann.
Zudem können Arbeitnehmer die Pendlerpauschale von 30 cent/Entfernungskilometer als Werbungskosten berücksichtigen.

Nach 36 Monaten kann der Angestellte das Rad dann kaufen – wie bei Leasingangeboten üblich für einen Bruchteil des Preises – oder sich ein Neues aussuchen. Liegt der Kaufpreis unter dem ortsüblichen Endpreis, ist der entstehende Preisvorteil als geldwerter Vorteil anzusetzen.

Aufgepasst: die Finanzverwaltung hält nach drei Jahren 40 Prozent der auf 100 Euro abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers im Zeitpunkt der Inbetriebnahme für angemessen! Ein niedrigerer Wertansatz ist durch Gutachten nachzuweisen, ansonsten laufen Arbeitnehmer und Arbeitgeber Gefahr unliebsamer Überraschungen bei der nächsten Lohnsteuerprüfung.

Wer für eine bestimmte Zeit seinen Führerschein abgeben muss, kann nicht auf ein beliebiges E-Bike umsteigen. Erlaubt sind dann nur Pedelecs, die den Fahrer beim Treten unterstützen.

Wir beraten Sie gerne, Ihre Claudia Rottländer

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DORNBACH ist eine überregional tätige Unternehmensgruppe in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Rechtsberatung und Unternehmensberatung. National ist das Unternehmen mit mehreren Standorten  vertreten und beschäftigt insgesamt 400 erfahrene Wirtschaftsprüfer und Steuerberater im Verbund mit spezialisierten Rechtsanwälten und IT-Beratern. Dornbach betreut neben Privatpersonen vorwiegend mittelständische Unternehmen, Unternehmen der öffentlichen Hand sowie gemeinnützige Einrichtungen.

DORNBACH Treuhand GmbH & Co. KG
Gronauer Mühlenweg 1, 51465 Bergisch Gladbach
Tel. 02202 983060
Mail: crottlaender@dornbach.de

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ist geschäftsführende Gesellschafterin der DORNBACH Treuhand GmbH & Co. KG in Bergisch Gladbach. Neben der Gestaltungsberatung ist das steuerliche Gemeinnützigkeitsrecht ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit.

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