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Claudia Rottländer, geschäftsführende Gesellschafterin der DORNBACH Treuhand GmbH & Co. KG

Claudia Rottländer, geschäftsführende Gesellschafterin der  DORNBACH Treuhand GmbH & Co. KG

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Schon bei der Erstellung des Businessplans stellt sich Gründern die Frage nach der steuerlichen Belastung: je nach Rechtsformwahl und Gewinnermittlungsmethode gilt es im Zahlenwerk einiges zu berücksichtigen. Hier ein Überblick:

Rechtsformwahl und Gewinnermittlung

Bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen unterliegt der Gewinn der Einkommensteuer sowie bei Überschreiten des Freibetrags von EUR 24.500 der Gewerbesteuer. Bei Kapitalgesellschaften fallen Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer an.

Gewinnermittlungszeitraum ist grundsätzlich das Kalenderjahr, unter bestimmten Voraussetzungen kann das Wirtschaftsjahr auch vom Kalenderjahr abweichen.

Hinsichtlich der Gewinnermittlungsart ist zu unterscheiden:

Im Handelsregister eingetragene Kaufleute (GmbH, oHG, KG) sind grundsätzlich zur Bilanzierung verpflichtet und zwar ab dem ersten Geschäftsvorfall.

Bei Kapitalgesellschaften ist der Zeitpunkt des Abschlusses des Gesellschaftsvertrags maßgeblich. Die doppelte Buchführung ermittelt einen periodengerechten Gewinn, d.h. alle einem Jahr zuzuordnenden Aufwendungen und Erträge werden erfasst und die steuerlichen Konsequenzen im Abschluss berücksichtigt.

Einzelkaufleute, die die Schwellenwerte von TEUR 600 Umsatz und TEUR 60 Gewinn in zwei aufeinander folgenden Jahren nicht überschreiten, werden von der Verpflichtung zur Bilanzierung befreit. Sie ermitteln den Gewinn durch eine Einnahme-Überschussrechnung. Maßgeblich ist hierbei jeweils der Zeitpunkt des Zuflusses und Abflusses von Betriebseinnahmen und Ausgaben. Entsprechend ist der Steueraufwand (betriebliche Gewerbesteuer, Umsatzsteuerzahlungen und –erstattungen) bei Zahlung/Erstattung zu berücksichtigen.

Die wichtigsten Steuerarten

Einkommensteuer

Einzelkaufleute und Gesellschafter von Personengesellschaften haben ihren Gewinn (-anteil) zusammen mit anderen steuerpflichtigen Einkünften (z.B. Vermietungseinkünfte) der Einkommensteuer zu unterwerfen. Dabei können Verluste grundsätzlich berücksichtigt/verrechnet werden. Die Gewerbesteuer ist zu einem bestimmten Teil auf die Einkommensteuer anrechenbar.

Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften unterliegen der Einkommensteuer unter Anrechnung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer.

Körperschaftsteuer

Kapitalgesellschaften unterliegen der Körperschaftsteuerpflicht. Der Steuersatz beträgt hier 15% zzgl. Solidaritätszuschlag.

Gewerbesteuer

Diese fällt bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften sowie Kapitalgesellschaften zusätzlich an. Ihre Höhe ist u.a. abhängig vom sog. Hebesatz der Gemeinde, in der das Unternehmen tätig ist. Ein Daumenrichtwert sind hier 15%.

Die drei vorgenannten Steuerarten sind sog. Ertragsteuern. Unter Berücksichtigung von zeitlichen Unterschieden ergibt sich grundsätzlich eine gleichhohe rechtsformneutrale Besteuerungslast.

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer wird auf Warenlieferungen und sonstige Leistungen des Unternehmers im Inland erhoben. Der allgemeine Steuersatz beträgt 19 Prozent, im Ausnahmefall 7 Prozent, bestimmte Umsätze sind steuerbefreit. Durch Leistungs-/Materialbezug anfallende Vorsteuer kann mit der Umsatzsteuer verrechnet werden. Der Saldo ist regelmäßig monatlich dem Finanzamt zu melden und abzuführen.

Es gibt noch vieles wichtiges mehr zu erläutern, wir beraten Sie gerne,

Ihre Claudia Rottländer

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DORNBACH ist eine überregional tätige Unternehmensgruppe in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Rechtsberatung und Unternehmensberatung. National ist das Unternehmen mit mehreren Standorten  vertreten und beschäftigt insgesamt 400 erfahrene Wirtschaftsprüfer und Steuerberater im Verbund mit spezialisierten Rechtsanwälten und IT-Beratern. Dornbach betreut neben Privatpersonen vorwiegend mittelständische Unternehmen, Unternehmen der öffentlichen Hand sowie gemeinnützige Einrichtungen.

DORNBACH Treuhand GmbH & Co. KG
Gronauer Mühlenweg 1, 51465 Bergisch Gladbach
Tel. 02202 983060
Mail: crottlaender@dornbach.de

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ist geschäftsführende Gesellschafterin der DORNBACH Treuhand GmbH & Co. KG in Bergisch Gladbach. Neben der Gestaltungsberatung ist das steuerliche Gemeinnützigkeitsrecht ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit.

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