Die potenzielle Wohnbaufläche Sc 16d schließt sich an die Bebauung des Odenthaler Marktwegs an und umfasst 1,2 Hektar

Mit der (zweiten) Offenlage beginnt an diesem Montag die nächste Etappe auf dem Weg zum Flächennutzungsplan. Gut vier Wochen lang haben die Bürger jetzt Zeit, den abgeänderten Entwurf zu prüfen und Einwände zu erheben. Das Bürgerportal hat im Vorfeld die Bürgerinitiativen nach ihrer aktuellen Position gefragt.

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Die BI Schildgen beginnt mit einer Stellungnahme, die sich sowohl auf die konkrete Fläche Sc 16d (Odenthaler Marktweg) als auch auf den gesamten Entwurf bezieht. Darüber hinaus moniert die BI grundsätzliche Planungsfehler.

Den neuen FNP-Entwurf mit Steckbriefen für alle potenziellen Flächen finden Sie hier. Der Steckbrief für die Fläche Sc 16d befindet sich im Anlagenband auf Seite 82.

Dokumentation: Stellungnahmen der Bürgerinitiative Schildgen:

Stellungnahme 1: Fläche Sc 16d muss deutlich verkleinert werden.

Der Boden in diesem Bereich besteht aus Gley, der 2016 sogar Boden des Jahres war. Dieser entspricht der Bodenschutzstufe 3. Der Rheinisch Bergische Kreis stellte dazu in seiner Stellungnahme fest:

„Aus Sicht des Bodenschutzes ist diese Fläche nicht geeignet. Der überwiegende Teil des Plangebietes liegt laut Bodeninformationssystem des geologischen Dienstes im Bereich mit besonders schutzwürdigen Böden (Stufe 3) mit Archivfunktionen. Die Bebauung dieser Flächen ist mit dem Bodenschutzrecht nicht vereinbar, da sich die naturgeschichtlichen Eigenarten eines Bodens nicht kompensieren bzw. wiederherstellen lassen.”

Da eine Kompensation oder Wiederherstellung nicht möglich ist macht es keinen Sinn, festzulegen, dass im Bebauungsplan auf eine Kompensation für Inanspruchnahme geschützter Böden geachtet werden müsste.

Stellungnahme 2: Begrenzung der Wohneinheiten

Die Neuausweisung von Wohnbauland in Schildgen, Katterbach und Nussbaum soll auf höchstens 200 Wohneinheiten begrenzt werden. Im Entwurf wird eine Neuausweisung von 21,3 Hektar Wohnbauland geplant, was bei der von der Verwaltung geforderten dichteren Siedlungsdichte wahrscheinlich über 1000 Wohneinheiten entsprechen wird.

Bereits bei den Erhebungen des Mobilitätskonzeptes hatte es sich gezeigt, dass die Straßen Altenberger-Dom-Straße im Bereich Schildgen sowie die Kempener- und im weiteren Verlauf die Paffrather Straße in den Hauptverkehrszeiten überlastet sind.

Dies hat sich im Rahmen der Verkehrsuntersuchung des Planungsbüros VIA bestätigt.

Zitate FNP-Entwurf:

„Die meisten Kraftfahrzeuge befahren die Kempener Straße/Paffrather Straße, Schnabelsmühle, Dolmanstraße/Refrather Weg, Lustheide, Frankenforster Straße, Bensberger Straße/Gladbacher Straße, Steinstraße sowie die L289. Für diese Straßen wird in Teilbereichen eine Belastung von über 20.000 Fahrzeugen an einem Wochentag ermittelt.”

„Die höchsten Auslastungsquoten sind auf der Kempener Straße, Im Grafeld, Stationsstraße, Schnabelsmühle, Gronauer Mühlenweg, In den Auen, Dolmanstraße, Bensberger Straße/Gladbacher Straße, Kadettenstraße und der L289 zu verzeichnen. Dabei liegen die Auslastungsquoten bereits teilweise über den angenommenen Kapazitäten der Straße.”

Pro Wohneinheit muss mit 2 Personen gerechnet werden, pro Person mit 3 Fahrten am Tag. Es kann nicht sein, dass die Straßen, die jetzt schon überlastet sind noch mehr Verkehr bewältigen sollen.

Stellungnahme 3: Ziel für Einwohnerzahl definieren

Der Entwurf muss für Bergisch Gladbach eine Einwohnerzahl als Ziel definieren. Der FNP sollte eine klare Zielvorgabe für das Bevölkerungswachstum nennen. Es ist nicht zu erklären, warum dies nicht geschieht.

Dabei werden die Aufgaben des FNP im Entwurf eigentlich korrekt aufgeführt:

„Der Flächennutzungsplan ist dabei das planerische Instrument der Gemeinde, um im Rahmen der durch Artikel 28 Grundgesetz gesicherten Planungshoheit für das gesamte Gemeindegebiet die „beabsichtigte städtebauliche Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen” (§ 5 Absatz 1 Baugesetzbuch). Die Gemeinde trifft in diesem Plan grundlegende planerische Aussagen über die von ihr angestrebte Bodennutzung.”

„Aus den Formulierungen des Baugesetzbuches ergibt sich, dass eine Orientierung der Planung an zukünftigen Bedarfen erforderlich und geboten ist. Das Baugesetzbuch formuliert dies in § 5 Absatz 1, wonach die Darstellungen des Flächennutzungsplanes „nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde” erfolgen müssen.”

„Der Flächennutzungsplan stellt die zukünftig gewünschte Flächennutzung dar.”

Es geht um die Bedürfnisse der Gemeinde, bei uns also um die Bedürfnisse von Bergisch Gladbach. Nun müsste erst einmal geklärt werden, wie diese Bedürfnisse aussehen.

Wie soll Bergisch Gladbach in Zukunft aussehen? Soll sich Bergisch Gladbach weiter durch ein Wohnen im Grünen auszeichnen oder zu einer Art dicht besiedelten Vorstadt von Köln entwickeln?

Man hätte entscheiden können, das FNP-Verfahren mit dem Erstellen eines Leitbildes zu starten. Dies wurde aber nicht als notwendig angesehen, weil es bereits ein Dokument gab, das Leitbildcharakter hat. Zu Beginn der Ausschusssitzungen wurde festgelegt, dass ISEK 2030 als Leitbild gelten soll.

Dies wird auch im FNP-Entwurf erwähnt, aber in den aktuellen Planungen nicht konsequent umgesetzt. Statt die Gelegenheit zu nutzen, die Zukunft unserer Stadt aktiv zu gestalten wird sich ständig verändernden Prognosen hinterhergelaufen.

Denn wenig später heißt es im Entwurf plötzlich:

„Anschließend werden in Kapitel 6 die zukünftigen Bedarfe an Wohnbauflächen (siehe Kapitel 6.1) und Gewerbeflächen (siehe Kapitel 6.2) errechnet. Diese beruhen auf Prognosemethoden, die eine Berechnung der notwendigen Flächenbedarfe ermöglichen.”

Hier ist schon ein grundlegender Fehler erkennbar. Der Bedarf an Wohnbauflächen soll sich nach den Bedürfnissen der Gemeinde richten und nicht nach Prognosen, wie viele Menschen gerne ihren Wohnort in die Gemeinde verlegen wollen.

Im Ergebnis wandern so viele Menschen nach Bergisch Gladbach ein, dass die Stadt seit rund 15 Jahren durchschnittlich um etwa 200 Einwohnerinnen und Einwohner pro Jahr wächst.

Tatsächlich ist der Einwohnerzuwachs gerade in den letzten Jahren stärker als erwartet: 

„Die Bevölkerungszahl Bergisch Gladbach ist von 110.812 im Jahr 2014 auf 112.696 im Jahr 2016 gestiegen (städtische Daten, Stand jeweils 31.12.). Bis zum 30.06.2017 stieg die Bevölkerung weiter um 142 Einwohner auf 112.838. Damit hat die aktuelle Bevölkerungszahl bereits den prognostizierten Zielwert des Jahres 2018 der Varianten 3 und 4 übertroffen, die ursprünglich als Datengrundlage für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes herangezogen werden sollten.”

„Obwohl in den Jahren 2015 bis 2017 keine neuen größere Wohnbauflächen in Bergisch Gladbach entwickelt worden sind, übersteigt die tatsächliche Entwicklung somit alle bisher prognostizierten Bevölkerungszahlen.”

Schlimm ist, dass aus dieser Entwicklung völlig falsche Schlüsse gezogen werden. Wenn von der Gemeinde das Ziel angestrebt wird auf 116.000 bis 120.000 Einwohner anzuwachsen (und selbst das wurde nicht einmal beschlossen, das Ziel in ISEK 2030 lautete eine Stabilisierung der Bevölkerungszahl durch Zuzüge aus der Region!!) dann ist es doch wunderbar, wenn dies gelingt, ohne dass Wohnbauland in einem größeren Maße neu ausgewiesen werden muss.

Stattdessen glaubt die Verwaltung, jetzt erst recht Wohngebiete planen zu müssen: 

„Die nach den Ergebnissen der Prognosen zu erwartenden Entwicklungen stellen die Stadt Bergisch Gladbach nicht nur im Bereich Wohnen vor erhebliche Herausforderungen. Sie sind im Rahmen der Neudarstellungen von Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan nach den Regelungen des Baugesetzbuches zu berücksichtigen.”

Dies ist eine völlige Fehleinschätzung der Aufgabe des FNP. Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes müssen nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde erfolgen. Der FNP hat nicht die Aufgabe, Neubauflächen für die die maximal verkaufbaren Immobilien zu schaffen.

Im Moment findet ein kräftiges Bevölkerungswachstum statt, ohne dass größere Flächen als Wohnbauland neu ausgewiesen werden müssen. Und zusätzlich bestehen ja sogar noch gute Chancen, größere innerstädtische Gebiete wie das Zandersgelände oder den Bereich an den Kalköfen als z.B. Mischgebiete mit Wohneinheiten entwickeln zu können.

Die Infrastrukturen von Bergisch Gladbach lassen ein maximales Wachstum an Einwohnern nicht zu. Am offensichtlichsten ist dies im Bereich des Verkehrs. Das Mobilitätskonzept bietet Lösungen nur bis zu einem Bevölkerungswachstum auf 115.168 Einwohner bis zum Jahre 2030 und nicht mehr.

Wenn die Pläne des FNP-Entwurf für die Neuausweisung von Wohnbauland umgesetzt würden müssten die meisten Bergisch Gladbacher Bürger mit einer deutlichen Abnahme ihrer Lebensqualität rechnen.

Stellungnahme 4: 116.000 Einwohner

Es soll bis zum Jahr 2035 eine Einwohnerzahl von 116.000 angestrebt werden. Dies übersteigt schon die Ziele im ISEK 2030 (hier wurde eine Stabilisierung der Einwohnerzahlen angestrebt).

Das Mobilitätskonzept zeigt nur Lösungen bis zu einer Einwohnerzahl von 115.168 auf. Ein stärkeres Bevölkerungswachstum würde zu erheblichen Verkehrsproblemen führen.

Die voraussehbaren Bedürfnisse der Gemeinde liegen mit Sicherheit nicht bei einem Wachstum auf über 116.00 Einwohnern. Wenn ein solches Bedürfnis angenommen wird muss es begründet werden:

§2a Baugesetzbuch: Die Gemeinde hat im Aufstellungsverfahren dem Entwurf des Bauleitplans eine Begründung beizufügen. In ihr sind entsprechend dem Stand des Verfahrens
1. die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Bauleitplans (…) darzulegen.

Im vorliegenden Entwurf werden Ziel und Zweck eine Bevölkerungswachstums nach den Bedürfnissen der Gemeinde (also Bergisch Gladbachs) nicht dargestellt

Stellungnahme 5: Kein Neuausweisung wegen Ersatzbedarf

Es soll keine Neuausweisung von Wohnbauland aufgrund eines angeblichen Ersatzbedarfes geben.

Dass aktuell ein so starkes Bevölkerungswachstum möglich ist zeigt die falschen Annahmen der Verwaltung.

Diese geht davon aus, dass Neubauten größtenteils nur in Baulücken entstehen können (also auf bisher „leeren” Baugrundstücken). Tatsächlich findet aber ein Großteil der Neubautätigkeit auf Grundstücken statt, die durch den Abriss von Gebäuden freiwerden. Hier werden oft Einfamilienhäuser durch Immobilien mit mehreren Wohneinheiten ersetzt. Die Verwaltung verlangt dagegen sogar einen Ersatzbedarf.

Ersatzbedarf beschreibt den Bedarf, der durch Abriss oder Zweckentfremdung von Wohneinheiten entsteht. Für den Ersatzbedarf werden 2195 (!) Wohneinheiten im Bereich neuer Wohngebiete (also sozusagen auf der grünen Wiese) geplant.

Hier wird so getan, als ob auf dem Grundstück der abgerissenen Häuser Brachflächen verbleiben.

In der Regel erfolgt nach Abriss einer Immobilie in Bergisch Gladbach aber ein Neubau, oft mit einer höheren Anzahl von Wohneinheiten. Dies gilt übrigens nicht nur für Bergisch Gladbach sondern für die meisten Städte.

Entsprechend steht etwa bei der Anleitung zur Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise im Rahmen des Genehmigungsverfahrens des Landes Baden Württemberg:

„Nachdem großflächiger Abriss von Wohnungen seit längerem nicht mehr gängige Praxis ist, dürfte ein entsprechender Ersatzbedarf regelmäßig nicht mehr vorkommen.”

Hinweis: Die Textstellen in kursiver Schrift sind Zitate aus dem FNP-Entwurf

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des Bürgerportals. Kontakt: info@in-gl.de

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