Ein Bild, auf das die Polizei immer wieder trifft: In den Lehrerzimmern diverser Schulen wurde hoher Sachschaden angerichtet, aber wenig erbeutet

Ein weiterer Schuleinbruch wirft neue Fragen auf: Ein 14-Jähriger, der bereits in der vergangenen Woche bei einem Einbruch erwischt wurde, hat es am Dienstag wieder getan, vor den Augen der Polizei. 

Die Zahl der Einbrüche in Schulen und Kindergärten in den vergangenen Woche in Bergisch Gladbach ist auf inzwischen 40 Fälle angewachsen. Und obwohl die Polizei sechs Täter ermittelt hat, reißt die Serie nicht ab. Offenbar auch deshalb, weil einige Täter unbelehrbar sind.

Wie die Polizei jetzt berichtet, war einer zivilen Streife am Dienstag gegen 15:30 Uhr ein Junge auf seinem Fahrrad aufgefallen. Sie kannten ihn, weil er am Donnerstag vergangenen Woche nach einem Einbruch im Kindergarten am Pannenberg aufgegriffen, auf der Wache vernommen und massiv verwarnt worden war;  gegen ihn läuft ein umfangreiches Ermittlungsverfahren.

Dieser 14-Jährige fuhr jetzt in Richtung Fröbelschule. Die Beamten folgten ihm, verloren ihn kurz aus den Augen, fanden sein Fahrrad aber rasch am Zaun des Schulgeländes.

Brechstange und Sturmhaube

Nach einigen Minuten kam der Schüler aus Richtung der Schule. Seine Jacke habe er vors Gesicht gezogen, nur die Augen seien zu sehen gewesen. Am Fahrrad nahmen ihn die Polizisten fest und durchsuchten ihn. Sie fanden Einbruchswerkzeug, Münzgeld und einer Sturmhaube.

In der Fröbelschule zeigte sich, dass dort eingebrochen worden war. Im Lehrerzimmer war eine Geldkassette aufgebrochen, etwas Münzgeld gestohlen worden.

So sah es in der GGS Herkenrath nach einem Einbruch aus. Foto: Archiv

Seit Wochen ist die Polizei mit einem erheblichen Aufwand mit dieser Einbruchsserie befasst, aber trotz ihrer Ermittlungserfolge ein Stück weit machtlos.

Zur Sache: Jugendstrafrecht
Das Jugendstraftrecht ist das für Jugendliche (14- bis 17-Jährige) und z. T. auch für Heranwachsende (18- bis 20-Jährige) geltende Straf- und Strafprozessrecht; es weicht in wesentlichen Grundsätzen vom allgemeinen Strafrecht ab.

In Deutschland beginnt die strafrechtliche Verantwortlichkeit mit der Vollendung des 14. Lebensjahres, wenn der Jugendliche zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug war, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln (§ 3 Satz 1 JGG).

Kinder unter 14 Jahren sind schuldunfähig (§ 19 StGB).

Auf Heranwachsende wird trotz zivilrechtlicher Volljährigkeit das J. angewendet, wenn im Einzelfall der Täter zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand oder es sich bei dem Charakter der Tat um eine Jugendverfehlung handelt (§ 105 JGG).

Der Unterschied zum Erwachsenenstrafrecht liegt beim materiellen Strafrecht im Bereich der Rechtsfolgen der Tat. Eine Jugendstraftat ist in erster Linie durch Erziehungsmaßregeln (Erteilung von Weisungen; Anordnung, Hilfe zur Erziehung nach § 12 JGG in Anspruch zu nehmen) zu ahnden; wenn diese nicht ausreichen, um dem Täter das Unrecht der Tat und seine Einstandspflicht hierfür bewusst zu machen, wird die Straftat mit Zuchtmitteln(Verwarnung; Erteilung von Auflagen, z. B. Schadensersatz, Zahlung von Bußen; Jugendarrest) oder mit Jugendstrafe geahndet.

Als Maßregeln der Besserung und Sicherung können die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt, die Führungsaufsicht oder die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet werden. Nachträgliche Sicherungsverwahrung bei Verurteilungen nach J. kann gemäß § 106 JGG erfolgen.

Quelle und weitere Infos: Bundeszentrale für politische Bildung

Das Jugendstrafrecht setzt für Maßnahmen gegen 14-Jährige hohe Hürden. Eine lückenlose Überwachung der Schulen und Kitas im Stadtgebiet ist nicht möglich. Und eine Videoüberwachung ist auch nur dann sinnvoll, wenn die Kameras ständig beobachtet werden. Da sich die Täter maskieren ist das Videomaterial bei einer späteren Auswertung wenig aufschlussreich.

Nach wie vor haben es die Einbrecher offenbar vor allem auf Bargeld abgesehen. Nur in einem Fall am Pfingstwochenende hatten sie eine größere Zahl von Tabletts gestohlen; wie das in die Einbruchsreihe passt, ist noch ungeklärt.

In den meisten Fällen hatten die Täter Schränke in den Lehrerzimmern aufgebrochen und durchsucht. Die Schulen weisen aber immer wieder daraufhin, dass dort schon lange kein Geld mehr aufbewahrt wird.

Hinweise und Beobachtungen nimmt die Polizei unter  02202 205 120 entgegen.

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1 Kommentar

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  1. …diese Hilflosigkeit ist unglaublich! Diese Kosten werden durch die Steuern auf den Bürger umgelegt.