Wie kann die Stadt dafür sorgen, dass eine Entlastung bei den Kita-Beiträgen bei den Eltern angemessen ankommt? Zunächst war der Jugendhilfeausschuss trotz der Kritik der Grünen einem Vorschlag der Verwaltung gefolgt – doch nun machen sich auch SPD und FDP mit dem grünen Bündnispartner für eine andere Lösung stark.

Der Schritt des Landes NRW, ab dem Herbst ein zweites Kindergartenjahr beitragsfrei zu stellen, hatte im Jugendhilfeausschuss (JHA) eine lange Debatte über die Umsetzung ausgelöst. Denn in Bergisch Gladbach müssen Eltern von Geschwistern, die gleichzeitig eine Kita besuchen, schon seit vielen Jahren nur einen Beitrag zahlen.

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In der Kombination führt das dazu, dass die NRW-Entlastung bei vielen Eltern nicht spürbar wird. Daher hatte die Verwaltung vorgeschlagen, die Beitragssatzung anzupassen.

Schon im Ausschuss hat Theresia Meinhardt (Grüne) kritisiert, dass damit   Familien mit höheren Einkommen überproportional entlastet werden – und eigentlich eine größere Entlastung einkommensschwachen Familien wünschenswerter wäre.

Ein Auffassung, der sich die SPD und FDP jetzt in einem gemeinsamen Antrag für den Haupt- und Finanzausschuss am Dienstag anschließen. Grüne, SPD und FDP hatten sich im Vorfeld der Kommunalwahl im September zu einem sogenannten Ampelbündnis zusammengeschlossen.

Die CDU hatte sich im Ausschuss offen für ein grundsätzliche Reform der Elternbeiträge gezeigt, aber dafür plädiert, das nach der Kommunalwahl gründlich anzugehen.

Freibetrag auf 30.000 Euro erhöhen

Konkret strebt das Ampel-Bündnis an, erst ab einem Jahreseinkommen von 30.000 (statt bislang 20.000) Euro Kita-Beiträge einzuziehen. Das würde nach Angaben der Stadtverwaltung zu Mindereinnahmen in Höhe von 470.000 Euro führen.

Den Spielraum dafür, so das Bündnis, könne man gewinnen, wenn man die Familien mit höherem Einkommen jetzt weniger stark entlastet. Das Vorbild dafür liefert das sogenannte „Kölner Modell“: Dort wird der Beitrag für das zweitteuerste Kind vom Beitrag des teuersten Kindes abgezogen.

Im Ergebnis würde sich für Familien mit einem Einkommen bis 60.000 Euro bei der Entlastung gegenüber dem Vorschlag der Verwaltung (160 Euro) nichts ändern.

Bei einem Einkommen über 60.000 würde die Familie dagegen nur noch um 112,50 Euro entlastet – und damit deutlich geringer, als beim Verwaltungsvorschlag.

Zur Verdeutlichung hat das Bündnis die Rechenbeispiele der Verwaltung um das Kölner Modell ergänzt. Die Berechnungen finden Sie im Antragstext, den wir im folgenden dokumentieren.

Dokumentation

des Bürgerportals. Kontakt: info@in-gl.de

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3 Kommentare

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  1. Vielen Dank für die Klarstellung…das wäre zu schön gewesen…beste Grüße

  2. Guten Abend, Sie schreiben in Ihrem Artikel das Eltern deren Kinder gleichzeitig eine KiTa besuchen nur einen Beitrag zu zahlen haben, in der Satzung der Elternbeiträge unter Paragraph 2 Punkt 7 ist dies allerdings anders geregelt…wissen Sie hier etwas genaueres? Wie kommen Sie zu dieser Aussage? Unsere Erfahrung sagt da leider etwas anderes…vielen Dank und beste Grüsse

    1. Stimmt, Sie haben Recht. Für das zweite Kind ist der halbe Satz zu zahlen, erst das dritte Kind ist beitragsfrei. Bitte entschuldigen Sie diese Ungenauigkeit.