In einem offenen Brief an Bürgermeister und Ratsfraktionen kritisieren Eltern, dass die Stadt für Februar bis Mai die OGS-Beiträge einziehe – obwohl die Kinder zuhause betreut werden. Die Stadt würde zwar auf die Hälfte der Beiträge verzichten – wenn das Land mitzieht. Darüber wird noch immer verhandelt, die Eltern stecken in der Warteschleife.

Distanz- und Wechselunterricht haben berufstätige Eltern in der Pandemie an ihre Grenzen gebracht: Politik, Kommunen und Schulen forderten die Familien dazu auf, die Kinder zuhause zu betreuen statt in die Offene Ganztagsschule (OGS) zu schicken. Gleichwohl wurden für die Monate Februar bis Mai die OGS-Beiträge eingezogen. Dagegen gibt es Protest. Wie in dem offenen Brief von Eltern der GGS Kippekausen vom 24. Mai.

Darin schildern die Eltern dass die Schule darum gebeten habe den individuellen Betreuungsbedarf „gewissenhaft“ zu prüfen. Dieser sei vor allem bei systemrelevanten Berufen gegeben, schrieb die Schule. Sie forderte die Eltern zur Anmeldung „mit Begründung“ auf, sollten sie ihre Kinder in die OGS geben wollen.

Keine Leistung – keine Beiträge

Viele Eltern folgten dem Appell. Doch damit seien den Familien erheblicher organisatorischer Aufwand entstanden, meinen die Eltern der GGS Kippekausen in ihrem Schreiben. Homeoffice, familiärer Schichtdienst, Arbeit in den Abendstunden – all dies habe bei Familien zu Mehrbelastungen geführt.

Daher protestieren sie jetzt entschieden gegen den Einzug der OGS-Beiträge für Februar bis Mai 2021. „Keine Leistung – keine Beiträge“, ist das Argument. Schließlich seien die Betriebskosten der Familien eher noch gestiegen, sie hätten flexibel auf die Anforderungen in der Pandemie reagiert.

Vier Monate sind nicht „vorübergehend“

Die Stadt hatte nach Angaben der Eltern in einer Mail vom 12. Mai argumentiert, dass der Einzug der Gelder gerechtfertigt sei, da die OGS-Einrichtungen nach wie vor betrieben würden. Zudem habe ein Urteil des OVG Münster aus 2018 bestätigt, dass auch bei einer vorübergehenden Schließung entsprechende OGS-Beiträge „nicht unangemessen“ seien. „Vier Monate sind aus unserer Sicht nicht als vorübergehende Schließung anzusehen“, halten die Eltern dagegen.

Sie fordern die Entlastung der Eltern von den OGS-Beiträgen für Februar bis Mai 2021 sowie grundsätzliche Regelungen, sollten die Einschränkungen des OGS-Betriebs anhalten. Die Stadt möge sich an ihre Aussage zu Beginn von Corona halten, wonach die Pandemie für Eltern von Klein- und Grundschulkindern eine besondere Belastung darstelle.

In Köln, Bonn und dem Oberbergischen Kreis sei eine Aussetzung bzw. Rückerstattung der OGS-Beträge schließlich auch möglich.

Stadt erlässt Beiträge, wenn …

Heute hat die Stadt sich nun in einer Pressemitteilung dazu geäußert, ohne direkt auf den offenen Brief einzugehen. Es gebe zahlreiche Anfragen von Eltern, die Beiträge für Kindertagesstätte, Offene Ganztagsschule und Kindertagespflege auch für weitere Monate zu erlassen, heißt es in der Mitteilung.

Die gute Nachricht bei der Stadt: Sie ist auf die Erstattung der Beiträge vorbereitet. So habe der Rat bereits am 12. Januar 2021 einen Vorratsbeschluss gefasst, wonach Elternbeiträge auch für die Monate Februar, März und April nicht erhoben werden sollten.

Voraussetzung: Das Land müsse 50 Prozent der Mindereinnahmen erstatten. Mit dieser Regelung hatten Land und Kommune die Eltern bereits im Januar 2021 entlastet.

Per Dringlichkeitsentscheidung sei zudem am 3. Mai 2021 auch auf die Beiträge für Mai, Juni und/oder Juli verzichtet worden, erklärt die Stadt weiter. Voraussetzung auch hier: „(…) sofern das Land die Beiträge für die Monate Mai, Juni und/oder Juli aussetzt und 50 Prozent der Mindereinnahmen erstattet“, schreibt die Stadt.

Leere Schule, volle Kassen: Eltern wehren sich gegen den Einzug der OGS-Beiträge, ohne dass ihre Kinder betreut werden

Der Schwarze Peter wurde mithin von der Stadt an das Land weitergereicht. Dabei klärt die Stadt Bergisch Gladbach die Angelegenheit nicht direkt mit der Regierung in Düsseldorf. Verhandlungsführer ist vielmehr der Städte- und Gemeindebund NRW.

Und der habe Ende April das Angebot des Landes abgelehnt, die Beiträge für zwei Monate zu erstatten, heißt es im Rathaus. Angestrebt werde indes eine Lösung von Februar bis Mai 2021. Ganz im Sinne des Elternprotests.

Irritationen, und kein neuer Sachstand

Doch nun wird es verworren: In einem Ministerschreiben vom 26. Mai 2021 sei den Eltern mitgeteilt worden, dass nach dem beitragsfreien Monat Januar 2021 auch die Monate Mai und Juni beitragsfrei gestellt werden sollen, erklärt die Stadt in ihrer heutigen Pressemitteilung.

„Das irritiert mich,“ kommentiert die Fachbereichsleiterin Jugend und Soziales, Sabine Hellwig, dieses Ministerschreiben, „weil es zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden nach wie vor nicht zu einer Einigung gekommen ist.“

Sie habe vergangenen Freitag, 21. Mai 2021, in einem Telefonat mit dem Städte- und Gemeindebund erfahren, dass weiterhin verhandelt werde. Dieser Sachstand habe sich nicht geändert.

Zahlungen bis zur Klärung

Die Konsequenz für die Eltern: Die Hintergründe sind nun etwas klarer geworden, gezahlt werden muss trotzdem. Denn: „Dieses laufende System kann aufgrund des Schwebezustands der Verhandlungen nicht gestoppt werden“, erklärt die Stadt.

Eine Rückerstattung gebe es unaufgefordert, sobald Land und Städte- und Gemeindebund eine Einigung erzielen würden. Man bitte um Geduld, aber keineswegs um ein selbständiges Aussetzen der Beiträge durch die Eltern, heißt es im Rathaus. Ansonsten würden die Belastungen weiter zunehmen: Wegen „unnötiger Mahngebühren und Säumniszuschläge“.

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ist Reporter und Kulturkorrespondent des Bürgerportals.

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2 Kommentare

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  1. Ich möchte vorsichtig darauf hinweisen, das es nicht so „günstig“ ist, im zur Verfügung gestellten „offenen Brief“, die Adressen und die E-Mail-Adressen nicht zu schwärzen. Immerhin handelt es sich dabei jeweils um ein persönliches Datum, was leicht zu crawlen ist…..