Die Kandidat*innen des „Bündnis für Vielfalt und Chancengleichheit“. Foto: Bündnis für Vielfalt und Chancengleichheit

Das Bündnis für Vielfalt und Chancengleichheit ruft Eingebürgerte zur Eintragung ins Wählerverzeichnis auf. Nur dann können sie an der Wahl des neuen Integrationsrats teilnehmen.

Wir veröffentlichen einen Beitrag des Bündnisses für Vielfalt und Chancengleichheit

Am 14. September 2025 wird in Bergisch Gladbach zeitgleich mit den Kommunalwahlen auch der Integrationsrat neu gewählt. Das Bündnis für Vielfalt und Chancengleichheit weist darauf hin, dass eingebürgerte Deutsche nicht automatisch ins Wählerverzeichnis aufgenommen werden.

Der Integrationsrat ist die kommunale Interessenvertretung der Menschen mit internationaler Familiengeschichte und stärkt ihre Stimme in Politik und Verwaltung. Damit wirklich alle Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben können, ist der Eintrag ins Wählerverzeichnis zwingend erforderlich. Eingebürgerte Bürger*innen müssen dabei besonders aufmerksam sein, da sie nicht automatisch eingetragen werden.

„Viele Eingebürgerte wissen nicht, dass sie einen zusätzlichen Antrag stellen müssen“, erklärt Kastriot Krasniqi vom Bündnis für Vielfalt und Chancengleichheit. „Wer bis heute keine Wahlbenachrichtigung im Briefkasten hat, sollte sofort handeln. Nur wer im Wählerverzeichnis steht, darf am 14. September den Integrationsrat wählen.“

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Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Migrantinnen und Migranten (einschließlich EU-Bürgerinnen und -Bürger), die am Wahltag

  • mindestens 16 Jahre alt sind,
  • sich seit mindestens einem Jahr rechtmäßig in Deutschland aufhalten und
  • seit spätestens dem 28. August 2025 ihren Hauptwohnsitz in Bergisch Gladbach haben.

Wahlberechtigt sind außerdem Deutsche,

  • die ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben,
  • die neben der deutschen auch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
  • die als Kinder ausländischer Eltern in Deutschland geboren wurden und dadurch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Fristen und Verfahren

Die Wahlbenachrichtigungen sollten bis spätestens 24. August 2025 zugestellt worden sein. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und davon ausgeht, wahlberechtigt zu sein, sollte im eigenen Interesse beim Wahlamt prüfen lassen, ob eine Eintragung im Wählerverzeichnis vorliegt.

Das betrifft insbesondere eingebürgerte Deutsche, da sie nicht automatisch eingetragen werden. Aber auch andere Personen, die meinen, wahlberechtigt zu sein, müssen aktiv werden und sich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Nur so ist die Teilnahme an der Integrationsratswahl gesichert.

Das Wahlamt ist telefonisch unter 02202 14-2888 erreichbar oder per E-Mail an wahlbuero@stadt-gl.de.

Eingebürgerte müssen die Eintragung in das Wählerverzeichnis bis spätestens 2. September 2025 beantragen. Der Antrag kann hier unter heruntergeladen werden und ist außerdem direkt im Wahlbüro erhältlich. Dem ausgefüllten Antrag ist ein geeigneter Nachweis beizufügen, zum Beispiel eine Kopie der Einbürgerungsurkunde.

Die persönliche Einsicht in das Wählerverzeichnis ist vom 25. bis 29. August 2025 im Wahlbüro möglich.

Die Stimmabgabe per Direktwahl (Briefwahl vor Ort) ist seit dem 18. August 2025 im Direktwahlbüro auf dem Zandersgelände, An der Gohrsmühle 25, 51465 Bergisch Gladbach, möglich.

Aufruf des Bündnisses

„Eine hohe Wahlbeteiligung ist ein starkes Signal für Teilhabe und Demokratie“, betont Michael Bochniczek vom Bündnis für Vielfalt und Chancengleichheit. „Gerade für Eingebürgerte gilt: Bitte tragen Sie sich rechtzeitig ins Wählerverzeichnis ein und nutzen Sie Ihr Wahlrecht am 14. September. Jede Stimme zählt – für ein vielfältiges und gerechtes Bergisch Gladbach.“

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