SPD-Fraktionschef Klaus Waldschmidt im Stadtrat. Foto: Thomas Merkenich

In einer Pressemitteilung reagiert die Fraktion der SPD auf den Vorschlag der CDU, in Bergisch Gladbach separate Hebesätze für Wohn- und Nichtwohneigentum festzusetzen. Einzelne Aussagen zur Steuerbelastung seien unredlich, zudem sei der Vorschlag kaum umsetzbar und würde zu drastischen Folgen für die Kommunen führen. Daher plädiere die SPD für eine Lösung auf Landesebene.

Wir veröffentlichen eine Mitteilung der SPD-Fraktion

In der letzten Legislaturperiode wurde die Neuregelung der Grundsteuer vom Bundestag mit dem Ziel beschlossen, eine realistischere Bewertung der Flächen zu erreichen. Dabei sollen Kommunen keine versteckten Steuererhöhungen generieren. Vielmehr soll das bestehende Steueraufkommen gerechter verteilt werden.

Dies hätte zur Folge, dass Eigentümer von Wohngrundstücken deutlich mehr Steuerlast zu tragen hätten, weil die Werte der Wohngrundstücke in den letzten Jahren erheblich gestiegen sind. Der Landesregierung ist dieser Umstand seit Jahren bekannt. Gegengesteuert wurde allerdings nicht, obwohl der Städte- und Gemeindebund schon im Jahr 2022 mit der Anpassung der Steuermesszahl eine einheitliche Lösung vorgeschlagen hatte.

Nun bringt die CDU-Fraktion Bergisch Gladbach einen Antrag in den Rat ein, mit dem sie, nach eigenen Worten, diesen Missstand lösen und dafür sorgen will, dass „die Grundsteuerreform in der Summe keine zusätzlichen Belastungen für Bürger mit sich bringt“.

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Grundsteuerreform: CDU fordert zwei Hebesätze

Bei der Umsetzung der Grundsteuerreform durch die Stadt Bergisch Gladbach geht die CDU in die Offensive: Damit das Wohnen nicht unnötig weiter verteuert werde müsse zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken unterschieden werden. Das vorläufige Votum der Verwaltung übergeht die CDU dabei – und nennt zwei konkrete Hebesätze für Private und für Gewerbe. Einer sinkt, einer steigt.

Offenbar soll damit suggeriert werden, dass es keinerlei zusätzliche steuerliche Belastung geben würde. Diese Aussagen halten wir für unredlich, denn es muss klar sein, dass eine Neuverteilung von Steuern bei anzustrebender Aufwandsneutralität für manche Bürgerinnen und Bürger zwar eine Entlastung bedeutet, für andere allerdings eine zusätzliche Belastung zu Buche stehen wird.

In ihrem Antrag, differenzierte Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke einzuführen, stützt sich die CDU Bergisch Gladbach auf einen Gesetzesbeschluss der Landesregierung NRW, der den Kommunen die Möglichkeit geben soll, durch höhere Hebesätze für Gewerbegrundstücke eine überproportionale Belastung von Wohngrundstücken zu vermeiden.

Land schiebt Verantwortung auf Kommunen ab

An dieser Stelle soll die Verantwortung für die Umsetzung des richtigen Ziels, Wohnen nicht überproportional zu verteuern, vom Land auf die Kommunen abgeschoben werden, was drastische Folgen für die Kommunen haben wird.

Im aktuellen Diskurs wird behauptet, wegen der lokal unterschiedlichen Aufkommensverteilung zwischen Wohn- und Geschäftsgrundstücken sei eine Hebesatzdifferenzierung vor Ort besser für eine Belastungsnivellierung geeignet als eine landeseinheitliche Messzahllösung. Tatsächlich verhält es sich umgekehrt:

Das zunächst schlüssig klingende Argument geht an der eigentlichen Fragestellung völlig vorbei. Es geht nicht darum, in jeder Stadt oder Gemeinde genau dasselbe Gesamtaufkommen für Geschäfts- bzw. Wohngrundstücke zu erzeugen wie vor der Reform. Stattdessen geht es nur darum, die strukturelle Verschiebung zulasten der Wohngrundstücke einmalig und einheitlich abzumildern und damit das Wohnen zu fördern.

Die Grundsteuer …

Die Grundsteuer zahlen alle Eigentümer:innen von Grundstücken bzw. indirekt die Mieterinnen. Die Einnahmen fließen direkt in die Stadtkasse.

Bisherige Berechnung der Grundsteuer B

Bislang wurde für die Berechnung der Grundstücke ein Einheitswert zugrunde gelegt, der mit der Steuermesszahl (vom Land festgelegt) und dem Hebesatz (von der Kommune festgelegt) multipliziert wurde und so die jährliche Grundsteuer ergab.

Reform der Grundsteuer B

Die Einheitswerte entsprachen nicht mehr dem tatsächlichen, in der Regel viel höheren Wert der Grundstücke. Daher hatte das Bundesverfassungsgericht eine neue Berechnung auf Basis aktueller Werte gefordert, um die Steuergerechtigkeit wieder herzustellen.

Neue Berechnung der Grundsteuer B

Die Finanzämter hatten zunächst die Grundsteuerwerte für jedes Grundstück neu festgelegt, auf Basis vor allem der Bodenrichtwerte (die für einzelne Zonen im Stadtgebiet regelmäßig von lokalen Gutachterausschüssen ermittelt werden) und des Alters des Gebäudes.

Der neue Grundsteuerwert wird (wie früher) mit der Steuermesszahl (in NRW künftig 0,31 Promille für Wohngrundstücke) multipliziert, das ergibt den Grundsteuer-Messbetrag. Dieser Betrag ist von den Finanzämtern bereits festgelegt worden.

Der Messbetrag wiederum wird mit dem jeweiligen Hebesatz der Kommune multipliziert und durch 100 geteilt – und es ergibt sich die jährliche Grundsteuer. Sie steht dann im Grundsteuer-Bescheid, den die Kommunen aber voraussichtlich erst im Frühjahr verschicken können.

Hier sind die Bodenrichtwerte für Bergisch Gladbach abrufbar: BORIS NRW

Beitragsneutralität

Die individuelle Grundsteuer-Belastung wird sich in so gut wie allen Fällen verändern, die Reform ist also nicht beitragsneutral. Das ist auch nicht das Ziel, Bevorteilungen aus der Vergangenheit sollen abgeschafft, Überbelastungen reduziert werden.

Aufkommensneutralität

Die Summe aller Einnahmen der Stadt aus der Grundsteuer (Aufkommen) soll sich durch die Reform nicht verändern; die Kommunen sollen also weder mehr noch weniger Geld von den Bürger:innen einkassieren.

Wohngrundstücke

Dazu zählen Grundstücke mit Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern, Wohneigentum und Mietwohngrundstücke.

Nichtwohngrundstücke

Dazu gehört Teileigentum (z.B. Garagenhöfe), Geschäftsgrundstücke, unbebaute Grundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und sonstig bebaute Grundstücke.

Das Land NRW hätte es in der Hand gehabt, mit der seit 2022 vom Städte- und Gemeindebund NRW geforderten Anpassung der Steuermesszahl, für eine rechtssichere und faire Verteilung zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken zu sorgen. Der nun vorgeschlagene Weg einer Hebesatzdifferenzierung auf kommunaler Ebene zieht allerdings mehrere schwerwiegende Folgeprobleme nach sich.

Zeitlich kaum zu schaffen, rechtlich unsicher

Zum einen ist die technische Umsetzung bis zum 1. Januar 2025 kaum zu schaffen, da Neuprogrammierungen der Haushaltssoftware erforderlich sind und zudem noch von der Gemeindeprüfungsanstalt zertifiziert werden müssten.

Noch schwerer wiegt der Umstand, dass eine Differenzierung auf der Ebene der Hebesätze auch verfassungsrechtlich fragwürdig ist. Es gibt sehr ernstzunehmende Bedenken, ob Kommunen das Recht eingeräumt werden dürfe, über Hebesatzentscheidungen nachträglich die Neubewertung des Grundvermögens zu verändern, die das Bundesverfassungsgericht vom Gesetzgeber eingefordert hat.

Darüber hinaus warnt das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes NRW vor einer Verschärfung des Standort-Wettbewerbs zwischen den Kommunen sowie vor möglichen Konflikten zwischen Gewerbetreibenden und privaten Eigentümern.

Steuermesszahlen anpassen

Die SPD-Fraktion Bergisch Gladbach appelliert daher, das einhellige Votum der SPD-Fraktion im Landtag und aller kommunalen Spitzenverbände ernst zu nehmen und eine Anpassung der Steuermesszahlen anzustreben.

„Wir brauchen eine gerechte und praktikable Lösung, die weder auf dem Rücken Wohneigentümerinnen und -eigentümern, noch zu Lasten der Kommunen ausgetragen wird“, betont der SPD-Fraktionsvorsitzende, Klaus W. Waldschmidt, abschließend.

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  1. Es ist natürlich einfacher, alles aufs Land schieben zu können, als eine simple Entscheiung selbst zu treffen und die anschließend standhaft zu vertreten. Alles andere scheint mir vorgeschoben. Man hat jahrelang bestens mit der rechtlichen Unsicherheit gelebt, ohne sich da großartig Sorgen zu machen. Auch dass das alles bis zum Jahreswechsel nicht zu schaffen sei, überzeugt nicht recht – in der Behörde sitzen nicht nur Nasenbohrer und Däumchendreher. Man hat vielmehr einfach keine Lust, sich das alles aufzubürden.

    Vollends absurd wird es bei der Forderung, das Ganze solle „weder auf dem Rücken [von] Wohneigentümerinnen und -eigentümern, noch zu Lasten der Kommunen“ ausgetragen werden. Hat die SPD nicht mitbekommen, dass die Grundsteuer umlagefähig ist? Da stehen nicht nur die Eigentümer als potenziell geschädigte Gruppe da, sondern alle Mieter sind mit im Boot.

    Da soll auch nichts zu Lasten der Kommunen stattfinden. Sie haben schließlich die Festlegung der Hebesätze in der Hand und können exakt bestimmen, wass sie sich holen. Dass sie sich nicht trauen, die Verantwortung dafür zu tragen, ist kein Argument.

    1. Gegenfrage:
      Warum sollte die SPD Ratsfraktion eine Änderung zulasten der Unternehmen nicht mittragen, wenn sie KEINE ernsten Bedenken hat und es eine so simple Entscheidung ist?
      Die Fraktion ist ja nicht die Verwaltung, die sich was aufbürden würde.
      Auch ist die SPD jetzt nicht dafür bekannt, lieber für Unternehmen zu entscheiden und nicht die populärere Variante zu wählen.
      Und die rechtliche Unsicherheit in der Vergangenheit war eine allgemeine (man hat es überall so gemacht, in jeder Kommune, egal wer die Mehrheit hatte) und keine individuelle.

      Ihre Argumente sind irgendwie alle nicht sonderlich überzeugend.
      Klar ist es als Außenstehender immer etwas schwierig nachvollziehbar, warum so etwas schwer zeitnah umzusetzen ist, aber nur weil die Realität (und die Bürokratie) komplexer ist, als man es selber wahrnimmt, ändert das ja nichts.
      Und die verfassungsrechtlichen Aspekte maße ich mir nicht an bewerten zu können…

      Aber klar, es ist einfacher der populären Meinung der CDU zu sein, wenn man nicht selber bewerten kann, was es für Folgen hat…

      1. Hallo Thomas,
        woraus schließen Sie, dass Drucker nicht selber bewerten kann, was es für Folgen hat.
        Seine Kommentar lassen mich immer vermuten, dass er ganz schön viele (Hintergrund)Informationen und Fachwissen hat und seine Identität aus dienstrechtlichen Gründen nicht offenlegt. Aber vielleicht irre ich auch.

      2. Interessante Vermutung, auch ein wenig schmeichelhaft, sie trifft aber nicht zu. Ich recherchiere lediglich berufsbedingt oft und gerne und das schon seit Jahrzehnten – meine Informationsquellen sind alle öffentlich.

  2. Eine vielleicht ganz doofe Frage:
    Die Pressemitteilung der CDU ist von heute?
    Wie schafft es eine ehrenamtliche SPD Fraktion, sich so schnell in das Thema einzuarbeiten und eine entsprechende abgestimmte Gegenantwort zu präsentieren?
    Oder ist das Thema schon länger bekannt und die Pressemitteilung schon länger unterwegs?
    Oder lotet man schon wieder neue Verbindungen zur SPD aus für eine mögliche GroKo?

    1. Die Pressemitteilung der CDU ist von gestern. Wir haben das jetzt im Text auch deutlich gemacht.