Der Integrationsrat klagt über eine Vernachlässigung der Wahl des Gremiums durch die Stadtverwaltung. Unter anderem der neutrale Umschlag beim Versand der Wahlbenachrichtigung und die fehlende Sichtbarkeit gefährde die Wahlbeteiligung. Daher fordert er eine Wiederholung der Versendung und mehr Sichtbarkeit auf der Website der Stadt.
Wir veröffentlichen einen Beitrag des Integrationsrats
Am 14. September 2025 finden in Bergisch Gladbach zwei Wahlen statt: die Kommunalwahl und die Wahl des Integrationsrates gemäß § 27 GO NRW. Trotz zahlreicher Hinweise und konkreter Umsetzungsvorschläge des Integrationsrates bleibt die Kommunikation der Stadtverwaltung zur Integrationsratswahl in Teilen verspätet, unvollständig und weniger sichtbar – mit absehbaren Folgen für Barrierefreiheit und Wahlbeteiligung.
Der Integrationsrat (früher Ausländerbeirat) ist das kommunale Gremium zur politischen Vertretung der Menschen mit internationaler Familiengeschichte in Bergisch Gladbach. Er berät Politik und Verwaltung, stößt Projekte an und verleiht den Stimmen von rund 33.000 Einwohner*innen Gewicht. Wahlberechtigt zur Integrationsratswahl 2025 am 14.09.2025 sind rund 20.000 Personen.
Wahlberechtigt sind:
sofern sie mindestens 16 Jahre alt sind, mit mindestens einjährigem rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland und Hauptwohnsitz in Bergisch Gladbach seit mindestens 16 Tagen vor der Wahl.
Hintergrund: Was ist der Integrationsrat?
Menschen aus Drittstaaten dürfen in Deutschland nicht an Kommunal-, Landtags-, Bundestags- oder Europawahlen teilnehmen; die Integrationsratswahl ist daher für sie die einzige Möglichkeit, demokratisch mitzuentscheiden. Damit ist sie ein zentrales Instrument für politische Teilhabe und verdient die gleiche Sichtbarkeit wie jede andere Wahl.
Die Integrationsratswahl ist keine Unterwahl der Kommunalwahlen, sondern eine eigenständige Wahl, die lediglich am selben Tag durchgeführt wird. Seit 2014 finden in Nordrhein‑Westfalen Kommunal‑ und Integrationsratswahlen zwar zeitgleich statt, rechtlich und organisatorisch handelt es sich jedoch um getrennte Wahlverfahren.
Grundlage ist § 27 der Gemeindeordnung NRW; zusätzlich gilt eine eigene Wahlordnung sowie eine separate Wahlbenachrichtigung. Die Wahlberechtigung unterscheidet sich in wichtigen Punkten von der Kommunalwahl. Beide Wahlen werden organisatorisch parallel abgewickelt, bleiben aber eigenständige demokratische Verfahren.

Neutraler Umschlag – Risiko für niedrigere Beteiligung
Ein besonders gravierendes und zugleich leicht vermeidbares Beispiel für die ungleiche Behandlung ist die aktuelle Zustellung der Wahlbenachrichtigungen: Während die Benachrichtigungen zur Integrationsratswahl 2020 – wie auch bei der Kommunalwahl – noch in Umschlägen mit der Aufschrift ‚Amtliche Wahlbenachrichtigung‘ verschickt wurden, erhalten die Wahlberechtigten 2025 ihre Unterlagen zur Integrationsratswahl nur noch in einem unscheinbaren, weißen Standardumschlag ohne jede Kennzeichnung. Das Ergebnis:
- Kommunalwahl: Auffälliger Umschlag mit der klaren Aufschrift „Amtliche Wahlbenachrichtigung“ – sofort als wichtige Post erkennbar.
- Integrationsratswahl: Unscheinbarer, weißer Standardumschlag ohne jede Kennzeichnung – leicht zu übersehen, zwischen Werbung oder Rechnungen einzuordnen oder sogar ungeöffnet zu entsorgen.
Über diese Versandpraxis wurde der Integrationsrat im Vorfeld nicht informiert.
„Das ist nicht nur ein technisches Detail, sondern ein erhebliches Problem für die Sichtbarkeit und Wahrnehmung dieser Wahl“, warnt Redouan Tollih, Vorsitzender des Integrationsrates. „Wer den neutralen Umschlag für Werbung oder belanglose Post hält, könnte ihn unbedacht wegwerfen – und verliert damit unter Umständen unwiederbringlich seine Chance, an der Wahl teilzunehmen. Das ist ein Risiko für die Wahlbeteiligung und für das demokratische Recht vieler Menschen in unserer Stadt.“

Der Integrationsrat fordert deshalb unverzüglich:
- Erneute, korrekte Versendung: Alle Wahlberechtigten müssen die Wahlbenachrichtigung für die Integrationsratswahl noch einmal in einem eindeutig gekennzeichneten Umschlag mit dem Hinweis „Amtliche Wahlbenachrichtigung“ erhalten. Nur so ist gewährleistet, dass die Unterlagen als amtliche Post erkennbar sind und ihre Hinweisfunktion erfüllen.
Rechtsgrundlage: Durch den Verweis des § 27 GO NRW auf das Kommunalwahlgesetz NRW sowie die entsprechenden Wahlordnungen und Durchführungsvorschriften ist die Integrationsratswahl in gleicher Weise wie die Kommunalwahl durchzuführen. Dazu gehört ausdrücklich, dass die Wahlbenachrichtigungen den Hinweis „Amtliche Wahlbenachrichtigung“ tragen müssen. - Gleichwertige Kennzeichnung künftig: Für alle zukünftigen Wahlen muss eine gleichwertige, eindeutige Kennzeichnung sämtlicher Wahlunterlagen sichergestellt werden – unabhängig von der Wahlart.
Internetauftritt Wahlbüros ignoriert Integrationsratswahl
Auf der Website des Wahlbüros werden alle großen Wahlen (Kommunal-, Bundestags-, Landtags- und Europawahl) mit einer eigenen Kachel auf der Startseite präsentiert – nur die Integrationsratswahl fehlt.
Stattdessen ist sie lediglich versteckt unter „Weitere Wahlen“ zu finden, ohne die für andere Wahlen üblichen, ausführlichen Hinweise zu Ablauf, Wahlberechtigung, Briefwahl, Direktwahlbüro, Wahllokalen oder besonderen Fristen wie der Eintragung ins Wählerverzeichnis.
„Wer kommt von sich aus auf die Idee, bei einer wichtigen Wahl erst den unscheinbaren Menüpunkt ‚Weitere Wahlen‘ anzuklicken, um dort nach Informationen zu suchen?“, so Tollih. „Wer es ernst meint mit gleichberechtigter Sichtbarkeit, muss diese Wahl genauso prominent präsentieren wie jede andere auch.“
Darüber hinaus existiert bislang keine verbindliche Vorgabe, in allen Wahlaufrufen, Informationsmaterialien und bei der Suche nach Wahlhelferinnen beide Wahlen gleichrangig zu nennen. In einem aktuellen Schreiben der Stadt wurde ausschließlich für Wahlhelferinnen für die Kommunalwahl geworben – ohne den Hinweis, dass diese selbstverständlich auch für die Integrationsratswahl eingesetzt werden. Diese Kommunikationslücke trägt zur systematischen Benachteiligung der Integrationsratswahl in der öffentlichen Wahrnehmung bei.
Vergleich mit anderen Städten: Kommunen wie Köln oder Düsseldorf informieren frühzeitig, sichtbar und gleichrangig über die Integrationsratswahl – Bergisch Gladbach bleibt hier zurück (siehe die Internetauftritte der Stadt Köln und der Landeshauptstadt Düsseldorf).
Beschilderung & Wahltag – klare Nennung beider Wahlen
Vorsorglich weist der Integrationsrat darauf hin, dass das Direktwahlbüro ab dem 18. 08. 2025 in sämtlicher Beschilderung und allen Materialien ausdrücklich als „Kommunal- und Integrationsratswahl“ auszuweisen ist. Ebenso sind am Wahltag (14. 09. 2025) alle Wahllokale deutlich sichtbar auf beide Wahlen hinzuweisen (z. B. Aufsteller im Eingangsbereich, Aushänge, Beschriftungen der Stimmzettelboxen).
Verspätete und unvollständige Kommunikation
Unverständlich bleibt, warum die Stadt nicht beide Wahlen gleichzeitig und gleichrangig angekündigt hat – so wie es in vielen anderen Kommunen selbstverständlich ist. Während die Kommunalwahl bereits am 12. August mit einer umfassenden Pressemitteilung vorgestellt wurde – inklusive Foto, weiterführender Links und Hinweisen auf Barrierefreiheit –, erschien die erste Mitteilung zur Integrationsratswahl erst am 15. August – und auch nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch den Integrationsrat.
Doch selbst diese verspätete Mitteilung blieb in wesentlichen Punkten unvollständig:
- keine Nennung der zugelassenen Listen und Einzelbewerber*innen,
- keine Kurzbeschreibung des Integrationsrates und seiner Bedeutung,
- keine Hinweise auf barrierefreie Informationen (Leichte Sprache, Übersetzungen),
- kein Hinweis auf Besonderheiten der Wahl – etwa, dass Eingebürgerte (und teils EU-Bürger*innen) nicht automatisch im Wählerverzeichnis stehen und – sofern sie wählen möchten – die Eintragung fristgerecht, spätestens bis zum zwölften Tag vor der Wahl (02. 09. 2025), beantragen müssen.
Rückschlag für die Wahrnehmung und Anerkennung des Engagements
Gerade für ein ehrenamtliches Gremium, das sich seit vielen Jahren konstruktiv und im engen Dialog mit Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft für ein offenes, vielfältiges und lebenswertes Zusammenleben einsetzt, ist die fehlende Sichtbarkeit ein herber Rückschlag für die öffentliche Wahrnehmung und Anerkennung seines Engagements.
Die Integrationsratswahl verdient daher die gleiche öffentliche Beachtung wie die Kommunalwahl – nicht nur als Ausdruck der Wertschätzung, sondern auch, weil sie die demokratische Beteiligung aller Menschen in unserer Stadt nachhaltig stärkt.
„So verspätet und halbherzig zu informieren, erweckt den Eindruck, die Sichtbarkeit dieser Wahl nicht ernsthaft fördern zu wollen – und schwächt dadurch die Wahlbeteiligung“, betont Tollih. „Es kann nicht sein, dass die Stadt lediglich auf die amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt verweist. Doch Hand aufs Herz: Wer liest dort nach? Wir brauchen sichtbare, leicht zugängliche Informationen – nicht formale Hinweise, die an der Lebenswirklichkeit der Menschen vorbeigehen.“
Musterstimmzettel – bewährtes Instrument wird verweigert
2020 hat die Stadt Bergisch Gladbach für die Kommunal- und Integrationsratswahl offizielle Musterstimmzettel mit Wasserzeichen bereitgestellt – mit nachweisbar positiven Effekten (mehr Orientierung, weniger ungültige Stimmen, mehr Barrierefreiheit). Für 2025 verzichtet die Stadt darauf mit Verweis auf eine „freiwillige Leistung“ und die Vielzahl von Rats- und Kreistagsstimmzetteln; dabei gibt es für die Integrationsratswahl nur einen einheitlichen Stimmzettel, der mit geringem Aufwand als Muster bereitgestellt werden könnte.
„Dieses Argument überzeugt nicht“, betont Redouan Tollih. „Wir fordern die Veröffentlichung eines amtlichen Musterstimmzettels für beide Wahlen – digital sowie als Aushang im Direktwahlbüro und in allen Wahllokalen. Der Verzicht schwächt Transparenz und Wahlbeteiligung.“
Musterstimmzettel erleichtern die Orientierung, senken Fehlerquoten und bauen Barrieren ab – insbesondere für Erstwähler*innen sowie Menschen mit Behinderungen, kognitiven Einschränkungen oder geringerer Lesekompetenz. Demokratie funktioniert am besten, wenn alle den Weg zur Stimmabgabe verstehen.
Unverständlich ist, dass Entscheidungen wie im Fall der Musterstimmzettel offenbar erst auf Nachfrage mitgeteilt wurden. Bei Maßnahmen, die von der bisherigen Praxis abweichen und direkt Wahlbeteiligung sowie Barrierefreiheit berühren, erwartet der Integrationsrat vom Wahlbüro eine proaktive, fristgerechte Information der Ratsfraktionen und des Integrationsrates – nicht erst auf Zuruf. Alles andere untergräbt das Vertrauen in faire Wahlen.
Konsequenzen und nächste Schritte
Der Integrationsrat Bergisch Gladbach hat die Mängel mehrfach per E-Mail an den Ersten Beigeordneten und Wahlleiter Migenda sowie an Herrn Bodengesser adressiert – bislang jedoch ohne verbindliche Zusage.
Vier Wochen vor dem Wahltag, während die Wahlbenachrichtigungen bereits zugestellt werden und erste Briefwahlunterlagen beantragt sind, ist die Zeit für Korrekturen äußerst knapp. Jede weitere Verzögerung bei der Sichtbarmachung der Integrationsratswahl gefährdet nachweislich die Wahlbeteiligung, untergräbt das Vertrauen in einen fairen Wahlprozess und widerspricht dem Anspruch der Stadt, alle Bürger*innen gleich zu behandeln.
„Es darf nicht sein, dass Wählergruppen oder Einzelbewerber*innen die Grundaufgaben eines städtischen Wahlbüros übernehmen müssen, um die Öffentlichkeit zu informieren. Gerade in Zeiten von Polarisierung ist es entscheidend, demokratische Teilhabe sichtbar zu stärken – anstatt sie durch mangelnde Kommunikation zu schwächen“, so Tollih.
Der Integrationsrat wird den Landesintegrationsrat NRW sowie die Kommunalaufsicht informieren. Der aktuelle Sachstand wird in der öffentlichen Integrationsratssitzung am 3. September 2025 beraten. Bleiben Maßnahmen aus, wird der Integrationsrat weitere Schritte einleiten und erneut die Öffentlichkeit informieren.
Aufruf an alle Wahlberechtigten
Trotz aller Kritik ruft der Integrationsrat Bergisch Gladbach alle Wahlberechtigten eindringlich auf:
Nutzen Sie Ihr Wahlrecht am 14. September!
Jede Stimme stärkt die politische Teilhabe, die Gleichberechtigung und die Vielfalt in unserer Stadt. Gemeinsam können wir ein klares Zeichen für Demokratie und Zusammenhalt setzen.

Wenn ohnehin für alle 26 Wahlkreise Stimmzettel gedruckt werden, ist es kaum nachvollziehbar, warum daraus nicht auch Musterstimmzettel erstellt werden. Der Zusatzaufwand wäre minimal, der Nutzen für Transparenz, Barrierefreiheit und gerade für Erst- und Jungwähler dagegen enorm. Mal wieder am falschen Ende gespart.
Genau, Herr Eschbach – in anderen Kommunen wird das ganz einfach gemacht: Stimmzettel ausdrucken, mit einem handschriftlichen Aufdruck oder Stempel „Muster“ versehen – fertig. Man kann sie sogar einscannen und online bereitstellen. Die zusätzlichen Kosten beschränken sich auf wenige Druckexemplare (z. B. 26 Wahllokale × 5 Stimmzettel) und sind kein Aufwandstreiber – der Nutzen für Transparenz und Barrierefreiheit ist dagegen enorm. An dieser Stelle zu sparen, ist völlig unverhältnismäßig.
Demokratie zeigt sich besonders darin, wie wir mit den Schwächsten in unserer Gesellschaft umgehen. Der Verzicht auf Musterstimmzettel wäre deshalb ein klarer Rückschritt in Sachen Barrierefreiheit, Inklusion und Transparenz.
Beispiel (online sind zahlreiche Musterstimmzettel zu finden):
Gemeinde Kall (unter Muster Stimmzettel und Verfahren) -> https://www.kall.de/rathaus-politik/wahlamt.php
So sah es bei uns 2020 aus: https://in-gl.de/2020/09/10/wer-am-sonntag-zur-wahl-steht/
Hallo in die Runde,
anbei die Liste der öffentlichen Bekanntmachung
zugelassener Wahlvorschläge für die Integrationsratswahl am 14.09.202
https://www.bergischgladbach.de/bekanntmachung-wahlvorschlaege-integrationsratswahl.pdfx
Nur noch Lachhaft was in GL abgeht.
@R. Wegner: Ja, “lachhaft”, dieses aufwändige, umständliche Prozedere, aber D. hat sich nun mal, bis auf Weiteres, hierfür entschieden, dann muss man es auch richtig machen, damit sich möglichst viele Menschen mit internationaler Geschichte, die in B-GL wohnen, beteiligen!
Ein kommunales Wahlrecht “für alle” existiert innerhalb der EU bislang in Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Großbritannien, Irland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien und Ungarn, Island und Norwegen.
Deutschland lehnt es ab, aus welchen Gründen auch immer, die gesamte Wohnbevölkerung, also einschließlich Einwanderer aus Drittstaaten, nach einigen Jahren, zumindest mit dem kommunalen Wahlrecht auszustatten.
“Wer vier oder fünf Jahre hier wohnt, sollte ein kommunales Wahlrecht haben.”
–>Petra Roth (CDU), Ex-Oberbürgermeisterin der Stadt Frankfurt/Main, ehem. Präsidentin des Deutschen Städtetags
https://www.bpb.de/themen/migration-integration/kurzdossiers/184440/wahlrecht-fuer-drittstaatsangehoerige/
https://www1.wdr.de/nachrichten/wahlen/kommunalwahlen-2025/integrationsrat-wahlen-faq-100.html#Was-sind-Integrationsraete