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Kinder richtig zu schützen und im Ernstfall Hilfe zu leisten, gehört zum Beruf der pädagogischen Fachkraft. Unterstützung bietet hier die neue Handreichung „Kinderschutz in der Ganztagsschule II – Handeln im Verdachtsfall“.

Wir veröffentlichen einen Beitrag des Rheinisch-Bergischen Kreis

Wenn pädagogische Fachkräfte Hinweise darauf erhalten, dass
das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen gefährdet sein könnte, stellen sich viele Fragen: Was ist jetzt zu tun? Welche Schritte sind einzuleiten? Wer muss einbezogen werden? Wie sollte das Gespräch mit den Eltern geführt werden? Und wie lassen sich Beobachtungen und Gespräche fachlich angemessen dokumentieren?

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Unterstützung in dieser herausfordernden Situation bietet die neu überarbeitete Handreichung „Kinderschutz in der Ganztagsschule II – Handeln im Verdachtsfall“.

Gemeinsam mit zahlreichen Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern wurde diese fachlich weiterentwickelt und an die aktuellen Anforderungen des Ganztags angepasst. Damit sollen pädagogische Fachkräften Orientierung und mehr Sicherheit im Umgang mit möglichen Kindeswohlgefährdungen erhalten.

Bernhard Winkelmann, Leiter des Schulpsychologischen Dienstes. Foto: RBK/Alexander Schiele

„Kinderschutz gelingt dann besonders gut, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen. Die Handreichung zeigt, wie wichtig eine enge und verbindliche Zusammenarbeit von Schule, Familie, Jugendhilfe und weiteren Fachstellen ist“, sagt Bernhard Winkelmann, Leiter des Schulpsychologischen Dienstes des Rheinisch-Bergischen Kreises.

Die Handreichung kann von allen Akteuren genutzt und weiterentwickelt werden. Der Leitfaden soll somit auch Kindern aus anderen Regionen helfen.

Gemeinsam für einen wirksamen Kinderschutz

Die Neuauflage ist das Ergebnis einer interkommunalen, kreisweiten und
arbeitsfeldübergreifenden Kooperation
, die unter Federführung des Schulpsychologischen Dienstes des Rheinisch-Bergischen Kreises sowie mit Vertreterinnen und Vertreter aus
verschiedenen Kommunen und Disziplinen entstand.

Beteiligt waren weiterhin das Amt für Familie und Jugend des Rheinisch-Bergischen Kreises, die Jugendämter der Städte Wermelskirchen, Bergisch Gladbach und Leichlingen, der Kinderschutzbund Rheinisch-Bergischer Kreis e. V., die Offene Ganztagschule Burg Berge Odenthal, die Offene Ganztagsschule Schwanenschule Wermelskirchen sowie das Schulamt für den Rheinisch-Bergischen Kreis.

Neue Themen und konkrete Hilfestellungen

Pädagogischen Fachkräften gibt die Handreichung Handlungssicherheit, unterstützt ein abgestimmtes Vorgehen und ermöglicht einen schnellen Zugang zu den jeweils erforderlichen Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern.

Damit das gelingt, wurden die Inhalte an aktuelle fachliche und rechtliche Entwicklungen angepasst und um neue Themen ergänzt. Checklisten führen zudem durch den Prozess.

Ein eigenes Kapitel widmet sich dem besonderen Vorgehen bei Hinweisen auf sexualisierte Gewalt. Dabei wird berücksichtigt, dass Kinder Erlebtes häufig nur bruchstückhaft und unter erheblichem Geheimhaltungsdruck schildern. Ein sensibles und gut abgestimmtes Vorgehen ist daher besonders wichtig.

Ein weiterer Schwerpunkt ist der inklusive Kinderschutz in der Ganztagsschule. Die Handreichung legt den Fokus ebenso auf die besonderen Schutzbedürfnisse von Kindern mit Beeinträchtigungen.

Zudem thematisiert der Leitfaden die Bedeutung von verlässlichen Bezugspersonen. Darüber hinaus wurde der bisherige Verfahrensablauf weiterentwickelt. Die aktualisierte Fassung legt stärkeres Gewicht auf die fachgerechte Dokumentation sowie auf Vereinbarungen mit Eltern und deren Überprüfung.

Für alle Schulformen im Rheinisch-Bergischen Kreis

Die Handreichung richtet sich an alle Schulformen von der Grundschule bis zum Berufskolleg sowie an die dort tätigen pädagogischen Fachkräfte. Dazu gehören unter anderem Lehrkräfte, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter sowie Fachkräfte im Ganztag.

Damit rückt auch die enge Verzahnung des Kinderschutzes zwischen unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Angeboten in den Mittelpunkt. Denn ein wirksamer Schutz von Kindern und Jugendlichen erfordert abgestimmtes Handeln und klare Zuständigkeiten über die Grenzen einzelner Arbeitsfelder hinweg.

Rheinisch-Bergischer Kreis

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