Die Nacht der Nächte der KG Alt Paffrath im vergangenen Jahr. Foto: Christopher Arlinghaus
Die Nacht der Nächte der KG Alt Paffrath im vergangenen Jahr. Foto: Christopher Arlinghaus
Die Nacht der Nächte der KG Alt Paffrath im vergangenen Jahr. Foto: Christopher Arlinghaus

Die Nacht der Nächte der KG Alt Paffrath im vergangenen Jahr. Foto: Christopher Arlinghaus

Die KG Alt Paffrath hat vor dem Bundesfinanzhof den Steuervorteil für die „Nacht der Nächte” verlorenb. Sie habe in der verhandelten Veranstaltung 2009 zu wenig traditionelle Brauchtumselemente enthalten, urteilten die Münchener Richter.  Die KG hat ihr Programm seither umgestellt und die erhöhte Steuerlast unter Vorbehalt gezahlt, dennoch kann das Urteil auf den Karneval und auf Schützenvereine große Auswirkungen haben. 

Wir dokumentieren die Erklärung der KG Alt Paffrath zum Urteil:

Der Bundesfinanzhof in München hat am Dienstag in einer Jahrespressekonferenz das Urteil gegen die KGAP verkündet, obwohl dieses zu diesem Zeitpunkt dem Verein selber noch nicht in schriftlicher Form vorlag.

Der Bundesfinanzhof begründet das Urteil damit, dass ein von einem gemeinnützigen Karnevalsverein in der Karnevalswoche durchgeführtes Kostümfest kein für die Vereinszwecke „unentbehrlicher Hilfsbetrieb“ und deshalb kein Zweckbetrieb ist. Ein Zweckbetrieb liegt nicht vor, wenn der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb nur einen finanziellen Beitrag zur gemeinnützigen Tätigkeit leistet und deshalb abstrakt gesehen eine Zweckerreichung auch ohne diesen Geschäftsbetrieb denkbar wäre.

Hinweis der Redaktion: Das Urteil sorgt bundesweit für Aufsehen. Hier finden Sie weitere Pressebericht: KSTA/BLZSüddeutscheZeitungWeltSpiegel

Kurz formuliert und für jeden verständlich heißt dies, der Verein muss gemeinnützig sein, der Zweck ebenfalls und der Verein darf nicht in den Wettbewerb zu anderen kommerziellen Anbietern und Wettbewerbern treten. Die Veranstaltung selber muss durch Elemente des Karnevals in seiner traditionellen Form geprägt sein.

Die gemeinsam mit Radio Berg als Medienpartner veranstaltete Kostümparty „Nacht der Nächte“ steht geradezu für den rheinischen Karneval schlechthin. Wer schon mal im Kölner Raum gefeiert hat, der weiß, diese Atmosphäre, dieses traditionelle Feiern im Karneval geht auch hier in Paffrath.

Ullrich Hermans, Präsident der KGAP und im Berufsleben Steuerberater, argumentiert dann auch entsprechend:

„Wer definiert genau den Rheinischen Karneval und die damit verbundene Brauchtumspflege? Unser Verein existiert schon seit 1976. Auf unseren Veranstaltungen werden tänzerische und musikalische Darbietungen karnevalistischer Art geboten, das Dreigestirn und die Prinzengarde mit Tanzmariechen kommen. Es werden Orden verliehen und Ehrungen vorgenommen. Alle Teilnehmer sind kostümiert. Alle diese Elemente gehören zur Kulturgeschichte des Rheinischen Karnevals und damit auch zum regionalen traditionellen karnevalistischen Brauchtum.“

Tatsächlich erfolgte 2014 die Aufnahme des Karnevals in eine Liste mit besonders schützenswerten Bräuchen und Künsten der UNESCO. Zudem ist der Karneval gerade wegen seiner Verbindung von Traditionen und moderner Auslegung sowie wegen seiner vielfältigen Darstellungsformen an sich schützenswert. „Brauchtum“ bedeutet nicht nur das Bewahren althergebrachter Traditionen, sondern unterliegt durchaus einem Wandel und darf sich auch modernen Trends nicht verschließen. Brauchtum und Tradition sind einer dynamischen Entwicklung und auch dem aktuellen Zeitgeist unterlegen.

„Wollten wir wirklich an allen alten Traditionen und Gebräuchen im Karneval festhalten, dann wäre z.B. den Frauen der Zutritt zu Karnevalssitzungen verwehrt, das Dreigestirn dürfte nicht singen und tanzen, es gäbe keine Karnevalsgesangsgruppen wie Höhner, Bläck Fööss etc“, so Josef Willnecker, Senatspräsident und stellvertretender 1. Bürgermeister der Stadt Bergisch Gladbach.

Für Michael Schlaeger, Geschäftsführer der Gesellschaft, steht aber fest: 

„Wir haben bis zum Äußersten gekämpft und alle vorhandenen Rechtsmittel ausgeschöpft. Im Urteil wird argumentiert, dass es nicht ersichtlich wäre, dass die Darbietungen bei der Veranstaltung der „Nacht der Nächte“ im engeren Sinne karnevalistischer Art seien. Hierfür haben wir als Karnevalsgesellschaft, die mit karnevalistisch geprägten Künstlern ihr Programm gestaltet, kein Verständnis. Wir lassen uns von diesem Urteil nicht beirren und werden auch weiterhin die Veranstaltung „Nacht der Nächte“ durchführen und hiermit unseren Beitrag zur Pflege des karnevalistischen Brauchtums leisten!“

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Jeck in Bensberg: Wieverfastelovend und Karnevalssamstag in der Bensberger Bank, Bergisch Gladbach-Bensberg

des Bürgerportals. Kontakt: info@in-gl.de

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  1. Zunächst einmal herzlichen Dank sicher aller Karnevalisten in BGL der KG Alt-Paffrat für den mutigen Gang durch die Instanzen und richtig, das wäre eigentlich eine Sache des Bundes Deutscher Karneval oder mindestens des Regionalverbandes Rhein-Berg in diesem Bund gewesen. Aber was weiß ein Verband hinter dem Weißwurstäquator, der mit Fassenacht oder Fasching mehr anzufangen weiß als mit dem Rheinischen Fastelovend, von den Bräuchen im Rheinland? Wie kann er beurteilen wollen, wann Brauchtum auf einer Veranstaltung endet? Dieser Bund setzt sein Lob für dieses existenzgefährdende Urteil gegen einen Landstrich, der mit seiner Tradition ins Weltkuturebe aufgenomen wurde und ein Mehrfaches an Menschen und Veranstaltungen traditionell auf die Beine stellt als ganz Süddeutschland zusammen. An diesen Bund und seine regionalen Verbände wird Geld abgeführt. Das scheint aber eher für Selbtsbeweihräucherungen und ähnlichen verbandsüblichen Spielchen ausgegeben zu werden als für die Sicherung von Karnevalsvereinen, die den Menschen das Brauchtum nahebringen, und dafür unglaublich viel Zeit, Geld und Ehrenamt aufbringen.

    Rolf Havermann
    Ehrenvorsitzender der
    KG Grosse Bensberger