Seit Januar 2024 gilt das – auch Heizungsgesetz – genannte neue GebäudeEnergieGesetz (GEG). Begleitend hat die Bundesregierung Fördermaßnahmen ausgelobt. Die Arbeitsgruppe Ü60 der Grünen hat nun im Engel am Dom darüber informiert, welche Bedeutung die Änderung für Eigentümer:innen und insbesondere für ältere Bürger:innen hat.

Wir dokumentieren eine Mitteilung der Grünen

Seit Januar 2024 gilt das – auch Heizungsgesetz – genannte neue GebäudeEnergieGesetz (GEG). Es regelt neben Vorschriften für bauphysikalische Maßnahmen, welche Heizungen wann erlaubt sind. Begleitend hat die Bundesregierung Fördermaßnahmen ausgelobt.
Zum Thema „Das neue Heizungsgesetz – was heißt das für Bestandsbauten“ lud die Arbeitsgruppe Ü60 von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bergisch Gladbach in den Engel am Dom. Knapp 25 interessierte Bürger*innen folgten der Einladung.

Dr. Friedrich Bacmeister legte die Notwendigkeit der Heizungswende dar, mehr als 50% des Endenergieverbrauch werden für Wärme und Kälte genutzt; erst knapp 20% der Energie ist erneuerbar. „Hier müssen wir (schon nach dem Pareto-Prinzip) dringend vorankommen, die Regierung möchte, dass bis 2030 für den Wärmesektor 50% erneuerbare Energie genutzt wird“.

Anschließend legte Bacmeister dar, dass der Wärmewende ein 3-Phasen-Modell zugrunde liegt. Bis Mitte 2026/8 dürfen in Bestandsbauten weiterhin Gas- oder Ölheizungen eingebaut werden, sofern diese später teilweise mit Wasserstoff-Derivaten betrieben werden können (ab 2029 15%, ab 2035 35%). Phase 2 reicht bis 2045. Beim Austausch von Heizungen wird dann verlangt, dass diese zu mindestens 65% erneuerbare Energien nutzen. Ab 2045 müssen Heizungen in der Phase 3 zu 100% mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Der Vortrag endete mit einer kurzen Darstellung der bei der KfW zu beantragenden Förderung von 30 bis 70% der Umbaukosten.

Die technischen und wirtschaftlichen Dimensionen des Themas rückte Diplom-Ingenieur Peter van Loon in den Fokus. Er erläuterte, wie Heizungen gesetzeskonform umgerüstet werden können. Hierbei lag der Schwerpunkt auf Wärmepumpen und Einfamilienhäusern.
van Loon: „In Zukunft sind Heizungen auf der Basis von Solarthermie, Biogas, Wasserstoff-Derivaten, Biomasse und Strom und der Anschluss an ein Wärmenetz zulässig.

Diese Varianten empfehlen sich aus Gründen wie Platzbedarf, mangelnder Verfügbarkeit von Brennstoffen oder fehlender technischer Voraussetzungen für das Bergisch Gladbacher Einfamilienhaus weniger. Die einfachste Lösung zur Erfüllung der gesetzlichen Forderungen ist die Wärmepumpe.

Eine Wärmepumpe funktioniert wie ein Kühlschrank, sie entzieht mit der Hilfsenergie Strom der Umwelt Wärme und stellt sie im Haus zur Verfügung. Die Wärmepumpe erfüllt die neuen Anforderungen, weil der deutsche Strom schon im Jahr 2023 zu 59,6% aus erneuerbaren Quellen stammte. Auch in Altbauten und ohne Fußbodenheizung funktioniert die Wärmepumpe, eventuell müssen einige Heizkörper ausgetauscht werden.

Van Loon: „Eine moderne Wärmepumpe arbeitet schon beim heutigen Niveau der Gas- und Strompreise deutlich preisgünstiger als eine Gasheizung, weil sie aus einer kWh (Kilowattstunde) Strom mehr als 4 kWh Wärme erzeugt – eine Gasheizung erzeugt aus einer kWh Gas nur 0,9 kWh Wärme.“ „Da in Zukunft mit deutlichen Preissteigerungen bei Gas und Öl (schon aufgrund CO2-Bepreisung) zu rechnen ist, wird sich der Vorteil deutlich erhöhen“, ergänzt Bacmeister.

Bacmeister und van Loon beantworteten nach den Präsentationen zahlreiche Fragen. Anschließend entwickelte sich ein intensiver Austausch – nicht nur über Heizungsanlagen, sondern auch über Wohnformen für ältere Bürger*innen.

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  1. Die kommunale Wärmeplanung ist leider eine aufwändige Sache.
    Im ersten Schritt muss der Wärmebedarf jedes Gebäudes in der Kommune erfasst werden.
    Im zweiten Schritt werden mögliche Wärmequellen ermittelt: Abwärme Industrie, Geothermie, …
    Im dritten Schritt werden Bedarfe und Quellen
    in Beziehung gesetzt und ermittelt, ob Wärmenetze sinnvoll sind.
    Im vierten und längsten Schritt werden nach der Entscheidung für ein Wärmenetz Investoren und Kunden gesucht. Das dauert …
    Prognosen sind schwierig – besonders, wenn sie die Zukunft betreffen. Trotzdem wage ich die Prognose, dass sich in den nächsten zehn Jahren in Bergisch Gladbach außerhalb des Zanders-Areals niemand an ein Wärmenetz anschließen kann.

  2. Werter Herr Schiffer,
    da hätten Sie gut zum Info-Abend kommen sollen: mittelfristig ist heizen mit der Wärmepumpe – auch in Bestandbauten – wesentlich günstiger als mit Gas oder Wärme. Herr v. Loon hat uns vorgerechnet, dass das sogar jetzt schon gilt, da die Wärmepumpe aus einem kw Strom 4-5 kw Wärme macht!

    1. Kann ich aus der Praxis bestätigen. Bei mir liegt die Jahresarbeitszahl fürs Heizen bisher bei 4,8 (Baujahr des Hauses Mitte der 60er-Jahre, spätere Dachsanierung inkl. Dämmung, aber noch keine Außenwanddämmung). Die für Warmwasser ist zwar nur 3,5, aber damit kostet die Bereitung immer noch weniger als ein Drittel der Energie im Vergleich zu einem elektrischen Durchlauferhitzer.

    2. Herr Bacmeister, sehr absolute Aussagen, die sie da tätigen, ohne jede Ausnahme zuzulassen. Das ist genau einer des Probleme des Heizungsgesetzentwurfes gewesen. Stehen Sie denn persönlich dafür gerade, wenn es doch im Einzelfall nicht so ist? Die Behauptungen, dass die Wärmepumpe in jedem Fall günstiger ist und “aus einem kw Strom 4-5 kw Wärme macht, sind so in dieser Form …. sagen wir mal mutig.
      Es gibt dazu auch noch Alternativen zur Wärmepumpe. Ich bin kein Freund dieser planwirtschaftlichen Ansätze, wo der Staat immer meint, er wüsste es besser als die Bürger. Eine Regelung über Zertifikate und damit den Preis wäre m. E. wesentlich effizienter.

  3. Alles wie immer, der Bürger ist der Verlierer. Er zahlt immer drauf. Als Mieter sogar ohne Chance auf Einflussnahme.
    Entweder kostet die Umrüstung horrendes Geld oder das Heizen wird mit alter Technologie wird unbezahlbar. Man hat also die Wahl zwischen Pest und Cholera.

    Außer natürlich, man gehört zu einer der Haupt-Zielgruppen der Grünen, nämlich der, die eh alles bezahlt bekommen.

    1. Oh, da müsste ich ja mal schauen, das ich in die Hauptzielgruppe komme.
      Dann bekomme ich ja alles bezahlt. Cool.

    2. Herr Schiffer, da berücksichtigen Sie nicht alle Fakten. Erstens wird von dem „horrenden Geld“ ein ziemlicher Batzen bezuschusst, sodass sich die Belastung für „den Bürger“ (wie definieren Sie den überhaupt?) in Grenzen hält. Zweitens amortisiert sich die Mehrausgabe etwa für eine Wärmepumpe durch die niedrigeren Energiekosten auch wieder.

      Interessieren würde mich übrigens, wer die von Ihnen genannten Haupt-Zielgruppen sind, die alles bezahlt bekommen. Könnten Sie da ein wenig verständlicher werden?

      1. Er überlegt noch, wie er verständlicher werden kann.
        Würde mich ja auch brennend interessieren.

    3. Solange die Städte und Gemeinden kein Energiekonzept vor legen können, kann ich mich als Hausbesitzer nicht wirklich entscheiden. Es könnte ja auch die Nutzung der Fernwärme geplant werden und dann……

      1. @Wolfram Hafner: Das ist in der Tat ein Knackpunkt! Info dazu: Auf der Versammlung der Bürgerenergie GL vorletzte Woche sagte der Beigeordnete Migenda, dass die Stadt hier versucht, schneller als die gesetzlichen Vorgaben zu sein und (wenn ich mich recht erinnere) schon Ende dieses Jahres einen ersten Entwurf der Wärmeplanung vorlegen wolle. Das sollte man also möglichst abwarten.

      2. Ich glaube, da können Sie in GL einigermaßen beruhigt sein. Ein Fernwärmenetz aufzubauen ist ziemlich teuer und die Standortentscheidungen für Wärmekraftwerke dürften sich so lange hinziehen, dass viele Jahre bis zum Bau ins Land gehen. Und selbst danach müssten nach § 9 der NRW-Gemeindeordnung Übergangsfristen bis zu einem Anschlusszwang gewährt werden. Außerdem sind für lokal emissionsfreie Heizungsanlagen Ausnahmen vom Anschlusszwang nicht unüblich.

        Alles in allem steht kaum zu befürchten, dass Sie z.B. eine Wärmepumpe, die Sie jetzt einbauen lassen, vor Ablauf von deren technischer Lebensdauer wieder stilllegen müssen.