Die stellvertretende Bürgermeisterin Anna Maria Scheerer und
Integrationsratsvorsitzender Redouan Tollih begrüßten neue Staatsbürger:innen bei erster Einbürgerungsfeier im Jahr 2025. Während der internationalen Woche gegen Rassismus kamen die Eingebürgerten im großen Ratssaal zusammen und erhielten ihre Willkommensurkunden.

Wir veröffentlichen einen Beitrag der Stadt Bergisch Gladbach

Eine Einbürgerung ist ein großer und bedeutsamer Schritt im Leben eines Menschen.
Deshalb finden seit Frühjahr 2024 regelmäßig Einbürgerungsfeiern für alle neuen
Staatsbürgerinnen und Staatsbürger statt, bei denen die neu Eingebürgerten begrüßt
werden.

Auch bei der ersten Feier des Jahres 2025 am Freitag, den 28. März wurden
zahlreiche neue Deutsche von der stellvertretenden Bürgermeisterin Anna Maria
Scheerer und dem Vorsitzenden des Integrationsrates, Redouan Tollih, willkommen
geheißen.

Die Einbürgerungsfeier fand diesmal im Rahmen der „Internationalen Woche gegen
Rassismus“ statt. Das diesjährige Motto der Woche lautet „Menschenwürde schützen“
und spiegelt die Werte wieder, für die der Integrationsrat eintritt und die für eine offene
und respektvolle Gesellschaft von zentraler Bedeutung sind.

Bei dem Festakt im großen Ratssaal in Bergisch Gladbach kamen die Eingebürgerten
zusammen und haben Ihre Willkommensurkunden überreicht bekommen. „Deutschland
und Bergisch Gladbach sind bunt und vielfältig. Die vielen Lebensleistungen der
Eingebürgerten bringen uns weiter und sind ein klarer Gewinn für unsere Gesellschaft“,
betonte der Integrationsratsvorsitzende Redouan Tollih in seiner Rede.

Mit der Einbürgerung erhalten Personen alle Rechte und Pflichten der deutschen
Staatsbürgerinnen und Staatsbürger. So können sie z.B. wählen gehen oder auch selbst
für politische Ämter kandidieren, können Zugang zum Beamtenstatus erhalten,
bekommen konsularischen Schutz im Ausland, können die EU-Freizügigkeit genießen
und erhalten Visarecht in vielen Ländern der Welt.

Voraussetzung für die Einbürgerung ist unter anderem, dass die Personen mindestens
fünf Jahre (bei besonders guter Integration drei Jahre) in Deutschland leben, ein
unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der
Einbürgerung haben, sich zur freiheitlichen und demokratischen Grundordnung des
Grundgesetzes bekennen, deutsche Sprachkenntnisse haben, ihren Lebensunterhalt
eigenständig sichern, nicht wegen einer Straftat verurteilt wurden und nicht zuletzt einen Einbürgerungstest bestehen.

Hier werden offizielle Pressemitteilungen der Stadtverwaltung veröffentlicht. Sie geben nicht die Meinung des unabhängigen Bürgerportals iGL wieder.

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