Bereits am kommendem Montag verabschieden sich die Beschäftigten der Stadtverwaltung in die Betriebsferien. Die meisten Dienststellen sind erst ab dem 5. Januar wieder geöffnet. Wegen der städtischen Weihnachtsfeier am 18. Dezember schließen an diesem Tag alle Dienststellen ab 12.30 Uhr.

Wir veröffentlichen eine Mitteilung der Stadt Bergisch Gladbach

In diesem Jahr schließt die Stadtverwaltung von Montag, 22. Dezember 2025 bis einschließlich Freitag, 2. Januar 2026 ihre Tore. Die Betriebsferien gelten grundsätzlich für alle Beschäftigten der Stadtverwaltung.

Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, an diesen Tagen nicht zu den Rathäusern zu kommen oder telefonisch versuchen jemanden zu erreichen, sondern bereits vorab notwendige Dienstleistungen, z.B. die Beantragung neuer Pässe, in Anspruch zu nehmen. Notdienste sind eingerichtet.

Darüber hinaus findet am Donnerstag, den 18. Dezember das Betriebsfest der Stadtverwaltung statt. Deshalb werden die Dienststellen an diesem Tag ab 12.30 Uhr geschlossen.

Folgende Dienste finden trotz der Betriebsferien statt bzw. sind erreichbar:

Die Behälterverwaltung des Abfallwirtschaftsbetriebes ist am 29. Dezember unter der 02202/ 14 3320 erreichbar. Abfallsammlung und Stadtreinigung werden erfolgen. Der Wertstoffhof Kippemühle und die Grünannahmestation Birkerhof bleiben vom 24. Dezember an geschlossen und sind ab dem 5. Januar wieder regulär geöffnet.

Das Kinderschutztelefon ist unter der 02202/ 14 2955 montags von 9 bis 17 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr erreichbar. Informationen zum Kinderschutztelefon sind auch auf der städtischen Homepage veröffentlicht unter https://www.bergischgladbach.de/kinder–und-jugendschutz.aspx

Für das Standesamt gilt: Bei dringenden Fällen im Bereich Eheschließung oder Geburten können sich Bürgerinnen und Bürger an eheschliessung@stadt-gl.de bzw. neugeborene@stadt-gl.de wenden, wo ihnen geholfen wird.

Der Stadtordnungsdienst ist nur für dringende Notfälle zwischen 6 und 22 Uhr unter der Rufnummer 0160/6152184 erreichbar. In dringenden Fällen kann man sich an die Leiterin der Ordnungsbehörde unter U.unrau@stadt-gl.de wenden.

Rufbereitschaften für den Fachbereich 4 (Bildung, Kultur, Schule und Sport) lauten: Frau B. Kirschner unter der 0160/5872851 für allgemeine Fragen, Frau A. Henning unter der 02202/ 142555 für die Schulverwaltung und Frau G. Butler unter der 02202/141833 für die Sportverwaltung.

Das Kunstmuseum Villa Zanders ist zwischen den Feiertagen wie folgt geöffnet: Am Zweiten Weihnachtsfeiertag, 26. Dezember 2025, und am Neujahrstag, 1. Januar 2026, ist zu den gewohnten Öffnungszeiten geöffnet. Am 22., 24., 25., 29., und 31. Dezember 2025 ist das Museum geschlossen.

Das Bergische Museum ist am 23. Dezember von 8.30 bis 14.30 Uhr, am 27. und 28. Dezember von 10.45 bis 17.15 Uhr, am 30. Dezember und 2. Januar von 8.30 bis 14.30 Uhr und am 3. und 4. Januar von 10.45 bis 17.15 Uhr geöffnet.

Hier werden offizielle Pressemitteilungen der Stadtverwaltung veröffentlicht. Sie geben nicht die Meinung des unabhängigen Bürgerportals iGL wieder.

Reden Sie mit, geben Sie einen Kommentar ab

3

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

  1. Liebe Stadtverwaltung, viel Spass bei der Betriebsfeier und eine schöne lange Erholungszeit.
    Ich hoffe, dass sich sämtliche Mitarbeiter nach der Wiedereröffnung überaus motiviert den aufgestauten Rückständen widmen können und nicht wegen Stresserkrankung ausfallen werden.
    Denn die Vorgehensweise der Stadtverwaltung belastet nicht nur den Verwaltungsapparat selbst und seine Mitarbeiter, sondern vor allem die Bürgerinnen und Bürger finanziell und organisatorisch mit
    verlängerten Wartezeiten bei Behördengängen, Unsicherheiten bei dringenden Anträgen (Familien-, Sozial- oder Baurechtliche Belange), erhöhter Belastung von Familien, Arbeitnehmern und Unternehmen durch Verzögerungen in Genehmigungen und Leistungen.

    Was ein Privileg für eine Behörde, dennoch eine solche Entscheidung treffen zu können !

    Ein Familienbetrieb könnte mit einer solchen Maßnahme unter Umständen zwar ebenfalls Heizkosten sparen, könnte jedoch aber auch dadurch in die Insolvenz abrutschen.

    Ich hoffe jedoch sehr, dass andere behördlichen Institutionen wie Polizei oder Feuerwehr dieses Leistungsmodell niemals zum Vorbild nehmen werden.

    1. Tja Frau l. Augen auf bei der Berufswahl….
      Allerdings lese ich da nicht, das da alle im Urlaub sind. Sondern das geschlossen ist.
      Das sind ja schon verschieden Sachen.

    2. Das ist doch in vielen Betrieben nicht anders. Und mal im Ernst: Ein Familienbetrieb, der wegen Betriebsferien in die Insolvenz rutscht, ist vorher schon nicht gesund.