Kämmerer Thore Eggert bei der Haushaltsrede im Ratssaal Bensberg. Foto: Redaktion

Als Kämmerer ist Thore Eggert (FDP) für die Details zuständig, nimmt in seiner Haushaltsrede aber auch das große Ganze in den Blick. Er verteidigt den eingeschlagenen Sparkurs und begründet die vorgeschlagenen Erhöhungen von Grund- und Gewerbesteuer.

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Dokumentation der Rede von Thore Eggert

Sehr geehrte Damen und Herren Ratsmitglieder, liebe Kolleginnen und Kollegen, 

mit einem in der letzten Sitzung neu konstituierten Rat und der Einbringungen des Haushaltes für das Jahr 2026 schauen wir gemeinsam nach vorne. 

Lassen sie mich jedoch trotzdem kurz zurückblicken. Einmal um den ausgeschiedenen Mitgliedern des Rates an dieser Stelle noch einmal den verdienten Dank auszusprechen, denn auch diese haben mit dazu beigetragen, dass wir als Stadt und Stadtgesellschaft heute an dem Punkt stehen, an dem wir stehen: bis hier und heute konnten wir gestalten und selbst bestimmen. 

Ich möchte aber Ihren Blick auch auf meine vorherigen Haushaltsreden zurücklenken. Ich habe immer gerne Zitate in meine Haushaltsrede eingebaut und auch in diesem Jahr werden sie davon nicht verschont bleiben. Diesmal ein Zitat der Physikerin und Nobelpreisträgerin Marie Curie: 

Man merkt nie was schon getan wurde, man sieht immer nur was noch zu tun bleibt.

Ihr zukünftiges Tun, liebe Mitglieder des Rates, ist die Grundfeste für eine weiterhin positive und angemessene Entwicklung unserer Stadt und unserer Stadtgesellschaft – und sicherlich auch für unsere zukünftige kommunale Finanzpolitik und diesen Haushalt. 

Deshalb erfordert es in meinen Augen Klugheit, Weitsicht und einen ganzheitlichen Ansatz, um im möglichst breiten Konsens für das Wohl unserer Stadt zu entscheiden. 

Es wird gewiss niemanden verwundern, dass die Entwicklung unseres Haushaltes und damit unserer finanziellen Erledigungs- und Gestaltungsspielräume, von mir nicht positiv eingeschätzt werden kann und vieles zu tun bleibt. Aber eine Prise Optimismus bleibt – zumindest noch! 

Das Finanzwissenschaftliche Institut an der Universität Köln bezeichnete die gegenwärtige Haushaltslage der Kommunen als den „perfekten Sturm“, in dem alle negativen Entwicklungen gleichzeitig aufeinandertreffen, sich kumulieren und maximalen Schaden anrichten können. Dies gilt auch für Bergisch Gladbach, wo wir versuchen den Sturm bestmöglich zu trotzen. 

Was wir grundsätzlich auch können, weil wir in den zurückliegenden Jahren Instrumente entwickelt oder bestehende Instrumente genutzt haben. Es gilt also zu sehen, was schon getan wurde. 

Dazu zählt: 

  • das in 2023 beschlossene freiwillige Haushaltssicherungskonzept das uns Transparenz, Planungssicherheit und einen klaren Kurs gibt, 
  • die im Rahmen des Haushaltsbegleitbeschlusses ebenfalls 2023 beschlossene Haushaltssanierungs- und Nachhaltigkeitssatzung, 
  • ein intern neu aufgesetztes Konzept zur dezentralen Steuerung des Personalkostenaufwands, 
  • die verstärkte Implementierung und Weiterentwicklung von Projekt- und Prozessmanagement, 
  • ein gestärkter Fokus auf Nachhaltigkeit im Sinne eines planvollen Ressourcenverbrauchs und der Notwendigkeit einer intensiven Bewirtschaftungssteuerung des Haushaltes bzw. der Haushaltsmittel, 
  • umfängliche Nutzung des globalen Minderaufwand in Höhe von bis zu 2% des Gesamtaufwandes und damit eine Einkürzung des verfügbaren Haushaltsvolumens um bis zu 10 Mio. € jedes Jahr. 

Was getan wurde, war in Summe das Heben eines Konsolidierungsvolumen für den Zeitraum 2023 bis 2033 aus dem HSK 2023 in Höhe von in Summe 180 Mio €, eine zusätzliche Konsolidierung im Haushaltsnachtrag von 34,4 Mio. bis 2035 und eine weitere Nachkonsolidierung, dargestellt im Ausschuss für Finanzen im Juli 2025 von 8,5 Mio durch zusätzliche Digitalisierungseffekte und geplante Prozessoptimierungen bis 2036. 

Diese Instrumente und Volumen sind – finde ich – keine Selbstverständlichkeit. Sie sind das Ergebnis eines manchmal schwierigen gemeinsamen Ringens auf Grundlage eines guten Verwaltungshandelns und einer konstruktiven und gesunden politischen Kultur, die in zentralen Fragen das Selbstverständnis teilt, die gemeinsame Gestaltungs- wie Entscheidungsverantwortung über Differenzen zu stellen. 

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Bürgermeister Marcel Kreutz bekräftigt in der ersten Haushaltsrede bekannte Prioritäten (Schule, Kita, Straße), kündigt konkrete Schritte an und schlägt einige wenige neue Stellen für die Verwaltung vor. Die Stadt rechnet mit einem Defizit von fast 50 Millionen Euro und müsse sich daher klar auf das Wesentliche fokussieren. Zusätzlich sei eine Erhöhung der Grund- und der Gewerbesteuer notwendig. Wir dokumentieren die Rede im Wortlaut.

Auch diese Erfahrungen und dieses Selbstverständnis stimmen mich weiterhin für meine Aufgabe und für unsere stadtgesellschaftliche Entwicklung positiv. Wenn die bestehenden Instrumente konsequent und restriktiv eingesetzt und weiterentwickelt werden. 

Als Zwischenfazit kann damit festgehalten werden: strukturell überlässt der alte Rat dem neuen Rat in finanzieller Hinsicht kein schweres Erbe. Im Hinblick auf die Zahlen und Ergebnisse indes stellt es sich etwaig als ein solches dar. 

Eine Erblast ist jedoch definitiv eines: die nicht gelöste Frage der Konnexität und eine entsprechend millionenschwere Konnexitätslücke. Zuletzt zeigte sich dies in der Entscheidung des letzten Schulausschusses Endgeräte für die Lehrer an unseren Schulen als Beamte des Landes im Umfang von circa 1,3 Mio. € anschaffen zu müssen, um den Unterrichtsbetrieb und die Arbeitsfähigkeit des Landespersonals Lehrer nicht zu gefährden bzw. aufrecht zu erhalten. 

Kostensteigerungen im Sozialtransferaufwand und Ausweitung von Ansprüchen und Standards durch Schaffung neuer Angebote und Leistungen ohne ausreichende Gegenfinanzierung belasten die kommunalen Haushaltsergebnisse zudem immer stärker.

Als Beispiel, aber bitte nicht als framing, das Beispiel der Eingliederungshilfe in NRW, die von 2013 bis 2023 um 66 % gestiegen ist. Gerade in NRW leiden die Kommunen darunter besonders, da das Land keinen eigenen Beitrag bei der Finanzierung der Eingliederungshilfe leistet – anders als dies in anderen Bundesländern der Fall ist. 

Eigentlich alle Kämmerer in NRW fordern daher – und dieser Forderung schließe ich mich gerne an – drei wesentliche Prinzipien in den föderalen Finanzbeziehungen einzuführen bzw. sie endlich einzuhalten: 

1. Wer bestellt, bezahlt. Einführung einer echten Konnexität – und zwar einer Veranlassungskonnexität und keiner Vollzugskonnexität. Wenn politische 

Entscheidungen getroffen werden, die zu einer Belastung der Kommunen führen, muss diese Belastung auch vollständig und dynamisiert kompensiert werden. 

2. In diesem Zusammenhang brauchen die Kommunen und so auch wir einen Ausgleich für die bislang fehlende und sich im erheblichen Maße niederschlagenden Konnexitätsdefizite, quasi eine Art Schadensersatz für all die Belastungen, die bereits in der Vergangenheit durch fehlende Einhaltung der landesverfassungsrechtlich verankerten Konnexitätsgrundsätze entstanden sind. 

3. Die Landesregierung darf neuen Gesetzen im Bundesrat nur noch dann zustimmen, wenn gleichzeitig die Gegenfinanzierung für die Kommunen nachhaltig gesichert ist. 

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch das Rechtsgutachten des Deutschen Städte- und Gemeindebundes von Ministerpräsidenten und Verfassungsrichter a.D. Peter Müller unter dem Titel „Grundgesetzlicher Überforderungsschutz kommunaler Selbstverwaltung“. Mit der Bitte diesen Titel nicht als Überforderung der Verwaltung aufgrund zunehmender Aufgaben zu sehen, sondern als Überforderung der Verwaltung, die stetig aufwachsende Finanzlast hierfür zu tragen. 

Es kann einem sicherlich auch die Fabel vom Esel und dem Pferd und der entsprechenden Moral in den Sinn kommen – für mich erscheint dies passend. 

Somit kann bereits an dieser Stelle klar gesagt werden: die Stadt Bergisch Gladbach wirtschaftet nicht über ihre Verhältnisse, sie wird überfordert. 

Kurzfristig weiterhelfen tun uns alle diese Darlegungen und Erkenntnisse – zumindest zunächst und insbesondere für diesen Haushalt – indes nicht. 

So bleiben für unseren Haushalt 2026 und für die daraus resultierenden verbleibenden Gestaltungsmöglichkeiten für Rat und Verwaltung die finanziellen Herausforderungen, vor denen wir stehen, erheblich. 

Und, meine Damen und Herren, unsere oberste Prämisse für den Umgang mit dem Haushalt 2026 und den Jahren der Mittelfristplanung muss sein: verantwortungsbewusst, solide und mit Weitblick handeln. 

Um weiterhin möglichst lange selbstbestimmt handeln zu können! 

Nun aber konkreter zum Haushalt 2026: 

1. Finanzielle Ausgangslage 

Der Ergebnishaushalt 2024 schließt voraussichtlich – wie bereits im AFBL vorgetragen – mit einem Defizit von rund 45 Mio € ab, für den Jahresabschluss 2025 muss ein voraussichtliches Defizit von rund 54 Mio € prognostiziert werden. Und all dies unter maximaler Nutzung des zulässigen globalen Minderaufwands – und damit der Einkürzung der städtischen Haushaltsmittel ohne eine dazugehörige Bereinigung des jeweiligen Aufgabenportfolios. Sprich: gleicher Bedarf, gleiche Arbeit und gleicher Erfolgsdruck nur weniger Mittel. Und das im Umfang von, oben bereits beschrieben, fast 10 Mio €. 

Es setzt sich auch mit dem Haushalt 2026 die angespannte Planungslage der vergangenen Jahre fort, aber gleichzeitig manifestieren sich die entsprechenden Planwerte nachhaltig – und damit realisieren sich die geplanten negativen Vorzeichen nun tatsächlich. Das bedeutet: die prognostizierten Jahresfehlbedarfe werden so eintreten und das Eigenkapital im geplanten Maße auch aufgezehrt werden.

Zusammenfassend titelte der KStA am 17.10.: der Wolf ist real! 

Die grundsätzlich positive Kernbotschaft lautet: Der Haushalt 2026 ist – ohne ein pflichtiges Haushaltssicherungskonzept – genehmigungsfähig.

Dies aber leider nur unter Nutzung der Erhöhung des mit dem 3. NKFWG eingeführten Verlustvortrages in 2028 auf 44 Mio. €, was letztlich nur eine Verschiebung in die Zukunft bedeutet und mit dem Vorschlag des Einsatzes der bereits im HSK 2023 festgelegten und der im Rahmen des Doppelhaushaltes 2024/2025 prognostizierten Erhöhung der Hebesätze sowohl bei der Grund- als auch bei der Gewerbesteuer. Auch hier ist der Wolf real. 

Hinsichtlich des Grundsteuerhebesatzes setzt sich die (vorgeschlagene) Erhöhung von in Summe 100 Hebesatzpunkten wie folgt zusammen: 

25 Hebesatzpunkte dienen der Korrektur diverser Effekte aus der Grundsteuerreform und damit auch der Herstellung der faktischen Aufkommensneutralität. Unter Zugrundelegung der aufkommensneutralen Hebesätze des Landes liegen wir im tatsächlichen Grundsteueraufkommen circa 1,3 Mio. € unter den Planwerten zur Aufkommensneutralität. Ein Trend der in vielen, wenn nicht fast allen NRW-Kommunen zu verzeichnen ist und dort, zuletzt in unserer großen Nachbarkommune Köln, durch eine entsprechende neuen erhöhten Hebesatzsatzung korrigiert wird. 

50 Hebesatzpunkte sind bereits mit dem freiwilligen Haushaltssicherungskonzept 2023 als Konsolidierungsbeitrag ab dem Haushaltsjahr 2026 für den städtischen Haushalt beschlossen worden. 

25 Hebesatzpunkte wurden im Rahmen des Doppelhaushaltes 2024/25 bzw. des Haushaltsnachtrages 2025 bereits als notwendiger Ertragsposten im Rahmen des Haushaltsbegleitbeschlusses 2025 vorgeschlagen und die fehlenden Kompensationsaussichten mit der Vorlage in der Sitzung des Finanzausschusses im Juli 2025 festgestellt. Im Ergebnis ergibt sich dadurch eine durchschnittliche Mehrbelastung bei den Wohngrundstücken von ca. 100 bis 150 €. 

Bei der Erhöhung des Gewerbesteuersatzes schlagen wir vor, die Erhöhung lediglich um 25 Hebesatzpunkte statt der im HSK 2023 beschlossenen 50 Hebesatzpunkte vorzunehmen. 

Der Vorschlag beider Hebesatzerhöhungen, meine Damen und Herren, fällt uns nicht leicht – ist dennoch aber notwendig. Wir haben bis zum letzten Tag gerechnet und jedwede auch kurzfristige Verbesserung eingepreist. Gleichzeitig ist es aber der Wolf, vor dem ich seit 2023 deutlich gewarnt habe. Und dient primär auch zur Verlangsamung eines Effekt der zunehmenden Scherenbewegung bei Erträgen und der beeinflussbaren Aufwände. 

Beim Haushalt 2026 schlägt gegenüber der damaligen Planung auch zu Buche, dass uns erhöhte Mittelbedarfe in Bereichen ereilt haben, die deutlich über denen der Mittelfristplanungen des letzten Haushaltsnachtrags 2025 lagen: für das Haushaltsjahr 2026 war ein Jahresfehlbetrag von -30 Mio. € geplant, der sich mittlerweile auf -48,7 Mio. € erhöht hat. 

Gründe dafür sind: 

  • Schlüsselzuweisung des Landes bricht um 16 Mio. € ein 
  • Transferaufwand steigt um 14,5 Mio. €. Den größten Anteil hat dabei die Steigerung der Kreisumlage um 7,5 Mio. €. 
  • Der Betriebskostenzuschuss an die KiTa’s steigt um 7 Mio. € 
  • Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen steigen um 7,5 Mio. € wegen des Mehraufwands für die Unterhaltung der städtischen Infrastruktur davon für Schulen ca. 2,5 Mio. € und für die Straßenunterhaltung 1,2 Mio. €. 
  • Steigerung des Personalaufwand um 6 Mio. € 

Zum Gesamtbild gehört indes aber auch, dass den vorgeschlagenen Steuererhöhungen Rekordinvestitionen in die Infrastruktur – ebenfalls primär im Bereich Straßenbau und Schule – entgegen gestellt werden können. 

Zudem ist eine stetige Überkompensation des notwendigen und steigenden Mittelbedarfs über „Tränenlisten“ und Konsolidierungsanlagen schlichtweg nicht möglich. 

Auch wenn dies nicht tröstlich ist, so befinden wir uns mit den Höhen unserer Hebesätze im Vergleich mit etwa gleich großen kreisangehörigen Städten in NRW beim Nichtwohnen gute 280 Hebesatzpunkte und beim Wohnen gute 80 Punkte unter dem gewogenen Durchschnittshebesatz. Eine Differenz bei der die Überlegung erlaubt sein muss, ob wir uns dies so noch leisten können. 

Beim Thema der Gewerbesteuersätze – bei dem wir uns etwa 10 Punkte unter dem gewogenen Hebesatz kreisangehöriger Kommunen unserer Größenklasse befinden sowie im Mittel mit ca. 490 sogar gute 30 Punkte unter dem von Nachbarkommunen wie z.B. Wermelskirchen, Solingen, Remscheid, Gummersbach und Siegburg befinden – wurde in der Vergangenheit immer gerne auf Monheim oder Leverkusen Bezug genommen.

Ausführungen dazu, ob es sich dabei um ein Erfolgsmodell handelt, möchte ich jedem selbst überlassen – verweise dazu aber auf die einschlägigen Presseberichte der letzten Wochen und Monate hinsichtlich der haushalterischen Situation dieser Städte. 

Der Einkommenssteueranteil als Ertragsposten steigt für Bergisch Gladbach zwar um 12 Mio. € deutlich an, kann aber die höheren Aufwendungen – insbesondere bei Personal- und Transferausgaben – nicht ausgleichen. 

Gleiches gilt für die Zuweisungen vom Land für die Kitas, die um knapp 5 Mio. € steigen, allerdings steigt der Mehraufwand, wie oben ausgeführt, für die Kitas um 7 Mio. €, so dass auch hier 2 Mio. € den städtischen Haushalt zusätzlich belasten, auch da die Elternbeiträge stabil gehalten wurden. 

Die Stadt profitiert somit zwar zunächst von wachsenden Steuereinnahmen, wird aber durch überproportional steigende Pflichtausgaben und Transferlasten zunehmend strukturell überfordert. 

Für den Haushalt 2026 ergeben sich im Ergebnis kalkulierte Erträge in Höhe von 440 Mio. €, denen wiederum ein Aufwand von 498 Mio. € entgegensteht. Zudem wurde ein globaler Minderaufwand i.H.v. 9,5 Mio, € eingeplant.

Dies führt zu einem Jahresdefizit für das Haushaltsjahr 2026 von -48,7 Mio €, welches sich in ähnlicher Höhe in der Mittelfristplanung bis zum Jahr 2029 so, sogar leicht aufwachsend, fortschreibt. 

Zwar haben wir bis zum Jahr 2024 eine Ausgleichsrücklage in Höhe von 156 Mio. € und eine allgemeine Rücklage von 197 Mio. € aufbauen können, was im Wesentlichen den positiven Jahresabschlüssen der Jahre 2017 bis 2023 und der Nutzung des Schütt-Aus-Hol-zurück-Potentials ab 2020 geschuldet ist.

Aber dieses Rücklagenpolster von 353 Mio. € wird nach der aktuellen Planung 2032 – die Ausgleichsrücklage bereits 2027 – gänzlich aufgebraucht sein, auch wegen der bereits erwähnten Überschreitung eines Kipppunktes ab dem Jahresabschluss 2024. 

Erreicht hat die Stadt das „Rücklagenpolster“ ohne eine Anhebung der Gewerbesteuer seit dem Jahr 2011 und mit einer letztmaligen Anhebung der Grundsteuer im Haushalt 2022. Die für die Folgejahre bereits damals geplante Erhöhung der Grundsteuer konnte durch unsere gemeinsamen Anstrengungen zumindest zeitlich verschoben werden. Eine sicherlich gute Entwicklung angesichts der zahlreichen Herausforderungen vor der die Stadtgesellschaft seit dieser Zeit stand.

Gleichzeitig konnte die Grundsteuerreform nach den Vorgaben des Landes (im Wesentlichen) 2025 aufkommensneutral – wenn auch nicht belastungsneutral – umgesetzt werden. 

Im Rahmen der Mittelfristplanung verfestigen sich, wie bereits erwähnt, negative Jahresfehlbeträge in der Größenordnung von 50 Mio € – ein Betrag . den wir nicht einfach einmal einsparen können, selbst bei Streichung aller freiwilligen Aufwände. Rechnerisch hilfreich, in der städtischen und stadtgesellschaftlichen Wahrnehmung und Aufgabenerledigung, aber der absolute worst case – den es zu vermeiden gilt. 

Denn damit würde das Vertrauen in die städtische Daseinsvorsorge absolut erodieren. Dies wäre auch bei einer längerfristigen vorläufigen Haushaltsführung, wie dies momentan z.B. in Leverkusen der Fall ist, eine sehr reale Gefahr. 

Auch wenn sich die Zeiten normalisieren, bleibt bzw. wird Krise scheinbar zu einer neuen Realität. Dies bedeutet auch das sich unsere Realität, hier insbesondere unsere Finanzrealität, ändert. 

Gleichzeitig bleiben wir beim Thema Investitionen handlungsfähig – auch weil wir es müssen. 

Hier hilft der „NRW-Plan für gute Infrastruktur“ im Umfang eines investiven Zuschusses in Höhe von 45 Mio. € auf 12 Jahre und damit mit durchschnittlich 3,7 Mio. € pro Jahr genauso wie die Altschuldenentlastung in Höhe von circa 25 Mio €.

Leider ist es jedoch lediglich der berühmte Tropfen auf den Stein – ohne an dieser Stelle undankbar sein zu wollen. Ein Signal, von dem es gerne mehrere geben darf. Etwas scherzhaft formuliert würde uns auch in Bergisch Gladbach ein Sondervermögen gut tun – für uns indes als Kommune leider unzulässig. Schade eigentlich! 

Für den Haushalt 2026 plant die Stadt Investitionen Höhe von netto rund 126 Millionen Euro – davon über 70 Mio. € im Bereich Schule und Sport, fast 20 Mio. € im Bereich Straßen und Verkehr und gute 20 Mio. € im Bereich sonstiger Infrastruktur inklusive der Weiterentwicklung des Zanders-Areals, um die finanziell umfangreichsten Investitionsposten zu nennen.

Grund für dieses Investitionsvolumen ist der Abbau unseres bestehenden Infrastrukturstaus – der aber verzögert in Folgejahren nicht unerhebliche konsumtive Belastungen im Bereich der Abschreibungen und Zinsaufwände auslösen wird. 

2. Schwerpunkte des Haushalts 

Unser Leitmotiv muss klar bleiben: Wir investieren in die Zukunft – mit Augenmaß. Aber insbesondere im Bewusstsein der zwingenden Notwendigkeit. 

Was ist nun mit diesem Haushalt im Schwerpunkt möglich? Auch wenn der Bürgermeister dazu ebenfalls schon ausgeführt hat, kurz zusammenfassend: 

  • Bildung und Betreuung: Der Ausbau von Schulen, KiTa und OGS – baulich wie kapazitiv – hat weiterhin höchste Priorität. 
  • Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung: Wir treiben die Digitalisierung der Verwaltung und die Modernisierung unserer Infrastruktur sowie die Effizienzsteigerung unserer Prozesse konsequent voran. 
  • Sicherheit und Infrastruktur: Mit den fortschreitenden Investitionen in unseren Gebäudebestand wie z.B. Neubau der Feuerwache Süd und dem neuen Stadthaus schaffen wir einen adäquaten Standard für eine leistungsfähige Stadtverwaltung, die ihrem Auftrag der Daseins- und Sicherheitsvorsorge besser gerecht werden kann. 
  • Stadtentwicklung – heute und morgen: Die Kernstadt, die Ortsteile, aber auch die Konversionsfläche Zanders sollen lebendig, attraktiv und funktional bleiben und werden – trotz nicht ganz einfacher Rahmenbedingungen. 
  • Sport und Spiel: Die Bedarfe an Sport und Spielflächen wurden in der Vergangenheit weniger prioritär behandelt. Die zukünftig angemessenere Berücksichtigung damit verbundener Notwendigkeiten findet eine solche auch in diesem Haushalt. 

Es finden sich aber auch neue Notwendigkeiten wie z.B. Aufgabenstellungen im Bereich Krisenmanagement, Zivilschutz und zivile Verteidigung. Diesem zusätzlichen Aufwand gilt es ebenfalls angemessen und fortschreibend zu begegnen. 

Bei all der weiter zunehmenden Aufgabenfülle und bei einer gleichzeitig weiteren Eintrübung der kommunalen Finanzierungs- und Leistungsmöglichkeiten kommt mir ein Zitat der Kommunalministerin Ina Scharrenbach auf der Herbstkonferenz der NRW Kämmerer im November dieses Jahres in den Sinn:

„Wir sind die Erste Generation, die nicht weiß, ob es der nächsten Generation besser gehen wird!“ 

Und Sie, meine Ratsdamen und Ratsherren, sind nun der neue Rat, der nicht weiß, ob es mit dem neuen Haushalt 2027 besser werden wird. 

3. Verantwortung und Konsolidierung 

Was wir aber wissen: Wir müssen uns den strukturellen Defiziten stellen. Und für deren Verringerung Verantwortung übernehmen. Und gemeinsam versuchen zu best- oder vielleicht auch nur schlechtmöglichsten aber gemeinsam vertretbaren Ergebnissen zu gelangen. 

Es obliegt unserer aller Gestaltungskraft und Finanzvernunft. Und der klugen und stringenten Nutzung und Ausweitung bereits bestehender Instrumente und Festlegungen. 

Sie werden sich erinnern, dass ich in der AIUSO-Sitzung am 30. September von einem „Herbst des Ausgleichs“ sprach. Und ich denke es war und ist klar, dass ich damit nicht den Haushaltsausgleich meinte. 

Wir müssen weiterhin auf ein mehrjährig ausgerichtetes Konsolidierungs- und Priorisierungsprogramm kommen, welches sich auch an Effektivitätssteigerung und Effizienzverbesserung orientiert, um mittelfristig bis langfristig wieder zu einem ausgeglicheneren Haushalt zu gelangen. Und um aufsichtsrechtliche Restriktionen best- und längst möglich zu vermeiden. 

Denn, und lassen sie mich dies bitte ausdrücklich betonen: Auftrag der kommunalen Finanzpolitik ist nicht die Vermeidung eines HSK, sondern nach den Vorgaben des § 75 Gemeindeordnung (GO) eigentlich ein Gleichgewicht von Erträgen und Aufwendungen und damit ein ausgeglichener Haushalt. 

Und lassen sie mich bitte auch wie in den Vorjahren erneut betonen: kommunale Finanzpolitik wird auf allen Ebenen gemacht. Und auch in jedweden politischen Entscheidungsgremien. Und es gibt keine zu vernachlässigenden Summenhöhen. 

Natürlich kommt ein Großteil der Effekte von außen, aber wir befinden uns nicht in der gerne zitierten „Vergeblichkeitsfalle“. In der man sich nach meiner Ansicht auch gar nicht befinden kann, sondern in die man sich – wie ich finde – nur aktiv hineinbegeben kann. 

Es gibt immer Möglichkeiten – ein Tenor, den ich oft aus dem politischen Raum vernehme. Und dem ich mich anschließe. Aber nicht als Forderung, sondern als Appell für eine gemeinsame Anstrengung zur Schaffung dieser Möglichkeiten. 

Lassen Sie mich bitte noch eines offen und klar, und gleichzeitig etwas salopp sagen: 

Nach fest kommt ab. 

Diese Regel gilt nicht nur im handwerklichen Bereich, sondern ebenso für die kommunalen Finanzen. 

Sie gilt insbesondere für die Schraube – ich hoffe sie sehen mir nach, wenn ich im Bild bleibe – der Überkompensation, also für den Reflex, immer noch ein bisschen mehr auszugleichen und nachzuziehen, als tatsächlich leistbar ist. 

Und sie gilt genauso für die oben bereits beschriebene fehlende Konnexität und somit für die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen, die uns seit Jahren zwingt, immer wieder ein Stück über unsere Belastungsgrenzen hinauszugehen und die Schraube nochmal nachzuziehen. 

Am Ende, zu dem ich nun mit meinem Blick nach vorne komme, werden wir uns also – wie so häufig, wenn nicht immer – aus eigener Kraft helfen müssen. Und das können wir auch! Denn: 

4. Blick nach vorn 

Bergisch Gladbach ist eine starke Stadt und eine starke Gemeinschaft – wirtschaftlich, sozial und gesellschaftlich. 

Wir verfügen über engagierte Bürgerinnen und Bürger, eine vielfältige Wirtschaft und eine leistungsfähige und gesellschaftsorientierte Verwaltung, die auch unter schwierigen Bedingungen und außerhalb ihrer behördlichen Kernkompetenz verlässlich arbeitet. Dies denke ich kann uns einvernehmlich zugestanden werden, denn dies haben wir in der letzten Ratsperiode gut bewiesen. 

Wenn wir alle gemeinsam – Rat, Verwaltung und Bürgerschaft – verantwortungsbewusst, fokussiert und klug handeln, werden wir auch die kommenden Jahre meistern. In welchen haushaltsrechtlichen Konstruktionen und mit welchen Restriktionen versehen auch immer. 

Dies wird nicht immer einfach sein und es wird dringender, denn je darum gehen sowohl im Jahr 2026 als auch in der neuen Ratsperiode schwierige Themen verantwortungsbewusst anzugehen und gleichsam schwierige, aber notwendige Entscheidungen zu treffen – und sie auch gemeinschaftlich zu tragen und zu verteidigen. 

Das bedeutet insbesondere: Nicht alles, was wünschenswert ist, wird realisierbar sein. Vor allem weder sofort noch gleichzeitig. Auch hier wiederhole ich mich zum Schluss meiner Ausführungen wie bereits in den Vorjahren. Und damit nehme ich auch Bezug auf den Tenor meiner letzten Haushaltsrede: 

Es gilt nun weiter Kurs zu halten – mit klaren Zielen und Transparenz gegenüber Politik und Bürgerschaft. Und auch im Rahmen kluger selbst gesetzter Restriktionen. 

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, 

der Haushaltsentwurf 2026 ist kein Wunschkonzert – er ist weder politisch getrieben noch aus verwaltungstechnischer Maximalforderung erwachsen. Es ist ein realistischer Plan – auf Grundlage realistischer Planungen. Und daher auch mit ehrlichem Ergebnis und einem ehrlichen und gleichzeitig wenig erbaulichem Ausblick! 

Oder noch besser formuliert: dieser Haushalt ist kein Ausdruck mangelnder Disziplin – sondern eher ein Art Hilferuf. Nicht wegen Wölfen, sondern weil wir, wenn wir eigenständig handlungsfähig bleiben wollen, ehrliche Aufgaben- und Finanzierungsstrukturen brauchen. Die zunehmend unserem kommunalen Gestaltungs- und Steuerungseinfluss entzogen sind. 

Die Bewirtschaftung des Haushaltes ist für uns das eigentlich gestaltende und steuernde Element und verlangt Disziplin, Prioritätensetzung und den Mut, auch unbequeme Entscheidungen zu treffen. Nicht die Haushaltsaufstellung und -einbringung.

In der Bewirtschaftung des Haushaltes und auch bei der Abwägung hinsichtlich politischer Auf- und Anträge bedeutet dies: nicht alles, was wünschenswert ist wird finanziert und finanziert werden können – auch wenn die entsprechenden Mittel im Haushalt als zulässige Maximalermächtigung zur Verfügung stehen – aber jeder Euro, der ausgegeben wird, muss bestmögliche Wirkung erzeugen. Und das nachvollziehbar.

Gleichzeitig darf nicht jeder eingesparte bzw. bewusst und abgewogen nicht ausgegebene Euro eine lediglich zeitlich versetzte und etwaig größere negative Folge bzw. Kostenbelastung auslösen. Ein gemeinsames Dilemma. 

Zum Ende meiner Ausführungen danke ich ganz ausdrücklich unserem neuen Bürgermeister und ganz besonders allen Fachbereichen für die intensive Arbeit und Auseinandersetzung. Und natürlich meinem gesamten Team des Fachbereich 2. Eine großartige Leistung unter weiterhin schwierigen Rahmenbedingungen. 

Ihnen, den Mitgliedern des Rates, danke ich bereits jetzt für die konstruktive zukünftige Zusammenarbeit – auch in Zeiten, in denen Kompromisse nicht leichtfallen werden. 

Lassen Sie uns abschließend, bei aller Ernüchterung und Sorge, die das heutige Zahlenwerk auslösen muss, diesen Haushalt sowohl als Chance als auch als Auftrag begreifen: als Chance, die Zukunft unserer Stadt trotz schwieriger Zeiten weiterhin aktiv und eigenverantwortlich zu gestalten. 

Ich möchte enden mit einem Zitat von Theodor Heuss: 

„Optimismus ist Pflicht. Nur so können wir die Schwierigkeiten überwinden, die uns umgeben.“ 

Ich wünsche Ihnen abschließend gute Beratungen, uns allen konstruktive Diskussionen und Ergebnisse in den Haushaltsklausuren und bereits jetzt ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in ein für uns alle spannendes Jahr 2026. 

des Bürgerportals. Kontakt: info@in-gl.de

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