Das historische Rathaus in Gladbach. Foto: Thomas Merkenich

Wie angekündigt gibt die Stadtverwaltung in den kommenden Tagen die Bescheide für die Grundsteuer in die Post. Zwar stellt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen die Rechtmäßigkeit der Differenzierung nach Wohn- und Nichtwohngrundstücke in Frage. Das ist für Bergisch Gladbach aber vorerst nicht relevant – Widersprüche sind dennoch möglich.

Wir veröffentlichen eine Mitteilung der Stadt Bergisch Gladbach

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Am Freitag, den 9. Januar 2026 werden die Bescheide für die Grundsteuer in Bergisch Gladbach verschickt. So mancher Steuerpflichtiger von Nichtwohngrundstücken wird sich fragen, ob die Grundsteuerbescheide rechtens sind, da doch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ein Urteil gesprochen hat, nach dem die angefochtenen Bescheide mit differenzierten Hebesätzen in vier Kommunen in NRW aufgehoben wurden. 

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Was Sie zur Grundsteuer 2026 wissen müssen

Ab dem 9. Januar verschickt die Stadt Bergisch Gladbach die neuen Bescheide für die Grundsteuer. Zu diesem Thema gab es zuletzt einige Nachrichten, die Fragen aufwerfen: Was hat es mit dem Gelsenkirchener Urteil auf sich? Wie wirkt sich die Hebesatz-Erhöhung in Bergisch Gladbach aus? Wir erklären, was Sie erwartet – und wie Sie reagieren können.

Fakt ist, dass die Möglichkeit der Differenzierung der Hebesätze im Jahr 2025 vom Land NRW den Kommunen eröffnet wurde und deshalb auch Bergisch Gladbach nach Ratsbeschluss seitdem unterschiedliche Hebesätze für Wohnimmobilien (598 Prozentpunkte) und für Nicht-Wohngebäude sowie unbebaute Grundstücke (873 Prozentpunkte) hat.

Damit ist die Veränderung der Grundsteuer für die Stadt aufkommensneutral, das bedeutet, dass die Stadt keine Mehreinnahmen erzielt.

Das Urteil von Gelsenkirchen hat in Bergisch Gladbach erstmal keine Auswirkung auf die Bescheide für 2025 und 2026, da vor Gericht nur die Situation in den vier klagenden Städten (Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Dortmund) beleuchtet wurde.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes ist auch noch nicht rechtskräftig, da eine Berufung zum Oberverwaltungsgericht NRW und eine Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen wurde. Erst wenn der Fall höchstrichterlich entschieden werden sollte, müsste das Land NRW ggf. die gängige Praxis im ganzen Bundesland neu vorgeben.

Wer sich nun fragt, ob er gegen den Bescheid 2026 vorsorglich Widerspruch einlegen sollte, muss wissen, dass es derzeit keine rechtliche Grundlage gibt, um über einen solchen Widerspruch zu befinden.

Sollte der Rat im März 2026 eine Erhöhung der Grundsteuer B mit Wirkung zum 1. Januar 2026 beschließen, würden die neuen Hebesätze durch einen geänderten Grundsteuerbescheid umgesetzt. Der bisherige Bescheid würde in diesem Fall seine Gültigkeit verlieren; laufende Widerspruchsverfahren würden eingestellt werden.

Deshalb wird die Stadtverwaltung jedem, der Widerspruch einlegt raten, diesen beidseitig ruhend zu stellen, bis die Gerichte Klarheit geschaffen haben, wie es in NRW weitergeht. Grundbesitzende sollten wissen, dass ein Widerspruch die Verpflichtung zur Zahlung der Grundsteuer nicht aufhebt.


Hinweis der Redaktion: In unserem grundsätzlichen Beitrag vom 18.12.2025 zur komplizierten Rechtslage bei der Grundsteuer hatte auch Sylvia Schönenbröcher, Geschäftsführerin von Haus und Grund, Stellung bezogen. Sie stimmte der Stadtverwaltung in der Beurteilung der Lage zu. Vorerst müsse man die juristische Entwicklung abwarten.

Für die Eigentümer:innen von Geschäftsgrundstücken sieht Schönenbröcher dennoch „dringenden Handlungsbedarf“: sie sollten auf jeden Fall Widerspruch gegen den Bescheid im Januar einlegen – und dann abwarten, bis die Sache rechtlich geklärt ist. Den Vorschlag der Stadt, diese Widersprüche beiderseitig ruhend zu stellen, hält sie für vernünftig.

Hier werden offizielle Pressemitteilungen der Stadtverwaltung veröffentlicht. Sie geben nicht die Meinung des unabhängigen Bürgerportals iGL wieder.

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  1. Für was verlangen die vom Bürger überhaupt eine Grundsteuer, ich finde es,das eine Grundsteuer nur reine Abzocke ist

    1. @Herr Schneider
      Ich würde es so sehen: Die zu einer Kommune gehörenden Grundstücke sind wesentliches KAPITAL der Kommune. Jeder, der sich in der Kommune als Grundbesitzer niederlässt, hat für das Grundstück eine NUTZUNGSGEBÜHR/GRUNDSTEUER zu zahlen.
      =Grundsteuer A (agrarisch – für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft), =Grundsteuer B (baulich – für bebaute oder unbebaute Grundstücke),
      =Grundsteuer C (für baureife Grundstücke, optional im Bundesmodell ab 2025, → Baulandsteuer)

      Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen um damit Schulen, Kitas, Schwimmbäder, Büchereien, die örtliche Infrastruktur wie Straßen, Radwege usw. für uns alle zu finanzieren.

      1. Die Grundstücke sind das Kapital der Kommune. Warum geht die Grunderwerbsteuer dann an das Land und nicht an die Stadt?

    2. Damit wird die städtische Infrastruktur finanziert. Die brauchen Sie auch, also zahlen Sie mit. Wenn es Ihnen nicht passt, dann klagen Sie dagegen. Seien Sie vom Ausgang aber nicht allzu enttäuscht, denn in der Vergangenheit hat das BVerfG schon dreimal Beschwerden gegen die Grundsteuer gar nicht erst zur Entscheidung angenommen.

      1. Ich verstehe tatsächlich gar nicht die Aufregung bei der Grundsteuer, die Berechnungsweise mag Fläche für Kritik bieten, aber grundsätzlich, wenn man die Steuer auf die monatliche Scheibe herunterbricht und man nachrechnet, was man für Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, CO-Steuer (indirekt) oder Umsatzsteuer bezahlt, dann kommen wir mit der Grundsteuer noch verdammt gut weg.

        Und wer sich angeblich wegen der Grundsteuer sein Eigenheim nicht mehr leisten kann, der hat eh ein Problem mit seinen Finanzen.

    3. „Die durch die Grundsteuer erzielten Einnahmen fließen ausschließlich den Städten und Gemeinden zu. Derzeit sind es über 15 Mrd. Euro jährlich. Damit zählt die Grundsteuer zu den wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinden. Diese Mittel benötigen die Gemeinden, um damit Schulen, Kitas, Schwimmbäder oder Büchereien zu finanzieren und wichtige Investitionen in die örtliche Infrastruktur wie Straßen, Radwege oder Brücken vorzunehmen.“

      Quellen: Bundesfinanzministerium unter Pkt. 1.2 -> https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-die-neue-grundsteuer.html#:~:text=Damit%20zählt%20die%20Grundsteuer%20zu,Straßen%2C%20Radwege%20oder%20Brücken%20vorzunehmen.

      Nur unwissend? Dann brauchen Sie nicht weiter zu lesen, gerne zitiert.

      Ihnen Ernst? Welche Idee haben Sie bei Abschaffung?

      Vielleicht was ändern zur Finanzierung?
      Parken 100 EUR / 5 Minuten
      Fahrradstraßenmaut bergauf 25 EUR / 100 Meter, flach 20 EUR / 100 Meter
      Straßenerneuerung 10.000 EUR / je Meter Bordstein vom Grundstückseigentüu (ReFinanzierung durch Fußgängermaut erlaubt)
      Müllabfuhr „ein Fuffi“ in den Griffdeckel gesteckt
      Kindergarten „ein Zwanni“ mit in die Butterbrotdose
      Rettungsschwimmereinsatz nur gegen Gebühr unter Berücksichtigung der Wassertiefe
      Teilnahme der Stadtkasse am Eurojackpot, wenn er über 100 Mio ist

      Eigene Vorschläge?

    4. Herr Schneider Detlev – auch wenn Steuern notwendig sind, um das öffentliche Leben zu finanzieren, so kann ich Ihre Position gut nachvollziehen. Man kauft ein Grundstück, zahlt für diesen Kauf Grunderwerbssteuer und muss jährlich zusätzlich Grundsteuer zahlen, die immer weiter ansteigt, um diverse Haushaltslöcher zu stopfen.

      1. Bevor die Grundsteuer abgeschafft gehört, sollte man eher die Grunderwerbsteuer abschaffen.
        Aber anscheinend will man es den jungen Leuten und Familien weiterhin erschweren, Eigentum aufzubauen, damit sie im Hamsterrad bleiben.
        2-Zimmer Eigentumswohnung nach dem Studium, dann vergrößern auf 3 bei Partnerschaft und auf 4, wenn das erste Kind kommt. Jedes Mal Grunderwerbsteuer, Kapitalertragssteuer (OK). Da ist Grundsteuer das kleinste Übel.

      2. Ja das stimmt, für den Handel mit bzw. dem Erwerb von Grundvermögen hat der Käufer (ggf. der Vorfahr) irgendwann einmalig Grunderwerbsteuer bezahlt. Auf diese Steuer hat/hatte die Kommune jedoch keinen Zugriff, da die Grunderwerbsteuer eine Landessteuer ist.
        Zudem wird ein Mieter durch diese Steuer nicht belastet, sondern nur der (ehemalige) Händler/Käufer.

      3. Herr Freihals, Ihre Rechnung halte ich für lebensfremd. Wer erwirbt denn mehrmals hintereinander in dieser Form Wohneigentum? In der weit überwiegenden Zahl der Fälle geschieht das einmal im Leben, wenn eine gewisse Sesshaftigkeit abzusehen ist und dann wird auf Zuwachs geplant, soweit das im eigenen Lebensentwurf vorgesehen ist.

        Abgesehen davon steht einen Finanzierung, die an der Grunderwerbsteuer scheitert, ohnehin auf sehr wackligen Füßen.

        @Ulla: Ja, das ist eine Landessteuer, die Länder können die Erträge aber ganz oder teilweise an die Kommunen weiterreichen.

      4. @Drucker:
        Es geht nicht um die Finanzierung.

        Es geht darum, dass man sich eher für das Mieten entscheidet, wenn man nicht weiß, was in 2-4 Jahren ist. Vergrößert man sich, zieht man um etc.
        Da mietet man dann lieber, wenn man 15 TEUR oder mehr an Grunderwerbsteuer zahlen muss.

        Warum muss das Land Geld kassieren, wenn ich aufgrund von Nachwuchs eine größere Wohnung kaufen will/muss und meine alte verkaufe?

  2. Verwaltung will beruhigen – und verschleiert Absichten

    Die Pressemitteilung der Stadt zur Grundsteuer 2026 versucht, politische Kritik zu neutralisieren und den Boden für eine Grundsteuererhöhung vorzubereiten – bevor die Abstimmung über die Anhebung der Grundsteuer im März stattfindet. Statt transparent über soziale Folgen zu informieren, wird rechtlich argumentiert und berechtigte Widersprüche entmutigt, um diese zu verhindert.

    Gleichzeitig gehört diese angekündigte Erhöhung der Grundsteuer zu einer Reihe von Entscheidungen (u. a. steigende Gebühren für Müll und Abwasser), die Wohnen in Bergisch Gladbach noch teurer machen wird, ohne dass es wirksame Gegenmaßnahmen oder einen sozialen Wohnungsbauplan gibt.

    Aus linker Sicht ist klar: Haushaltsdefizite dürfen nicht auf dem Rücken von Mieter:innen und kleinen Eigentümer:innen ausgetragen werden.

    Mehr Details und Kritik dazu hier: https://www.santillan.de/2026/01/07/verwaltung-will-beruhigen-und-verschleiert-absichten/

    Tomás M. Santillán
    Mitglied im Stadtrat Bergisch Gladbach Die Linke