Das Winterwetter der vergangenen Woche hatte dazu geführt, dass die Müllabfuhr nicht alle Straßen anfahren konnte. Daher erinnert die Stadt nun daran, dass die Bewohner:innen von sogenannten Anliegerstraßen nicht nur die Bürgersteige, sondern auch die Fahrbahn freihalten müssen.

Wir veröffentlichen einen Beitrag der Stadt Bergisch Gladbach

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Die anhaltenden Schneefälle und Glätte in den vergangenen Tagen haben im Stadtgebiet Bergisch Gladbach zu erheblichen Einschränkungen im Straßenverkehr geführt. Infolgedessen konnten die Fahrzeuge der Müllabfuhr nicht alle Straßen wie gewohnt anfahren. Betroffen waren insbesondere Straßen, die nicht oder nicht ausreichend geräumt waren.

Auch wenn die aktuellen Temperaturen wieder weniger Frost zulassen, möchte die Stadt Bergisch Gladbach dies zum Anlass nehmen, alle Anwohnerinnen und Anwohner eindringlich auf ihre bestehenden Räum- und Streupflichten hinzuweisen, falls in den kommenden Tagen und Wochen neuer Schneefall zu erwarten sein sollte.

Anliegerstraßen müssen von Anliegenden geräumt werden

Nach der geltenden Straßenreinigungssatzung sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Anliegende vieler Straßen im Stadtgebiet nicht nur verpflichtet, Gehwege und Zufahrten von Schnee und Eis zu befreien und bei Glätte zu streuen, sondern auch die uneingeschränkte Befahrbarkeit der Straßen sicherzustellen.

Nur so können Müllfahrzeuge, Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdiensten sowie weitere kommunale Dienstleistungen zuverlässig und sicher ihren Aufgaben nachkommen. Nicht oder unzureichend geräumte Straßen führen dazu, dass Müllabfuhren Straßen aus Sicherheitsgründen nicht anfahren können und es zu Verzögerungen oder Ausfällen bei der Abfallentsorgung kommt.

Welche Straßen in Bergisch Gladbach als sogenannte Anliegerstraßen gelten und somit von den Anwohnerinnen und Anwohnern selbst zu reinigen und zu streuen sind, kann auf der städtischen Homepage eingesehen werden. Eine entsprechende Übersicht ist auf der Homepage der Stadt abrufbar (Link zur Übersicht und dazugehörige Erklärung unten auf der Seite). Dort ist auch die entsprechende Satzung zu finden. Weitere Informationen sind zudem unter www.bergischgladbach.de/strassenreinigung.aspx einsehbar.

Sonderregelung für die nächste Müllabfuhr

Für die kommende reguläre Müllabfuhr gilt aufgrund der witterungsbedingten Ausfälle folgende Sonderregelung für die Straßen, in denen in der vergangenen Woche Müllabfuhren ausgefallen sind:

  • Restmüll: Zusätzlich anfallender Restmüll kann in stabilen, verschlossenen Plastiksäcken gut sichtbar neben der Restmülltonne bereitgestellt werden.
  • Biomüll: Hierfür bitten wir, ausschließlich Papiersäcke zu verwenden, die ebenfalls neben der Biotonne abgestellt werden können.

Diese Säcke werden bei der nächsten regulären Leerung kostenlos mitgenommen.

Die Stadt Bergisch Gladbach dankt allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Mithilfe, ihre Rücksichtnahme und ihr Verständnis in dieser besonderen Wettersituation.

Hier werden offizielle Pressemitteilungen der Stadtverwaltung veröffentlicht. Sie geben nicht die Meinung des unabhängigen Bürgerportals iGL wieder.

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  1. Michael, ich stehe ebenso gerade vor einem für uns unlösbaren Problem… Unsere “S2” eingestufte Straße ist ca. 8 Kilometer (!!!) lang und es gibt nur 3 Häuser. Diese Strecke wird oft und gerne als Umleitung oder Umgehungsstraße für den öffentlichen Straßenverkehr genutzt. Wir sind daran gewöhnt, bei Schnee und Glatteis zu Fuß zu laufen, wenn wir mit unseren Geländefahrzeugen auch nicht mehr weiter kommen. Und nun lese ich als Information der Stadt Bergisch Gladbach :
    “Den Anliegern kann nur empfohlen werden, diese Räumleistungen, ggfls. gemeinschaftlich in Auftrag zu geben. Wenden Sie sich hierfür bitte an einen privaten Dienstleister” Ernsthaft.

    1. Die 8 km können Ihnen tatsächlich gleichgültig sein, denn Sie sind nur für die Strecke verantwortlich, die an Ihr Grundstück angrenzt, also die Straßenfront vor Ihrem Eigentum. Umfangreicher wird es nur, wenn Ihnen die angrenzenden unbebauten Ländereien auch gehören.

    2. Hallo Sandra L,
      dann läuft die Straße also durch die gesamte Stadt (von Süd nach Nord und auch von West nach Ost ist Bergisch Gladbach nur etwas länger als 8 KM Luftlinie)?

    3. Mit knapp 8 km kann es auf dem Stadtgebiet von Gl eigentlich nur das Teilstück der A4 sein. Die steht aber nicht im Verzeichnis. Welche Straße soll es sein? Die Nennung des Stadtteils würde schon helfen, wenn sie ihre Anschrift aus Datenschutzgründen nicht nennen möchten.

  2. Wir haben der Stadtverwaltung am Dienstagfrüh einige Frage zum Thema gestellt. Bislang ohne Reaktion.

  3. “während die Bürger sich über glatte Straßen”…” ärgern müssen”

    Sie vielleicht, ich habe Winterreifen und komme (obwohl weiblich) gut zurecht. Und nach meinem Verständnis müssen wir auch nicht alle gemeinsam den festgefahrenen Schnee (ich meine den, der vom Himmel gefallen ist) von der Fahrbahn/Straße kratzen, sondern es LEDIGLICH UNTERLASSEN, die aus unseren Einfahrten und Gehwegen geräumten Schneemassen auf die Fahrbahn zu befördern, wie es überall zu besichtigen ist.

    Und wer es doch getan hat, muss ihn von der Straße eventuell wieder wegbefördern oder wegmachen lassen (selber Schuld).

    Und wer den Schnee, wegen Platzmangel auf dem eigenen Grundstück, unbedingt auf dem Fahrbahnrand deponieren muss, könnte vielleicht freundlicherweise eine “Schneise” freilassen, damit die Mülltonnen auf die Straße “gerollt” und nicht “gehoben” werden müssen.

  4. Danke für den schönen Artikel, der mich jedoch mehr als überrascht und ratlos zurück lässt.
    Wenn ich das richtig verstehe: Ich muss als Anwohner einer Straße, welche im Verzeichnis als S2 eingeteilt ist, sowohl einen Fußgänger-Weg als auch die FAHRBAHN räumen?!?

    Selbst wenn ich das wollte… Wie soll ich das denn überhaupt machen? Mit welchen Mitteln? Und wo darf ich den Schnee denn hinkippen, gibt es dafür auch eine Festlegung?
    Und darf ich als Privatmann dann auch Salz verwenden auf der Fahrbahn? Im Artikel der Stadt steht beschrieben, wann ich Salz nutzen darf. Die Fahrbahn ist hier jedoch nicht aufgeführt. Die Stadt hingegen verwendet auf Fahrbahnen (welche sie großzügiger Weise noch selber räumen) ja Salz. Darf ich das dann, wenn ich für die Stadt die Fahrbahn räume, auch verwenden?

    Ich freue mich in GL die deutschlandweit fast höchsten Gebühren zahlen zu dürfen, und dann so etwas zu lesen :-)

  5. Ich wohne in einer S1 Strasse. Wenn ich die Satzung der Strassenreinigung richtig lese, ist die Stadt nur für die Reinigung zuständig, nicht aber für den Winterdienst. Der Anlieger nur für den Winterdienst des Gehweges. Mir erschliesst sich aus den Veröffentlichungen nicht, daß ich als Anlieger die Strasse zu räumen habe. Kann ja letztlich auch niemandem zugemutet werden, vor allem werden sich, wie immer bei so etwas, nur Wenige an den Arbeiten beteiligen, aber nachher die Nutznießer sein. Schlußendlich macht also niemand die Strasse frei.

  6. Wenn man sich das Straßenverzeichnis ansieht, entdeckt man so einige Straßen, die trotz städtischer Räumpflicht in den letzten Tagen alles andere als geräumt waren. Vielleicht sollte sich die Stadt erst einmal an die eigene Nase fassen, bevor dem Bürger wieder „nett“ gemeinte Ratschläge erteilt werden.

    Und während die Bürger sich über glatte Straßen und Gehwege ärgern müssen, zahlen sie gleichzeitig einer der höchsten kommunalen Gebührenlasten in NRW: Die Wohnnebenkosten inklusive Müll- und Abwassergebühren gehören hier zu den teuersten – Bergisch Gladbach landet regelmäßig unter den höchsten Belastungen im Land und auch im bundesweiten Vergleich rangiert die Stadt ganz oben.

    Vielleicht wäre es für die Stadt sinnvoller, erst einmal die Pflichtaufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen und die Gebühren gerecht zu verwenden, bevor sie den Bürgern erneut „freundliche Empfehlungen“ gibt. Bergisch Gladbach versagt doch wiederholt in vielen Bereichen.

  7. Da hatte wohl in der Pressestelle der Stadt jemand zu viel Fantasie. Denn dass die Anlieger verpflichtet sind, „die uneingeschränkte Befahrbarkeit der Straßen sicherzustellen“, steht nun gerade nicht in der Satzung. Das wäre mit den Mitteln, die Privatleuten zur Verfügung stehen, oft auch gar nicht möglich – wenn da ein paar Autos durch sind und den Schnee festgefahren haben, kommt man kaum noch dagegen an.

    1. “die uneingeschränkte Befahrbarkeit der Straßen sicherzustellen” heißt wohl eher, den Schnee vom Gehweg nicht auf die Straße zu schippen und, wie man auch beobachten kann, an den Fahrbahnrändern riesige Schneehaufen anzulegen, sodass nicht nur die Fahrbahn erheblich verengt die wird, sondern auch die Mülltonnen an solchen Stellen vom Gehweg auf die Straße unweigerlich hinübergehoben werden müssten.
      Und zwischen den aufgehäuften Schneewällen stehen auch noch die zahlreichen, mittlerweile zugeschneiten, dauergeparkten Privatautos auf den Fahrbahnen.

      Gegen lediglich glatte Fahrbahnen sind doch alle Kraftfahrzeuge mit Winterreifen ausgestattet.

      1. So sehe ich das im Grunde auch. Aber die städtische Mitteilung bezieht sich jetzt explizit darauf, das die Müllabfuhr Straßen nicht anfahren konnte, weil sie nicht geräumt waren, und dass das auf das Versäumnis der Anlieger zurückzuführen sei. Damit wird die Satzung ziemlich überstrapaziert, denn das Räumen der Straße für den Kfz-Verkehr scheint gar nicht deren Ziel zu sein, da geht es eigentlich überall um die Verringerung von Gefahren für Fußgänger.

        Dass man dem Verkehr nicht noch zusätzliche Schneehaufen in den Weg schippt, sollte einem eigentlich schon die Vernunft sagen.

      2. Vielleicht wieder schlecht kommuniziert? Ich weis es nicht. Aber wem die Straßen-Blockaden aus Schnee aufgefallen sind, die die lieben “Anwohnenden” auf der Straße wieder aufgetürmt hatten, kann schon verstehen, dass die für sich entschieden haben, solche Straßen auszulassen.
        Vielleicht ging es auch nicht um das Müll-Fahrzeug sondern um die Leute, die ja ebenso Sturzgefährdet sind auf den glatten, nicht geräumten Straßen.

      3. Ja, ich fürchte, da haben uns die Kommunikationsprofis der Stadt ein Rätsel aufgegeben.

  8. Das ist wohl ein früher Aprilscherz. Da stehen vielbefahrene, teils endlos lange Straßenzüge als Anliegerstraßen drin. So ein Bullshit, wer tut sich denn mit hunderten Anwohnern in einer “Winterdienst-Gemeinschaft” zusammen, um die Straßen räumen zu lassen. Weltfremde Einteilung.

  9. Die Stadt weist darauf hin, dass die Anwohner von Anliegerstraßen bei Schneefall und Glätte auch die Straßen räumen müssen. Dürfen diese Anlieger denn hierfür auch noch für den Winterdienst zahlen? Das wäre ja dann ein Witz.

      1. @Udick, ich glaube/befürchte, mit einer “Erklärung”, damit es wirklich alle verstehen, muss man weiter ausholen.
        Z.B. dass die INSGESAMT angefallenen Kosten für Winterdienst oder Straßenreinigung in B-GL auch auf alle Eigentümer/Bewohner in B-GL nach einem bestimmten, gerechten SCHLÜSSEL (hier Frontmeter/Straße) möglichst gerecht verteilt werden müssen.
        Die glauben teilweise, nur weil sie (Anlieger) niemals! einen Streu- oder Reinigungsdienst in IHRER Straße wahrgenommen haben (Abzocke!! Witz!!) bräuchten sie sich nicht an den INSGESAMT im Stadtgebiet angefallenen Kosten beteiligen.

        Wer sonst soll für die Streu- und Reinigungsdienste z.B. an Bushaltestellen, Schulen, Parkanlagen, stark frequentierten oder steilen Fußgänger- und Fahrbahn-Abschnitten usw. in der Stadt aufkommen?