Die Sanierung der Altenberger-Dom-Straße in Schildgen ist hoch umstritten. Foto: Thomas Merkenich

Die Mitteilung der Stadt, bei der Beantragung von Landesmitteln für den Umbau der Altenberger-Dom-Straße Fehler gemacht zu haben, löst bei der Opposition Kritik aus. Die Finanzierungslücke von bis zu 2,1 Millionen Euro habe Dezernent Ragnar Migenda zu verantworten, urteilen die Fraktionen von CDU und FDP. Sie verlangen Akteneinsicht und fordern, den Umbau auf eine Kernsanierung zu beschränken – ohne kostenintensiven Schnick-Schnack.

Wir veröffentlichen einen Beitrag der Fraktionen von CDU und FDP

Als einen „Vorgang, der an Peinlichkeit kaum zu überbieten ist, und der ein eklatantes Führungsversagen offenbart“, bewertet der Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU-Stadtratsfraktion, Harald Henkel, die Panne um den Förderantrag zur Finanzierung des Teilumbaus der Altenberger-Dom-Straße von der Leverkusener Straße bis zur Schlebuscher Straße/Abschnitt 2 in Schildgen.

„Die Finanzierungslücke von mindestens 2,1 Millionen Euro hat der von den Grünen und der SPD frisch gekürte Super-Dezernent Ragnar Migenda an vorderster Stelle zu verantworten“, betont Henkel in einer gemeinsamen Pressemitteilung der Stadtratsfraktionen von CDU und FDP.

Diesen neuerlichen Vorgang nennt CDU-Fraktions-Vize Henkel  „zutiefst bedauerlich, weil nach den kostspieligen Vorplanungen und Untersuchungen zur Umgestaltung der Altenberger-Dom-Straße das Vertrauen der Bürgerschaft in seriöse Planungskompetenz der Stadtverwaltung weiter rapide schwindet“.

Henkel: „Wie konnte es passieren, dass für die Finanzierung des Straßenabschnitts zwischen Leverkusener und Schlebuscher Straße falsche Fördertöpfe ausgewählt wurden? Das sollte die Verwaltung dem Ausschuss für Mobilität und Verkehrsflächen bei der nächsten Sitzung am 10. September 2024 dezidiert erklären, zumal die Mehrheitsentscheidung des Ausschusses für Mobilität und Verkehrsflächen – die gegen die Stimmen der CDU gefasst wurde – für dieses straßenbauliche Projekt ja nunmehr auf einer mangelhaften Finanzierungsgrundlage fußt.“

Möglichkeit der Akteneinsicht wahrnehmen 

„Aus diesem Grunde“, so der Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP-Ratsfraktion, Dr. Alexander Engel, „machen die Fraktionen von CDU und FDP Gebrauch von der in §55 Absatz 4 Satz 1 der Gemeindeordnung enthaltenen Möglichkeit der Akteneinsicht. Diese muss auf Verlangen einer Fraktion gewährt werden. CDU und FDP werden jeweils ein Ratsmitglied benennen, die die Einsicht in die Verwaltungsakten vornehmen.“

Henkel plädiert dafür, dass der Maßnahmenbeschluss zum Abschnitt 2 der Altenberger-Dom-Straße vom 29. August 2023 bei der nächsten Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehrsflächen aufgehoben wird.

Im weiteren Schritt müsse sich die Planung der Altenberger-Dom-Straße von der Leverkusener Straße bis zur Schlebuscher Straße auf die Komplettsanierung des aktuellen Bestands konzentrieren, „ohne weiteren kostenintensiven wie überflüssigen Schnick-Schnack“, so Henkel.  

Dies gelte allein schon vor dem Hintergrund, dass das Versäumnis der Verwaltung und die dadurch einhergehenden zeitlichen Verzögerungen erhebliche weitere Baukostensteigerungen nach sich ziehen dürften.

Übernahme der KAG-Beiträge überprüfen

„Zudem muss vorab durch die Verwaltung sichergestellt werden, dass die KAG-Beträge zu 100 Prozent vom Land NRW gemäß der neuen gültigen Rechtslage ab dem 01. Januar 2024 übernommen wird. Erst danach kann ein neuer Maßnahmenbeschluss für den Abschnitt 2 durch den Ausschuss gefasst werden“, bekräftigt Henkel.

„Aufgrund dieses erneuten Fiaskos werden wir außerdem die Verwaltung beauftragen zu prüfen, ob eine fachbereichsübergreifende zentrale Förderungsberatung bei der Stadtverwaltung eingerichtet werden sollte.“, so der Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP Dr. Engel.

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  1. CDU lehnt Tempo 30 ab!
    Und schon wieder will die CDU den Willen der Bürger nicht akzeptieren. Obwohl umfangreiche städtisch organisierte Beteiligungsformate (StEK) und alternativ organisierte (Forum Gronau) genau diesen Willen der Bürger herausgearbeitet haben. Übrigens mit der Beteiligung von CDU Ratsmitgliedern. So kann keine Akzeptanz von Politik entstehen. Danke CDU. Die FWG versucht Bürgerwillen umzusetzen und steht selbstverständlich hinter der Forderung nach Tempo 30.
    Martin Freitag, FWG

    1. Ein paar kleine Foren sind also der Bürgerwille oder der Wille ein paar politisch interessierter?

      Tempo 50 auf den Hauptverkehrsachsen und Tempo 30 in den Seitenstraßen, das wäre ein Kompromiss.

      Dafür sämtlichen ruhenden Verkehr an den Rändern abschaffen, entweder ersatzlos oder ausgleichend durch angrenzenden Parkplätze, -häuser oder -paletten.
      Jeder Meter, der auf unserem beengten Raum der Verkehrsadern liegt, muss für Verkehrsfluss, sei es auf 2 oder 4 Rädern oder auf 2 Beinen, genutzt werden. Nicht für parkende Autos.

      1. Es hat ja auch noch eine Wahl gegeben, aus der die aktuelle Zusammenstellung des Rates hervorgegangen ist. Dort gab es eine Mehrheit für die Umgestaltung dieses Abschnitts, soweit ich das richtig erinnere. Dies und die Beteiligungsformate sollten eigentlich schon eine ausreichende demokratische Legitimation darstellen.

        Die Erfahrung und verschiedene Messungen in anderen Städten zeigen, dass das Durchschnittstempo innerorts ohnehin deutlich unter 30km/h liegt. Bei dem großen Verkehrsaufkommen in Schildgen ist der einzige Effekt von Tempo 50, dass manche Verkehrsteilnehmenden die kurzen freien Abschnitte nutzen, um kurz auf 50 (oder seien wir ehrlich, meistens ist es mehr) zu beschleunigen, nur um dann am Stauende oder der nächsten Ampel 200m weiter wieder zum Stehen zu kommen. Niemand ist durch Tempo 50 schneller am Ziel, die Verkehrssicherheit wird dagegen aber deutlich erhöht bei Tempo 30 – auch das ist vielfach durch die Erfahrungen andernorts belegt.

        Dem letzten Absatz stimme ich uneingeschränkt zu, dafür finden Sie aber keine (leider) keine Mehrheit.

      2. Vielleicht könnte man auch in den Wohngebieten beginnen, den ruhenden Verkehr zu beseitigen. Dies hätte lenkende Wirkung und würde damit wahrscheinlich auch die Verkehrssituation insgesamt und auf den Hauptverkehrsstraßen entlasten.

      3. @Elena:
        Zuerst den ruhenden Verkehr in den Wohngebieten beseitigen?

        Das würde den Verkehr von den vollen Hauptverkehrsachsen in die Wohngebiete schieben, wenn man dort schneller durchkommt. Ich glaube nicht, dass wir das wollen, oder?

        Die Hauptverkehrsachsen müssen der schnellste Weg bleiben, damit die angrenzenden Wohngebiete beruhigt bleiben und nur für den Weg zu den Hauptverkehrsachsen genutzt werden.

      4. Hallo Sam Urai, das ist nicht unbedingt richtig. Mit den entsprechenden Maßnahmen kann man in Wohngebieten dazu beitragen, dass die Geschwindigkeit dort gering ausfällt.

      5. Ich glaube nicht, dass der ruhende Verkehr in Wohngebieten irgendjemand davon abhält, die dortigen Straßen zu nutzen. Da wird man schon andere “Filter” gebrauchen müssen. Aber wenn es nicht mehr ohne Weiteres möglich ist, wohnungsnah ein Fahrzeug im öffentlichen Raum abzustellen, ist der Anreiz, ein solches zu beschaffen bzw. zu nutzen vielleicht nicht mehr ganz so hoch wie derzeit.
        Übringens: Auch an Hauptverkehrsstraßen und nicht nur in Wohngebieten wohnen Menschen, die eventuell gerne ein bisschen mehr Ruhe hätten.

      6. Achso, die Leute kaufen ein Auto, weil sie es abstellen können, nicht weil sie es brauchen. Gut zu wissen.

        Der ruhende Verkehr, also parkende Autos an den Seiten, beruhigen den Verkehr, weil man immer wieder warten muss bei Gegenverkehr. Fällt dieses Hindernis an den Seite weg, kommt man schneller voran und zieht damit Verkehr von den Hauptachsen in die Nebenstraßen.

        Ein erstes Beispiel, wo man die Fahrzeuge verbannen sollte, wäre die Saaler Straße. Eine der Hauptverbindungen und ständig müssen die Fahrer anhalten, Radfahrer bergauf auch noch um die Autos kurven.
        Aber die ist hier nicht Thema.

      7. Nein, aber vielleicht erwerben sie kein Auto oder aber auch nur das Zweit- oder Drittauto oder das Wohnmobil nicht, wenn sie es nicht in der Nähe der Wohnung kostenlos abstellen können oder sich gar um einen Abstellplatz kümmern müssten, der auch noch bezahlt werden muss.

  2. Die Stadtverwaltung schreibt am 02.09. u.a.:

    “[..] Eine vollständige Förderung der Gesamtmaßnahme ist dennoch mit einer Überarbeitung des ersten Förderantrags (Förderrichtlinie „kommunaler Straßenbau“) möglich und deckt dann auch die weiteren Bereiche der Geh- und
    Radverkehrsflächen ab.

    Der überarbeitete Förderantrag „kommunaler Straßenbau“ wird zeitnah bei der Bezirksregierung eingereicht und wahrt die Chance, die vorgesehenen Fördermittel zu erhalten. Alternativ besteht die Option, die Finanzierung über die Abrechnung der KAG-Beiträge, welche aktuell nicht mehr von den Anliegenden, sondern vom Land beglichen werden, zu sichern – in diesem Fall jedoch mit einem höheren Eigenanteil der Stadtverwaltung.

    Ein zeitlicher Verzug entsteht durch diesen Sachverhalt nicht. Die Planungen befinden sich im Zeitplan und werden nicht von der endgültigen Finanzierungsentscheidung beeinflusst.”

    https://mandatsinfo.bergischgladbach.de/bi/getfile.asp?id=581696&type=do

  3. Eine immense Kostensteigerung schon in der Planungsphase, den Bürgern wird für sehr viel Geld in der Concordiaschule aufwändig eine Planung vorgestellt von der bekannt war, dass sie nicht umsetzbar ist, 6 stellige Summen sind bereits heute nur in die Vorplanung geflossen, wahrscheinlich dutzende Sitzungen waren von den Ratsmitgliedern zu absolvieren und jetzt wird denen und uns präsentiert, dass die Finanzierung in den Sternen steht??!! Da fällt es nicht nur mir schwer, Contenance zu behalten.

    1. Sie bringen die beiden Abschnitte der ABD-Straße durcheinander. Es geht hier um den 2. Abschnitt (Schlebuscher bis Leverkusener Straße).
      Das Titelfoto in diesem Beitrag der CDU/FDP ist nicht günstig gewählt worden, was leider zur Verwirrung beiträgt.

  4. Mich würde in der Tat interessieren, was denn CDU und FDP nun genau unter “überflüssigem Schnick-Schnack” verstehen.
    Übrigens: “Überflüssiger Schnickschnack” sollte generell vermieden werden – auch wenn Fördermittel fließen.

    1. Ich könnte mir vorstellen, dass CDU und FDP bislang überhaupt nicht im Detail wissen können, was aktuell im Einzelnen konkret für den Abschnitt der Altenberger-Dom-Straße so alles geplant ist. Aber sicherlich könnten sie sich darüber gewundert haben, das die noch in dem im April 2023 beschlossenen Straßenbauprogramm (https://in-gl.de/2023/04/18/welche-strassen-in-bergisch-gladbach-in-diesem-jahr-saniert-werden-sollen/) für die Maßnahme veranschlagten Kosten in Höhe von 760.000 €, die sich nach Mitteilung der Verwaltung im August 2023 schon auf ca. 1,521 Mio. € beliefen, inzwischen auf 2,635 Mio angewachsen sind aber Fördermittel bislang nicht bewilligt wurden.

      1. Es gab keine Kostensteigerung in dem Sinne (s.u.) und die Parteien sollten im Bilde sein, da in den Verkehrsausschüssen immer darüber informiert wurde.

        Der erste Entwurf zu diesem Straßenabschnitt sah vor, schmale und gefährliche Schutzstreifen zu markieren. Die Folge wäre, dass Radfahrer teils ohne genügend Abstand bei Gegenverkehr überholt würden, andererseits sich an die Verkehrsregeln haltend Autofahrer nicht überholen und der gesamte Kfz-Verkehr insbesondere bergauf ausgebremst würde. Ein Parken am Fahrbahnrand wäre bei beidseitigen Schutzstreifen ebenso nicht möglich. Einige Radfahrer würden wegen der Gefahr auf der Fahrbahn auf den Gehweg ausweichen und Fußgänger belästigen. Und der nord-westliche Gehweg bliebe für die meisten mobilitätseingeschränkten Nutzer weiterhin verwehrt.

        Daher haben die Fahrradverbände richtigerweise einen Vorschlag eingebracht, die Situation für ALLE Verkehrsarten (Fuß, Rad, PKW und LKW) zu verbessern.
        https://in-gl.de/2022/10/17/schildgen-radverbaende-legen-kompromiss-vorschlag-vor/

        Dieser Vorschlag würde in weiten Teilen aufgenommen und eine erste Kostenschätzung präsentiert. In der weitergehenden Planung ist festgestellt worden, dass die Straßenneigung für den Regenwasserabfluss zu gering ist. Wodurch bei einem kleinen Teilstück auch der Unterbau der Fahrbahn mit angepasst werden muss. Das ergibt die jetzigen Kosten.

      2. Verstehe ich Ihre Info, Herr Claes, dahingehend richtig, dass der Grund für die Kostenerhöhung um das 3,5 – fache und die Annahme der Verwaltung, dass 1 Mio € nach KAG abgerechnet werden müssen (dass bedeutet in erster Linie zunächst Zahlungspflicht der Anlieger in entsprechender Höhe), darin liegt, dass entgegen dem ursprünglichen Sanierungsentwurf der Verwaltung jetzt eine Idee privater Radfahrverbände umgesetzt werden soll? Da wird man dann wohl nur inständig hoffen und bangen können, dass es die Verwaltung trotz aller bisherigen Pannen zumindest schafft, eine Erstattung der Anliegerbeiträge hinzubekommen. Anderenfalls werden die Anlieger für die Idee der Radfahrverbände tief ins Portemonnaie greifen müssen.

      3. Liebe Elena,
        es geht darum, die Regelwerke (zB ERA 2010) und die Verwaltungsvorschriften der StVO korrekt anzuwenden und damit für Verkehrssicherheit und in diesem Fall sogar für einen verbesserten Verkehrsfluss zu sorgen!

        Schmale Schutzstreifen (dabei ist auch die Fahrbahn schmaler) sind nicht zulässig, wenn breitere Radfahrstreifen (ermöglichen überholen bei Gegenverkehr) möglich sind.
        Und an stärkeren Steigungen benötigt der Radverkehr durch die langsame Fahrweise und die dadurch bedingte pendelnde Fahrweise einen geschützteren Verkehrsraum. Somit ist der erste Vorschlag der Verwaltung hinfällig.

        Änderungen zum Vorschlag der Fahrradverbände:
        Die Verwaltung musste auf Druck der “Auto-Parteien” den bergab führenden Radweg 2x für Parkplätze unterbrechen, so dass die Radfahrer in den gefährlichen Dooring-Bereich geleitet werden. Zudem liegen die Parkplätze bei der Kreishandwerkerschaft in der Innenkurve, so dass die Sichtachse für dort aus der kleinen Straße ausfahrende nicht gewährleistet ist. Auf diesen beiden Gefahrenpunkten wird es also leider bedingt sicherer und es gibt keine durchgehende Verkehrsführung.

      4. Lieber Christoph Claes,
        es beruhigt mich ehrlich gesagt wenig, wenn ich höre, dass der erste Entwurf der Verwaltung hinfällig gewesen sein soll, weil Regelwerke und Verwaltungsvorschriften der StVO nicht korrekt angewandt wurden. Dann würden ja in der Verwaltung Menschen tätig sein, die ihr “Handwerk” nicht richtig verstehen. Dies wiederum läge dann ganz auf der Linie der obigen Pressemitteilung und die Ratsmitglieder wären meines Erachtens nicht nur berechtigt, sondern geradezu den Bürgern gegenüber verpflichtet, etwaige Versäumnisse und deren Ursachen zu prüfen und soweit noch möglich Schadensbegrenzung zu betreiben.

      5. Dass bei der Verkehrsplanung erst einmal auf ERA und VwV-StVO gepfiffen wird, ist allerdings nach wie vor liebgewonnene Praxis in sehr vielen Kommunen. Und zu Zeiten CDU-geführter Stadtspitzen war das in GL auch nicht anders. Es ist also schon ein wenig heuchlerisch, wenn diese Partei jetzt auf diesem konkreten Fall so herumreitet.

      6. So wie ich Sie einschätze, Herr Drucker, vermute ich, dass Sie ebenso wie der ADFC, der „Radverband“, dem Herr Claes angehört und die Verwaltung genau wissen, dass die ERA 2010 in NRW für Landesstraßen in der Baulast der Kommunen nicht verbindlich erklärt wurden und daher für die Altenberger-Dom-Str. nicht verbindlich sind. Ebenso wissen vermutlich alle Beteiligten, dass die VV-StVO ebenfalls keine zwingenden Regelungen dazu enthalten, dass Radverkehrsanlagen einzurichten sind. Dennoch wird dies immer wieder angeführt, von den Radverbänden vielleicht gerne in der Hoffnung, dass es irgendwann einmal nicht mehr hinterfragt und einfach hingenommen wird.

      7. Und doch folgen die Verwaltungsgerichte recht gerne Argumentationen, die sich auf ERA und VwV-StVO stützen, was immer wieder dazu führt, dass Kommunalverwaltungen mit einem für sie ebenso peinlichen wie voraussehbaren Urteil nach Hause geschickt werden. Es ist also durchaus tunlich, sich an die offiziell niedergelegten Best Practises zu halten, auch wenn sie zunächst als Empfehlungen daherkommen.

  5. Ein Jahr vor der Wahl lassen CDU und FDP die Masken fallen. Aufenthaltsqualität, Sicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer, ein attraktives Ortszentrum – alles egal, die Straßen gehören den Autos und sonst niemandem!

    Die aktuelle Ratsmehrheit packt Dinge an, die von CDU-geführten Mehrheiten jahrzehntelang vertrödelt wurden. Dass dabei auch mal Dinge schiefgehen, liegt in der Natur der Sache – nichtsdestotrotz ist es natürlich ärgerlich. Statt zu blockieren, sollten die Parteien nun gemeinsam mit der Verwaltung die Kuh vom Eis holen. Die Panne muss nicht zwangsläufig zu einer größeren Verzögerung führen. Aber vielleicht wollen CDU und FDP genau das?

    1. Mit welcher Dreistigkeit Sie doch von dieser peinlichen Fördergeld-Panne abzulenken versuchen! Ganz allein um diesen Vorgang geht es in dem aktuellen CDU/FDP-Beitrag.

      Ihre ständig sich wiederholende Platte von den angeblichen Versäumnissen früherer Ratsperioden ist meiner Meinung nach ein untaugliches Mittel der Verteidigung. Velpen-Schutz gilt halt nicht ewig. Anders ausgedrückt: Rot-Grün steht längst in der Gestaltungs-Verantwortung.

      Die Rumpf-Ampel hatte Zeit genug zu beweisen, “dass Bergisch Gladbach mehr kann”. Sie erinnern sich? Wahrlich ein gewagter Wahlwerbe-Spruch – auch auf dem Hintergrund der jüngsten Fördertopf-Panne.

      1. Was heißt hier „ablenken“? Wenn U. Kleinert diesen Wahlkampftext der Opposition in einen größeren Zusammenhang stellt, ist das nicht mehr als recht und billig. Gerade das vermeiden CDU und FDP doch nicht ohne Grund.

  6. Man darf gespannt sein, wann Herr Migenda über einen seiner Fehltritte stolpert. Dieser grüne Mann tut GL nicht gut. Der Unsinn auf der Buddestraße, der Hick-Hack um die L-Straße, das Versagen um die A. D. Straße müssten doch eigentlich diesen Verwalter aus seinem Amt kippen. Sollen wir tatsächlich noch 1 Jahr unter seinen Fehltritten leiden?

    1. Die Schutzstreifen auf der Buddestraße wurden 2016 beschlossen, lange vor Migendas Amtsantritt. Das Hin-und-her zur Laurentiusstraße war ein Werk der Politik, nicht der Verwaltung.

  7. Akteneinsicht, Förderungsberatung, … alles ok und m.E. auch sinnvoll.
    Irgendwo hakt es da gewaltig, wenn gleich mehrere Projekte finanziell baden gehen. Das ist wirklich katastrophal.
    Aber „Schnickschnack“ ist eine Frechheit und ein Schlag ins Gesicht all derer, die sich für sichere Verkehrswege auch für Nicht-Autofahrer einsetzen.
    Ich wiederhole gern mein Angebot an Herrn Henkel und die anderen Mitglieder der CDU und auch der FDP, mit mir mit dem Rad auf der Altenberger-Dom-Straße eine Runde zu drehen. Bisher hat sich noch niemand getraut.

  8. Es ist wirklich sehr bedauerlich, dass die Unfähigkeit der Verwaltung den Ideologen des motorisierten Individualverkehrs dieses günstige Gelegenheit schenkt, dass ihnen doch noch der sehnlichste Wunsch erfüllt wird: Das alles so bleibt, wie es ist.

    Vielleicht ist die Freude aber auch verfrüht, denn wenn nur die Straßendecke erneuert wird, wandert der Radweg vielleicht auf die Fahrbahn und die Parkplätze verschwinden, um Platz zu gewinnen und die Verkehrsteilnehmenden zu schützen. Farbe, um Radwege auf der Fahrbahn zu markieren, ist nicht teuer. Leider wird dann wohl nicht der Fußweg erneuert, auch das ist für CDU und FDP vermutlich nur Schnick-Schnack.

  9. Mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmende und der Schutz der Schulwege durch einen deutlich verbreiterten gemeinsame Geh-/Radweg bergauf und normgerechten Schutzstreifen für den Radverkehr bergab, sowie die Pflanzung neuer Bäume, die Einrichtung von Lieferzonen und die barrierefreie Sanierung der Haltestellen und Einmündungen werden von CDU und FDP als “überflüssiger Schnick-Schnack” bezeichnet.

    Habe ich das so richtig verstanden?