Im ganzen Bereich der Rommerscheider Straße, Johannesstraße und Schlade gilt nur Tempo 30

Noch in dieser Woche soll die Sanierung der Rommerscheider Straße nach einer erheblichen Verzögerung abgeschlossen werden. Schon jetzt gibt es für die Anwohnerschaft eine Überraschung: die Tempo-30-Zone wurde deutlich ausgeweitet, es gelten neue Vorfahrtsregeln.

Manche Straßenzüge in Bergisch Gladbach kämpfen seit Jahren um eine Tempo-Reduzierung des Straßenverkehrs, an anderen Orten tauchen die 30er Schilder überraschend auf. Wer jetzt von der Odenthaler Straße in die Rommerscheider Straße einbiegt, stößt schon nach 100 Metern an der Abzweigung „Am Eichenberg“ auf zwei relativ unauffällige Tempo-30-Schilder.

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Damit komplettieren die Rommerscheider Straße und die Straße Großer Busch die bereits bestehende Tempo-30-Bereiche; die Zone umfasst nun den ganzen Bereich von der Rommerscheider über die Johannesstraße bis zur Schlade.

Im Zuge der neuen Tempo-Regel gilt jetzt zudem überall „rechts vor links“, auch an den kleinen Einmündungen. Darauf machen in den kommenden Wochen sogenannte „Blechpolizisten“ aufmerksam.

Ausgangspunkt für die Ausweitung der Tempo-30-Zone sei ein Antrag aus der Einwohnerschaft, erläutert die Stadtverwaltung auf Anfrage. Die rechtliche Basis für die Anordnung ist nicht etwa der Lärmschutz, sondern  § 45 Absatz 1 c) der Straßenverkehrsordnung: Der sieht die Möglichkeit einer Tempo-30-Zone „in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf“ vor.

§ 45 , 1c) STVO im Wortlaut

Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an.

Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken. Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen.

An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Absatz 1 Satz 1 („rechts vor links“) gelten. Abweichend von Satz 3 bleiben vor dem 1. November 2000 angeordnete Tempo 30-Zonen mit Lichtzeichenanlagen zum Schutz der Fußgänger zulässig.

Allerdings mit Einschränkungen: Es dürfen keine überörtlichen Straßen, keine Vorfahrtsstraßen, keine Straßen mit Ampeln oder mit benutzungspflichtigen Radwegen betroffen sein.

Sanierung der Straße fast beendet

Die Rommerscheider ist seit Mai für den Verkehr gesperrt, die Fertigstellung kündigt die Stadt jetzt für diese Woche an; die Straße werde am Samstag für den Verkehr frei gegeben. Gleich zu Anfang des Projektes hatte es erhebliche Verzögerungen gegeben, daher haben die Arbeiten nicht wie zunächst angekündigt zehn, sondern insgesamt 24 Wochen gedauert.

Im Moment wird noch der obere Bereich (Abschnitt 4 und 5) ab der Kreuzung „Großer Busch“ geteert. Marode Bürgersteige im unteren Bereich der Straße, die in den Abschnitten 1 und 2 nicht ganz fertig gestellt worden waren, sollen sobald wie möglich eine letzte Feinschicht erhalten, so die Stadtverwaltung.

Journalist, Volkswirt und Gründer des Bürgerportals. Mail: gwatzlawek@in-gl.de.

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  1. Tempo 30 und rechts vor links galten kurze Zeit auch schon nach der ersten Sanierung der Rommerscheider Straße vor rund 40 Jahren. Beides hat sich nicht bewährt. Hier gibt es weder viele Fußgänger noch viele Radfahrer. Die vielen Laternenparker sind das eigentliche Problem, weil sie den Verkehrsteilnehmern die Sicht nehmen und zu Slalomfahrten nötigen. Manchmal kam der Bus nicht mehr durch. Wenn das so bleibt, wird es nicht einfacher die Straße zu befahren sondern schwieriger. Auf- und abfahrende Autos werden sich bei Tempo 30 viel öfter begegnen und Schwierigkeiten haben aneinander vorbeizukommen, es sei denn, die Parkflächen auf der Fahrbahn werden deutlich reduziert.

    1. Na da machen sie sich mal keine Sorgen, bis jetzt hat sich noch kein Rommerscheider an die Zone 30 gehalten, man hat es ja schließlich eilig. Damit es dann noch besser läuft würde natürlich ein vollfächiges Parkverbot optimal sein damit der geneigte Rommerscheider auch mit 90 auf den Berg hämmern kann. Unglaublich was da für ein Film abläuft. Sieht man ja auch täglich…da wird auch gerne mal der Bürgersteig mit 60 als Ersatzfahrbahn genutzt… läuft.

      1. Mit solch maßlosen Übertreibunen tun Sie der Verkehrssicherheit keinen Gefallen. Vor 40 Jahren hatte übrigens auch weniger die Einsicht gesiegt als vielmehr die Tatsache, dass die Rommerscheider Straße keine Wohnstraße sondern eine Haupterschließungsstraße ist und daher nicht zur Tempo-30-Zone gemacht werden darf. Viellleicht gilt das auch heute noch, nur die heute Verantwortlichen wissen es (noch) nicht.