Günter Schöpp, Tim-Niklas Schöpp, Marion Holthaus, Christina Schöpp, Stephan Santelmann, Wolfgang Siewert, Thorsten Schmalt, Martin Schneider (v.l.n.r.) Foto: RBK

Der Bedarf ist groß: Nicht nur in Bergisch Gladbach, sondern im gesamten Rheinisch-Bergischen Kreis gibt es zu wenige Plätze an Förderschulen für geistige Entwicklung. Ab dem kommenden Schuljahr soll ein zusätzlicher Standort Entlastung für die bereits bestehenden Einrichtungen bringen, die ihre Kapazitätsgrenzen erreicht haben.

Wir veröffentlichen eine Mitteilung des Rheinsch-Bergischen Kreises

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Für Schülerinnen und Schüler, die eine Förderschule für geistige Entwicklung besuchen möchten, wird es voraussichtlich ab dem kommenden Schuljahr einen weiteren Standort in Wermelskirchen geben. Dieser soll eine Entlastung für die bestehenden Förderschulen bringen, die in den vergangenen Jahren kontinuierlich steigende Schülerzahlen verzeichnen.

„Es ist eine Freude für uns, ab dem kommenden Schuljahr diesen hervorragend geeigneten Standort in Wermelskirchen nutzen zu können. Damit schaffen wir Verlässlichkeit, Kontinuität und ein sicheres Lernumfeld, das unsere Schülerinnen und Schüler mit ihren besonderen Bedarfen dringend brauchen“, so Aggi Thieme, Schuldezernentin des Rheinisch-Bergischen Kreises. 

Gebäude bietet Platz für 100 Schüler

„Zukunftsperspektiven für unsere Schülerinnen und Schüler zu schaffen – das ist uns als Schulträger ein wichtiges Anliegen. Die sich nun anbietende bauliche Lösung stärkt uns als attraktiven Bildungsstandort weiter“, betont Landrat Stephan Santelmann.

Tatkräftige Unterstützung kam dazu von der Stadt Wermelskirchen, die dem Kreis die Immobilie als neuen Standort vermittelt hatte. „Wir sind froh, dass Bürgermeisterin Marion Holthaus mit der Idee auf uns zugekommen ist und wir gemeinsam mit der Kreisschulverwaltung diese Chance bekommen“, so der Landrat weiter.

Das Gebäude im Gewerbegebiet an der Burger Straße in Wermelskirchen soll zunächst für zehn Jahre angemietet und als Dependance einer der bestehenden Förderschulen geführt werden. Es bietet ausreichend Platz für 100 Schülerinnen und Schüler, große Klassenräume sowie weitere wichtige Differenzierungs- und Fachräume.

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Viel Bedarf, kein Platz: Förderschule lagert zwei Klassen aus

Die Fröbel-Schule in Moitzfeld ist für 120 Kinder ausgelegt, tatsächlich betreut sie in diesem Schuljahr aber 187 Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung. Der Grund: Immer mehr Eltern von Kindern mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung meiden die Regelschule und melden ihre Kinder an Förderschulen an. Deshalb musste die Fröbel-Schule nun zwei Klassen nach Rösrath auslagern. Schon jetzt berichten Eltern von schweren Folgen für die Kinder.

Auch die bereits bestehenden Schulen werden so deutlich entlastet und können dann wieder alle Räume in ihrer ursprünglichen Funktion nutzen. Dies war aufgrund der hohen Schülerzahlen in der Vergangenheit nicht immer der Fall.

Um den Standort bis zum Beginn des Schuljahres 2025/26 für den Schulbeginn einrichten zu können, arbeitet der Rheinisch-Bergische Kreis als Schulträger Hand in Hand mit der Schulaufsicht, die den pädagogischen Input beisteuert. Auch die Stadt Wermelskirchen sowie die Schulleitungen sind eng in den Prozess eingebunden.

Start ab dem Schuljahr 2025

„Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen Akteuren und den Eigentümern für die bisherige kooperative Zusammenarbeit“, so die Dezernentin. Die nächsten Schritte seien nun, dass der Eigentümer die Immobilie nach den Bedarfen des Kreises zügig ertüchtige, damit die Förderschule ab dem Schuljahr 2025 optimal genutzt werden könne.

„Uns ist bewusst, dass die neue Schule viele Veränderungen mit sich bringen wird und es einiges zu organisieren gibt. Dazu gehen wir in engen Austausch mit den Eltern unserer Schülerschaft. Wir sind zuversichtlich, dass es uns gemeinsam gelingen wird, einen reibungslosen Übergang zu schaffen“, so die Schuldezernentin.

Zukunft der Schulen im Rheinisch-Bergischen Kreis

Um die Förderschulen in Trägerschaft des Rheinisch-Bergischen Kreises für die Zukunft gut und sicher aufzustellen, wird derzeit ein sogenannter Schulentwicklungsplan erstellt. Dieser nimmt die Entwicklung der Schülerzahlen sowie die aktuelle Schullandschaft in den Blick und leitet daraus mögliche Handlungsempfehlungen ab.

Ziel ist es, die Schullandschaft für die Herausforderungen der Zukunft bestmöglich aufzustellen. Auch zu der weiteren Planung des Interims-Standorts in Wermelskirchen wird der Schulentwicklungsplan genauere Aussagen treffen. 

Rheinisch-Bergischer Kreis

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  1. Ich bin wirklich erstaunt mit welchem Selbstverständnis und Stolz hier der Rechtsbruch zelebriert wird. Alle zwei Jahre fordert die UN-Monitoringstelle Deutschland auf das Förderschulsystem, im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention, abzuschaffen. Was passiert? Neue werden geschaffen anstatt mehr Geld in die Umsetzung von Inklusion an Regelschulen zu investieren. Deutschland, und hier der RBK, setzt sich über ein Menschenrecht hinweg und keinen interessierts. Länder wie Finnland, die seit Jahren erfolgreich ein inklusives Schulsystem etabliert haben, landen bei den Pisa Studien regelmäßig in den Top 3. Gibt noch etliche weitere Argumente, aber im RBK kann man sich darüber freuen, dass 100 Kinder und Jugendliche mit Behinderung den Großteil ihres Alltags abgeschottet in einem Gewerbegebiet in Wermelskirchen verbringen werden. Gute Nacht.

    1. Diese Kinder einfach in aktuelle Schulen zu schieben wäre aber ein noch größerer Skandal, denn die Strukturen sind dafür nicht vorhanden und die Schul-Klientel ist auch eine andere.
      Die Lehrer und Lehrinnen haben ja jetzt bereits schon riesige Probleme aufgrund von Sprachproblemen und fehlender Elternhausbildung.

      Viel wichtiger wäre es, ordentliche Alltagsbegleiter zu fördern und auch gut zu bezahlen. Manchmal hat man den Eindruck, dass Alltagshelfer oft selber Hilfe bräuchten. Schlecht bezahlte Jobs, die kein anderer machen will.

      1. Es wäre schön wenn wir als Gesellschaft es ernst nehmen würden, wenn wir internationale Übereinkommen unterschreiben, die Menschenrechte schützen sollen. Ansonsten wäre es reine Symbolpolitik, eine moralische Reinwaschung ohne Konsequenzen.

        In der UN-Behindertenrechtskonvention heißt es u.a.:
        “Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen […]. Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass […] Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden.”

        Es geht um die Einhaltung grundlegender Menschenrechte, die kann man nicht einfach wegwischen mit “unsere Schulen sind nicht geeignet und generell sind unserer Lehrkräfte sowieso schon überfordert”.

        Das heißt ausdrücklich nicht, dass sich die Bedingungen an den Schulen nicht verändern oder die Lehrkräfte nicht entlastet werden sollen – im Gegenteil. Wenn aber wegen knapper Ressourcen erst das eine und dann das andere ginge, sollten die allgemeinen Menschenrechte Vorrang haben. Außerdem ist auch dies eine Frage staatlicher Prioritätensetzung. Warum sollen ausgerechnet Menschen mit Behinderung die Folgen des bildungspolitischen Versagens der letzten Jahrzehnte tragen?