Die Integrierte Gesamtschule Paffrath. Foto: Thomas Merkenich

Die Verwaltung hat das am kommenden Montag beginnende Anmeldeverfahren für die weiterführenden Schulen geändert. Die vorgezogene Anmeldung für die Integrierte Gesamtschule Paffrath und die Otto-Hahn-Realschule fallen in diesem Jahr weg. Das führt zu Unsicherheit bei den Eltern und Unmut bei den Schulleitungen. Wir erklären, wie es in diesem Jahr in allen Schulen läuft.

Das Anmeldeverfahren für weiterführende Schulen beginnt am kommenden Montag, 24. Februar. Neu ist, dass es kein vorgezogenes Verfahren mehr für die Integrierte Gesamtschule Paffrath (IGP), für die Otto-Hahn-Realschule (OHR) und das Otto-Hahn-Gymnasium (OHG) gibt. Für alle städtischen weiterführenden Schulen und Schulformen gilt nun ein gemeinsamer Anmelde-Zeitraum: vom 24. Februar bis zum 7. März. 

Die Abschaffung des vorgezogenen Anmeldeverfahren hatte wie berichtet im jüngsten Schulausschuss für Unmut und Diskussionen gesorgt. Das war seit vielen Jahren an der IGP und der OHR gängige Praxis. Denn dort hatte es eine große Anzahl an Ablehnungen gegeben. Diese abgelehnten Kinder hatten dann die Möglichkeit, in dem kurze Zeit später startenden Hauptanmeldeverfahren an einer anderen weiterführenden Schule angemeldet zu werden. 

Taktische Überlegungen statt Überzeugung

Doch die Verwaltung hat das Verfahren für dieses Jahr kurzfristig geändert, was im Ausschuss heftig kritisiert wurde: Die Leiterin der IGP und Sprecherin der weiterführenden Schulen, Angelika Wollny, monierte, dass das neue Verfahren die Gesamtschulen schwäche und den Familien Wahlmöglichkeiten genommen würden. Viele Eltern seien nun verunsichert und scheuten sich möglicherweise, ihr Kind an der Gesamtschule anzumelden, auch wenn es ihre erste Wahl sei. Zu groß sei die Sorge, nach einer Ablehnung dort an einer anderen Schule leer auszugehen. 

Wollny fürchtet, dass Eltern daher eine Schule für ihre Kind auswählen, bei dem die Chancen auf einen Schulplatz höher erscheinen. So würden nun manche Kinder in eine Schulform kommen, die für sie nicht geeignet sei. Statt eine Schule aus Überzeugung und den Bedürfnissen des Kindes entsprechend zu wählen, könnten also taktische Überlegungen den Ausschlag geben. 

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Worauf Eltern bei der Schulwahl wirklich achten sollten

Frederike Flinspach arbeitet beim Schulpsychologischen Dienst des Rheinisch-Bergischen Kreises. Gerade erst hat sie einen Online-Vortrag zur Wahl der weiterführenden Schule angeboten, zu dem sich 200 Eltern angemeldet hatten. Im Interview erklärt sie, was die einzelnen Schulformen ausmachen, warum die Entscheidung für eine von ihnen noch lange nicht über den beruflichen Weg des Kindes bestimmt und wie verlässlich die Empfehlung der Grundschule ist.

Wollny kritisierte außerdem, dass die beiden Gesamtschulen nicht in die Entscheidung über das geänderte Verfahren eingebunden worden seien. Bei einem Gespräch im November waren laut Verwaltung nur die Realschul- und Gymnasialschulleitungen eingeladen. Bei einem zweiten Termin hatten die Schulleitungen der Gesamtschulen technische Probleme bei der Einwahl in die Videokonferenz – und erhielten im Anschluss ein Protokoll des Gesprächs und darüber, wie das Anmeldeprozedere in diesem Jahr abläuft. 

Die Schulverwaltung verspricht sich von der neuen Regelung eine Gleichbehandlung aller Schulen und Schulformen. Die IGP hat demnach „in Bezug auf die Anmeldeüberhänge schon länger keine Sonderstellung mehr“. 

An diesen Schulen gab es Ablehnungen

Im vergangenen Jahr hatte es das vorgezogene Anmeldeverfahren nicht nur für die IGP und OHR, sondern erstmals auch für Otto-Hahn-Gymnasium gegeben. Für das kommende Schuljahr hatte auch die Nelson-Mandela-Gesamtschule eine vorgezogene Anmeldung beantragt.

Im vergangenen Schuljahr mussten neben der IGP auch folgende Schulen Kinder ablehnen: Nelson-Mandela-Gesamtschule, Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium, Otto-Hahn-Gymnasium, Otto-Hahn-Realschule und Johannes-Gutenberg-Realschule.

Obwohl die Bezirksregierung Anfang November ein vorgezogenes Verfahren für Gesamt- und Realschulen genehmigt hatte, entschied die Verwaltung sich für ein gemeinsames Verfahren. Thore Eggert kündigte jedoch im Namen der Verwaltung im Schulausschuss an, das Verfahren für das kommende Schuljahr noch einmal zu evaluieren. 

In Gladbachs Nachbarstadt Köln ist es seit Jahren gängige Praxis, das Anmeldeverfahren für die Gesamtschule vorzuziehen. In den vergangenen Jahren waren an Gesamtschulen hunderte Kinder abgelehnt worden (wobei sich die Anzahl der Ablehnungen nach und nach reduziert hatte). 

Wie die Anmeldung abläuft

Die Stadt bittet die Eltern, sich auf den Internetseiten der Wahlschulen zu den genauen Uhrzeiten der Anmeldemöglichkeiten zu informieren – und auch darüber, ob es Abweichungen wegen Karneval und ob es eine Online-Terminvergabe gibt.

Auf dieser Übersichtsseite informiert die Stadt über alle Schulen im Stadtgebiet. Dort finden sich auch die Adressen und Kontaktinformationen.

Zur Anmeldung müssen die Eltern das Halbjahreszeugnis der Klasse 4 und eine Geburtsurkunde des Kindes mitbringen. Mit dem Halbjahreszeugnis haben die Kinder auch den Anmeldebogen für die weiterführende Schule erhalten, der ebenfalls mitgebracht werden soll. Die Stadt weist darauf hin, dass jedes Kind nur an einer Schule angemeldet werden darf. 

Kinder, die eine Ablehnung erhalten, können in einer zweiten Anmeldephase angemeldet werden: von Montag, 17. März, bis Mittwoch, 19. März.

ist seit 2024 Redakteurin des Bürgerportals. Zuvor hatte die Journalistin und Germanistin 15 Jahre lang für den Kölner Stadt-Anzeiger gearbeitet. Sie ist unter anderem für die Themen Bildung, Schule, Kita und Familien zuständig und per Mail erreichbar: k.stolzenbach@in-gl.de

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