Vor der Wahl des Integrationsrats am 14. September sind verschiedene Angaben im Umlauf, wer daran teilnehmen darf. Grundsätzlich sind das alle Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, die seit wenigstens einem Jahr in Deutschland leben. Dazu gehören auch Geflüchtete aus der Ukraine. Ausgenommen sind nur Asylbewerber. Wir klären die Lage – in diversen Sprachen.

Kurz und knapp: Wenn Sie (oder schon Ihre Eltern) vor mehr als einem Jahr aus dem Ausland nach Deutschland gekommen sind, dann sind Sie sehr wahrscheinlich für den Integrationsrat wahlberechtigt. Das gilt für Geflüchtete aus der Ukraine, aber auch für Personen aus den Niederlanden, Italien oder GB. Ausgenommen sind nur Asylbewerber. Wenn Sie unsicher sind, dann gehen Sie noch heute ins Direktwahlbüro auf dem Zanders-Gelände, denn eine wichtige Frist läuft heute ab.

Die Adressen: Direktwahlbüro und Wahlbüro

Direktwahlbüro Innenstadt
Zanders-Areal
An der Gohrsmühle 25
51465 Bergisch Gladbach
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 10 bis 18 Uhr, Samstag bis 15 Uhr

Wahlbüro
Konrad-Adenauer-Platz 9
51465 Bergisch Gladbach
E-Mail: wahlbuero@stadt-gl.de
Telefon: 02202 14 2888.
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9 bis 16 Uhr, Freitag bis 12 Uhr

Das sollten Sie wissen: Der Integrationsrat vertritt mit seinen 14 Mitgliedern die Interessen der 33.000 Migrantinnen und Migranten, die in Bergisch Gladbach wohnen. Also diejenigen, deren Eltern oder die selbst aus dem Ausland gekommen sind und hier Arbeit, eine Zuflucht oder gar neue Heimat gefunden haben.

Genau diese Personen dürfen am 14. September den neuen Integrationsrat wählen. Zwar nicht alle, aber auch dabei geht es immerhin um rund 20.000 Menschen.

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Wer aber tatsächlich zu dieser Gruppe gehört und wer nicht, ist gar nicht so einfach zu beschreiben. Selbst Mitarbeiter:innen im Direktwahlbüro der Stadt Bergisch Gladbach waren sich da nicht immer sicher – was in den vergangenen Tagen dazu führte, dass einige Personen abgewiesen wurden.

Auf der Internetseite der Stadt sind die Informationen kaum zu finden und dürftig, kritisiert Redouan Tollih, Vorsitzender des Integrationsrats.

Daher haben wir nachgefragt und versucht, die Regeln einigermaßen verständlich zu machen.

Das Wichtigste im Überblick: den Integrationsrat dürfen alle Menschen ab 16 Jahren mit einer Zuwanderungsgeschichte wählen. Wenn sie seit wenigstens einem Jahr rechtmäßig in Deutschland sind und seit mindestens 16 Tagen in Bergisch Gladbach ihren Hauptwohnsitz haben.

Dazu gehören auch Geflüchtete aus der Ukraine, die ja einen besonderen europäischen Schutzstatus haben.

Asylbewerber sind dagegen laut Gesetz von der Wahl ausgeschlossen. In den wenigen Fällen, in denen eine Ukrainerin oder ein Ukrainer Asyl beantragt hat, sind auch sie oder er nicht wahlberechtigt.

Im Detail: Wahlberechtigt für den Integrationsrat

Wählen darf grundsätzlich, wer

  • wenigstens 16 Jahre alt ist,
  • und sich seit mindestens einem Jahr rechtmäßig in Deutschland aufhält
  • und spätestens 16. Tage vor der Wahl seinen Hauptwohnsitz in Bergisch Gladbach hat.

Zudem muss die Person entweder

  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
  • oder die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben,
  • oder dadurch Deutsche bzw. Deutscher geworden sein, dass sie/er in Deutschland geboren wurde und wenigstens ein Elternteil seit acht oder mehr Jahren den Lebensmittelpunkt rechtmäßig in Deutschland hatte,
  • oder staatenlos sind.

Das Wahlrecht gilt auch für Menschen, die aus anderen EU-Ländern oder etwa aus den USA nach Deutschland gekommen sind.

Personen, die sich noch im Asylbewerbungsverfahren befinden, sind ausgeschlossen.

Das Wahlrecht ist detailliert in § 27 der NRW-Gemeindeordnung geregelt.

Alle wahlberechtigten Personen sind im offiziellen Wählerverzeichnis der Stadt eingetragen. Das geht aber unter Umständen nicht automatisch: vor allem Personen, die eingebürgert worden sind, müssen das selbst beantragen. Mehr dazu in diesem Beitrag.

In den vergangenen Tagen war es nun in Bergisch Gladbach aus zwei Gründen zu Verunsicherungen gekommen:

Einige wahlberechtigte Personen, vor allem Ukrainerinnen und Ukrainer, waren im Direktwahlbüro abgewiesen worden. Dieses Büro ist seit einigen Tagen auf dem Zanders-Areal geöffnet, dort kann schon vorab wählen.

Zudem hatten einige wahlberechtigte Personen keine Wahlbenachrichtigungen bekommen. Das hätte aber bis zum 24. August geschehen müssen.

Menschen aus der Ukraine dürfen wählen

Der erste Punkt ist leicht zu klären. Auch die Stadt bestätigt, dass grundsätzlich alle Personen, die nach Kriegsbeginn aus der Ukraine zu uns geflüchtet sind, wahlberechtigt sind und auch in das Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Es gibt aber Ausnahmen: Einige wenige Ukrainer hatten Asyl beantragt, sind damit von der Wahl ausgeschlossen. Damit sie nicht dennoch wählen, hatte die Ausländerbehörde eine Liste dieser Personen erstellt und dem Wahlbüro gegeben. Diese Liste sei aber, das deutet die Stadt an, nicht ganz korrekt.

Die Stadt betont, dass sich alle Ukrainer, noch bis zum 2. September (Montag) eintragen lassen können. Der Antrag dafür kann hier direkt heruntergeladen werden. Er liegt auch im Direktwahlbüro aus. Zusammen mit einem Nachweis, z.B. einem Scan des Passes, kann er per E-Mail an wahlbuero@stadt-gl.de übermittelt werden.

Diejenigen, die bereits im Wahlbüro abgewiesen wurden, können sich zudem schriftlich oder E-Mail an wahlbuero@stadt-gl.de ans Wahlbüro wenden.

Wenn die Wahlbenachrichtigung fehlt

Auch in den Fällen, in denen die Briefe mit der Wahlbenachrichtigung nicht angekommen sind, gibt es Hilfe. Wer davon betroffen sei, könne sich ebenfalls formlos an das wahlbuero@stadt-gl.de wenden. Wenn man im Wählerverzeichnis eingetragen ist erhalte man sofort eine neue Wahlbenachrichtigung, verspricht die Stadt.

Übrigens kann man, wenn man im Wahlverzeichnis eingetragen ist, auch ohne Benachrichtigung wählen. Im Direktwahlbüro schon jetzt und am 14. September im Wahllokal kann man unter Vorlage seines Personalausweises, Passes oder Aufenthaltstitels die Stimme abgeben.

Das ist auch die Lösung für alle, die ihre (als solche von außen gar nicht erkennbare) Wahlbenachrichtigung versehentlich weggeworfen haben.

Die Sache mit dem Wählerverzeichnis

Ob man tatsächlich im Wahlverzeichnis eingetragen ist, das kann man im Wahlbüro und auch im Direktwahlbüro auf dem Zanders-Areal fragen. Oder per Anruf unter 02202 14 2888.

Gerade eingebürgerte Deutsche fehlen im Wählerverzeichnis mitunter, weil sie nicht automatisch eingetragen werden, sondern sich aktiv darum kümmern müssen.

Geflüchtete aus der Ukraine können nach Angaben der Stadt problemlos in das Verzeichnis eingetragen werden, wenn sie den Antrag bis zum 2. September (Dienstag) stellen.

Schwieriger werde es für alle anderen möglicherweise Wahlberechtigten – denn dann sei wiederum die Nachfrage bei der Ausländerbehörde notwendig.

Wer zur Wahl steht

Für den Integrationsrat treten fünf Listen und zwei Einzelbewerber:innen an, die Namen finden sich in folgendem Dokument, einen Musterwahlzettel oder nähere Informationen zu Kandidatinnen und Kandidaten hat die Stadt nicht zur Verfügung gestellt.

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Journalist, Volkswirt und Gründer des Bürgerportals. Mail: gwatzlawek@in-gl.de.

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