Eine erste Visualisierung des künftigen OGS- und Mensa-Gebäudes für die GGS Hand. Foto: Screenshot Ratsinfosystem

Ab 2026 gilt der Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz – zunächst für alle Erstklässler. Doch es wird voraussichtlich nicht für alle reichen. Wie viele Betreuungsplätze es in Bergisch Gladbach geben wird und nach welchen Kriterien diese vergeben werden, steht noch nicht fest. Auch mit Blick auf die Wunschschule müssen sich Eltern gedulden.

Eltern von Kindern, die im nächsten Sommer in die Schule kommen, treibt zwei Fragen um: Kommt das Kind an die Wunschschule? Noch drängender aber ist für viele die Sorge, ob es mit dem OGS-Platz klappt. Denn in der ersten Klasse endet der Unterricht in der Regel bereits gegen 11.30 Uhr. Ohne Anschlussbetreuung haben viele berufstätige Väter und Mütter ein Problem.

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In der Theorie haben alle künftigen I-Dötzchen das Recht auf einen OGS-Platz. Denn ab dem Schuljahr 2026/27 gilt der Rechtsanspruch für Erstklässler. Die anderen Jahrgangsstufen folgen in den Jahren darauf, ab 2029 gilt er für alle Klassen. Wenn dieser Anspruch nicht erfüllt wird, drohen der Stadt Klagen der Eltern oder Ausgleichszahlungen. 

Keine Garantie für einen OGS-Platz

Der Rechtsanspruch ist aber nicht gleichzeitig eine Garantie für einen Platz: Voraussichtlich werden nicht alle Familien, die das wollen, auch tatsächlich einen Betreuungsplatz bekommen. Darauf schwören die Leitungen der Grundschulen und der OGS-Angebote Eltern bei den Info-Veranstaltungen und bei der Schulanmeldung bereits ein.

„Unsere Plätze werden vermutlich nicht reichen“, heißt es da beispielsweise. Oder: „Wenden Sie sich an die Stadt, wenn Sie keinen OGS-Platz bekommen. Wenn wir voll sind, sind wir voll.“

An einer anderen Schule wird Eltern gesagt: „Wenn Sie leer ausgehen, müssen Sie eben klagen.“ Eine OGS-Leitung rechnet vor: „Wir können voraussichtlich 50 Plätze neu vergeben, weil Viertklässler die Schule verlassen. Aber wir erwarten mindestens 75 Erstklässler. Was das bedeutet, können Sie sich selbst ausrechnen.“

Kriterien für die Platzvergabe

Die Kriterien, nach denen die knappen OGS-Plätze vergeben werden, stehen bislang nicht fest – obwohl die Anmeldefrist für die Grundschulen bereits Ende September endete. Die Entscheidung für die Wunschschule – und damit auch für die OGS, da beide gekoppelt sind – musste also bereits getroffen werden. 

Im Anmelde-Anschreiben an die Eltern der künftigen Erstklässler hieß es dazu lediglich, dass sich das Auswahlverfahren an städtischen Kriterien orientiere, die aufgrund des kommenden Rechtsanspruchs noch aktualisiert werden würden. Bisherige Kriterien waren unter anderem Berufstätigkeit der Eltern oder Geschwisterkinder, die bereits die OGS besuchen.

Auf Nachfrage teilt die Stadt mit, dass der „individuelle Rechtsanspruch“ auf einen OGS-Platz werde „das vorrangige Kriterium“ zur Aufnahme sei. Soll bedeuten: Alle Erstklässler haben Vorrang.

Wenn ein Kind aus einer höheren Klasse einen OGS-Platz benötigt, hat es das Nachsehen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Kind neu auf eine Schule kommt oder ein Elternteil wieder oder zu anderen Zeiten arbeitet.  

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Was es bedeutet, keinen OGS-Platz zu bekommen

Jule Roßberg würde gerne mehr arbeiten und sich beruflich weiterentwickeln. Kann es aber nicht, weil die Familie, nun zum zweiten Mal, keinen OGS-Platz bekommen hat. Sie hat für uns aufgeschrieben, was das für sie bedeutet. Vom Arbeitsbeginn um 6 Uhr morgens bis hin zur Höhe der Rente, die sie einmal beziehen wird.

Was aber passiert, wenn es mehr Erstklässler als Plätze gibt? Antworten darauf bekommen Eltern möglicherweise nach der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses im Dezember: Dann sollen laut Verwaltung die „aktualisierten Aufnahmekriterien“ politisch beschlossen werden.

Zahlen dazu, wie viele OGS-Plätze es im kommenden Schuljahr geben wird, kann die Stadt aktuell noch nicht mitteilen. Noch bis etwa Ende November finden Planungsgespräche zwischen Jugendamt und allen Schulen bzw. OGS-Einrichtungen statt, wie die Stadt auf Nachfrage mitteilt. 

Gemeinsam werde so die „voraussichtliche Planzahl“ für das Schuljahr 2026/27 ermittelt. Diese Planzahlen fließen dann in eine Vorlage, über die der Jugendhilfeausschuss im Frühjahr 2026 entscheiden wird.

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Zwischen Wunsch und Wirklichkeit: Die Pläne für den OGS-Ausbau

Die Stadt Bergisch Gladbach plant für das kommende Schuljahr 200 zusätzliche OGS-Plätze an den Grundschulen. Diese sollen unter anderem an den Sofortschulen in Hebborn und Refrath entstehen. Ob es tatsächlich so viele werden, bleibt allerdings fraglich. Die Zeit für den Ausbau drängt, denn der Rechtsanspruch auf einen Platz naht.

Wie weit diese Planzahlen und die Realität mitunter auseinanderklaffen, zeigt ein Blick auf das laufende Schuljahr: In der Planungsvorlage aus dem Frühjahr 2025 waren „bis zu 3472 Plätze“ angegeben. Tatsächlich waren es laut Stadt (zum Stichtag 15.10.2025) nur 3312 Plätze – und damit 160 weniger als maximal geplant und nur 40 mehr als im Vorjahr.

Wie hoch die (geplante) Versorgungsrate an den einzelnen Grundschulen im vergangenen Schuljahr war, kann in folgender Tabelle nachgelesen werden. (Aktuellere Zahlen wird es erst im Frühjahr geben)

Die Versorgungsquote hätte laut Planung im aktuellen Schuljahr bei 81 Prozent liegen sollen. Da aber nicht alle geplanten Plätze verfügbar waren, beträgt sie nur rund 77 Prozent. Zur Erinnerung: Eine Elternbefragung im Herbst 2023 hatte ergeben, dass sich 94 Prozent einen Betreuungsplatz für ihr Grundschulkind wünschen.

Zu wenig Platz für die OGS

Hauptproblem beim Ausbau der OGS-Plätze sind fehlende Räume. Gemeinsam mit der Schulbaugesellschaft arbeitet die Verwaltung daran, zusätzliche Kapazitäten zu schaffen – durch Anmietungen oder Erweiterungsbauten: Als Beispiele nennt die Stadt die KGS Sand, wo ein zusätzlicher Raum in der Nähe der Schule für die OGS angemietet wurde. 

An der GGS Hand entsteht derzeit ein Gebäude mit Mensa, Klassen- und OGS-Räumen. Es soll voraussichtlich ab Herbst 2026 genutzt werden können. Die Stadt verweist im Zuge des OGS-Ausbaus auch auf die Pläne für einen Neubau des OGS-Gebäudes an der GGS Schildgen und den Erweiterungsbau der KGS Frankenforst.

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Wie die KGS Frankenforst erweitert werden soll

In knapp einem Jahr starten die Arbeiten zur Erweiterung der Grundschule an der Taubenstraße in Frankenforst. Jetzt stellten die Stadt, die Schulbaugesellschaft und das Bauunternehmen die Pläne der Anwohnerschaft im Detail vor – und konnten einige Vorbehalte in Zustimmung umwandeln.

Allerdings wird der Bau in Frankenforst (nach aktueller Planung) frühestens Ende 2028 fertig sein. Wann das in Schildgen der Fall sein wird, steht bislang noch nicht fest. Beide Projekte bringen also keine Entlastung für das kommende Schuljahr, wenn der Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz gilt.

Dort, wo bauliche Erweiterungen nicht möglich sind, sollen die vorhandenen Räume durch neue Raumkonzepte und eine multifunktionale Möblierung effizienter genutzt werden. Für diesen Zweck führt die Verwaltung mit externen Beratern ein Programm zur „optimierten Raumnutzung im Bestand“ durch. Dieser Prozess ist laut Stadt sehr komplex, aktuell können noch keine konkreten Ergebnisse genannt werden. 

Auch die Größe der Mensa und der Küche spielt eine Rolle bei der Anzahl der OGS-Plätze: Wenn Kinder bis 15 oder 16.30 Uhr betreut werden, muss auch gewährleistet sein, dass sie mit einem Mittagessen versorgt werden. Manche Träger werden erfinderisch: Weil sie zwar die Anzahl der OGS-Plätze im kommenden Schuljahr um 20 erhöhen, aber nicht für so viele Kinder kochen kann, soll für diese Essen per Catering geliefert werden.

Wenn wir keinen OGS-Platz kriegen, muss einer von uns seinen Job an den Nagel hängen.Mutter eines künftigen Schulkindes

„Wir hoffen einfach, dass es klappt“, sagt eine Mutter, deren Kind im Sommer eingeschult wird. „Wenn wir keinen OGS-Platz kriegen, muss einer von uns seinen Job an den Nagel hängen.“ Großeltern, die regelmäßig einspringen können, gebe es nicht. Und die Arbeitszeiten der Eltern seien ohne Nachmittagsbetreuung nicht annähernd zu stemmen.

Die Eltern müssen sich unterdessen noch einige Zeit gedulden: Die endgültige Zusage für einen Schulplatz erhalten sie erst Ende März. Und in der Regel erfahren sie auch erst dann, ob es mit einem OGS-Platz klappt. 

Ablehnung an der Wunschschule

Auf das gesamte Stadtgebiet betrachtet gibt es genügend Schulplätze für alle Grundschulkinder. Allerdings sind diese in manchen Stadtteilen knapper als in anderen, so dass nicht alle Kinder an ihrer Wunschschule angenommen werden können. Im Schuljahr 2025/26 wurden unter anderem in Schildgen, Katterbach und Bensberg Kinder abgelehnt.   Darüber, welche Schulen Kinder ablehnen mussten (und wieviele), führt die Stadt nach eigener Aussage keine Statistik.

In zwei Fällen haben Eltern laut Pressestelle des Rheinisch-Bergischen Kreises im Schuljahr 2025/26 Klagen eingereicht, weil ihr Kind an der Wunschschule abgelehnt worden war. Davon war eine erfolgreich, die andere wurde abgewiesen. 

Für das kommende Schuljahr liegen der Stadt noch keine verlässlichen Zahlen aller Grundschulen vor. Freie Plätze gibt es demnach aktuell noch an folgenden Schulen: GGS An der Strunde, GGS Bensberg, GGS Refrath, KGS Bensberg, KGS Hand und KGS In der Auen. Das könne sich allerdings kurzfristig ändern.

ist seit 2024 Redakteurin des Bürgerportals. Zuvor hatte die Journalistin und Germanistin 15 Jahre lang für den Kölner Stadt-Anzeiger gearbeitet. Sie ist unter anderem für die Themen Bildung, Schule, Kita und Familien zuständig und per Mail erreichbar: k.stolzenbach@in-gl.de

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  1. Zum Glück beginnt das neue Schuljahr, für das der Stadt noch keine verlässlichen Zahlen zu Schulplätzen vorliegen, ja noch nicht so bald. Die Kinder werden aber auch immer so überraschend sechs Jahre alt, da kann man sicherlich nur schwer vorausplanen.

    Möglicherweise kann man das Planungsproblem in Schildgen, Katterbach und Bensberg noch mit irgendeinem Rechtsanspruch lösen. Das hat ja bei Kitaplätzen bereits gut geklappt und soll jetzt bei OGS-Plätzen ähnlichen Fortschritt bringen.
    Man darf den Leuten nur nicht verraten, dass der Rechtsanspruch nicht automatisch einen einzigen fehlenden Platz erschafft.

    Ich habe allergrößten Respekt vor allen handelnden Personen in Kitas, OGS und Grundschulen, die in diesem Planungs- und Finanzierungswirrwarr aus Land, Kommune und Träger am Ende den Frust von uns Eltern moderieren müssen.

    Notfalls schickt man halt ein paar Kinder für nen OGS-Platz quer durch die Stadt, die Leute bekommen aber auch immer in den falschen Stadtteilen Kinder. Wenn man das zwei, drei Jahre in Folge macht, dann erscheint der Mangel ja auch schon viel kleiner.
    Tada: Rechtsanspruch gewährt, ein Problem weniger auf dem Papier.

  2. Mit dem Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz kommt ein Stück Chancengleichheit ins System. Aus Studien und Erfahrungen in anderen Ländern ist längst bekannt, dass die Ganztagsbegleitung von Kindern (gerade aus Elternhäusern, die sich – aus welchen Gründen auch immer – nicht optimal um die Schulbildung kümmern können) zur Bildungsgerechtigkeit beiträgt. Hürden bei der Umsetzung gibt es sicherlich genug und das will ich auch nicht infrage stellen.

    Aber: Die Schaffung von neuen Gebäuden wird in fast jedem Artikel zu dem Thema betont. Dass es Erweiterung bedarf, steht außer Frage; dennoch wundere ich mich, dass in Bergisch Gladbach der Gedanke so gar nicht um sich greifen will, dass man Räume auch umgestalten kann.

    Es gibt im ganzen Bundesgebiet (auch in Köln und Bonn) Beispiele von Schulen, die eine räumliche Umgestaltung vorgenommen haben und so deutlich weniger Erweiterungsbauten benötigten. Gebäude zu schaffen, die nur nachmittags genutzt werden und andere Gebäude zu haben, die nur vormittags genutzt werden, macht in vielerlei Hinsicht (auch pädagogisch!) keinen Sinn. Bedauerlich, dass die Stadt Bergisch Gladbach sich nicht die Mühe gemacht hat, mit entsprechenden Expertinnen und Experten für Schulbau zu planen.

    Aus meiner eigenen beruflichen Tätigkeit kenne ich eine Reihe Schulen, die diesen Weg gegangen sind (nicht nur im Grundschulbereich) und sehr erfolgreich und vor allen Dingen deutlich kostengünstiger umgestaltet haben.

    1. Das ist ein sehr guter und wichtiger Einwand.

      Gerade gegenüber der derzeit stark auf Neubau fixierten kommunalpolitischen Diskussionen sollte der Hinweis auf kluge Bestandsnutzung und multifunktionale Raumkonzepte im Bestand ernst genommen werden. Andere Städte zeigen seit Jahren, dass sich auch in diesem wichtigen schulischen Bereich durch gezielte Umgestaltung im Bestand schnellere, kostengünstigere und pädagogisch sinnvolle Lösungen erzielen lassen als durch langwierige Neubauprojekte.

      Denn eines ist sicher: Umbauten und intelligente Umgestaltungen im Bestand lassen sich nahezu immer deutlich schneller realisieren als komplette Neubauten – und genau diesen Zeitvorteil braucht die Stadt jetzt dringend, um den Rechtsanspruch überhaupt fristgerecht erfüllen zu können. Oder?
      Danke!

  3. Die Überschrift des Beitrags bringt es auf den Punkt: Was hier passiert, hat nichts mehr mit einer bürgernahen Verwaltung zu tun – es ist ein Schlag ins Gesicht der Eltern. Eine Verwaltung, die Familien mit „Wenn Sie leer ausgehen, müssen Sie eben klagen“ abspeist, zeigt nicht nur fehlende “Bürgernähe”, sondern auch Respektlosigkeit und ein Klassenverständnis aus einer anderen Zeit.

    Denn am Ende heißt das ganz konkret: Wer Geld hat, wer sich anwaltliche Vertretung leisten kann, um zu klagen, setzt sich durch. Und wer es sich nicht leisten kann, bleibt außen vor. Wieder einmal werden diejenigen benachteiligt, die auf einen OGS-Platz am dringendsten angewiesen sind – aus wirtschaftlichen, sozialen und oft auch strukturell bedingten Gründen. Besonders betroffen sind Frauen, Migrant:innen, Alleinerziehende und Familien, in denen beide Eltern arbeiten müssen, um die explodierenden Mieten und Lebenshaltungskosten überhaupt noch stemmen zu können. Gerade deren Kinder können aber besonders von der OGS profitieren, um Chancengleichheit zumindest etwas zu verbessern.

    Eine Verwaltung, die sich hinter Bürokratiedeutsch und Gerichtsverfahren versteckt, statt die Probleme zu lösen, produziert Ungleichheit – sie verwaltet sie nicht nur, sie verschärft sie. Das ist mehr als alarmierend.

    Der neue Bürgermeister sollte diese Frage zur Chefsache machen, wenn er die Menschen nicht im Regen stehen lassen will. Das bedeutet auch, dass die Stadt denjenigen, deren Kinder eine Ablehnung bekommen mit dem Bescheid eine kostenlose Rechtsberatung anbieten sollte, um den Rechtsweg dann auch zu ermöglichen.

    Wer Wahlkampf großspurig „Chancengleichheit“ plakatiert, muss das auch umsetzen. Doch wer den Zugang zu Bildung und Betreuung vom Kontostand und Herkunft abhängig macht, der schafft keine Chancen – der zerstört sie.

    Tomás M. Santillán
    Mitglied des Stadtrats Die Linke

    1. Liegtd er Fehler nicht eher darin, einen Rechtsanspruch zu beschließen, der (nicht nur in GL) nicht erfüllt werden kann?

      Und was den Zugang zu Bildung betrifft: Ich habe nicht den Eindruck, dass in den OGS gebildet wird. Da wird verwahrt, um Arbeitskräfte von familiären Aufgaben zu befreien – folgerichtig müssten im Grunde Industrie und Gewerbe entsprechende Kapazitäten finanzieren.

      1. Das ist von Fall zu Fall anders. Oft erfolgt Hausaufgabenbetreuung in der OGS. Das kann man als bilden ansehen.

      2. Könnte man möglicherweise. Ob die dort arbeitenden Aufsichtspersonen dafür aber qualifizierter sind als die Eltern, kann man auch wieder bezweifeln.

      3. Die Aufsichtspersonen in den OGS sind ausgebildete Erzieher oder haben einen Studienabschluß in Erziehungswissenschaften.

        In der OGS werden keine Lehrinhalte vermittelt sondern es geht um eine qualifizierte Betreuung. Die kostet Geld und da sollten die Eltern stärker und/oder Arbeitgeber mit in die Zahlungspflicht genommen werden. Insbesondere wegen der Gleichberechtigung derer, die keinen Platz in der OGS für ihr Kind in Anspruch nehmen wollen oder keinen angeboten bekommen. Und auch der Generation von Eltern, die ihre Kinder noch selbst ab den Nachmittagsstunden betreut haben und somit heute geringere Rentenansprüche.

      4. @Drucker

        Die OGS von Politik, Landesregierung und Kommunalverwaltung eindeutig als Bildungsangebot verstanden. Sie ist Teil des schulischen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrags. Zwar ersetzt sie keinen Unterricht, doch sie umfasst eine Vielzahl bildungswirksamer Bestandteile wie Lern- und Übungszeiten, individuelle Förderung, soziale und kulturelle Bildungsangebote sowie pädagogische Projekte. Damit trägt die OGS wesentlich zur schulischen und persönlichen Entwicklung der Kinder bei.

        Der bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter wird in NRW damit begründet, dass Ganztag Bildungschancen verbessert, Familien entlastet und Teilhabe unabhängig vom Elternhaus ermög­licht. Dabei wird betont: Ganztag stärkt Chancengleichheit, weil Kinder zusätzlich gefördert werden. Er unterstützt Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere für Alleinerziehende. Er erweitert das pädagogische Angebot über den Unterricht hinaus und fördert soziale, kulturelle und motorische Kompetenzen. Er sorgt dafür, dass jedes Kind – unabhängig vom Einkommen der Eltern – Zugang zu ergänzender Bildung und Förderung erhält.

        So zumindest das Ziel. Wenn aber nun ein großer der Teil der Kinder keinen Platz finden, werden genau diese Ziele und Chancengleichheit für diese nicht erreicht.

        Damit gilt die OGS nicht nur als Betreuung, sondern als elementarer Bestandteil moderner Bildungspolitik, was die Einführung und Ausgestaltung des Rechtsanspruchs maßgeblich begründet.

        Mit freundlichen Grüßen
        Tomás M. Santillán
        Mitglied des Stadtrats Bergisch Gladbach Die Linke

      5. @Drucker

        Zur Verantwortlichkeit: Gegenseitige Schuldzuweisungen sind Ablenkungsmanöver. Während alle auf die Landesregierung auf CDU/GRÜNE zeigen, haben die Kommunen jahrelang versäumt, den Ausbau der OGS ernsthaft zu planen, vorhandene Fördermittel zu nutzen und notwendige Kapazitäten zu schaffen. Hinzu kommt: Die Kommunen finanzieren die OGS nur unzureichend, oft fehlen eigene Mittel für Gebäude, Personal oder zusätzliche Plätze. Diese Unterfinanzierung verschärft die jetzige Versorgungslücke zusätzlich, denn es war eh schon eng.

        Dabei ist es besonders zynisch: Die gleichen Parteien und Parteien der Bürgermeister, die in den Stadträten Mehrheiten miteinander bilden, haben auch in Landesparlament, Bundestag und Regierungen das Sagen – sie hätten längst für eine ausreichende Finanzierung der Kommunen und damit auch der OGS sorgen können. Stattdessen betreiben sie scheinheilige Heuchelei und schieben Verantwortung auf andere ab. Bei jeder Kommunalwahl hören wir diese scheinheiligen Forderungen nach einer besseren Finanzierung der Kommunen, von der nach der Wahl bei den gewählten Landtags- und Bundetagsabgeordneten dann nichts mehr übrigbleibt.

        Der Rechtsanspruch scheitert daher nicht abstrakt „am System“, sondern konkret auch an der Verwaltung und an der Politik vor Ort. Wer als Schulträger Verantwortung trägt, kann sie nicht im entscheidenden Moment nach oben weiterreichen. Das Wegducken der Kommunen und die mangelhafte Finanzierung sind nicht nur unseriös, sondern zynisch gegenüber Familien, deren Kindern der gesetzlich zugesicherte Platz verwehrt bleibt.

        Mit freundlichen Grüßen
        Tomás M. Santillán
        Mitglied des Stadtrat Bergisch Gladbach Die Linke

      6. @Anno Nüm: Dass das alles Erzieher oder studierte Pädagogen sind, bestreite ich einfach mal. Ich kenne Leute, die in OGSn in Aufsicht und Betreuung arbeiten, die reine Quersteinsteiger ohne pädagogische Ausbildung sind.

        @Tomás M. Santillán: Siehe oben. Da gibt es einen deutlichen Bruch zwischen Theorie und Praxis. Und wenn ich davon spreche, dass es Unsinn ist, einen unerfüllbaren Anspruch zu schaffen, dann ist das keine Schuldzuweisung, sondern die Würdigung der Fakten (mal ganz abgesehen davon, dass Schuldzuweisungen, wenn sie fundiert sind, durchaus geeignet wären, die Verantwortlichen zu benennen, die das Ganze wieder aufs Gleis zu stellen haben).

        Es ist einfach, mit bildungs- und sozialpolitischen „Buzzwords“ um sich zu werfen, wenn man nicht selbst für die Umsetzung verantwortlich ist – und dafür auch keinerlei Verantwortung übernehmen möchte. Der hehre Anspruch scheitert schon daran, dass sich die Kommunen nicht Scharen von pädagogisch ausgebildeten Fachkräften aus den Rippen schneiden können. Das ist dasselbe wie in der Kita-Diskussion: Gebäude hinzustellen ist kein Problem, sie mit qualifizierten Kräftenb zu füllen dagegen schon.

    2. Kurzer Korrekturhinweis: Die Aussage in der Überschrift kommt nicht, wie Sie behaupten, von der Stadtverwaltung, sondern von der Leitung einer Grundschule.

      1. Liebe Redaktion,

        ich habe nicht behauptet, dass die Aussage von der Stadtverwaltung stammt, sondern bewusst den allgemeineren Begriff „Verwaltung“ verwendet. Sie schreiben, die Schulleitungen hätten diese Aussage getroffen – diese sind jedoch Teil der schulischen Verwaltung und somit für organisatorische Abläufe vor Ort zuständig.

        Am Ende bleibt jedoch Folgendes festzuhalten: Auch die Stadt Bergisch Gladbach kann sich hier nicht zurücklehnen. In NRW organisieren und betreiben die Kommunen als Schulträger die Offenen Ganztagsschulen. Das Land NRW setzt die rechtlichen Rahmenbedingungen und stellt Fördermittel bereit. Die Eltern beteiligen sich über einkommensabhängige Beiträge.

        Die Finanzierung ist damit klar verteilt:
        * Das Land NRW zahlt einen festen Zuschuss pro OGS-Platz und stellt Lehrer-Stunden zur Verfügung.
        * Die Kommunen tragen einen Eigenanteil und finanzieren Gebäude sowie Infrastruktur.
        * Elternbeiträge können einen Teil des kommunalen Anteils abfedern.
        Kurz: Das Land gibt Regeln und Geld, die Kommunen organisieren, die Eltern zahlen mit.

        Vor diesem Hintergrund ist der Begriff „Verwaltung“, wie ich ihn global und allgemein verwendet habe, durchaus zutreffend – zumal sich, folgt man Ihrem Hinweis, die Verantwortlichen die Zuständigkeit für die derzeitige Situation gegenseitig zuschieben.

        Mit freundlichen Grüßen,
        Tomás M. Santillán
        Mitglied des Stadtrats Bergisch Gladbach Die Linke