Wie Nießbrauch, Familiengesellschaften und Freibeträge heute noch erhebliche Steuervorteile ermöglichen – trotz einer drohender Reform der Erbschaftssteuer.

Von Christian Servos

Die politische Diskussion über eine umfassende Reform der Erbschaftsteuer – insbesondere die aktuellen Pläne der SPD – sorgt bei vermögenden Privatpersonen und Unternehmerfamilien für spürbare Verunsicherung. Die Reformvorschläge sehen vor, dass bestehende System grundlegend umzugestalten, unter anderem durch einen einheitlichen Lebensfreibetrag, die Abschaffung der 10‑Jahres‑Freibetragsregel und neue Rahmenbedingungen für Betriebsvermögen und Immobilien.

Noch sind es bloß Vorschläge, ein erster Schritt auf dem langen Weg zu einer Gesetzesänderung. Wie eine Reform am Ende aussehen wird, hängt auch davon ab, welche Änderungen das Bundesverfassungsgericht verlangen wird.

Da diese Reformen erhebliche steuerliche Mehrbelastungen für das Vermögen bedeuten könnten, gewinnt die vorweggenommene Erbfolge als Gestaltungsinstrument massiv an Bedeutung. Vermögende Familien können durch rechtzeitige, klug strukturierte Übertragungen zu Lebzeiten die aktuell noch geltenden Freibeträge und steuerlichen Privilegien nutzen – bevor mögliche Reformen sie reduzieren oder abschaffen.

Im Folgenden geben wir einen kompakten Überblick über zentrale Strategien und Gestaltungsinstrumente zur steuerlich optimierten Übertragung von Betriebs‑ und Immobilienvermögen.

Politischer Hintergrund: Warum gerade jetzt handeln?

Die SPD begründet ihre Reformpläne damit, dass sehr große Vermögen heute oft wenig bis gar keine Erbschaftsteuer zahlen, während kleinere Erbschaften teils stärker belastet werden. Die Partei schlägt u. a. folgende Eckpunkte vor:

1. Der zentrale Baustein: Ein einheitlicher Lebensfreibetrag von 1 Mio. €

Die Reformpläne sehen einen sogenannten Lebensfreibetrag von insgesamt 1 Million Euro vor.

  • 900.000 € steuerfrei innerhalb der Familie (z. B. Eltern → Kinder)
  • 100.000 € steuerfrei an Dritte

Dieser Freibetrag soll lebenslang gelten und kann nicht wie heute alle zehn Jahre erneut ausgeschöpft werden. 

2. Unternehmensregelungen: 5‑Mio‑€‑Freibetrag & längere Stundung

Für geerbte Unternehmen sieht man besondere Regelungen vor:

  • 5 Mio. € Unternehmensfreibetrag
  • Stundung der Erbschaftsteuer bis zu 20 Jahre, sofern Arbeitsplätze erhalten bleiben

Damit sollen Familienbetriebe geschützt werden, ohne dass „Superreiche“ durch Schlupflöcher extreme Vermögen steuerfrei übertragen können. 

3. Immobilien & Eigenheim

Das selbst bewohnte Elternhaus soll weiterhin steuerfrei vererbt werden – sofern es mindestens zehn Jahre selbst genutzt wird. Diese Regelung soll bestehen bleiben. 

4. Progression für große Vermögen

Erbschaften oberhalb von 1 Million Euro sollen künftig progressiv besteuert werden: Je höher das Erbe, desto höher der Steuersatz. Gleichzeitig sollen Schlupflöcher geschlossen werden. Hintergrund ist, dass heute besonders hohe Erbschaften oft kaum Steuern zahlen. 

5. Abschaffung der bisherigen Verwandtschafts‑Freibeträge

Die heute gestaffelten Freibeträge (500.000 € für Ehepartner, 400.000 € für Kinder etc.) sollen entfallen. Stattdessen soll der einheitliche Lebensfreibetrag gelten. Auch die alle zehn Jahre neu nutzbaren Freibeträge für Schenkungen würden damit wegfallen. 

6. Mögliche Vorgaben durch das Bundesverfassungsgericht

2026 wird ein Urteil zur Verfassungsmäßigkeit aktueller Erbschaftsteuerregeln erwartet – insbesondere zu Unternehmensprivilegien und seit 2009 unveränderten Freibeträgen. Dieses Urteil könnte den Gesetzgeber ohnehin zu Anpassungen zwingen. 

Diese Vorschläge sind politisch stark umstritten und noch nicht Gesetz – aber sie könnten durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts beschleunigt werden. 

Gerade deshalb ist jetzt die Zeit, um bestehende Möglichkeiten zu prüfen und auszuschöpfen.

Vorweggenommene Erbfolge – Grundprinzip

Unter vorweggenommener Erbfolge versteht man alle Vermögensübertragungen zu Lebzeiten, die die spätere Erbfolge vorstrukturieren und gleichzeitig steuerliche Vorteile nutzen.

Ziele sind meist:

  • Minimierung der Erbschaft‑ und Schenkungsteuer
  • Sicherung der Unternehmensfortführung
  • Streitvermeidung in der Erbengemeinschaft
  • Liquiditätserhalt
  • frühzeitige Einbindung der nächsten Generation

Besonderer Vorteil des geltenden Steuerrechts: Freibeträge können alle 10 Jahre neu genutzt werden – was bei großen Vermögen über Jahrzehnte ein zentrales Steuerplanungsinstrument ist. 

Gestaltungsmöglichkeiten für Privatpersonen und Unternehmer

1. Schenkungen unter Nießbrauchsvorbehalt 

Schenkungen unter Nießbrauchsvorbehalt ermöglichen es, Vermögen bereits zu Lebzeiten auf die Kinder zu übertragen, während der Schenker weiterhin die wirtschaftlichen Vorteile behält – etwa Mieteinnahmen oder Dividenden. Durch den vorbehaltenen Nießbrauch reduziert sich der steuerlich anzusetzende Wert der übertragenen Immobilie oder Unternehmensanteile, was die Schenkungsteuer deutlich senken kann.

Gleichzeitig bleibt der Schenker finanziell abgesichert und behält faktisch weiterhin die Kontrolle über das Objekt.

Besonders geeignet für:

  • Mehrfamilienhäuser
  • Gewerbeimmobilien
  • Holding‑Strukturen
  • Beteiligungen an Familienunternehmen

2. Familiengesellschaften / Familien‑Holdings 

Familiengesellschaften – etwa in Form einer GmbH oder GmbH & Co. KG – bündeln Vermögen in einer gemeinsamen Struktur, sodass die Familie über klare Regeln, Stimmrechte und Zustimmungsmechanismen weiterhin die Kontrolle behält. Durch diese Gestaltung lassen sich Vermögenswerte in kleineren Schritten steuerlich begünstigt auf die nächste Generation übertragen, ohne dass das Gesamtvermögen zersplittert. Gleichzeitig schafft die Gesellschaft stabile Governance‑Strukturen, die langfristige Ordnung, Einflussmöglichkeiten und Schutz des Familienvermögens sicherstellen.

Familiengesellschaften eignen sich besonders für:

  • Immobilienportfolios
  • Betriebsvermögen
  • Wertpapiervermögen

3. Ausnutzen der 10‑Jahres‑Freibeträge (solange sie noch gelten!)

Die 10‑Jahres‑Freibeträge ermöglichen es Eltern und Ehegatten, regelmäßig erhebliche Vermögenswerte steuerfrei zu übertragen – aktuell z. B. 400.000 € pro Elternteil an jedes Kind sowie 500.000 € zwischen Ehegatten.

Da diese Freibeträge alle zehn Jahre erneut genutzt werden können und die Reformvorschläge eine Abschaffung dieses Systems plant, gewinnt die frühzeitige und strategische Nutzung besonders an Bedeutung. Über mehrere Jahrzehnte lassen sich so große Vermögen schrittweise steuerfrei in die nächste Generation überführen.

4. Pflichtteilsreduzierende Gestaltungen

Pflichtteilsreduzierende Gestaltungen zielen darauf ab, die späteren Pflichtteilsansprüche bestimmter Angehöriger zu verringern oder besser planbar zu machen. Dies gelingt, indem Vermögen bereits zu Lebzeiten übertragen und zugleich durch Vermächtnisse, Ehe‑ und Erbverträge klare Regelungen für den Erbfall geschaffen werden.

Durch eine zeitlich kluge Staffelung von Schenkungen sowie den Einsatz von Nießbrauch können Werte reduziert oder gebunden werden, sodass der Pflichtteil im Ergebnis niedriger ausfällt. Diese Maßnahmen verschaffen zugleich Rechtssicherheit und verhindern spätere Konflikte innerhalb der Familie.

5. Unternehmensübertragungen – Nutzung der aktuellen Verschonungsregeln

Heute können Unternehmensnachfolger den Betrieb steuerfrei übernehmen, wenn sie ihn mindestens sieben Jahre fortführen und dadurch die gesetzlichen Anforderungen an Arbeitsplatz- und Unternehmensfortbestand erfüllen. Diese vollständige Verschonung gilt derzeit bis zu einem Unternehmenswert von 26 Millionen Euro und ist eine der attraktivsten Regelungen im Erbschaftsteuerrecht.

Laut den Reformplänen der SPD sollen diese Verschonungsregeln jedoch entfallen, wodurch künftig deutlich höhere Steuerbelastungen beim Übergang von Betriebsvermögen drohen. Daher kann eine vorgezogene Übertragung – noch vor möglichen gesetzlichen Änderungen – erhebliche steuerliche Vorteile sichern.

6. Übertragungen gegen Versorgungsleistungen

Bei einer Vermögensübertragung gegen lebenslange Versorgungsleistungen erhalten die Kinder bereits das Vermögen, während der Schenker im Gegenzug regelmäßige Zahlungen zur eigenen Absicherung bezieht. Diese Leistungen können – abhängig von der Struktur – bei den Kindern steuerlich abzugsfähig sein, was die Gesamtsteuerlast der Familie reduziert.

Gleichzeitig bleibt der Schenker finanziell unabhängig, obwohl das Eigentum formal bereits übertragen wurde. Dieses Modell ist daher besonders attraktiv für Unternehmerfamilien, die sowohl Nachfolge als auch Altersversorgung optimal gestalten möchten.

7. Vorbehaltsvermächtnisse und Übertragungen über Testamentsgestaltungen

Durch die Kombination von lebzeitigen Schenkungen und präzise formulierten testamentarischen Regelungen lassen sich Vermögensübergänge äußerst flexibel steuern. Vorbehaltsvermächtnisse, Eintrittsklauseln sowie Vor‑ und Nacherbschaften ermöglichen es, bestimmte Personen erst zu einem späteren Zeitpunkt oder unter bestimmten Bedingungen zum Zuge kommen zu lassen.

Dadurch bleibt der Wille des Erblassers langfristig abgesichert, selbst wenn sich familiäre oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen verändern. Gleichzeitig schafft diese Struktur steuerliche Optimierungspotenziale und verhindert unerwünschte Vermögenszerschlagungen.

Fazit

Die aktuelle politische Diskussion, über eine mögliche Reform der Erbschaftsteuer Freibeträge grundlegend umzustrukturieren und bestehende Verschonungsregelungen abzuschaffen, zeigt deutlich, dass Privatpersonen und Unternehmer ihre Nachfolgeplanung nicht aufschieben sollten. Wer Betriebs‑ oder umfangreiches Immobilienvermögen besitzt, kann durch rechtzeitige Gestaltung erhebliche steuerliche Vorteile sichern, die unter einem neuen System voraussichtlich nicht mehr bestehen würden.

Mit Instrumenten wie Nießbrauchmodellen, Familiengesellschaften, der Nutzung der aktuell noch geltenden 10‑Jahres‑Freibeträge, der bestehenden Unternehmensverschonung sowie steueroptimierten Immobilienübertragungen lassen sich Vermögenswerte heute gezielt und steuerlich effizient in die nächste Generation überführen.

Frühzeitiges Handeln ermöglicht damit nicht nur die optimale Nutzung der derzeitigen Rechtslage, sondern schafft zugleich Planungssicherheit und schützt vor möglichen steuerlichen Mehrbelastungen künftiger Reformen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Servos

Dipl. Kfm. | Steuerberater | Zertifizierter Berater für Immobilienbesteuerung und Immobilienverwaltung (IFU/ISM gGmbH)

Servos, Winter & Partner: Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

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  1. Was soll belohnt werden? Leistung oder Herkunft und Nichtstun?

    Das Argument, dass Erbe eigentlich nicht besteuert werden dürfte, nehme ich ernst – es lohnt sich dann aber, mal auf den Ursprung des Gesetzes zu schauen. Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsrecht wurde nicht von einer “linken Hippie-Regierung” oder der SED erfunden, sondern von den Vätern und Müttern unserer Gesetzgebung.

    Dabei ging es auch nicht um einen VEB (Volkseigenen Betrieb). Schon in § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG steht klar: “Der Erbschaftsteuer unterliegt der Erwerb von Todeswegen.” Das ist der Kern: Besteuert wird nicht der Verstorbene oder das Unternehmen, sondern der Erwerb – also das, was bei dir ankommt, ohne dass du dafür gearbeitet hast.

    “Erwerb” kennen wir auch von der Erwerbsarbeit. Da zahlen Menschen bis zu 45% Einkommensteuer auf ihren Arbeitslohn oder Gehalt. Sie haben sogar eine Leistung für diesen Lohn erbracht. Kapitalerträge werden nur mit 25% besteuert. Es gibt sogar steuerfreie Gewinne – wie bei Bitcoin nach einem Jahr Haltedauer.

    Wenn Sie jetzt sagen, dass dieser passive Erwerb (ohne etwas zu tun)– ob Firma, Immobilie oder dickes Konto – besser gestellt sein soll als aktive Erwerbsarbeit und Leistung, dann läuft das auf eine systematische Bevorzugung von Erben gegenüber Arbeitnehmer:innen hinaus.

    Und genau das ist der Punkt der ungerecht ist: Es konzentriert Vermögen, schafft eine erbliche Oberschicht und untergräbt am Ende die Chancengleichheit und sogar unsere Demokratie.

    Die Frage ist: Soll in unserer Gesellschaft Leistung oder Herkunft und Nichtstun belohnt werden?

    Tomás M. Santillán
    Mitglied im Stadtrat Bergisch Gladbach Die Linke

  2. Eine wirklich gerechte und faire Erbschaftssteuer, wie Die Linke sie vorschlägt, könnte Bergisch Gladbach laut Berechnungen über 50 Mio. Euro im Haushalt einbringen. Das wäre genug, um den Haushalt auszugleichen, ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) und damit faktisch die kommunale Pleite zu verhindern – und gleichzeitig dringend nötige Schulsanierungen zu finanzieren. Der SPD-Vorschlag bleibt mit knapp 20 Mio. Euro deutlich darunter und reicht dafür schlicht nicht aus. Wer Schuldenabbau und Investitionen will, muss auch an große Vermögen ran.
    Siehe hier: https://www.santillan.de/2026/01/21/eine-gerechtere-erbschaftsteuer-f%C3%BCr-bergisch-gladbach-warum-der-spd-vorschlag-zu-wenig-ist/

    Tomás M. Santillán
    Mitglied des Stadtrats Bergisch Gladbach Die Linke

    1. “Nur eine entschlossene und radikale Progression – wie in unserem Modell mit Steuersätzen bis zu 100 % für Erbschaften über 50 Millionen Euro – kann echte Chancengleichheit herstellen und verhindern, dass Reichtum sich in vererbten Dynastien konzentriert, anstatt der Gesellschaft einen Nutzen zu bringen.”

      Danach kommt dann das?
      “Auf die Aussage „…auch wenn wir das eine Prozent der Reichen erschossen haben, ist es immer noch so, dass wir heizen wollen…“ hatte Riexinger entgegnet: „Wir erschießen sie nicht, wir setzen sie schon für nützliche Arbeit ein.“
      https://www.bundestag.de/webarchiv/textarchiv/2020/kw10-de-aktuelle-stunde-linke-685526

    2. Die Linke kann doch keiner wirklich ernst nehmen, nennt es doch direkt eine Verstaatlichung von allen mittelgroßen Unternehmen und aufwärts. Wie soll ein ein Unternehmer, dessen Firma 100 Millionen auf dem Papier wert ist, die 50 Millionen Erbschaftssteuer bezahlen? Zudem, selbst wenn diese Firma über ausreichend Liquidität verfügt, würde auf die Ausschüttung auch nochmal Steuern anfallen.

      1. @Herr Lesnik, “Wie soll ein ein Unternehmer, dessen Firma 100 Millionen auf dem Papier wert ist, die 50 Millionen Erbschaftssteuer bezahlen?”

        Schauen Sie sich den Kommentar von Thorsten Freihals vom 28. Januar 2026 um 13:46 an: “die Depot-Eröffnung für die Kinder bei Geburt. 150€ monatlich, 5,5% und 65 Jahre, da gehen Eure Kinder als Millionär in Rente”.

        Ein Unternehmer-Millionär könnte und würde natürlich vorsorglich/vorausschauend einen sehr viel höheren Betrag für jedes seiner Kinder monatlich anlegen, allein um sie (Nachkommen) in die Lage zu versetzen, ihre Erbschaftsteuer im Erbfall bezahlen zu können.
        Oder er bedenkt sie zusätzlich, wie bislang möglich, alle 10 Jahre jeweils mit einem großzügigen, schenkungssteuerfreien Betrag.
        Oder der Unternehmer selbst hinterlässt seinen Kindern (zusätzlich) genügend Privatvermögen um die Erbschaftsteuer im Erbfall bestreiten zu können.
        Sie irren sich gewaltig, wenn Sie denken, die Erben müssten zwangsläufig, nur um ihren jeweiligen Anteil an der Erbschaftsteuer bezahlen zu können, dem Unternehmen hierfür die Mittel entziehen.
        Die Kinder könnten das geerbte Unternehmen dann (unbeschadet) weiterführen oder es für das, was es “auf dem Papier wert ist” verkaufen.

      2. Wenn er “großzügig” schenkt, kommen über 30 oder 40 Jahre 1,6 m€ zusammen, da ist eine recht große Lücke bis zu den 50 m€ ;)

        Vielleicht brauchen sie wieder VEBs, damit die Parteigenossen untergebracht werden können ;)

      3. Die Besteuerung von Erbschaften als erste Schritt zum Sozialismus und zur Errichtung von VEB – das zeigt den Stand der Debatte sehr gut.

        Es geht darum dass es in Deutschland (und weltweit) eine zunehmende Ungleichverteilung von Vermögen gibt, während einerseits Vermögende in Relation zu ihrem Vermögen und Einkommen lachhaft wenig Steuern zahlen, prozentual meist sehr viel weniger als die große Masse der Menschen die einer abhängigen oder selbstständigen Beschäftigung nachnehmen.

        Der zunehmende unverhältnismäßige Vermögenszuwachs ist nicht unabhängig von den Rahmenbedingungen, die der Staat zur Verfügung stellt, daher ist es nur gerecht, Vermögende angemessen zu besteuern.

        Ironischerweise sind auch die lautesten Verteidiger der bestehenden steuerlichen Ungerechtigkeit sehr viel näher an prekären Lebensverhältnissen (die oft nur eine Erkrankung, einen Unfall oder eine Trennung entfernt sind), als dass sie oder ihre Kinder derart von den Steuerplänen betroffen sein werden wie sie es befürchten .

      4. Der Hinweis zu den VEB passt im Antwort-Bereich auf TMS sehr gut.

        Angemessene Ertrags- und Gewinnbesteuerung finde ich gut. Da dürfen auch gerne die sehr hohen Einkommen noch stärker herangezogen werden und die Schlupflöcher gehören geschlossen.
        Aber dennoch bleibe ich dabei, dass Vermögen und Vermögenswechsel nicht zu besteuern ist. Das heißt keine Erbschaftssteuer und keine Grunderwerbsteuer.

        Gerne ein dreistufiges Modell, hohe Freibeträge für Kinder anstatt Kindergeld und nach 2-3 Jahren schauen, ob es im Haushalt reicht. Dann Stufen anpassen.

        Aber alles unter der Voraussetzung, dass der Staat endlich auch die Ausgabenseite strikt prüft und streicht.

      5. @Thorsten Freihals
        Ein Sachverständigenrat hat sich bereits ausgiebig – gemäß seinem gesetzlichen Auftrag – mit der Entstehung und Verteilung von Einkommen und Vermögen beschäftigt.
        So viele Professionen (hochqualifizierte, meist Akademiker) theoretisches Wissen und ethische Standards, die diese Leute aufzuweisen haben, können Sie oder ich gar nicht vorweisen.
        Daher ist meine/Ihre “persönliche” Meinung (egal aus welcher Blase die kommt) sowieso uninteressant.

        https://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/jahresgutachten-2025-pressemitteilung/kapitel-5.html

      6. @Thorsten Freihals
        Ihre Position kritisiert zu geringe Steuern auf hohe Arbeitseinkommen, schützt aber die eigentliche Quelle der Ungleichheit: Vermögen. Eine Erbschaftsteuer ist keine “Doppelbesteuerung”, sondern eine Demokratie- und Chancensteuer. Sie soll die unverdiente, dynastische Weitergabe von Macht und extremen Reichtum bremsen, der bei Erben wie ein schlagartiges Milliardeneinkommen ohne irgendeine Arbeitsleistung ankommt. Gleichzeitig befürworten sie aber die höhere Besteuerung von Arbeit und Löhnen. Historisch diente die Erbschaftsteuer als Ausgleichsinstrument (z.B. im Kaiserreich 1906).

        Ihr dreistufiges, prüfendes Sozialmodell ersetzt das universelle Recht auf Kindergeld durch eine bürokratische Gnade, die stigmatisiert und spaltet. Noch problematischer ist die Austeritäts-Klausel: Sozialpolitik nur nach Kürzungen. Dies ist der neoliberale Weg, den Sozialstaat zu demontieren. Stattdessen braucht es eine Umverteilung der Ausgaben: Kürzen bei Rüstung, ausbauen bei Bildung und ökologischer Infrastruktur.

        Sie bekämpfen Symptome (hohe Arbeitsgehälter), akzeptieren aber die Krankheit unseres Staats (Vermögenskonzentration). Echte soziale Politik fordert die Besteuerung von Kapital und Erbe, senkt die Besteuerung niedriger Arbeitslöhne, will starke universelle Rechte und einen gestaltenden, nicht einen schrumpfenden Staat.

        Tomás M. Santillán
        Mitglied des Stadtrats Bergisch Gladbach Die Linke

  3. Vergessen wurde, zu schreiben, dass Nießbrauch oder Wohnrecht die 10-Jahresfrist hemmen. D.h. behält sich jemand das vor, bei einer Übertragung, wird der Pflichtteil nicht geringer, denn die 10-Jahresfrist gilt dann nicht.

  4. Mit einer Abschaffung der Erbschaftssteuer könnte man so viel Bürokratie einsparen.
    Dafür die Gewinnsteuern rauf und einen entsprechend hohen Freibetrag, damit die Mitte ausreichend vorsorgen kann.

    1. und dann? …passiert das gleiche wie ansonsten auch. Steuerberater sorgen dafür, dass die Gewinne so klein wie möglich gerechnet werden und die Unternehmen jammern, dass sie die Gewinne ja zum Teil reinvestieren müssen, um den Betriebsfortgang sicherzustellen.
      Aber vielleicht führt diese Diskussion in unserem Land ja mal dazu, dass das gesamte Steuer- und Abgabensystem auf den Prüfstand gestellt wird. Und vielleicht kommt ja am Ende mal dabei heraus, dass nicht die Arbeitskraft im Verhältnis zu allen anderen möglichen Einkommensarten die Hauptlast in unserer Gesellschaft schultern muss, während produktivitätszuwächse durch Automatisierung und Digitalisierung sich dem zu entziehen wissen sowie Kapitaltransfers, die im Millisekundentakt erfolgen und die Vermögen einiger weniger mehren, größtenteils komplett unter dem Radar verschwinden. Vielleicht sorgen wir in unserer Gesellschhaft dafür, dass nicht Lobbygruppen im Interesse einiger weniger am Ende bestimmen, was wie finanzpolitisch und wirtschaftspolitisch geregelt wird. Wer weiss…? …..sorry…ich muss wohl gerade geträumt haben ;-)

  5. Ein Werbebeitrag, der ungewollt vor allem Werbung für die längst überfällige Reform der Erbschaftssteuer macht.

    1. so ist es….die hervorgehobene Dringlichkeit und “Lautstärke” in diesem und anderen Beiträgen zeigt, dass die Reformvorschläge genau an der richtigen Stelle ansetzen.
      Man darf darüber hinaus noch gespannt sein, wie sich das BVG dazu positionieren wird.

      1. Naja, würden Sie ihr Geld nicht in Sicherheit bringen, wenn jemand androht, es Ihnen wegzunehmen?

        Diese Neiddebatten sind echt widerlich. Wurden auf die Erträge nicht bereits genug Steuern bezahlt?

        Sollen alle im Konsumrausch ihr Vermögen auf den Kopf hauen? Wo bleibt da der Anreiz, langfristig Vermögen aufzubauen?

      2. da ist es wieder das finale Argument “Neiddebatte”…. den Spieß umdrehen, damit sich die “Neider” rechtfertigen sollen und nicht die “Beneideten”. Bravo…das funktioniert so wunderbar in unserer Gesellschaft….der Reflex kann so leicht angestoßen werden….

        Der Anreiz Vermögen aufzubauen ist noch lange nicht gleich zusetzen mit der Chance dieses auch zu tun. Nehmen wir 2 Personen: der/die eine verfügt ausschließlich über sein/ihr Arbeitssinkommen. Die Steuer wird direkt nach Splitting-Tabelle vom Lohn abgezogen. Gleiches gilt für sämtliche Beiträge in die Sozialversicherungen.
        Der/die andere Person erbt ein beträchtliches Vermögen. Glück gehabt. Arbeiten muss man ja dafür nicht. Hier soll so wenig wie möglich oder am besten gar keine Steuer abgezogen werden. Und Sozialbeiträge schon gar nicht….wo kämen wir denn da hin? :-)
        Wer hat also die bessere Chance sein/ihr Vermögen zu mehren?
        Und das geht dann von Gerneration zu Generation so weiter…ist doch perfekt! Die einen strampeln sich ab und können ihren Lohn nicht “in Sicherheit” bringen und die anderen beschweren sich, dass sie sich an den Kosten der Allgemeinheit…Bildung, Infrastruktur, Landesverteidigung, etc….all das, an dem sie ebenfalls partizipieren….angemessen beteiligen sollen.
        Ist das nicht toll????

      3. Das Totschlagargument “Neiddebatte” lenkt von realen Problemen ab. Während Milliardenerben durch Steuerschlupflöcher geschont werden, leiden öffentliche Haushalte und normale Arbeitnehmer*innen.

        Die Fakten sind klar:
        * Extreme Vermögenskonzentration gefährdet soziale Stabilität und Demokratie
        * Der Staat finanziert die Infrastruktur, die privaten Reichtum erst ermöglicht – die Reichsten tragen aber oft am wenigsten bei
        * Eine gerechte Besteuerung großer Erbschaften ist keine “Gleichmacherei”, sondern notwendige Solidarität

        Unser Problem ist nicht Neid, sondern eine systematische Umverteilung von unten nach oben. Wer gegen höhere Erbschaftssteuern für Superreiche argumentiert, verteidigt eine asoziale Privilegienwirtschaft auf Kosten der Allgemeinheit.

        Eine progressive Erbschaftssteuer ist keine Strafsteuer, sondern die minimalste Form der Gegenleistung für den Schutz von Eigentum und die Voraussetzungen, die diesen Reichtum überhaupt ermöglicht haben.

        Tatsächlich haben die Erben nichts für diesen Reichtum getan oder dafür gearbeitet. Sie wollen weiter davon und dem Staat profitieren, während Arbeitnehmer für ihre Arbeit jeden Tag Lohnsteuer bezahlen, und nur wenig davon haben. Eine Erbschaftsteuer ist tatsächlich mit einer Einkommenssteuer zu vergleichen. Wer hier davon redet, dass auf das Erbe schon Steuern bezahlt wurde, verschweigt, dass diese Steuer von anderen bezahlt wurde nicht von ihnen selbst. So soll es wohl auch bleiben: Das Gemeinwesen soll von anderen bezahlt werden … ? Aha!

        Um mal bei dem “unzensierten” Wortlaut von @Thorsten Freihals zu bleiben. Ich finde es “widerlich” wie unverhohlen “unsoziale Gier” bei diesem Thema zur Schau gestellt wird.

        mfg
        Tomás M. Santillán
        Mitglied des Stadtrats Bergisch Gladbach Die Linke