Ian Brämer und Hans-Joachim Brandt tauschten ihre Standpunkte aus. Foto: JU Rhein-Berg

Wie verändert sich die sicherheitspolitische Lage in Deutschland und Europa? Welche Rolle soll die Bundeswehr künftig übernehmen und wie können Frieden, Freiheit und Sicherheit gewährleistet werden? Mit diesen Fragen beschäftigten sich die Junge Union und die Senioren Union der CDU im Rheinisch-Bergischen Kreis.

Wir veröffentlichen einen Beitrag der Jungen Union Rhein-Berg

Unter dem Titel „Sicherheit im Wandel: Deutschland und die Bundeswehr“ diskutierten Hauptmann Ian Brämer, Jugendoffizier der Bundeswehr, und Hans-Joachim Brandt von der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen e. V. über die aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen und unterschiedliche Perspektiven auf die zukünftige Rolle der Bundeswehr. 

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Dabei stand im Gemeindesaal im Herzogenhof in Odenthal insbesondere der offene Austausch im Mittelpunkt. Beide Gäste konnten ihre jeweiligen Positionen und Argumente darstellen und anschließend mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern diskutieren. Aus dem Publikum wurden zahlreiche Fragen und Anregungen eingebracht, sodass sich eine lebendige und zugleich sachliche Debatte entwickelte. 

Foto: JU Rhein-Berg

„Uns war wichtig, unterschiedliche Sichtweisen miteinander ins Gespräch zu bringen und Raum für eine offene Diskussion zu schaffen. Der Abend hat gezeigt, dass auch bei unterschiedlichen Einschätzungen ein sachlicher und respektvoller Austausch möglich ist“, erklärten die Veranstalter Manfred Klein (Vorsitzender der Senioren Union Rheinisch Bergischer Kreis) und Maximilian Rhode (Vorsitzender der Jungen Union Rheinisch Bergischer Kreis). 

Die Veranstaltung stieß auf großes Interesse und war von Mitgliedern und Gästen der Jungen Union und Senioren Union sehr gut besucht. Die Veranstalter zogen entsprechend ein positives Fazit: Der Abend sei eine gelungene Gelegenheit gewesen, aktuelle Fragen der Sicherheits- und Friedenspolitik gemeinsam zu diskutieren und miteinander ins Gespräch zu kommen. 

Die Veranstaltung wurde von der Jungen Union und der Senioren Union der CDU im Rheinisch-Bergischen Kreis gemeinsam durchgeführt. 

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  1. Wie regelt das Soldatengesetz das tragen von Uniformen bei derartigen Veranstaltungen?

    1. Das Soldatengesetz regelt das gar nicht (bzw. in § 15 Abs. 3 nur sehr grob), sondern die „Anzugordnung für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr“. Dort ist in Abschnitt 1.2.2 „Uniformtragen bei politischen Veranstaltungen“ unter der Nummer 132 nachzulesen:

      „Ausgenommen vom Verbot des § 15 Abs. 3 SG ist nach der Zielsetzung des Gesetzes nur die dienstliche Teilnahme von Soldatinnen und Soldaten an politischen Veranstaltungen
      • im Rahmen der offiziellen Vertretung der Bundeswehr bzw. des Bundesministeriums der Verteidigung oder
      • zur Wahrnehmung von Aufgaben der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Bundeswehr.“*

      Sinngemäß stand das auch schon in der Anlage 2 der früheren ZDv 37/10.

      Wenn der Jugendoffizier dort offiziell als Vertreter der Bundswehr oder im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit auftrat (was anzunehmen ist), dann durfte (und sollte) er das natürlich in Uniform tun.

      Kann man durch Googeln in zwei Minuten herausfinden.

      * https://media.frag-den-staat.de/files/foi/81537/A2_2630_0_0_5.pdf

      1. Klasse Drucker, was man in zwei Minuten durch Googeln herausfinden kann. Selbstverständlich ist klar, dass ein uniformierter Jugendoffizier als Gast bei so einer Veranstaltung die Bundeswehr repräsentiert und im Dienst der Bundeswehr Öffentlichkeitsarbeit für die Bundeswehr oder das Verteidigungsministerium leistet. Es ist auch klar, dass er nicht als privater Debattenteilnehmer auftritt.

        Allerdings ist ein Merkmal dieser Veranstaltung, dass sie offenbar von Gliederungen einer Partei ausgerichtet wurde. Das ist natürlich kein Problem, aber es ergibt sich die Frage, mit welchen Richtlinien, Vorschriften, Anweisungen etc. (Gesetz war wohl zu hoch gegriffen) die Wahrung des Neutralitätsgebotes in solchen Fällen sichergestellt wird.

        Man betrachte etwa folgendes rein fiktives Fallbeispiel:

        – Aufnahme eines Gruppenbildes von Soldat in Uniform zusammen mit Vertretern einer Partei.

        – Platzierung der Gruppe vor Stellwänden, auf denen Logos der Partei und/oder deren Gliederungen zu sehen sind.

        – Erstellung einer Collage mit Parteisymbolen und dem Gruppenbild.

        – Nutzung der Collage auf Social Media Kanälen, die der Partei und/oder deren Gliederungen zuzuordnen sind. Dazu ein sachlicher Text der sinngemäß lediglich „Wir haben mit einem Jugendoffizier über Sicherheitspolitik gesprochen“ aussagt.

        Für so etwas muss es doch Regeln geben. Mit zwei Minuten Googeln habe ich aber keine gefunden.

      2. Lesen Sie mal ein wenig in der Anzugordnung, dann bekommen Sie eine Vorstellung davon, wie die Antworten auf Ihre Fragen lauten könnten (z.B. Nummer 131, Satz 1 gibt eine Vorstellung davon). Und dann nehmen Sie die Schulung und den gesunden Menschenverstand der Jugend- und Presseoffiziere dazu, dann ist das alles schon nicht mehr so rätselhaft.