Symbolfoto: Thomas Merkenich

Ängste, ADHS, Autismus-Spektrum-Störungen: Die Anzahl von Schülerinnen und Schülern mit diesen Diagnosen steigt auch in Bergisch Gladbach stetig an – und damit der Bedarf an Unterstützung im Unterricht. Die Anzahl von Schulbegleitungen pro Schule unterscheidet sich im stadtweiten Vergleich stark. Ebenso die Qualifikation dieser Kräfte.

Die Zahl von Kindern, die wegen einer seelischen Behinderung eine Schulbegleitung benötigen, ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Das führt teilweise sogar zu Platzproblemen, weil in manchen Klassen drei oder vier Schulbegleiter:innen im Unterricht dabei sind, wie Felix Bertenrath, Schulleiter der Otto-Hahn-Realschule und Vertreter der Schulen in Bergisch Gladbach, im Jugendhilfeausschuss berichtete. 

Zum Stichtag 1. Juli 2026 wurden 223 Kinder und Jugendliche durch eine durch das Jugendamt bewilligte Schulbegleitung unterstützt, teilte die Verwaltung im Ausschuss mit. Die Unterstützung an Grundschulen und weiterführenden Schulen ist demnach gleich hoch, wie ein Blick auf die Zahlen zeigt.

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Die Aufgaben von Schulbegleitung

Schulbegleitung ist eine Form der Eingliederungshilfe für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre mit einer diagnostizierten oder drohenden seelischen Behinderung. Dazu zählen etwa ADHS, Autismus-Spektrum-Störung, Depressionen, sozial-emotionale Störungen oder Ängste.

Schulbegleiter:innen unterstützen Schüler:innen dabei, am regulären Unterricht teilzunehmen. Sie helfen etwa beim Verstehen von Arbeitsanweisungen oder dabei, sich zu organisieren, starke Gefühle zu regulieren sowie im Umgang mit Mitschüler:innen.

So ist die Lage an den Schulen in GL

Stadtweit betrachtet führen die beiden Gesamtschulen die Liste an. Das ist insofern wenig überraschend, weil diese als Schule des Gemeinsamen Lernens Schüler:innen mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam unterrichten. An der Integrierten Gesamtschule Paffrath (IGP) haben 22 Kinder eine Schulbegleitung, an der Nelson-Mandela-Gesamtschule sind es 20.

Bei den Grundschulen liegt die GGS Hebborn mit 14 Schulbegleitungen vorn, gefolgt von der GGS An der Strunde (13) und der GGS Heidkamp (12). Die Gymnasien der Stadt rangieren mit jeweils nur einer oder zwei Schulbegleitungen am unteren Ende der Liste. (Die gesamte Tabelle dokumentieren wir am Ende des Artikels.)

Der lange Weg zur Diagnose

Was beim genauen Blick auf die Tabelle auffällt: Ausgerechnet die beiden Schulen mit dem stadtweit höchsten Sozialindex 7, die Hauptschule Im Kleefeld und die GGS Gronau, liegen mit jeweils vier Schulbegleitungen eher im niedrigen Bereich. 

Zur Erklärung: Der Schulsozialindex bildet die soziale Zusammensetzung der Schülerschaft einer Schule mit einem Wert ab – er reicht von 1 bis 9. Je höher die Zahl ausfällt, umso größer sind die bestehenden sozialen Herausforderungen (Quelle: NRW-Schulministerium). 

Nadine Gilbers von der Stadtverwaltung erklärte im Ausschuss auf Nachfrage, dass von Schüler:innen der GGS Gronau sehr wenige Anträge auf Schulbegleitungen eingereicht würden. Die Vermutung dahinter: „Man benötigt eine psychiatrische Diagnose für eine Schulbegleitung. Doch häufig beträgt schon die Wartezeit, bis eine Diagnostik startet, zwölf bis 18 Monate. Daran scheitert es insbesondere bei bildungsferneren Familien oft schon.“

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Die Zuständigkeit in Sachen Schulbegleitung ist komplex. Bei den von der Verwaltung vorgestellten Zahlen handelt es sich ausschließlich um die Schulbegleitungen, die durch das Jugendamt der Stadt bewilligt und finanziert werden.

Darüber hinaus sind weitere Schulbegleiter:innen an Schulen in Bergisch Gladbach tätig: So ist etwa das Sozialamt des Rheinisch-Bergischen Kreises zuständig, wenn Schüler:innen körperliche oder kognitive Beeinträchtigungen haben. Das erklärt auch, warum die Anzahl der von der Stadt erfassten Schulbegleiter:innen an einigen Förderschulen verhältnismäßig relativ gering ist. Dort ist meistens der Kreis zuständig. 

17 verschiedene Träger an einer Schule

Auch die Anzahl der verschiedenen Träger ist enorm. Felix Bertenrath berichtete von einer Schule in Bergisch Gladbach, die mit 17 verschiedenen Trägern für Schulbegleitungen zusammenarbeitet, was Absprachen und bürokratische Angelegenheiten komplexer und die Vertretung bei Ausfällen unmöglich mache. 

Im Hinblick auf ihre Qualifikation unterscheiden sich die eingesetzten Schulbegleiter:innen laut Bertenrath massiv: „Vom Wochenend-Seminar bis zum Magister-Abschluss ist alles dabei.“ 

Unterschiedliche Qualifikationen

Laut Verwaltung besteht für Schulbegleitungen kein „einheitliches, gesetzliches Qualifikationsprofil“. Neben pädagogischen Fachkräften (mit Ausbildung oder Studium) werden „qualifizierte Assistenzkräfte“ (mit pädagogischer Berufserfahrung) werden auch „einfache Assistenzkräfte“ eingesetzt, die sich persönlich für den individuellen Bedarf eignen – und vor allem bei alltagspraktischen und organisatorischen Dingen unterstützen.

Gesetzlich sei nicht vorgegeben, ausschließlich Fachkräfte als Schulbegleiter:innen einzusetzen. Die Qualifikation richte sich nach dem individuellen Unterstützungsbedarf im jeweiligen Einzelfall. Allerdings sei „bei komplexen Beeinträchtigungen, herausfordernden Verhaltensweisen oder fremdgefährdenden Aspekten“ eine entsprechende pädagogische Qualifikation erforderlich.

Kurzfristige Bewilligung

Als problematisch bewertete Bertenrath zudem die Tatsache, dass die Schulbegleitungen meist nur für ein Schuljahr bewilligt würden. Vor allem der Wechsel von der Grund- zur weiterführenden Schule sei für viele Kinder schwierig. Bei einer seelischen Beeinträchtigung sei es umso wichtiger, dass dieser Wechsel von der vertrauten Schulbegleitung unterstützt werde.

Die Verwaltung beobachtet eine „stetige Zunahme der Anträge“, deren Höhepunkt angesichts der diesjährigen Antragszahlen „noch nicht erreicht ist“. Sie rechnet also weiterhin mit steigenden Zahlen.

Durch lange Wartezeiten bei Diagnostik und Therapie sowie in der ambulanten und stationären Versorgung verlängerte sich auch die Dauer der jeweiligen Unterstützungshilfen. Zudem habe auch der Bearbeitungsaufwand pro Fall (etwa durch Dokumentationspflichten und Abstimmungen mit den verschiedenen Akteuren) zugenommen. 

Pool-Lösung statt Einzelbegleitung

Der steigende Bedarf an Schulbegleitungen ist kein Bergisch Gladbacher Phänomen: Auch bundes- und landesweit nimmt die Anzahl der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu (Quelle: Statistisches Landesamt) – und damit auch die Zahl der Schulbegleitungen.

Um Kosten zu senken, Antragsverfahren zu vereinfachen und zu verkürzen, sehen Pläne des Bundesfamilienministeriums Pool-Lösungen vor: Statt einer Einzelbegleitung (eine Schulbegleitung je Kind) ist ein Team von Schulbegleiter:innen für mehrere Kinder mit Unterstützungsbedarf zuständig.

Solche Modelle werden in einzelnen Bundesländern und Kommunen bereits erprobt. In Bergisch Gladbach gibt es seit dem vergangenen Sommer in Kooperation mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis an einer Grundschule ein solches Poolsystem. Dort bietet ein Träger einen Pool von Schulbegleitungen an und übernimmt deren Koordination und Vertretung. Eine Person begleitet nach Möglichkeit mehrere Kinder gemeinsam. Die Evaluation dieses Pilotprojekts steht laut Verwaltung noch aus. 

Alle Informationen zum Thema finden Sie im Ratsinformationssystem, die Liste der einzelnen Schulen in der Tabelle auf der zweiten Seite der folgenden Datei.

ist seit 2024 Redakteurin des Bürgerportals. Zuvor hatte die Journalistin und Germanistin 15 Jahre lang für den Kölner Stadt-Anzeiger gearbeitet. Sie ist unter anderem für die Themen Bildung, Schule, Kita und Familien zuständig und per Mail erreichbar: k.stolzenbach@in-gl.de

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