Der Herkenfelder Weg führt von der Kempener Straße zum Kombibad in Paffrath und zur IGP

Als einzige Fraktion hatte die Freie Wählergemeinschaft im Verkehrsausschuss gegen das Radverkehrskonzept mit vier Routen und einer Vielzahl von geplanten Fahrradstraßen gestimmt. Ein schlüssiges Gesamtkonzept sei nach wie vor nicht zu erkennen, die Verwaltung laufe Gefahr, sich zu verzetteln, urteilt die FWG. Ein naheliegender Vorschlag für eine Fahrradstraße werde dagegen zurückgestellt.

Wir veröffentlichen eine Mitteilung der FWG

Nun hat der Ausschuss für Mobilität und Verkehrsflächen in seiner gestrigen Sitzung einem Fahrradstraßenkonzept für Bergisch Gladbach zugestimmt, das eine Vielzahl von Projekten enthält. Was auf den ersten Blick gut klingen mag, ist für die FWG eine Verzettelung, die die Gefahr in sich birgt, dass nichts wirklich nachhaltig und konsequent geschieht.

Ein schlüssiges Gesamtkonzept ist nicht zu erkennen. FWG-Fraktionsvorsitzender Benno Nuding: „So kommt die gewünschte Mobilitätswende gerade nicht zustande.“

Über den Herkenfelder Weg von Nord nach Süd

Die FWG hatte sich dafür eingesetzt, nach den Pleiten Buddestraße und Laurentiusstraße zunächst eine Fahrradstraße dort zu erproben, wo sie breite Akzeptanz findet. Wir haben dafür den Herkenfelder Weg vorgeschlagen, der auch Bestandteil einer Nord-Süd-Fahrradroute werden soll. Hier hatten wir insbesondere einen gefahrlosen Weg für Schülerinnen und Schüler von und zur IGP im Auge.

Hinweis der Redaktion: Der Herkenfelder Weg (eine Anwohnerstraße von der Kempener Straße zum Kombibad Paffrath und weiter zur IGP) wird von der Verwaltung als geeignet eingestuft, aber nur in der Prioritätsstufe 2 (nicht innerhalb der nächsten drei Jahre).

Damit hätten Erfahrungen für die weitere Ausweisung von Fahrradstraßen gesammelt werden können, die keineswegs grundsätzlich von der FWG abgelehnt werden. Die Auswahl hat aber sorgfältig zu erfolgen und muss sich danach richten, was die Stadt vor dem Hintergrund der Aufgaben im Schul- und Kitabau sowie in der allgemeinen Verbesserung der Infrastruktur zu leisten im Stande ist. Es geht eben nicht um Symbolpolitik.

Konzept bleibt ein Wunschtraum

Das nunmehr gegen unsere Stimme beschlossene Konzept bleibt ein Wunschtraum und ist vor dem Hintergrund der Kapazitäten in den Planungsabteilungen der Stadtverwaltung unrealistisch. Darauf hat Beigeordneter Migenda eindringlich hingewiesen.

In Folge werden in der Planung Personalressourcen gebunden, die die Stadt viel mehr an anderer Stelle braucht. Das alles kostet unnötig Geld. Benno Nuding: „Es würde schon helfen, wenn die bestehenden Fahrradwege in einen ordentlichen Zustand versetzt würden oder mit kostengünstigen kleineren Maßnahmen geeignete, gefahrlose Routen ausgewiesen würden.“

Mehr als enttäuscht ist die FWG darüber, dass die Priorisierung der von ihr geforderten Nord-Süd-Fahrradroute unterblieben ist. Sie wäre ein wichtiger Bestandteil zur Entlastung der Bergisch-Gladbacher Hauptmagistrale gewesen. Dies war auch Bestandteil des Klimaschutzkonzeptes, an dessen breiter Zustimmung im Rat die FWG maßgeblichen Anteil hatte.

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  1. Man stelle sichvor, die Stadt setzt 4 RAd-Routen durch – wihin auch immer – und niemans fährt da,oder nur ein paas Radler. Gibt es einen Wettbewerb, so schnell wie möglich ohne Rücksicht auf Verluste Fahrräder überall hinzuquetschen, gegen Einbahnstraßen fahren lässt, Fahrradstraßen einzurichten, aus vier 2 Bahnen für Autofahrer zu lassen, auch bei erheblichem Verkehr? Autos sind immer noch da, werden das auch in 10/20 mJahren noch sein, aber heute oder morgen sollen Fahrräder zum bestimmenden Straßenbilf werden. Na porst Mahlzeit!

    1. Acht Tippfehler in sechs Zeilen – das muss man erst mal schaffen!

  2. Was sind Fahrradstrassen:

    Die Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt in Fahrradstraßen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Falls Pkw und/oder Motorräder zulässig sind, dürfen sie den Radverkehr weder behindern noch gefährden. Sie dürfen also nicht drängeln, wenn Radler nebeneinander fahren – was hier ausdrücklich erlaubt ist.
    Im Sinne der allgemeinen Rücksichtnahmepflicht dürfen langsam nebeneinander fahrende Radfahrer aber durchaus schnellere Verkehrsteilnehmer überholen lassen. Beim Überholen innerorts ist auch in Fahrradstraßen auf den Mindestabstand von 1,50 Metern von Kraftfahrzeugführern gegenüber Radfahrenden zu achten.
    In Fahrradstraßen dürfen Radler grundsätzlich nebeneinander fahren. In allen anderen Straßen ebenfalls, sofern der Verkehr dadurch nicht behindert wird. In Fahrradstraßen ist die gesamte Fahrbahnbreite für den Radverkehr reserviert.
    Quelle: ADAC

    In Bergisch Gladbach gibt es kaum Radfahrer. Das ist ein persönliches Empfinden beim Radfahren. die meisten Menschen legen ihre Wege mit dem Auto oder dem Bus zurück.
    Die Radständer sind meistens leer vor vielen Gebäuden.
    Fahrradstraßen sind in dieser Stadt nicht bedarfsgerecht.
    Es wäre weit hilfreicher, wenn die vorhandenen Radwege befahrbar wären. Aber viele Strassen für Verkehrsteilnehmer zu priorisieren, die es kaum gibt, wofür??

    1. Die Zahl der Radfahrenden hat sich in den letzten ~10 Jahren drastisch erhöht.
      Und das *trotz* einer faktisch nicht vorhandenen Rad-Infrastruktur. Schließlich gilt immer noch die Grundregel der Verkehrsplanung: Es entsteht immer die Art von Verkehr, für die Infrastruktur gebaut wird. Wer Autostraßen baut, erntet Autoverkehr – wer Radwege baut, erntet Radverkehr – und der Ausbau des ÖPNV führt dazu, dass mehr Menschen Bus und Bahn fahren.

  3. Die einzige Erprobung, welche allgemein für KFZ freigegebene “Fahrradstraßen” (so wie jetzt durch die CDU beschlossen) benötigen, ist ob die KFZ-Führer die Verkehrsregeln kennen und beachten.

    Bei der letzten Erprobung, ob Autofahrer in Bergisch Gladbach dieses beherrschen, wurde der Versuch praktisch am ersten Tag torpediert und nach einer Woche abgebrochen.

  4. Ehrlich gesagt verstehe ich die Kritik nicht ganz.
    Etwa die Hälfte der angesprochenen Nord-Süd-Route (darunter auch der Herkenfelder Weg) wurde doch jetzt als “Prio 1” beschlossen – die andere Hälfte wird dann eben Prio 2. Herr Migenda hat insofern recht, als nicht alles “zuerst drankommen” kann.

    Das nun vorgelegte und beschlossene Konzept ist keinesfalls perfekt, aber es ist ein guter erster Schritt in Richtung eines echten Netzes. Und vor allem: Es ist Meilen besser als alles, was bisher auf den Tischen lag.

  5. Ich verstehe die Kritik in den meisten Punkten leider nicht.

    Der Änderungsantrag zur Beschlussvorlage, der von allen anderen Fraktionen im Verkehrsausschuss mitgetragen wurde, beinhaltete die Route F7, die von Schildgen nach Paffrath führt, ebenfalls in die Priorisierung 1 aufzunehmen. Dabei wird dann auch der Herkenfelder Weg als Fahrradstraße Berücksichtigung finden. Hier scheint großes politisches Einvernehmen. Die Stadtverwaltung muss dem folgen.

    Auch die Fahrradverbände sehen darin und in dem vorgeschlagenen Radwegenetz eine gute Grundlage zu einem schlüssigen Gesamtkonzept und begrüßen die Unterstützung der Radfahrenden im Nebennetz. Konsequent umgesetzte Fahrradstraßen bewertet der ADFC als ein schnelles und kostengünstiges Mittel der Radverkehrsförderung. Sie sind bereits seit Jahren zumindest in vielen anderen Städten und Gemeinden etabliert und benötigen in meinen Augen daher auch keine „Erprobung“. Aber selbst eine nachträgliche Evaluierung nach Jahresfrist ist im Änderungsantrag festgehalten worden.

    https://in-gl.de/2024/01/23/adfc-fordert-korrektur-der-plaene-fuer-radrouten-und-fahrradstrassen/

    Zusammen mit der verlängerten Route am Bahndamm F31′ werden darüber hinaus dann gleich zwei bedeutsame Streckenabschnitte der von der FWG geforderten Nord-Süd-Achse in den nächsten drei Jahren betrachtet.

    Die Planungskapazitäten scheinen begrenzt, das ist korrekt, sollen aber mit externen Büros ergänzt werden. Auch das wurde beschlossen.

    Blieben zuletzt die Investitionskosten. Bei bislang lediglich geschätzten 2,- EUR pro Kopf Invest zur Radinfrastruktur in den letzten drei Jahren (Zahlen aus 2023 sind noch ausstehend) sollte diesbezüglich noch genug Spielraum zur Verfügung stehen.

    Wichtige Projekte finanziell gegeneinander auszuspielen ist in meinen Augen wenig hilfreich, wobei auch die von der FWG vorgeschlagene Sanierung von den wenigen vorhandenen Radwegen im Stadtgebiet definitiv viel Geld kostet, da diese dann geltendem Regelwerk angeglichen werden müssten. Aber auch das ist nach meinem Verständnis (s. z.B. F31′ – Radweg Finanzamt – Bensberg, am Fuß des Bahndamms)Bestandteil der beschlossenen Prüfung und Schaffung eines Radwegenetzes.

    Hat sich nicht eher die FWG „verzettelt“?

    1. Das hat sich wohl etwas überschnitten – meinen ähnlichen Kommentar hätte ich mir sparen können. ;-)

      Ergänzende Bemerkung:
      Mir fallen genau 4 Radwege im Stadtgebiet ein (Feld- und Waldwege nicht mitgezählt): Bahndammweg (jetzt beschlossen), Hebborner Weg (gerade saniert), Strunderadweg (nur kurzer Abschnitt saniert – wann folgt der Rest?) und Trotzenburger Weg. Und selbst die “geschätzten 2 Euro” sind leider noch zu hoch gegriffen; tatsächlich gibt die Stadt nur gut 1 Euro pro Kopf jährlich für den Radverkehr aus.