Foto: Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft

Jedes Jahr in der Nacht vom 30. April auf den 1. Mai passiert es: Geschmückte grüne Birken finden den Weg an Dachrinnen oder Balkone, um der Zuneigung zu den Bewohnerinnen und manchmal auch Bewohnern Ausdruck zu verleihen. Leider wurden zuvor einige dieser Bäumchen aus dem Wald oder gar öffentlichen Anlagen geholt. Das ist verboten und kann zu Strafen führen, warnt das Regionalforstamt. Und bietet eine legale Alternative an.

Das Regionalforstamt unterstützt die Mai-Tradition und bietet den legalen Erwerb der Bäumchen an; denn das Fällen einer Birke ohne Zustimmung des Waldbesitzenden bzw. der Revierleitung ist Sachbeschädigung und Diebstahl, betonen die Förster in einer Pressemitteilung. Die Polizei kontrolliere stichprobenartig und verlangt als Nachweis des ordnungsgemäßen Erwerbs eine Quittung des Waldbesitzenden. 

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Ganz legal kann man sich jedoch im Forsthaus Steinhaus mit einer Birke versorgen – und zwar am Dienstag, den 30. April. Die Zufahrt liegt am Technologie-Park Moitzfeld. Die Bäume kosten je nach Größe zwischen zehn und 30 Euro, ein Selbsteinschlag ist nicht möglich.

Das Forstamt betont, dass die Bäume erst am 30.4. frisch geschlagen werden und aus einer nachhaltigen Forstwirtschaft kommen.

Weitere Verkaufsstellen in der Region gibt es in Rösrath und in Leverkusen:

Forsthaus Forsbach, Rösrath, Parkplatz an der Feldstraße L170 (zwischen Forsbach und Rath). Dienstag, 30.04. ab 10:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Selberschlagen: 25 Euro pro Baum, ansonsten zehn bis bis 30 Euro pro Baum.

Leverkusen, Nobelstraße 92 (Eingang Neulandpark), Dienstag, 30.04. von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr,  ab zehn Euro pro Baum, kein Selberschlagen.

Damit nicht nur der Erwerb problemlos, sondern auch der (manchmal abenteuerliche) Transport der Bäume unfallfrei von statten geht, sollten einige polizeiliche Hinweise beachtet werden:

  • die Ladung / Bäume ist verkehrssicher zu befestigen; Fahrzeug samt Ladung darf die Höhe von 4 m und die Breite von 2,55 m nicht überschreiten;
  • die Ladung darf nach vorne überhaupt nicht und nach hinten maximal 3 m über das Fahrzeug hinausragen;
  • das äußerste Ende der Ladung muss mit einer roten Fahne gekennzeichnet sein, wenn es mehr als einen Meter überragt und
  • Kennzeichen und Beleuchtung dürfen nicht verdeckt sein!

des Bürgerportals. Kontakt: info@in-gl.de

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  1. Danke für den Hinweis.

    Birken sind forstwirtschaftlich gesehen Unkraut, werden nicht gepflanzt, vermehren sich von selbst, wachsen viel zu schnell und behindern somit die gepflanzten Kulturen in ihrem Wachstum.
    Ich habe früher selbst im Forst gearbeitet und etliche tausend Birken niedergemacht, sonst hätten die von uns gepflanzten Buchen keine Chance gehabt.

    Insofern begrüße ich das Angebot der Forstverwaltung, die wollen die Birken ohnehin loswerden, das ist besser als wenn die Jugend mit Moppeds oder Autos in den Wald fährt und da mit dem Hackebeil rumfuchtelt.
    Das ist auch nicht ganz ungefährlich. 1976 waren wir noch selbst im Wald, wie ist es ausgegangen?
    Einer von uns haut sich die Axt in den Schuh, tut so als wenn nix wär bis wir gemerkt hatten dass er eine Blutspur hinter sich her zieht. Der Abend endete für ihn dann im Krankenhaus.

    Dirk Greinus