Das historische Rathaus in Gladbach. Foto: Thomas Merkenich

Zurzeit sind Betrüger in Bergisch Gladbach unterwegs: Die Stadtverwaltung warnt vor Fake-Anrufen und Hausbesuchen unter dem Vorwand der Grundsteueränderung.

Wir veröffentlichen einen Beitrag der Stadt Bergisch Gladbach

Die Anrufenden geben sich als Mitarbeitende der Stadtverwaltung aus und vereinbaren Termine für einen persönlichen Besuch Zuhause. Angeblich gehe es um die Änderungen der Grundsteuer. Durch diese Methode verschaffen sie sich Zugang zu den Wohnungen der Bürgerinnen und Bürger, warnt die Stadtverwaltung.

Von der Abteilung Kommunalsteuern wird es keine Hausbesuche geben. Alle Bürgerinnen und Bürger, die einen solchen Anruf erhalten oder Zuhause von den Personen besucht werden, werden gebeten, die Polizei zu informieren und den Betrügern keinen Zutritt zu Häusern oder Wohnungen zu verschaffen. 

Alle Informationen zur Grundsteuerreform sind auf der Homepage der Stadt   zusammengefasst. Dort sind auch Kontaktdaten für Fragen hinterlegt.

Hier werden offizielle Pressemitteilungen der Stadtverwaltung veröffentlicht. Sie geben nicht die Meinung des unabhängigen Bürgerportals iGL wieder.

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  1. “Städte und Kommunen kann man auch auf anderem Wege finanzieren”.
    Finden Sie, dass die ALLGEMEINHEIT Ihr teures, weil “übergroßes Grundstück” bzw. Ihr “Grundstück in bester Lage” finanzieren sollte?
    Den Wunsch kann man zwar nachvollziehen, aber dann zahle ich doch lieber selber meinen Grundsteuerbetrag für meinen eigenen kleinen Grundstücksanteil.

  2. Eine Steuer, die man abschaffen sollte. Die Städte und Kommunen kann man auch auf anderem Wege finanzieren/optimieren.

    1. Die Abschaffung der Grundsteuer in Deutschland unter Berücksichtigung einer Verschlankung der Bürokratie könnte durch die Einführung effizienter und administrativ weniger aufwendiger Maßnahmen erfolgen. Ein zentraler Ansatz wäre, den Kommunen einen größeren Anteil an der Umsatzsteuer zu überlassen. Dieser Schritt würde den bürokratischen Aufwand verringern, da die Umsatzsteuer bereits flächendeckend erhoben wird und keine zusätzliche Infrastruktur zur Verwaltung von Immobiliensteuerdaten erforderlich wäre.

      Zudem könnte eine vereinfachte, einheitliche Steuererhebung auf Basis von Verbrauchssteuern, wie einer CO₂-Abgabe oder einer Abgabe auf Luxusgüter, in Betracht gezogen werden. Diese Steuern erfordern weniger bürokratischen Aufwand, da sie auf bestehenden Systemen wie der Mehrwertsteuer aufbauen und gut überwacht werden können.

      Ein weiterer Schritt könnte die Reform der Gewerbesteuer sein, bei der die Steuererhebung auf den tatsächlichen Wert von Unternehmen statt auf lokal festgelegte Hebesätze fokussiert wird. Dies könnte die Zahl der Steuererklärungen und Verwaltungsvorgänge reduzieren.

      Zusätzlich wäre die Einführung von elektronischen Melde- und Abrechnungssystemen eine sinnvolle Maßnahme, um bürokratische Prozesse zu verschlanken und die Steuererhebung effizienter zu gestalten. Hierdurch könnte die Verwaltung entlastet und gleichzeitig die Steuertransparenz erhöht werden.

      Durch diese Maßnahmen könnte die Grundsteuer abgeschafft und die Einnahmen durch weniger bürokratische, aber gleichzeitig gerechte und verlässliche Steuerquellen ersetzt werden.

  3. Die Erhöhung der Grundsteuer in unserem Gebiet z.B. Beethovenstr. 79-65, wo keine Großverdiener wohnen, bzw. Eigentumswohnungen besitzen, auf 750 ist ungerecht und überhöht!!! Es sollte ja ein gerechtere Berechnung erfolgen, aber wer glaubt es? So ist es auch gekommen, unverschämt ist das.

    1. Das sind allerdings Erhebungen, die auf tatsächliche Verkäufe zurückgehen, also aus den Fingern gesaugt hat sich die Zahlen niemand.

      Bei uns liegen wir inzwischen bei um die 800. Wenn ich verkaufen wollte, fände ich das sehr schick, aber als Besteuerungsgrundlage eher lästig.

  4. ein kleines lachen konnte ich mir nicht verkneifen bei dieser Überschrift.
    Vor welchem betrug sollen wir uns den schützen ?
    Meine Grundsteuer ist um das 2 1/2 fache gestiegen… Selam

    1. Da ist der Behörde aufgrund der Grundsteuererklärung offenbar aufgefallen, dass Ihre Immobilie nach dem Einheitswert von 1964 falsch bewertet war? Willkommen im Club – bei manchen geht es runter, bei manchen geht es rauf.