Ein erster Entwurf für die Kita Schulstraße in Sand. Quelle: Bericht Gestaltungsbeirat, Ratsinfosystem Stadt GL

Fünf neue Kitas sollten in Bergisch Gladbach im aktuellen Kindergartenjahr eröffnen und 333 Plätze entstehen. Die Neubauprojekte kommen langsamer voran als geplant, aus unterschiedlichen Gründen. Aber es gibt auch einige Fortschritte zu vermelden. Die Zukunft einer der geplanten Einrichtungen ist allerdings völlig ungewiss.

Für zwei der fünf neu geplanten Kitas sind Träger gefunden, für eine dritte läuft das Auswahlverfahren noch. Hinter dem vierten Kita-Neubauprojekt hingegen steht ein großes Fragezeichen. So lässt sich der Sachstand zum Kita-Ausbauprogramm zusammenfassen, den die Verwaltung im kommenden Jugendhilfeausschuss (am 28. Januar) vorstellt. 

Bergisch Gladbach braucht dringend zusätzliche Kitas – das ist nicht neu. Zuletzt war in der Verwaltung von 400 fehlenden Plätzen die Rede. Abhilfe schaffen soll das städtische Kita-Ausbauprogramm mit mehreren Neubauprojekten. 

Verzögerungen bei den Neubauplänen

Doch wie es bei Neubauplänen häufig der Fall ist, kommt es dabei aus verschiedenen Gründen zu Verzögerungen. Die ursprünglichen Pläne hatten vorgesehen, im laufenden Kita-Jahr 2024/25 gleich fünf neue Kitas mit insgesamt 333 zusätzlichen Betreuungsplätzen in Betrieb zu nehmen.

Tatsächlich ist es aber nur eine Kita: die Awo-Kita Reiser, die im August 2024 mit zunächst 20 Plätzen an den Start ging. Inzwischen sind es 40, langfristig sollen dort 93 Kinder betreut werden.

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Die Stadt Bergisch Gladbach sieht sich in Sachen Betreuungsplätzen gut aufgestellt. Gemessen an den NRW-weiten Daten des Statistischen Landesamtes geht die Rechnung auf. Doch die selbst gesteckten Ziele werden verfehlt. Vor allem im Ü3-Bereich gibt es noch viel Luft nach oben. Wie viele Kita-Plätze aktuell tatsächlich fehlen, legt die Stadt nur indirekt offen.

Kita-Ausbau kommt deutlich langsamer voran als geplant

Bergisch Gladbach braucht dringend weitere Kita-Plätze. Eigentlich sollten 333 zusätzliche Plätze im laufenden Kindergartenjahr in fünf neuen Einrichtungen geschaffen werden. Bauverzögerungen, der Fachkräftemangel und Proteste von Anwohnern bremsen das städtische Ausbauprogramm aber aus und sorgen dafür, dass lediglich ein Bruchteil der geplanten Plätze bis Sommer 2025 entsteht.

Wie es mit den vier weiteren neuen Kitas aussieht, darüber gibt der Sachstand für den Jugendhilfeausschuss einen aktuellen Überblick. Allen Projekten gemein ist, dass die Schulbau GmbH die Planungen übernommen hat. Für die Neubauten an den Standorten Schulstraße (Sand), Nittumer Weg (Schildgen) und Jakobstraße (Innenstadt) wurden Verträge mit dem Generalunternehmer geschlossen. 

An den künftigen Kita-Standorten hatte die Stadt Anwohner:innen zu Info-Veranstaltungen eingeladen. Die Bürger:innen äußerten laut Verwaltung vor allem Sorgen in Bezug auf die Verkehrssituation, insbesondere hinsichtlich des „Hol- und Bringverkehrs“. Die Abteilung „Mobilität“ des Fachbereichs Planen und Bauen werde nun kurz- und langfristige Maßnahmen prüfen, heißt es in dem Sachstandsbericht.

Kita Schulstraße (Sand)

Neben dem Friedhof ist eine vierzügige Kita mit 70 Plätzen geplant – unter der Trägerschaft von Fröbel. Der Bauantrag wurde im Oktober 2024 gestellt, im März sollen die Bauarbeiten beginnen. Öffnen soll die Kita im September 2025 und damit einen Monat später als zuletzt geplant. 

Anwohner:innen schlugen auf der Info-Veranstaltung vor, die ohnehin schon durch Elterntaxis belastete Schulstraße in Teilen zur Einbahnstraße umzugestalten. Während der Baustellenphase soll diese Idee „auf Probe“ umgesetzt werden. 

Kita Nittumer Weg (Schildgen)

Die dreizügige Kita mit 50 Plätzen soll auf einem ehemaligen Parkplatz errichtet werden. Der Bauantrag wird gerade vorbereitet und soll noch im Januar eingereicht werden. Die Bauarbeiten starten frühestens im Mai oder Juni. Der aktuelle Zeitplan sieht vor, dass die Einrichtung im Januar 2026 ihren Betrieb aufnehmen soll.

Mit „PariSozial Bergisches Land“, einer Tochter des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes NRW, wurde ein regionaler Träger gefunden.

Auch bei den Info-Veranstaltungen in Schildgen äußerten die Bürger:innen ihre Sorge, dass die neue Kita die „bereits jetzt gravierenden Verkehrsprobleme“ verschlimmern könnte. Weil durch das Neubauprojekt außerdem eine öffentliche Parkfläche verschwindet, stößt das Vorhaben laut Verwaltung bei den ansässigen Händler:innen und Ärzt:innen auf Widerstand. Erste gemeinsam entwickelte Lösungsvorschläge würden nun geprüft.

Kita Jakobstraße (Innenstadt)

Hinter dem Bahnhof soll eine viergruppige Kita mit 70 Plätzen entstehen. Das Auswahlverfahren für einen Träger läuft noch. Die Abrissarbeiten der beiden Notunterkünfte für Geflüchtete dauerten deutlich länger als geplant. Dadurch verzögert sich die ursprünglich für Sommer 2025 geplante Inbetriebnahme mindestens bis März/ April 2026. 

Einen Termin für den Baubeginn nennt die Verwaltung nicht, verweist aber darauf, dass an der Jakobstraße deutlich mehr „Erschließungs- und Grundstücksangelegenheiten zu klären“ seien als bei den anderen Kita-Projekten.

Bei den Abrissarbeiten wurde auch entdeckt, dass zwei Silberahornbäume auf einer Betonplatte stehen und gefällt werden müssen, weil diese die Verkehrssicherheit gefährden.

Neben der Kita soll auch ein öffentlicher Spielplatz entstehen. Mit der Planung beginnt die Abteilung „Stadtgrün“ im Jahr 2026. 

Kita Am Fürstenbrünnchen (Lückerath)

Gegen den Bau einer Kita am Rand der Bienen- und Blumenwiese, auch als „Lenawiese“ bekannt, formierte sich weiter massiver Protest der Anwohnerschaft. Nachdem der Rat die Baupläne im Juli bekräftigt hatte, kündigten Nachbarn Klagen gegen das ökologisch und baurechtlich umstrittene Projekt an. Seitdem stagniert das Vorhaben.

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Lenawiese: Stadt lässt rechtliche Basis noch einmal prüfen

Mit Blick auf die angekündigten Klagen aus der Anwohnerschaft gegen die Kita „Am Fürstenbrünnchen“ will der zuständige Beigeordnete Ragnar Migenda auf Nummer sicher gehen – und eindeutig klären, ob eine Bebauung der Lenawiese nach Paragraf 34 eine stabile juristische Basis hat.

Ursprünglich sahen die Planungen einen Neubau mit drei Gruppen vor. Es sollten 50 Betreuungsplätze geschaffen werden. Noch im März 2024 war die Verwaltung davon ausgegangen, die Kita im April 2025 zu eröffnen. Nicht einmal ein Jahr später ist die Zukunft des Projekts völlig ungewiss – und damit auch, ob dort überhaupt einmal eine Kita entstehen wird.

Laut Verwaltung wurden für das Projekt bereits vier Anfragen über das Informationsfreiheitsgesetz und eine Fachaufsichtsbeschwerde beim Rheinisch-Bergischen Kreis gestellt. Die Bearbeitung dieser Anfragen sei „äußerst zeit- und ressourcenintensiv für die Verwaltung“. 

In der Fachaufsichtsbeschwerde ging es unter anderem um die Bebauung der Fläche nach Paragraf 34 des Baugesetzbuches. Dazu liegt inzwischen ein Antwortschreiben der Oberen Bauaufsichtsbehörde vor: Demnach handelt es sich bei der Einordnung der Fläche durch die Stadt Bergisch Gladbach als Fläche im „Innenbereich“ um einen „Grenzfall, der auch zwischen Behörden unterschiedlich gewertet werden kann“. Es werde „jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die endgültige Entscheidung hierüber bei der Stadt Bergisch Gladbach liegt“.

Noch sei diesbzüglich nichts entschieden. Die Verwaltung rechnet aber in jedem Fall mit Klagen – egal, für welches Verfahren man sich entscheiden werde. Wegen der ungewissen Zukunft des Neubauprojektes liegen weitere Pläne der Schulbau GmbH sowie eine Trägerausschreibung derzeit auf Eis.

Dokumentation

Die Mitteilungsvorlage für den Jugendhilfeausschuss im Wortlaut

ist seit 2024 Redakteurin des Bürgerportals. Zuvor hatte die Journalistin und Germanistin 15 Jahre lang für den Kölner Stadt-Anzeiger gearbeitet. Sie ist unter anderem für die Themen Bildung, Schule, Kita und Familien zuständig und per Mail erreichbar: k.stolzenbach@in-gl.de

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  1. Zur Kita am Fürstenbrünnchen (Lückerath): Meines Wisses ist von der beabsichtigten Bebauung nicht “nur” eine Bienen- und Blumenwiese betroffen. Vielmehr ist die Lenawiese insbesondere als LANDSCHAFTSCHUTZGEBIET nach dem BNatSchG festgesetzt. Diese Festsetzung stellt m.E. keinen unwesentlichen Fakt dar.