Der (Rheinisch-)Bergische Naturschutzbund teilt das Entsetzen vieler Anwohner und kritisiert die umfangreichen Rodungen im Lerbacher Wald scharf. Doch der Kreis hält die rechtlichen Vorwürfe für nicht haltbar und auch der Investor von Schloss Lerbach argumentiert erneut mit der Sicherheit für eine Öffnung des Parks. Die Naturschützer beklagen einen immensen ökologischen Verlust.

Der (Rheinisch-)Bergische Naturschutzbund bekräftigt, was Anwohner seit Wochen beklagen: „Gegen die Fällung von einzelnen Bäumen, weil sie vielleicht krank sind oder beim nächsten Sturm umzustürzen drohen, bestehen überhaupt keine Bedenken“, sagt der RBN-Vorsitzende Mark vom Hofe. Was aber im Wald um Lerbach passiere, sei „ein Kahlschlag – und der sei im Landschaftsschutzgebiet nicht gestattet.“ 

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Eine Position, der sowohl der Investor Heribert Landskron-Reißdorf als auch der Rheinisch- Bergische Kreis widersprechen. Der Park um Haus Lerbach und der Lerbacher Wald liege zwar im Bereich des Landschaftsplanes „Südkreis“, der für den Lerbacher Wald das Landschaftsschutzgebiet „Paffrather Kalkmulde“ festlege, teilt der Kreis auf Anfrage mit. Mit Ausnahme von Haus Lerbach und dem zugehörigen Park.

Im Wald seien aber „forstwirtschaftliche Maßnahmen“ erlaubt, auch in Landschaftsschutzgebieten. Daher sei in diesem Fall weder eine Info an die untere Naturschutzbehörde noch eine Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde notwendig gewesen, urteilt der Kreis. Die ordnungsgemäße Forstwirtschaft, also z.B. Baumfällungen, können durchgeführt werden.

Fotos: Thomas Merkenich

Dadurch wird die Position des Investor bestätigt. Er nehme die Kritik des Naturschutzvereins sowie die Kommentare der Anwohnerinnen und Anwohner sehr ernst. Zudem sei nachvollziehbar, „dass die Sperrung des Geländes und die aktuellen Forstarbeiten zu vielen Spekulationen und Unsicherheiten führen“.

Alle Forstarbeiten rund um Schloss Lerbach würden aber „mit größter Sorgfalt und in Absprache mit der Landschaftsschutzbehörde durchgeführt, heißt es in der offiziellen Antwort der Schloss Lerbach GmbH & Co. KG. Das verantwortliche Holzkontor Rhein-Berg-Siegerland stehe mit der Sachbearbeiterin im engen Austausch.

Genehmigung nicht erforderlich

Eine offizielle Genehmigung klassischer Forstwirtschaft und Wegesicherung sei in diesem Fall nicht erforderlich gewesen. Dennoch habe die Behörde grünes Licht erteilt – weil „die Sicherheit von Leib und Leben Priorität hat“. Eine Überprüfung der Maßnahmen werde uneingeschränkt unterstützt.

Erneut weist der Investor darauf hin, dass es schon sehr lange keine Waldpflege in diesem Bereich gegeben habe. Die Buchen und Eichen seien stark in Mitleidenschaft gezogen worden oder konnten den klimatischen Veränderungen langfristig nicht mehr standhalten. Oberstes Anliegen der Schloss Lerbach GmbH & Co. KG sei es, Menschen zu schützen, die möglichst bald wieder den Park betreten können sollen.

Forstwirtschaft ja – aber kein Kahlschlag

Dass sich die Eigentümer darauf zurückziehen könne, dass es sich um Wald handele, der dem Forstgesetz unterliege, räumt auch der RBN ein. Eine ordnungsgemäße Forstwitrtschaft sei grundsätzlich gestattet – darunter sei aber kein Kahlschlag bzw. eine großflächige Rodung mit wenigen nicht gefällten Einzelbäumen zu verstehen, sagt Mark vom Hofe.

Der gefällte Wald, so der RBN, habe einen Wert besessen, der selbst in etlichen Jahrzehnten nicht wieder aufgebaut werden könne. Nachpflanzungen und Wiederaufforstungen brauchten Generationen, um unter den geänderten klimatischen Bedingungen zu wachsen. Welche Baumarten dafür geeignet seien, sei noch ungewiss.

Zudem verbinde sich mit Schloss Lerbach, seinem Park und Umfeld, ein erhebliches Identifikationspotential in Sand und Heidkamp. Sowohl beim Blick vom Lerbacher Weg als auch von der Ommerbornstraße seien die Fällungen mehr als deutlich zu erkennen, ebenso die Polder mit hoch aufgestapelten gefällten Baumstämmen.

Fotos: Thomas Merkenich

Für die Sander gehörte es schon fast zum Allgemeingut, so der RBN weiter, vom Lichtenweg aus über einen Pfad zunächst über eine Wiese, dann durch den Wald zum Schloss zu gelangen. Ein Fußweg, der aufgrund der gefällten Bäume jetzt verschwunden sei.

Die Sorgen des RBN reichen allerdings noch über den Lerbacher Wald hinaus. Das in Lerbach federführende Holzkontor sei auch für die Betreuung des von der Stadt Bergisch Gladbach von der Familie Siemens erworbenen Waldflächen zuständig, Daher befürchte der RBN, dass auch in diesen Wäldern ähnlich gehandelt werde. „Mit Durchforstung und dem Argument der Verkehrssicherungspflicht lässt sich Wald schnell aufs Kreuz legen“, warnt der RBN.

„Was rund um das Schloss Lerbach passiert ist, fällt nicht unter das Kapitel Vertrauensbildende Maßnahmen und sollte auf keinen Fall Schule machen“, so das Fazit von Mark vom Hofe. Die Naturschutzverbände müssten sich nun überlegen sein, ob und inwieweit rechtlich vorgegangen werden könne.


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Journalist, Volkswirt und Gründer des Bürgerportals. Mail: gwatzlawek@in-gl.de.

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  1. Dialog statt Vorwürfen, Drohungen und Wut: vielleicht tragen ff. Fragen dazu bei.
    Was wäre bei weiterem Leerstand aus dem gesamten Areal Haus Lerbach geworden?
    Was haben alle gemeinsam, die hier ihren Kommentar abgegeben haben, das Interesse an Haus Lerbach und dessen Erhalt oder?
    Wie soll ein Wald und ein historischer Park der Zukunft aussehen?
    Der Naturschutz schützt die Natur und die Gartendenkmalpflege die gestaltete Natur: was haben beide Akteure gemeinsam, z. B. Pflanzwerk und Wälder vor den Negativauswirkungen des Klimas schützen bzw.klimaresistente Flora erforschen? Beide leiden unter den Spätfolgen Jahrelang versäumter Intensivpflege.
    Gibt es seitens der Bürger:innen einen konstruktiven Beitrag zum Erhalt von Haus Lerbach und wie könnte dieser gestaltet sein?

  2. Und der Bürgermeister backt Plätzchen in Herzform, statt in dieser Angelegenheit tätig und sichtbar zu werden, die die Menschen in seiner Stadt wirklich bewegt!

  3. …hier wird mal wieder alles zeredet. Ich freu mich auf jeden Fall. Endlich mal wieder ein Ort an dem Menschen zusammenkommen. Und die Natur wird es verkraften. Schönen Tag

    1. Hallo Herr Kraus
      Ist sehr schön wenn man sich auf Flächen trifft,bei denen vorher jede Art von Natur zerstört wurde.Ich wünsche Ihnen weiterhin Freude daran,das wertvolle Bäume gefällt wurden und kostbare Biotope vernichtet wurden

  4. „Der Investor“ Die heilige Kuh in der Kommunalpolitik Bergisch Gladbach

    Die genannten Akteure – Schloss Lerbach GmbH & Co. KG, Leskan-Gruppe (Köln), Ehepaar Landskron-Reißdorf – scheinen eng verflochten zu sein. Die Schloss Lerbach GmbH & Co. KG dürfte als Projektgesellschaft fungieren, während die Leskan-Gruppe als Investorin und das Ehepaar als Eigentümer:innen oder finanzielle Träger auftreten könnten. Eine klare Trennung zwischen „Investor“ und „Eigentümer“ ist für viele jedoch nicht transparent, auch wenn davon auszugehen ist, dass alle im gegenseitigen Einvernehmen handeln.

    Handlungsbedarf: Wer ist nun *konkret* für die forstwirtschaftlichen Maßnahmen verantwortlich?

    Eigentumsverhältnisse des Waldes:
    Der RBN verweist am 6.9.2024 darauf, dass der “Lerbacher Wald” seit 2023 im Besitz der Stadt Bergisch Gladbach sei. Handet sich sich dabei um Teilflächen handeln, während andere Abschnitte weiterhin privat (etwa im Besitz des “Investors”) sind. Diese Unklarheit ist kritisch, da sie Verantwortlichkeiten verschwimmen lässt.

    1. Frage an die Stadt: Welche Flächen wurden 2023 erworben? Wer verwaltet die forstliche Nutzung (Stadtforstamt vs. privat beauftragte Firmen)?

    2. Rolle der Stadt Bergisch Gladbach. Historische Begünstigung von Investoren: Es gab immer schon Kritik an einer langjährigen Praxis, Investoreninteressen über Umwelt- und Gemeinwohlbelange zu stellen. Dieses Vorgehen deckt sich mit Mustern, die in vielen Kommunen zu beobachten sind. Projekte wie Schloss Lerbach (Luxushotel, Eventlocation) werden oft als „Standortsicherung“ oder „Tourismusförderung“ verkauft, während ökologische und soziale Folgen ausgeblendet werden.

    Konkretes Versäumnis: Die Stadt hätte beim Verkauf an die jetzigen Eigentümer 2021 über das Vorkaufsrecht (§ 24 BauGB) eingreifen können, um die Fläche zu sichern und Nutzungsauflagen (z. B. Schutzstatus, Bebauungsgrenzen) vertraglich zu verankern. Dazu hätten die Flächen auch nicht zwingend gekauft werden müssen. Dass dies unterblieb, legt eine bewusste Priorisierung wirtschaftlicher Interessen nahe.

    Verdacht auf strategische Entwertung: Der Kahlschlag könnte tatsächlich dazu dienen, spätere Bauanträge (zu den längst bekannten Ausbauplänen) zu erleichtern, indem ökologische „Hindernisse“ (z. B. geschützte Biotope) schon voeher beseitigt werden. Solche Praktiken sind zwar legal, aber ethisch fragwürdig und verdeutlichen Lücken im Umweltrecht.

    Forderung: Die Stadt muss prüfen, ob die Rodung mit dem geltenden Landschaftsplan vereinbar ist und ob die geplante Nachnutzung (z. B. Hotelausbau) bereits Einfluss auf die Genehmigung der Maßnahme hatte.

    3. Versäumnisse im Umwelt- und Denkmalschutz
    Fehlende Schutzgebietsausweisung: Die Stadt hätte den Wald als Naturschutzgebiet oder geschützten Landschaftsbestandteil lange vorher ausweisen können, um ihn vor Rodung zu schützen. Dass dies nicht geschah, könnte auf politischen Widerstand oder Lobbyeinfluss hindeuten.

    Aktuelle Option: Auch nachträglich könnten Schutzanträge beim zuständigen Landesumweltamt (LANUV NRW) gestellt werden, sofern schutzwürdige Arten/Lebensräume noch vorhanden sind.
    Dazu sollten ein sofortiger Stopp der Rodungsarbeiten durch diejenige gerichtlich verfügt werden, die eine solche rechtliche Handhabe haben.

    Denkmalschutz: Schloss Lerbach steht unter Denkmalschutz, doch dieser bezieht sich meist nur auf Gebäude und Oark, nicht auf alle umliegende Flächen. Hier fehlt eine integrierte Betrachtung von Kultur- und Naturerbe, denn auch der umliegende Wald ist Teil des Parks.

    4. Transparenz und politische Verantwortung. Schweigen der Stadt:
    Das Ausweichen der Stadt auf „laufende Verfahren“ oder „Vertraulichkeit“ ist ein häufig genutztes Mittel, um Kritik zu entschärfen. Dies untergräbt das Vertrauen der Bürger*innen.

    Forderung: Offenlegung aller Verträge, Gutachten und Stellungnahmen zum Projekt – ggf. über eine Informationsfreiheitsanfrage (IFG NRW).

    Rolle des Stadtrats: Die politischen Gremien müssen sich fragen lassen, warum sie keine präventiven Maßnahmen ergriffen haben. Gab es interne Vorbehalte? Wurden ausgewiesene Expert*innen des RBN oder der Naturschutzverbände ignoriert?

    5. Handlungsempfehlungen
    1. Bürgeranfrage: Formelle Anfrage an die Stadt zu Eigentumsverhältnissen, Genehmigungsprozessen und vertraglichen Vereinbarungen mit den Investoren.
    2. Öffentlicher Druck: Kampagnen mit RBN und Initiativen, um eine Schutzgebietsausweisung zu erzwingen.
    3. Juristische Prüfung: Klärung, ob die Rodung unter dem Vorwand der „Waldpflege“ erfolgte und ob hier ein Verstoß gegen § 39 Bundesnaturschutzgesetz (Artenschutz) vorliegt.
    4. Politische Aufarbeitung: Thematisierung in Ausschüssen und ggf. Einforderung eines Untersuchungsausschusses zu möglicher Amigo-Wirtschaft.

    Die Situation zeigt exemplarisch, wie Kommunen durch Passivität oder aktives Handeln Naturzerstörung ermöglichen. Ihre Skepsis ist berechtigt – doch nur durch beharrliche Aufklärung und zivilgesellschaftliches Engagement lässt sich hier ein Kurswechsel erreichen.

    Die Stadt muss endlich Stellung beziehen – nicht nur zum Wald, sondern auch zu ihrer Haltung gegenüber „Investoren“ vs. Bürgerinteressen.

    Solidarische Grüße
    Tomás M. Santillán

    1. Wir verwenden in diesem Fall die Begriffe Eigentümer und Investor synonym. Das Ehepaar Reißdorf ist beides. Bei den hier diskutierten Flächen geht es nicht um Wald im Besitz der Stadt Bergisch Gladbach.

  5. “passiert aber trotzdem immer wieder überall”
    Aber woher sonst soll denn auch der “nachwachsende Rohstoff HOLZ” herkommen?
    Waldbesitzer dürfen meines Wissens ihre Bäume ganzjährig “ernten” bzw. müssen es auch, wenn kleinere Bäume möglichst zügig “nachwachsen” sollen.

  6. Was soll man zu solch einem Handeln noch sagen. Es ist unverantwortlich, passiert aber trotzdem immer wieder überall. Nicht unsere Umwelt, das Klima, die Natur und Artenvielfalt sind wichtig, sondern nur der Profit, versteckt unter irgendwelchen Deckmäntelchen. Ein rechtliches Vorgehen unterstütze ich sehr, obwohl ich nicht direkt aus Bergisch-Gladbach komme, sondern aus Overath.
    Viele Grüße an die Redaktion

  7. Es braucht schon sehr viel Phantasie, um hier ein langfristiges vorgehen zu erkennen. Würde der Investor behaupten hier entstehe ein Truppenübungsplatz, fände ich das persönlich deutlich glaubhafter.
    Wie sieht denn der langfristige Plan des Investors aus nach der Bodenverdichtung durch den Harvester? Ich fahre jeden Tag an dem Areal vorbei und finde die Aussage “mit größter Sorgfalt” einfach verhöhnend. Mal ehrlich, dass Areal ist komplett zerfahren und das soll die Arbeit von Profis sein? Die mutmaßlich kranken Bäume hätte von den vorhandenen Wegen auch mit Seilwinden rausgezogen werden können.
    Und wie sollen sich die letzten verbliebenen Buchen gegen Sturm und Trockenheit schützen?
    Gibt es eigentlich eine Statistik wieviele Menschen im Kreis durch herabfallendes Geäst in den letzten Jahren verletzt wurden? Mir ist nur die dicke Weide am Turbokreisel in Erinnerung geblieben. Ständig wird mit der Sicherheit der Spaziergänger argumentiert. Wer Angst vor toten Geäst hat, sollte lieber nicht in den Wald gehen….

  8. 1. Der Verein heißt (Rheinisch)-Bergischer Naturschutzverein (RBN), nicht – bund
    2. Wenn Herr Landskron-Reißdorff von der Landschaftsbehörde spricht, zeigt, dass er die Behörden nicht kennt: Es ist die Untere Naturschutzbehörde.
    3. Wenn der Eigentümer aus Wald wieder einen Park machen möchte, bedarf es einer Waldumwandlungsgenehmigung. Davon ist bisher keine Rede.
    4. Wenn es wieder Wald werden soll, wie nach dem Forstgesetz vorgesehen, müsste dies innerhalb von drei Jahren geschehen. Dann aber wird es kein Park!
    5. Falls Park und kein Wald, muss an anderer Stelle wieder aufgeforstet werden in einem so genannten räumlich funktionalen Zusammenhang – die Flächen aber stehen nicht zur Verfügung, da die wenigen Grünlandflächen in Bergisch Gladbach und Umgebung dringend von der Landwirtschaft benötigt werden. Solche Fragen werden aber vor der Fällung geklärt.
    6. Ein vor 100 Jahren angelegter Park, der im Laufe der Jahrzehnte nicht beibehalten wurde – weil die Pflege zu kosten- oder arbeitsintensiv wurde – kann nicht durch einen Kahlschlag wiederhergestellt werden. Inzwischen haben sich Gesetze geändert. Parks in Wörlitz etwa verfügen über die Tradition, für Lerbach gilt das nicht. Insofern zieht der von Annette angeführte Vergleich nicht.
    7. Schloss Lerbach liegt als Gebäude komplett im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Eine bauliche Erweiterung ist dort nur ganz begrenzt möglich, bis etwa max. 30 Prozent über der bisher bebauten Fläche. Die Ausbaupläne mit einem völlig neuen Gebäude hinter dem Altbestand liegen bei rund 100% Zuwachs. So eine Massivität bedarf eines Bebauungsplans, der sowohl die baulichen Anlagen in ihrer Größe, Höhe etc. festlegt und auch Aussagen über das Umfeld trifft – wie ist der Park zu gestalten mit wie vielen Wegen, Freiflächen und Gehölzgruppen. Das wurde nicht gewollt, stattdessen wird seitens der Stadt Bergisch Gladbach an einer Baugenehmigung gearbeitet, die nach den jetzt vorliegenden Erfahrungen möglicherweise rechtlich angegriffen wird.
    8. Der RBN ist ein anerkannter Naturschutzverein, der bei vielen Verfahren – Bauleitplanung, Gewässerausbau z.B. – beteiligt werden muss. Dementsprechend verfügt er mit seinen 700 Mitgliedern über sehr viel Sachverstand und Ortskenntnis in allen naturschutzrelevanten Bereichen, und damit auch im Wald!

    1. zu 2. mit Landschaftsbehörde könnte auch der Landschaftsverband/Abt. Gartendekmalpflege gemeint sein (s. Denkmalschutzgesetz). Es liegt ein Gutachten dieser Behörde vor, auf dessen Basis ein sog. Parkpflegewerk erstellt wurde, das z. Zt. mit dem LVR abgestimmt wird.
      zu einem engl. Landschaftspark gehört immer auch ein sog. Parkwald, ist also Teil des Parks.
      zu 6. Welche Tradition im Park zu Wörlitz meinen Sie? Die geplante Umgestaltung des Lerbacher Parks bezieht sich sehr wohl auf die Tradition im Sinne des historischen Kontext.

      1. Wenn schon Behörden zur Legitimierung von landschaftsökologischen Fehlleistungen in Stellung gebracht werden, sollte man sie schon richtig benennen können. Wir hoffen dann mal, dass wenigstens das „Parkpflegewerk“ landschaftsökologische Erfordernisse in der entsprechenden fachlichen Tiefe berücksichtigt. Nach Jahrzehnten der Vernachlässigung der Parkpflege durch den Voreigentümer (Eigentum verpflichtet?!), jetzt plötzlich mit der Parkpflege analog zu Wörlitz und dem historischen Kontext zu argumentieren, um diesen Kahlschlag zu befürworten, passt nicht. In diesen Klimawandelzeiten muss der Baumerhalt gegenüber jeglichen konkurrierenden Ansprüchen – auch wenn sie vermeintlich ein höheres Gut befördern – endlich den adäquaten Stellenwert erhalten.

    2. Na gut, Herr Polke, dann klagen Sie doch gegen die Stadt und den Eigentümer. Wenn Sie alle Paragrafen auf Ihrer Seite wissen, sollte das doch ein Spaziergang werden.

      1. Anonym mit “tollen” und nicht sachdienlichen Vorschlägen glänzen zu können, ist schon eine schöne Sache. Zumindest ein Vorname müsste doch drin sein. Vielleicht sollte das Bürgerportal mal die Spielregeln ändern…?!

      2. Hallo Rainer Polke, Drucker hat doch Recht wenn er Ihnen den Hinweis gibt gegen etwas Unrechtmäßiges juristisch vorzugehen. Da haben Sie doch alle Trümpfe in der Hand.

  9. Liebe Bürger und Bürgerinnen,

    die Entwicklung war zu 100% Prozent abzusehen. Zum Glück gibt es hier das Bürgerportal das alles Dokumentiert. Mit Datum und Kommentaren. Schaut euch den Artikel an:
    “Schloss Lerbach: Die Sache mit dem Zaun” von G. Watzlawek am
    31. August 2023.

    Auch meine Kritik und meine Befürchtung hat sich bestätigt. Und die manche anderer. Teil-Zitat von mir damals:
    ,,Unterm Strich:
    Stadt: Verloren
    Bürger: Verloren
    Hundegänger: Verloren
    Privatsphäre: Verloren
    Tierschutz für Wild: Verloren
    Denkmalschutz: Verloren
    Jogger: Verloren
    Umweltschutz: Verloren
    Klimaschutz: Verloren
    Naherholungsgebiet: Verloren
    Steuergelder: Verloren ´´ Zitat Ende

    Auch die Versprechungen die uns damals gegeben wurden sollte jeder prüfen ob sie heute eingehalten wurden.
    Viele Anwohner und Bürger der Stadt Bergisch Gladbach haben damals genau das kommen sehen. Und haben gewarnt. Aber die Warnungen wurden ignoriert. Besonders von denen die sich oft als Naturschützer ausgeben.

    Ich freue mich auf das Hotel Lerbach und auf die Öffnung des Parks. Ja. Und Ich wünsche jedem Investor und Unternehmer viel Glück wenn er Visionen hat. Die Wirtschaft lebt davon und in mir Selber steckt ein kleiner Visionär. Auch das ein oder andere Reissdorf trinke Ich weiterhin gerne. Es geht vielen Bürgern nicht um den Investor. Sondern um das Vorgehen.

    Aber mir ist es nicht Egal wenn Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und Wälder kaputt gemacht werden. Ich möchte nicht wissen wie viele tausend Vögel in Lerbach wegen der Maßnahme gestorben sind und wie viele gesunde starke Bäume gefällt wurden.
    Wieder werden uns jetzt im Monatsrhytmus Versprechen gemacht. Leere. Und ich sage euch klipp und klar wie die Zukunft sein wird. Dazu sage Ich nur ein Zitat um mich abzusichern:
    Erst wenn der Letzte Baum gerodet,
    Der Letzte Fluss vergiftet,
    Der Letzte Fisch gefangen,
    Werdet Ihr Feststellen, dass man Geld nicht Essen kann.
    ᙎᥱɩ⳽⳽ᥲɠᥙᥒɠ ᑯᥱɾ ᙅɾᥱᥱ

    Nette Grüße
    Fabian

    1. Mich ärgert vor allem die eklatante Unehrlichkeit.

      Wenn gesagt würde: “Wir wollen den Park komplett neugestalten, dabei wird ein Teil des Waldes gerodet, um mehr freie Sichtachsen zu schaffen.” – das wäre ein valides Argument, über das sich reden ließe. Veränderung kann auch positiv sein, und ich finde nicht, dass alles so bleiben muss “wie es immer war”.

      Aber statt offen und ehrlich zu kommunizieren, wird beschwichtigt und so getan, als würden nur ‘behutsam’ ein paar ‘kranke, gefährdete Bäume’ entnommen. Der jetzt erfolgte Kahlschlag spricht eine andere Sprache. So vera… zu werden, macht wütend.

  10. In historischen Gärten ist es üblich, dass sich sog. Baumpfleger regelmäßig um Bäume und Gehölze kümmern, d.h. beschneiden, fällen und austauschen. Da fallen einige gefällte Bäume nicht gleich ins Gewicht. In den englischen Gärten Wörlitz und Branitz fielen z. B. Hunderte von Bäumen in den letzten Jahren der Trocken-heit zum Opfer. In Lerbach gab es diese Baumpflege seit Jahren nicht. Es ist daher verständlich, dass die jetzige generalüberholende Maßnahme als radikaler Ein-schnitt erlebt wird. Aus der Sicht der Gartendenkmalpflege: der Park wird für die nächsten 100 Jahre fit gemacht.

  11. Ich habe den Eindruck, dass der RBN hier mehr mit Gefühlen als mit Fakten argumentiert. Welche forstwirtschaftliche Fachkompetenz ist bei diesem Verein überhaupt vorhanden?

      1. Spielt keine Rolle. Ich werfe hier schließlich nicht Behörden und Fachleuten öffentlich Vertuschung, Unehrlichkeit und finanzgesteuerte Hintergedanken vor. Ich frage mich lediglich, welchen Aussagen ich vertrauen kann, und dabei ist die Fachkompetenz der jeweiligen nicht ganz nebensächlich.

  12. Endlich reagieren die Verbände.Was im Bereich Haus Lerbach
    geschieht,ist Umweltzerstörung ohne Beispiel.Mit dem Argument Sicherheit lässt sich jedes positive Argument totschlagen.
    Warum hat man Unterholz und nachwachsene Gehölze mit entfernt?Man will wohl ein Gebiet ohne Vögel und Amphibien.
    Die gefällten,angeblich alle Geschädigten Bäume sind zum Abtransport in einem Bereich gestapelt,der für eine Bestand an Fröschen und Feuersalamandern bekannt ist.Aber das scheint alles egal zu sein.Es mehren sich Zeichen,das mit dem
    ehemaligen Siemens Besitz im angrenzenden Lerbacher Wald ähnlich verfahren wird.Das zeigen erste Fällmassnahmen und
    auch Flällmassnahmen rund um den Parkplatz am Lerbacher Weg.Gesunde Linden und Wildkirschenbäme wurden einfach abgesäbelt.Gleichzeitig verkauft der Investor bei einer Wanderveranstaltung Schlosshonig.Welch ein Widerspruch zu den laufenden Massnahmen.
    Es ist und bleibt ein Verbrechen an der Umwelt und bei der Schädigung der Lebensgrundlage zukünftiger Generationen
    Das Ganze sollte untersucht und geahndet werden.Für zukünftige Hotelgäste und Wanderer ist der Bereich nicht mehr zu empfehlen

    1. Woher wissen Sie denn so genau, dass die von ihnen erwähnten Bäume wirklich noch gesund waren? Der Park Haus Lerbach hat nach wie sehr viel mehr zu bieten als das zur Kritik stehende Areal und ich kenne sehr viele, die sich auf den Park freuen. Ich übrigens auch, denn es ist ein Musterbeispiel eines englischen Landschaftsgartens der späten Epoche.

  13. Ich verstehe das nicht!

    Auf unserem Grundstück mussten wir einen Baum abfällen lassen, da es am Hang stand und mittlerweile 20 cm vom Dach entfernt war. Dafür haben wir eine Sondergenehmigung beantragt und bekommen. Danach mussten wir (mit Recht!) zwei neue große Bäume auf dem Grundstück einpflanzen und nachweisen: Höhe, Umfang und Lage.

    Warum wirkt nur für private Leute die Baumschutzordnung? Sind alle anderen davon verschont? Schlossstraße ebenso schlimm!

    1. diese SEHR BERECHTIGTE (An-)Frage bitte bitte auch an die Fraktionen im Kreis und an die Behörden schicken. (auch wenn von letzteren nur Ausflüchte kommen werden)
      Dass die Reichen sich (fast) alles erlauben können und von „der“ Politik noch gedeckt statt kritisiert werden, schafft Politikverdrossenheit.

  14. Ich kann mich Herrn vom Hofe nur anschließen. Der Umgang mit dem Wald dort ist skandalös, dabei spielt es keine Rolle, ob dies rechtlich zulässig oder nicht. So sieht leider heute immer noch in den meisten Fällen “ordnungsgemäße” Forstwitschaft aus. Der ökologische Wert des Waldes ist auf Jahrzehnte zerstört. Eigentlich sollte man es heute besser wissen!

  15. Leider ist es jetzt zu spät. Seit Monaten wird hier vor allem der wertvolle alte Buchenbestand brachial abgeholzt, ohne dass es irgendjemand zu kümmern scheint. Die Stadt nicht, die Grünen nicht. Wenn das Holz-Kontor Lindlar auch für den Lerbacher Wald zuständig ist, dann wird es dort bald weitergehen. Nur die dünnen Bäumchen bleiben, der ganze wertvolle Baumbestand wird abgesägt und zu Geld gemacht.

    1. Ich weiß vom früheren Förster von Haus Lerbach, dass zu hoch gewachsene Birken nicht geschnitten werden können, sondern abgeholzt werden müssen.

      1. Wir reden hier aber von Buchen und nicht von Birken. Und wir reden immer noch von Wald und nicht Park.
        Der Eigentümer hat hier andere Pflichten als ein Parkeigentümer. Immer mit den drohenden Gefahren zu argumentieren ist einfach nur eine Nebelkerze des Investors. Weitere Infos zum Thema Verkehrssicherungspflicht von Waldeigentümern bietet der Städte und Gemeindebund. Der BGH hat zum Waldbesucher folgendes geurteilt: “Er ist primär selbst für seine Sicherheit verantwortlich. Risiken, die ein freies Bewegen in der Natur mit sich bringt, gehören grundsätzlich zum entschädigungslosen hinzunehmenden allgemeinen Lebensrisiko”
        Link: https://www.dstgb.de/themen/archiv/kommunalwald-in-deutschland-alt/aktuelles/urteil-des-bgh-zur-verkehrssicherungspflicht-im-wald/#:~:text=Erläuterung%20zu%20„waldtypische%20–%20atypische%20Gefahren“&text=Fahrspuren%20in%20Wegen%2C%20Reisig%20im,sind%20Beispiele%20für%20typische%20Waldgefahren.