Die sogenannten Schutzstreifen für den Radverkehr tauchen seit einiger Zeit in Bergisch Gladbach immer häufiger auf – zuletzt auf der Hermann-Löns-Straße. Oft sorgen sie aber nicht für Klarheit, sondern für Verwirrung, wie auf der oberen Hauptstraße. Daher erläutert der ADFC, was man zum Thema wissen sollte – im Auto, auf dem Rad und in der Verwaltung.

Wir veröffentlichen einen Beitrag des ADFC Rhein-Berg

In den vergangenen Jahren hat die Stadtverwaltung als Teil des Mobilitätskonzeptes der Stadt Bergisch Gladbach auf einigen Hauptrouten des Radverkehrs Schutzstreifen angelegt, z.B. auf der Laurentiusstraße, der Odenthaler Straße, der Paffrather Straße sowie aktuell auf der Hermann-Löns-Straße.

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Aufgrund von Rückfragen von Verkehrsteilnehmenden und Diskussionen in den sozialen Medien möchte der ADFC-Kreisverband Rhein-Berg auf die wichtigsten Regeln und die Vor- und Nachteile von Schutzstreifen sowie auf den einzuhaltenden Überholabstand hinweisen.

Was sind Schutzstreifen?

  • Schutzstreifen werden mit unterbrochenen schmalen Strichen auf der rechten Seite der Straßenfahrbahn markiert (s. Bild 1).
  • Sie haben eine Regelbreite von 1,50 m oder mehr und werden zusätzlich mit regelmäßigen Fahrradpiktogrammen gekennzeichnet.
  • An konfliktträchtigen oder schlecht einsehbaren Einmündungen und Kreuzungen muss die Furt rot eingefärbt werden.
  • Befinden sich Parkstreifen neben der Fahrbahn, wird zum Schutz vor sich öffnenden Türen („Dooring“) zusätzlich mit unterbrochenen Breitstrichen ein Sicherheitstrenn-streifen mit 75 cm Abstand zu parkenden KFZ angelegt (s. Bild 2).

Die beiden Fotos (Quelle: ADFC) zeigen Schutzstreifen. Radfahrstreifen dagegen werden mit durchgezogenen Breitstrich markiert und dürfen vom KFZ-Verkehr nicht überfahren werden.

Zweck und Vorteile von Schutzstreifen

  • Schutzstreifen machen das Radfahren auf der Fahrbahn sichtbar. Die Markierung zeigt: Der Radverkehr hat seinen eigenen Platz im Verkehrsraum.
  • Mehr Sicherheit an Kreuzungen und Einmündungen: Radfahrende fahren auf Schutzstreifen im direkten Sichtfeld der Autofahrer und werden an Knotenpunkten besser wahrgenommen als beim Fahren auf dem Hochbord. 
  • Keine (Sicht-) Behinderung durch auf der Straße parkende Fahrzeuge.
  • Anders als auf gemischten Rad-/Gehwegen kommen Fußgänger*innen und Radfahrende sich nicht in die Quere und der Fußverkehr bekommt mehr Raum. 
  • Schutzstreifen steigern die Akzeptanz und die Motivation für Radfahrende, die Fahrbahn zu nutzen und fördern so den Radverkehr.

Sechs Regeln bei Schutzstreifen

  • Schutzstreifen dürfen vom Radverkehr nur in Fahrtrichtung rechts genutzt werden.
  • Autofahrende dürfen auf dem Schutzstreifen nur bei Bedarf, z.B. beim Ausweichen des Gegenverkehrs fahren. 
  • Beim Überfahren durch KFZ dürfen Radfahrende weder gefährdet noch behindert werden.
  • Schutzstreifen müssen an Ampeln freigehalten werden, um ein ungehindertes Vorbeifahren von Radfahrenden bis zur (vorgezogenen!) Halteline zu ermöglichen.
  • Auf Schutzstreifen dürfen KFZ weder parken noch halten (absolutes Halteverbot).
  • Beim Überholen von Radfahrenden müssen KFZ innerorts einen Abstand von min. 1,5 m einhalten

Mindestüberholabstand 

Insbesondere gegen die letzte Regel wird häufig verstoßen. Zusätzlich zum allgemeinen Rücksichtnahme-Gebot und das Gefährdungsverbot nach § 1 Abs. 2 der Straßenverkehrs-ordnung (StVO) verpflichtet insbesondere der § 5 Absatz 4 der StVO zur besonderen Vorsicht und Rücksichtnahme beim Überholen, um die Sicherheit der Radfahrenden zu gewährleisten.

Zu dichtes und gefährdendes Vorbeifahren wird als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von 30 Euro und bei falschem Überholen von Kindern mit 80 Euro sowie ein Punkt in Flensburg geahndet. Bei Unfällen mit Personenschaden droht eine Verurteilung als Verkehrsstraftat nach § 315c des Strafgesetzbuches.  

Kritik an Schutzstreifen

Schutzstreifen sind nicht unumstritten. Als häufigste Kritik wird geäußert, dass der KFZ-Verkehr durch die markierten Schutzstreifen zu dem Irrglauben verleitet wird, der 1,5 m Überholabstand sei hier nicht mehr gültig. Daher ist bei neuen Schutzstreifen neben der o.a. Ahndung durch die Polizei eine verstärkte Aufklärung der motorisierten Verkehrsteilnehmenden dringend erforderlich.

In Bergisch Gladbach ist der schlechte Ruf von Schutzstreifen auch darauf zurückzuführen, dass die Regelbreite von 1,5 m im Bestand meistens deutlich unterschritten wird. Breiten von nur 1,0 bis 1,25 m sind keine Seltenheit. Dies und die fehlenden Sicherheitstrennstreifen zu KFZ-Parkflächen machen die Nutzung subjektiv und objektiv zu einem nicht immer ungefährlichen Unternehmen.

Hinzu kommt, dass im Bereich der Schutzstreifen oft zu tiefe Gullys oder Schlaglöcher den Radverkehr zwingen, in den Mischverkehr zu wechseln. In diesem Zusammenhang ist es sehr bedauerlich, dass auf der Hermann-Löns-Straße vor der Markierung der neuen Schutzstreifen keine konsequente Sanierung der Schlaglöcher vorgenommen wurde.

Wo immer es der Straßenquerschnitt hergibt und insbesondere bei Steigungsstrecken sollten nach Ansicht des ADFC zur Erhöhung der Verkehrssicherheit neue Schutzstreifen mit größeren Breiten als 1,50 m markiert werden. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfiehlt schon seit 2019 eine Breite von 1,85 m. 1,85 m entsprechen auch der Mindestbreite für Radfahrstreifen.

Radfahrstreifen werden mit durchgezogenen Breitstrich markiert und dürfen vom KFZ-Verkehr nicht überfahren werden. Auch bei Radfahrstreifen muss der Überholabstand von
1,5 m eingehalten werden.

Abschließend bleibt zu sagen, dass Schutzstreifen als ein Kompromiss der Radverkehrs-führung geeignet sein können, wenn der Platz für Radfahrstreifen nicht ausreicht.

Exkurs: Sicherheitstrennstreifen und Schutzstreifen

Bild links: Kein Schutzstreifen, schlecht markierte Dooring-Zone! Rechts: Korrekt markierte. 

Seit kurzem tauchen im Stadtbild der Stadt Bergisch Gladbach vermehrt Breitstrich-
Markierungen neben Parkplätzen auf (s. Bild oben links in der Straße “Im Grafeld” in Hand). Sie dienen als Sicherheitstrennstreifen und sollen den Gefahrenbereich von 0,75 m und mehr verdeutlichen, in dem eine sich öffnende Autotür den rückwärtigen Verkehr gefährden kann („Dooring“). 

Der Radverkehr ist bekanntlich beim Fahren neben parkenden Autos besonders gefährdet. „Dooring“-Unfälle führen meist zu schweren Verletzungen und daher muss dieser Bereich unbedingt gemieden werden.

Leider wurde in Bergisch Gladbach auf der oberen Hauptstraße die Dooring-Zone fälschlicherweise mit dünnen, unterbrochenen Schmalstrichen markiert, die mit Schutzstreifen verwechselt werden könnten (s. Bild oben rechts, obere Hauptstraße). Neben dem Sicherheitstrennstreifen wurden daher Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn markiert (oben im Bild, zu spät zu erkennen). Hier soll Rad gefahren werden, nicht in der Dooring-Zone!

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Auf der oberen Hauptstraße hat die Stadt Bergisch Gladbach in beiden Fahrrichtungen zahlreiche Fahrrad-Symbole aufgetragen und einen Seitenstreifen markiert. Damit wurde die Hauptstraße keineswegs zur Fahrradstraße und es handelt sich keinesfalls um einen Radfahrstreifen. Wir sind der Sache nachgegangen.

Freie, mittig auf der Fahrbahn positionierte Fahrradpiktogramme werden auch markiert, wenn auf der Fahrbahn kein Platz für Markierung von Schutzstreifen vorhanden ist. Sie sollen die Verkehrsteilnehmenden darauf hinweisen, dass Radfahrende auf der Mitte des Fahrstreifens fahren dürfen. Sie sollten sich nicht zu eng an den Fahrbahnrand abdrängen lassen.

Literatur-Hinweise: 

Der ADFC ist ein Verband von RadlerInnen, die das Ziel verfolgen, den Verkehr fahrrad- und fußgängerfreundlicher zu gestalten. Neben seinem Engagement für eine umweltbewusste und damit nachhaltige Mobilität berät der ADFC in allen Fragen rund ums Fahrrad. Eine Vielzahl von geführten Radtouren lässt...

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  1. Jeder Beitrag über Fahrradfahren scheint zu einem.Aufregerthema zu werden, bei dem einige Menschen ihren Frust über die doofen und regellosen Radfahrer loswerden können.
    Ich bedanke mich jedenfalls für die Aufklärung über die unterschiedlichen Msrkierungen.

  2. Das ist doch Quatsch, wie will man 1,50 m einhalten.
    Mir als Radfahrer reicht es völlig, wenn mich ein Auto mit 50 cm überholt. Reicht auch aus!
    “Dooring” ist auch so ein Blödsinn; ich als Radfahrer sehe schon von weitem , wenn ein Autofahrer aussteigen möchte und verhalte mich auch dementsprechend.
    Völlig unverständlich, dass man gegen eine geöffnete Autotür fährt!

    1. Hallo Rolf,
      ich soll also, weil jemand aus seinem Auto aussteigen will, meine Geschwindigkeit reduzieren. (Gut, ich mache es auch aus eigenem Interesse, fahre mit absoluter Weitsicht und Vorsicht. Aber das darf und kann doch nicht die Vorgabe sein.)
      Auch wenn Ihnen der Sicherheitsabstand von 50 cm reicht, mir nicht.

      1. Die Ironie ist aber schon offensichtlich, oder?

        Analog: Ich soll also, weil jemand mit seinem Fahrrad vor meinem Protz-SUV schleicht, meine Geschwindigkeit reduzieren?

        Die rücksichtsvolle Antwort für beide Fälle wäre:

        Ja, ich überfahre das Fahrrad ausnahmsweise nicht (und gedulde mich).

        Ja, ich werde den (seinen PKW verlassenden) Fußgänger / Bürger / Mensch nicht umfahren (und gedulde mich).

      2. Ich glaube nicht, dass es darum geht, den Menschen umzufahren (oder nicht), der gerade sein Auto verlässt. Das Problem sind die Leute, die ohne nach hinten zu schauen, aussteigen wollen. Da schwingt zuerst die Tür auf und der Radfahrer hängt davor – der Mensch hinter dem Lenker ist nach wie vor im sicheren Inneren seines Autos.

    2. Vielleicht sollten wir Kindern, älteren und unsicheren Menschen das Fahrradfahren untersagen und die schmalen Fahrradstreifen exklusiv Rolf überlassen – Gladbachs fähigstem Radfahrer. Oder wir vertrauen einfach mal der Stadtverwaltung und den Verkehrsfachleuten, die versuchen, die Straßen für alle nutzbar zu machen: z. B. für die immer breiteren Pkw oder die immer schnelleren E-Bikes. Dabei gute Kompromisse zu finden ist nicht so einfach, wie manche platte Parole suggeriert.

    3. Wahrscheinlich hatten Sie keinen Helm an, sonst wären solche Äußerungen gar nicht möglich.

    4. „wie will man 1,50 m einhalten“ – Ganz einfach: Indem man beim Überholen 1,50 m Abstand hält. Wenn das nicht geht, überholt man nicht. Das war einfach.

      „ich als Radfahrer sehe schon von weitem , wenn ein Autofahrer aussteigen möchte“ – Das ist Unsinn. Bei einem Auto mit getönten Scheiben (und das sind sehr viele) sehen Sie bei der Annäherung von hinten nicht einmal, ob überhaupt jemand drinsitzt.

      „und verhalte mich auch dementsprechend“ – Sehen Sie, genau dafür ist der Abstand da: damit man sich immer dementsprechend verhält.

    5. Chuck Norris braucht nur 5 cm und keine Beleuchtung, denn er fährt allein nach Gehör!

    6. Ich glaube ja, dass “Rolf” einfach Spaß an der Provokation hat und deshalb so poltert – dennoch sei angemerkt, dass es bzgl. “Dooring” auf die Lichtverhältnisse ankommt. Je nach Licht ist manchmal gut erkennbar, wenn jemensch aussteigen will – und manchmal überhaupt nicht. Dito “50 cm Abstand”: Das mag im Einzelfall ok sein, wenn rücksichtsvoll mit geringer Geschwindigkeit überholt wird. *Wenn*.

  3. Der wahre Unterschied zwischen (engen) Schutzstreifen und (breiten) Radfahrstreifen wird leider verschwiegen!

    Bei Radfahrstreifen können Radfahrer bei Gegenverkehr überholt werden. Bei Schutzstreifen hingegen nicht, weil dort die Fahrbahn und der Streifen selbst (und auch die Gegenfahrbahn) viel schmaler sind.
    Die (ausnahmsweise) zulässige Überfahrbarkeit von Schutzstreifen zeugt nur aus den sehr engen Markierungen der verschiedenen Fahrstreifen, weil die Fahrbahn für Kfz/LKW oft schon viel zu schmal ist.

    Radfahrstreifen sind 1,85m (2,00m bei hohem Verkehr) und der angrenzende Fahrstreifen muss mind. 2,75m breit sein (zusammen 4,60m). Das reicht gerade so zum überholen von Radfahrern: 1m (0,7m Rad + 0,3m “Pendelbereich”) + 1,5m (Abstand) + 2,10m (Pkw) = 4,60m.

    Die Verwaltungsvorschriften der StVO schreiben der Verwaltung vor, (schmale) Schutzstreifen nur dann zu markieren, wenn Radfahrstreifen nicht möglich sind.

    Bei Schutzstreifen (1,50m) darf der angrenzende Fahrstreifen(teil) 2,25-2,75m breit sein.
    Demnach bleiben hier als Sicherheitsabstand nur 0,65-1,15m, evtl weniger, da der Abstand zum Gegenverkehr zu knapp wird.
    Damit sind Schutzstreifen eine Beeinträchtigung des PKW (und LKW) Verkehrs und (durch illegal vorbeiquetschende Autofahrer) ein Sicherheitsrisiko für den Radverkehr!

    Sinnvonnerweise sollten bei engeren Strasenverhältnissen lieber einseitige (breite) Radfahrstreifen eingesetzt werden – möglichst in Steigungsrichtung – damit der Autoverkehr nicht ausgebremst wird und der Radverkehr gleichzeitig sicher und ohne Angst fahren kann.

    Wenn dafür der Platz nicht ausreicht, sollte auf (einseitige) Schutzstreifen verzichtet werden, damit Autofahrer nur bei freier Gegenfahrbahn (mit Abstand) überholen. Dazu sollte der Radfahrer nicht eng durch den Rinnstein fahren, sondern – wie es der ADFC und andere empfehlen – dort fahren, wo bei Autos die beiden rechten Räder herfahren.

    Der einzig sinnvolle Einsatzzweck für Schutzstreifen ist gegenläufig in Einbahnstraßen! Denn dort kann der Abstand beim Begegnen zwischen PKW und Fahrrad etwas geringer ausfallen, weil sich beide Verkehrsteilnehmer sehen und aufeinander reagieren können. (Beim engen Überholen von Radfahrern kann dieser einem Schlagloch ausweichen oder wird vom Luftzug des Fahrzeugs oder Wind(änderung) beeinflusst und erschickt, wenn plötzlich ein Auto oder größer neben ihm auftaucht.)

    1. Wer so breite Radfahrstreifen benötigt, ist unfähig korrekt Rad zu fahren.
      Mir reichen 50 cm aus.

      1. Guten Morgen Rolf, halten Sie sich mal einen Zollstock vor die Brust und an die Schulter.
        Ich habe eine ganz normal-durchschnittliche Figur und bin im Brust-/Schulterbereich schon 43 cm “breit”. Dann soll ich mit 50 cm Fahrradwegbreite sicher fahren können.
        Die meisten Lenker haben schon eine Breite zwischen 55 und 60 cm.

      2. Schön, dass Sie @Rolf anscheinend sehr resilient und überaus erfahren im Straßenverkehr radeln. Ich hoffe, Sie müssen diese Meinung nicht doch irgendwann einmal revidieren, da Sie in einen unverschuldeten Unfall verwickelt und schwer verletzt werden, wie viele andere Radfahrende.

        Darüber hinaus sind Sie aber nicht das Maß der Dinge und ich finde es überaus anmaßend sich über andere Radfahrende vom Schulkind, über mobil Eingeschränkte auf Dreirädern bis zum Senior zu erhöhen und diesen eine korrekte Fahrweise absprechen zu wollen, weil sie fehlertolerante, sichere und durchgehende Radinfrastruktur einfordern.

        PS: Wenn 1,50m Abstand beim Überholen nicht einzuhalten sind, darf eben nicht überholt werden. Ganz einfach.

  4. Ich bringe mal die Variante des AdFC Hamburg ins Spiel, die auf eine gemeinsame Tempo 30 Zone abhebt. Viele alte Argumente sind doch auch an neue Gegebenheiten anzupassen.
    So ist zum Beispiel die Zunahme von e-Mobilität sowohl bei Autofahrern, als auch bei Radfahrern und sogar e-Rollern anzumerken. Bei Autofahrern verringert dies die Klimaschädigung und so zu mehr “Daseinsberechtigung”, bei Radfahrern erhöht sich das Tempo auf z. T. mehr als 30 km/h.

    Außerdem muss auch die Perspektive der Anwohner gesehen werden, die auf ihren Straßen gar nicht mehr ungefährdet Ein- und Ausparken können, da ggf. Radfahrer oder eRoller und rasende, ggf. überholende Autofahrer zu beachten sind. Das wird durch eine weitere Entwicklung zusätzlich erschwert. Es erfolgt in den letzten Jahren eine stetige Zunahme von parkenden geschlossenen Transportern in Wohngebieten, die von den Mitarbeitern von Betrieben als Firmenwagen zusätzlich mit nach Hause genommen und geparkt werden müssen. Diese Transporter verdecken erheblich die Sicht auf eine freie Straße.

    Diese ganz neuen Entwicklungen lassen sich m.E. nur mit Tempo 30 für alle und mehr begrünten Inseln zwischen den Parkbuchten lösen.

    Jeder darf für sich entscheiden, ob er Autofahren, Radfahren oder Busfahren möchte. Das hat die Politik oder die Verwaltung nicht für einen zu entscheiden. Aber alle müssten sich an die gleichen Regeln halten. Das käme dem Klima, der Sicherheit und dem Miteinander zu Gute.

    Dann braucht auch ein Herr Migenda den Anwohnern, die sich um ihre Straße und ihre Belange kümmern, nicht mehr vorzuhalten, “nur den kleinen Ausschnitt vor ihrer Haustüre zu sehen”. Was an sich schon eine Unverschämtheit ist. Und ein Herr Migenda gibt mir auch nicht vor, ob ich ein geschlossenes Netz aus Fahrradstraßen haben möchte.

    Ich wohne nicht auf dem Hasenweg aber auf einer sehr befahrenen Straße in einem Wohngebiet und bin sowohl Autofahrer als auch Radfahrer. Ich möchte beides nicht missen.

    1. Auch wenn einmal mehr das konkrete Thema dieses Artikels nicht berücksichtigt wird, möchte ich dennoch die Gelegenheit nutzen Ihre Meinung zu kommentieren.

      Sind Sie tatsächlich der Meinung, dass eine KFZ-Antriebswende hin zur E-Mobilität (mit Senkung der lokalen Emissionen – Lärm nicht wirklich berücksichtigt da Abrollgeräusche ab 30 vergleichbar Verbrenner) offensichtliche Probleme hinsichtlich massiver Verkehrsbelastung und der Sicherheit lösen würde?

      Versuchen Sie die Aussage des ADFC Hamburg für Ihre ganz persönlichen Ziele und Sichtweisen zu instrumentalisieren?
      Dort steht geschrieben: “Wenn der Platz für einen regelkonformen Radfahr- oder Schutzstreifen nicht ausreicht, dann ist Mischverkehr mit überwachtem Tempo 30 die Alternative.”

      Das Radfahrende mit E-Bike in relevanter Ausprägung also im Schnitt mehr als 30 km/h fahren halte ich für ein unbelegbares Gerücht, unterstützt doch das Pedelec nur bis 25 km/h.

      Sie argumentieren aus der Sicht von in Wohnstraßen ausparkenden Fahrzeugen, weil diese den Fließverkehr zu berücksichtigen haben? Mit welcher Zielsetzung? Zuviel Radverkehr in Fahrradstraßen – daher auch Ihr Bezug zum Hasenweg?

      Jeder sollte seine Mobilität frei auswählen können – richtig und wichtig. Dies bedingt aber zwingend, dass die Gegebenheiten dies auch zulassen und z.B. die Verkehrswege für Rad- und Fußverkehr ebenso komfortabel und sicher angelegt sind wie die Fahrbahnen für den motorisierten Individualverkehr. Die gemeinsamen Regeln, die Sie korrekterweise einfordern, existieren und sind für alle Verkehrsteilnehmenden in der StVO niedergeschrieben.

      Die Stadtverwaltung und Herr Migenda als zuständiger Beigeordneter haben entsprechend politischem Auftrag, dem Mobilitätskonzept und der Forderung nach einem durchgängigen Fahrradnetz mit Fahrradstraßen (mit deutlicher Mehrheit im Feb. ´24 beschlossen) und entsprechendem Umfrageergebnis im Sinne aller Bürger*innen zu agieren. Dies bezgl. müssen Partikularinteressen hintenangestellt werden, wobei selbstverständlich Anwohnende gehört und beteiligt werden müssen und werden. Aber eben nur als eine abzuwägende Stimme der gesamten Bevölkerung.

      1. Soweit richtig, allerdings bin ich der Ansicht, dass Mischverkehr bei Tempo 30 die sinnvollere und risikoärmere Variante ist. Bei der Separation ist nicht nur die Verkehrsführung gefährlich (geradeaus führende Spuren werden rechts neben Rechtsabbiegerspuren geführt), sondern auch die Sichtverbindung geht leichter verloren. Und schließlich ist die antrainierte Separation ein Grund dafür, warum auf Straßen, die keine Radverkehrsanlagen nötig haben, zunehmend Radfahrer auf den Gehwegen und linksseitig auf Radwegen ohne Benutzungspflicht anzutreffen sind.

      2. Im Prinzip Zustimmung. Tempo 30 sollte die Regelgeschwindigkeit innerorts sein, mit Ausnahmen auf wenigen besonders großen Straßen (Bsp. Lustheide – Frankenforster Straße). Das verstetigt den Verkehr, reduziert die schweren Unfälle und erspart manche Schutzstreifen-Pinselei (samt Wegfall von Parkplätzen).

        Allerdings fühlen sich viele Radfahrer, gerade Kinder und Ältere, auch bei T.30 auf stark befahrenen Hauptstraßen mit Schwerlastverkehr nicht sicher. Für sie sollte es dort separate Fahrradspuren geben, seien es Radfahrstreifen oder “rote Bürgersteige”.

        Manchem was ‘Julia’ schreibt kann ich zustimmen – bevor sie in ihren letzten Absätzen dann wirr und in sich widersprüchlich wird.

      3. Jedes 10. Pedelec ist getunt , schafft also 45 km/h
        Haben Polizeikontrollen in Frankfurt ergeben.

  5. Es war einmal…. – ein “runder Tisch Radverkehr” in Bergisch Gladbach. Toller Ansatz, jedoch Jung gestorben… Auch wurde vor vielen Jahren von und mit dem ADFC ein bundesweit gültiger “Masterplan Mobilität” für Städte ausgearbeitet, welcher meines Wissens nach auch heute noch Gültigkeit hat. Weiß die Stadtverwaltung eigentlich von dessen Existenz? Das Rad muss also nicht immer wieder neu erfunden werden ;O).

    Für mich persönlich gilt die 1,50 m Abstandsregel beim Überholen von Radfahrenden nicht. Ich überhole generell, als würde ich einen PKW überholen… Wäre das nicht eine Regel, die auch der dümmste Autofahrer versteht? Wer weiß schon, dass 1,50 150 cm sind und nahezu der Spannweite seitlich ausgestreckter Arme eines Erwachsenen entspricht? Wird sowas in Führerscheinprüfungen überhaupt abgefragt?

    Dieter Richter (ca 30.000 km Raderfahrung), Bergisch Gladbach

  6. “Schutzstreifen” und Ampeln, das wäre ein Thema. Die Verkehrsführung in GL erfordert vertieftes Studium der StVO: An manchen Kreuzungen mit Radweg / Schutzstreifen zeigen die Ampeln nur ein Männchen, an anderen auch ein Fahrrad. Was gilt wann? Bei Ampel-Männchen nur die Ampel für Autos oder doch das Männchen; bei unterschiedlichen Rotphasen durchaus kritisch, bekommt man doch auch als Fahrradfahrer Punkte ….

    1. Nur bei Fahrradsymbolen in der Ampelscheibe gelten diese für den Verkehr auf Radverkehrsanlagen, also nur bei Gehweg/Radfahrer frei (wo sowieso nur Schritttempo erlaubt ist) gilt die Fußgängerampel!
      Ansonsten gilt die Fahrbahnampel, auch wenn es an T-Kreuzungen oftmal weder Sinn, noch Sicherheitsgewinn ergibt (z.B. Refrather Weg vor der Bahnbrücke)

    2. Mit dem Fahrrad gelten immer die Ampeln auf der Fahrbahn. Außer, man befindet(!) sich auf einem Weg für Radfahrer (also auch Gehweg + Fahrrad frei) UND es gibt dafür eine Fahrradampel.

      “Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten.” StVO §37 (2) Rn. 6

      1. Jetzt stellt sich für mich folgende Frage:

        Ich befinde mich mit dem Fahrrad auf einem Gehweg + Fahrrad frei UND es gibt dafür keine Fahrradampel.

        Gilt dann die Ampel auf der Fahrbahn und ich darf bei grüner Fahrbahnampel trotz Rotlicht zeigender Fußgängerampel mit dem Rad auf der Fußgängerfurt die Straße überqueren?

        Wenn dies so wäre, würde ich mich im Anschluss fragen: Wer hat zu warten, wenn ein Autofahrer bei für ihn grün zeigender Fahrbahnampel rechts abbiegen möchte und ein Radfahrer trotz Rotlicht zeigender Fußgängerampel auf dem für ihn freigegebenen Gehweg auch über die Fußgängerfurt fahren möchte?

      2. Welcher Radler richtet sich danach? Die meisten fahren bei Rot drüber (wenn frei ist).

      3. @Elena

        in Ihrem Beispiel ist es genau so wie Sie sagen:
        Fahren Sie auf einem Radweg oder Fußgängerweg mit Fahrrad frei und es gibt keine Fahrradampel (Separat oder Streuscheibe), so gilt für den Sie die Fahrbahnampel.
        Und da geradeaus fahrender Verkehr grundsätzlich vor Vorrang vor abbiegendem Verkehr hat, ist der Rechtsabbieger wartepflichtig.

        Das es überhaupt solche Fälle gibt liegt an einer miesen Verkehrsplanung.

  7. Farbe ist keine Infrastruktur. Leider ziehen auch hier immer die schwächeren Verkehrsteilnehmer:innen den kürzeren.
    Außerdem verkomplizieren die verschiedenen Bedeutungen z.B. der Linien(dicken) das ganze Thema erheblich.
    Es braucht fehlerverzeihende Infrastruktur wie in den NL.
    Alles andere ist Makulatur.

  8. Kein Schutz- oder Sicherheitsstreifen wird die Ursache der Konflikte – die Egozentrierung, Brutalisierung und Verrohung unserer Gesellschaft – beheben.

    „Ich will Auto!“
    „Ich will Fahrrad!“
    „Ich habe die Wahrheit; die Anderen sind doof!“
    „Hauptsache ich, Rest egal!“

    Hätten wir anständigere Bürger, bräuchten wir weniger Pinselei und Polizei.

  9. Sicherheitstrennstreifen, Radfahrstreifen, Dooring-Zone, dicke unterbrochene Markierung, dünne unterbrochene Schmalstriche, Schutzstreifen, Fahrradpiktogramme… einfach geht irgendwie anders. Aber Grundschüler (wenn sie denn überhaupt noch eine Fahrradprüfung haben) verstehen das bestimmt!

    1. ;-) ziemlich ähnlich war meine Formulierung
      ADFC erklärt, auch der Verwaltung, die Fahrrad.Welt – nach aufbringen der (falschen) Markierungen auf teils neuem Straßenbelag.
      GL wird immer besser

      ‘früher’ haben wir aufeinander geachtet, Rücksichtnahme, Schulterblick, von allen die sich im öffentlichem Raum bewegen.

      menschliches Miteinander, Respekt
      ‘Zumutung von Eigen.Verantwortung’

      1. Es ging mir nicht darum, die Erklärungen der einen oder anderen oder überhaupt einer an dem viel zu aufwendigen Prozess beteiligten Partei zu verstehen. Dieser kleine Ausschnitt aus unserer kleinen Welt ist Ausdruck dessen, womit wir uns generell das Leben schwer machen. Der Appell an alle, die es richten können ist folgender: Macht keine Wissenschaft und/oder Bürokratiemasse daraus, gestaltet die Verkehrsstruktur so, das es Grundschüler auf dem Fahrrad verstehen! Das kann so schwer schwer sein und das darf der Steuerzahler auch erwarten.

  10. Der “Sicherheitstrennstreifen” auf der oberen Hauptstraße ist umso verwirrender, als dort mangels Längsparkern gar keine “Dooring”-Gefahr besteht – siehe Foto.
    Wie sollen Radfahrende das von den alten, viel zu schmalen Schutzstreifen z.B. auf dem Schlodderdicher Weg, Alt-Refrath oder der Paffrather Straße unterscheiden?

    1. Da bereits 1966 der BGH festgelegt hat, dass man mit dem Fahrrad 75 bis 80cm Abstand zum einem an der Fahrbahn angrenzenden Gehweg halten muss, sind die lustigen Fahrbahnmalereien sowieso unbeachtlich. Bei Längsparkern sind mind 1,5m angebracht um sich nicht selbst in Gefahr zu bringen. Von daher finde ich in der Regel nackte Radsymbole auf der gemeinsamen Fahrbahn sinnvoller, wenn diese Maße auf den Radfahrstreifen nicht eingehalten werden können.

      1. Sie haben völlig recht – aber vielen Rad- wie Autofahrenden ist das nicht (ausreichend) bewusst. Daher finde ich die Idee, mit aufgemalten Trennstreifen an den Sicherheitsabstand zu parkenden Autos zu erinnern, grundsätzlich gut. Allerdings muss es eindeutig und intuitiv (d.h. ohne vorheriges “Studium”) verständlich sein, und daran hapert es noch sehr. An der oberen Hauptstraße liegt weder ein Gehweg daneben noch Längsparkplätze (außer die letzten 50 m). Wozu also?