Seit einiger Zeit steht immer wieder der Vorgarten im Fokus von Diskussionen über seine Gestaltung und Funktion. Wir betrachten den Vorgarten im historischen und aktuellen Kontext. Mit neuen rechtlichen Vorgaben für die Vorgartengestaltung könnte jetzt ein neues Kapitel der Gartenkultur aufgeschlagen werden. 

Von Michael Becker, Garten und Landschaftsbau

Im Gegensatz zum Hausgarten sind Vorgärten eine eher neue Entwicklung. Im Mittelalter wurden Häuser aus Platzgründen immer eng aneinandergebaut. Der Platz innerhalb der Stadtmauer war begrenzt und wurde nicht für Dekoratives verschwendet. Gärten, die damals hauptsächlich der Versorgung dienten, lagen meist außerhalb der Stadtmauern.

Im Laufe der Geschichte verloren Befestigungsanlagen an Bedeutung, die Städte wuchsen und die Anlage von neuen Straßenzügen erfolgte großzügiger. Im Bürgertum entwickelte sich der Platz vor dem Haus als Repräsentationsfläche, in Anlehnung an die Gestaltung von Freiflächen vor Palästen. 

Diese Entwicklung zur „Visitenkarte“ des Hauses hat heutzutage noch den Aspekt der Funktionalität dazu gewonnen. Eine Funktion, die es schon länger gibt, ist die kommunikative Nutzung des Vorgartens: die Hausbank für den Plausch mit den Nachbarn war in früheren Zeiten fast obligatorisch. 

Weiterhin soll der Vorgarten Raum bieten für Mülltonnen, Fahrräder, Briefkasten, Ladesäule für das E-Auto und neuerdings auch die Luft-Wärme-Pumpe. Zusätzlich soll er gerne auch noch mit Grün gestaltet sein, um das Stadtklima zu verbessern.  

Hier kommen viele Aspekte und Bedürfnisse zusammen, deren Umsetzung oft eine Planung mit Augenmaß und Fingerspitzengefühl erfordert. 

Grüne Inseln lösen Schottergärten ab

Die rechtlichen Vorgaben für die Vorgartengestaltung liefert die Landesbauordnung NRW. In der neuesten Fassung ist festgelegt, dass nicht überbaute Flächen wasseraufnahmefähig gestaltet und begrünt werden müssen. Davon ausgenommen sind lediglich Bereiche, die für Ihre Funktion einen festen Untergrund benötigen, wie Wege oder Mülltonnenstellplätze.

Damit sollten die einige Jahre weit verbreiteten „Schottergärten“ der Vergangenheit angehören. Zwischenzeitlich hat wahrscheinlich jeder schon einmal eine Grafik gesehen, wie kühlend sich begrünte Flächen auf die Temperatur in der Umgebung auswirken. Weitere Aspekte für begrünte Flächen, und seien sie auch noch so klein ist die Erhöhung der Biodiversität und die Vorteile für das Regenwassermanagement. 

Viele kleine grüne „Inseln“ fügen sich in der Stadt zu einem Band zusammen, das Insekten, Vögeln und Kleinlebewesen Unterschlupf und Nahrung bieten kann. Dazu zählt z.B. auch die Begrünung auf der Mülltonnenbox.

Die versickerungsfähigen Flächen geben zum einen auch Feuchtigkeit an die Umgebung ab und sorgen so für Kühlung, zum anderen können sie durch die Speicherung von Regenwasser die Kanalisation bei Starkregenfällen entlasten. Auch hier gilt: jede noch so kleine Fläche leistet einen Beitrag. 

Wo führt uns das hin? Hier zitiere ich gerne einen Beitrag des Berufsverbandes der Landschaftsgärtner (BGL, Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau): 

„Da die Geschichte des Vorgartens noch nicht sonderlich lang ist, könnte doch bald ein neues Kapitel der Gartenkultur aufgeschlagen werden. Ein Vorgarten muss bepflanzt werden und darf nur dann versiegelte Fläche aufweisen, wenn diese einen anderen, wichtigen Zweck erfüllt.“

Dies geschieht nicht primär aus ästhetischen Gründen, sondern vor allem mit Blick auf das Stadtklima, auf Luftqualität und -temperatur … und auch zum Schutz der Natur und der Gesundheit der Menschen. 

Wir freuen uns auf Ihren Besuch – und auf den Austausch mit allen, die ihren Garten zu einem echten Wohlfühlort machen möchten!

Ihr Michael Becker

BECKER, das ist das Team GartenBaumschule und Garten- und Landschaftsbau unter einer Marke: Oliver Fink und Michael Becker arbeiten seit 1999 in enger, in der Branche einzigartiger Kooperation auf dem Gelände der GartenBaumschule Becker in Refrath zusammen.

Die beiden Meister- und Ausbildungsbetriebe arbeiten aus der Überzeugung: ein Garten braucht Aufmerksamkeit, um seine Wirkung zu entfalten. Und diese Aufmerksamkeit gibt er „seinem” Gartenbesitzer in Form von Erholung, Energie und Wohlbefinden zurück.

Gärtnermeister Michael Becker führt mit seinem mittlerweile 25 Mitarbeiter zählenden Team BECKER Garten- und Landschaftsbau seit 1999 alle Arbeiten rund um die Gartengestaltung mit Pflanzen, Steinen, Holz aus.

Gärtnermeister Oliver Fink leitet seit 1995 die GartenBaumschule Becker in Refrath. Regelmäßig informiert er im Radio (WDR 5), regionalen Medien (z.B. Bürgerportal und Kölner Stadt Anzeiger) sowie weiteren Medien Hobbygärtner über Themen rund um die Pflanzen für Terrasse, Balkon und Garten.

Kontakt:

GartenBaumschule BECKER
Bernard-Eyberg-Str. 16, 51427 Bergisch Gladbach
Telefon: 02204 21100
E-Mail: info@gartenbaumschule-becker.de
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BECKER Garten- und Landschaftsbau GmbH
Höffer Weg 10 a, 51519 Odenthal
Telefon: 02202 981777
E-Mail: info@galabau-becker.de
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  1. Es gab einen Bürger-Antrag im Stadtrat, dass die versiegelten Vorgärten gem. LBauO explizit in Gl verboten werden, aber die damalige CDU-Fraktion fand das zu hart und regte den Vorgarten-Wettbewerb an. Dieser wurde dann von der Stadtverwaltung mit den Klimafreunden durchgeführt. Evt gibt es eine Neuauflage. Ich sehe aber nicht, daß dies zu einer Veränderung des Verhaltens führt.

    1. Und ich finde es bedenklich, wenn wir den Menschen vorgeben wollen, wie ein Vorgarten auszusehen hat. Jeder soll selbst entscheiden, wie er seinen Vorgarten gestalten oder nutzen will.

    2. Verbieten wir dann auch den englischen Rasen im Garten? Wie muss die Quote zwischen Blühpflänzen, Sträuchern und anderen Dingen zukünftig sein?

      Ich bin auch kein Fan dieser Gärten und habe selbst den natürlichen Wildwuchs, aber jeder doch so, wie er mag und vor allem will.

      1. Gerne jeder wie er will, aber immer begrünt. Da gibt es so viele Möglichkeiten, dass jeder seinen Stil finden kann.

    3. Die Frage ist, wie sich die Zahl der geschotterten oder -pflasterten Vorgärten reduzieren lässt, ohne gleich die “Vorgartenpolizei” loszuschicken mit Knöllchenblock und/ oder Prozessandrohung.

      “Jede wie sie mag und will” – ganz so einfach ist es dann doch nicht. Die zunehmende (oft unnötige) Versiegelung verschlechtert das Stadtklima und zerstört Lebensräume. Das ist negativ für alle Stadtbewohner:innen; daher ist die Gestaltung des Vorgartens keine reine Privatangelegenheit.

      Nicht zu vergessen die Ästhetik: Alle erfreuen sich an schönen Gärten – aber mit dem eigenen will man möglichst wenig Arbeit haben. Auch eine Form des Trittbrettfahrens.

      1. Warum nicht die Vorgartenpolizei? Das würde der Rechtsdurchsetzung dienen. Das ist auch gar nicht so schwer: Im Bauamt setzt man einen Azubi vor einen Computer mit „StreetView“, der kurvt virtuell durch die Straßen, notiert die Adressen der Schottergärten, und dann wird jeweils eine baurechtliche Anordnung verschickt, zusammen mit der Aufforderung, bis zu einem bestimmten Datum Vollzug zu melden. Wer sich querstellt, wird mit einem Bußgeld belegt.

        Ein Gesetz, das nicht durchgesetzt wird, ist nichts wert.

      2. @Drucker, ganz so einfach ist es dann doch nicht. Nach ihrer Methode bekämen wir dann auch eine Anordnung, weil wir Omas Garten platt machen mussten, weil das Bauamt, beim Ausbau des Daches, drei unabhängig zu nutzende Stellplätze verlangte.

      3. Die Anordnung bekämen Sie nicht, da die angeordnete Errichtung der Stellplätze durch die Einschränkung „soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden“ vom Begrünungsgebot der BauO NRW gedeckt ist.

  2. Herr Becker, ich bin begeistert von Ihrem umfassenden Bericht. Abgesehen von den ökologischen Aspekten sind die verschotterten Vorgärten auch nicht schön und erinnern mich sehr an Friedhofsgräber. Das LBauG NRW verbietet das Versiegeln schon seit Jahren, bisher hat das aber keine Kommune sanktioniert.

      1. Aber sie verstoßen gegen das Begrünungsgebot in § 8 BauO NRW:

        „(1) Die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind als Grünflächen

        1. wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und

        2. zu begrünen oder zu bepflanzen,

        soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden. Schotterungen zur Gestaltung von Grünflächen sowie Kunstrasen stellen keine andere zulässige Verwendung nach Satz 1 dar.“

        Mit dem letzten Satz wurden bei der Novellierung der BauO die Schottergärten explizit erfasst, da das bei der vorherigen allgemeineren Formulierung regelmäßig ein Streitpunkt war.

      2. “Die Schottergärten sind ja auch nicht versiegelt.”
        Wie sonst würden Sie das bezeichnen?
        “Das verlegte Vlies verhindert, dass Unkraut in den Zwischenräumen der Steine wuchert.” UND “Anstatt zu versickern, sammelt sich Wasser, fließt in die Kanalisation und belastet hier das Entwässerungssystem.”

        https://weco-naturstein.de/verbot-schottergaerten/

      3. Das Unkrautvlies kann den Wasserdurchfluss (vor allem anfänglich) behindern, es ist aber wie die meisten Geotextilien grundsätzlich wasserdurchlässig. Von Versiegelung spricht man gewöhnlich erst dann, wenn eine weitgehend undurchlässige Pflasterung (also kein Drainagepflaster) oder eine Betonierung aufgebracht werden.

        Das Problem bei Schotter- und Kiesgärten liegt eher in der biologischen Verarmung der Flächen und ihrer ungünstigen Wirkung auf das Kleinklima vor Ort. Im Grunde sind das Wüsten.

  3. Danke für diesen Beitrag zu den “Gärten des Grauens”
    Ich erinnere mich vage an den “Vorgartenwettbewerb” von StadtGrün vor ca. drei Jahren. Damals dachte ich, das sei ein Einstieg der Stadtverwaltung in dieses wichtige Thema.
    Schade, dass Stadt und Verwaltung trotz eindeutiger Gesetzeslage bis heute nicht sichtbar von ihren rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch machen, trotz Starkregen-, Hitzestau- und Insektensterbenthematik aktiv gegen private “Gärten des Grauens” vorzugehen.
    Ergänzend hier ein sehr informativer Beitrag zum eigentlich NRW-weit geltenden SchottergartenVERBOT:
    https://www.wohneigentum.nrw/beitrag/schottergarten-verbot