Die Treppenhäuser in den Stadthäusern sind für Fotografen ein Anziehungspunkt. Foto: Karl-Josef-Gramann

Auch der Bergische Geschichtsverein hatte sich intensiv mit den alten Stadthäusern befasst und für einen Erhalt argumentiert. Bevor nun der Stadtplanungsausschuss das Thema diskutiert wendet er sich an die (neuen) Ausschussmitglieder – und appelliert, die historisch bedeutenden Gebäude nicht abzureißen, sondern neu zu nutzen.

Wir veröffentlichen eine Mitteilung des Bergischen Geschichtsvereins Rhein-Berg e.V.

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Für die  kommende Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses am 27. November 2025 informiert die Verwaltung über den Sachstand und die mögliche Zukunft der beiden Stadthäuser.  

Der Bergische Geschichtsverein Rhein-Berg e.V. befasst sich seit langer Zeit mit der sowohl architektonischen und historischen wie auch gesellschaftlichen Bedeutung dieser beiden Bauwerke im unmittelbaren Stadtzentrum.  Am 19. September 2023 haben wir die Stadthäuser in Gemeinschaft mit dem Rheinischen Verein als Denkmal des Monats ausgewiesen, der Öffentlichkeit vorgestellt und fachlich gut begründet den Erhalt der Häuser gefordert. 

Am 14. Oktober 2023 hatten wir in unserer Vortragsreihe „Denkmalschutz in unserer Stadt“  Frau Prof. Dr. phil. Stefanie Lieb (Uni Köln) zum Thema – Architektur der 50er Jahre im Rheinland als Vortragende, die in ihrem Vortrag die architektonische und historische Wertigkeit dieser Nachkriegsbauten herausstellte, die wir heute oft aufgrund ihres vernachlässigten Erscheinungsbildes nicht mehr wahrnehmen.

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Entscheidung über alte Stadthäuser rückt nur langsam näher

Abreißen oder (zum Teil) erhalten? Der Stadtrat soll im Dezember eine Entscheidung über die alten Stadthäuser treffen. Aber nicht über ihr Schicksal, sondern nur über das weitere Verfahren. Als Basis legt die Stadt dem Planungsausschuss die Ergebnisse ihrer Untersuchungen und erste Varianten vor. Gefährliche Schadstoffe wurden nicht gefunden, ein Erhalt in Teilen scheint möglich – wenn sich dafür ein Investor findet.

Stadthäuser: „Keine voreilige Festlegung auf Abriss“

Der Stadtplanungsauschuss befasst sich mit einem Vorschlag der Stadtverwaltung, wie die Entscheidung über das Schicksal der alten Stadthäuser getroffen werden soll. Dabei will die Stadt eine Vorzugsvariante zugrunde legen. Johannes Ditsche, der sich gründlich mit dem Thema befasst hat und für den Erhalt der Gebäude aus den 60er Jahren kämpft, warnt vor einer vorschnellen Festlegung – die auf einen Abriss hinauslaufen würde.

Wir haben aus aktuellem Anlass unsere Position, die sich für einen unbedingten Erhalt der beiden Gebäude ausspricht, den Fraktionen, mit zahlreichen neuen Mitgliedern und sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern, noch einmal wie folgt dargelegt:

1. Beide Gebäude stammen aus den 1950er Jahren. Ihr Baustil ist typisch für die Aufbruchsstimmung der Nachkriegszeit, wie sie sich an öffentlichen Gebäuden widerspiegelt. In Bergisch Gladbach und Umgebung ist mit dieser Architektur kein weiteres Gebäude vorhanden, so dass die beiden Stadthäuser ein Alleinstellungsmerkmal für die nähere und weitere Umgebung für sich in Anspruch nehmen können. 

2. An keiner anderen Stelle im Stadtgebiet lässt sich die historische Entwicklung so konkret ablesen wie im unmittelbaren Innenstadtbereich mit einer Fülle an öffentlichen Gebäuden, die jedes für sich den Baustil seiner jeweiligen Zeitspanne darstellt:

  • Villa Zanders – erbaut 1873/1874
  • Laurentiuskirche – erbaut ab 1845 bis nach 1900
  • Rathaus – erbaut 1905/1906
  • Gasthaus Kolter und Bergischer Löwe – erbaut 1854, um 1903 erweitert um Mariensaal, später in den 1980er Jahren Umbau durch Gottfried Böhm zum heutigen Bürgerhaus

Mit unserer Panoramatour zu Bergisch Gladbachs kultureller Mitte können Sie die Innenstadt aus der Luft erkunden. Ein Doppelklick öffnet und schließt die Vollbildansicht. Sie können über die blauen Punkte verschiedene Perspektiven ansteuern, in der Luft und am Boden. Sie können die Ansicht drehen, Details heranzoomen und über die Symbole Bildergalerien, Videos und Infotexte öffnen.

3. Wünschenswert wäre, sämtliche Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen, weil sie bedeutsame Zeitzeugen der Entwicklung der noch jungen Stadt sind und in ihrer Darstellung einen Eindruck vermitteln, wie in den jeweiligen Zeitepochen repräsentative Gebäude, ob privat, kirchlich oder öffentlich, angelegt und umgesetzt wurden. In diesen Rahmen fügen sich die beiden Stadthäuser nahtlos ein, da sie für einen neuen Baustil stehen, der sich deutlich vom Historisierenden der übrigen Bauten um den Markt abhebt und damit zugleich die neue Zeit abbildet

4. Die beiden Stadthäuser verfügen über künstlerische Besonderheiten, die im Gegensatz zu vielen heutigen öffentlichen Gebäuden sich noch dem Stichwort „Kunst am Bau“ verschrieben hatten – das ehemalige Finanzamtsgebäude an der Gohrsmühle weist an seiner Südfassade eine aufwändige Sonnenuhr auf, im Inneren des Gebäudes hängt das als Denkmal ausgewiesene Gemälde „Lebensfreude“ – eine Arbeit, die für die Aufbruchstimmung steht. 

Das Wandbild befindet sich in einem schlechten Zustand. Fotograf Karl-Josef Gramann hat die Aufnahme nachbearbeitet und macht so deutlich, wie die „Lebensfreude“ aussehen könnte.

Das der Kreisverwaltung als Erweiterungsbau dienende Stadthaus verfügt neben seiner besonderen Architektur über ein Treppenhaus, das aus Lindlarer Marmor hergestellt wurde und gleichfalls mit dieser Besonderheit ein Alleinstellungsmerkmal darstellt.

Foto: Karl-Josef Gramann

5. Unter heutigen Gesichtspunkten wird angesichts des Klimawandels und der nicht unendlich zur  Verfügung stehenden Ressourcen insbesondere auch vom Berufsverband der Architekten darauf hingewiesen, dass „grauer Beton“ einen besonderen  Wert hat. Materialien und Rohstoffe sind hier bereits einmal eingesetzt worden – was bedeutet: Sanieren, Umbauen im Bestand, um weiteren Verbrauch an Rohstoffen so gering wie möglich zu halten. 

6. Die Tatsache, dass beide Gebäude in einer Skelettbauweise errichtet wurden, was einen erheblichen Spielraum bei der Neugestaltung der Räumlichkeiten und einer flexiblen Nutzung ermöglicht, bestärkt uns in unserem Anliegen, die Häuser zu erhalten und nach einer entsprechenden Sanierung nach heutigem Standard einer anderen Nutzung zuzuführen – Geschäfte im Erdgeschoss, Wohnungen, etwa für Studierende, und/oder  Büros sind denkbar und zum Teil auch bereits vorgeschlagen worden. 

    Aus den o.a. Gründen weisen wir nachdrücklich darauf hin, dass in diesem Innenstadtbereich sich die Geschichte von Gladbach beispielhaft ablesen lässt – erst recht, wenn die Verbindung zum Zanders-Gelände mit seinen denkmalgeschützten Gebäuden geschaffen und damit ein weiteres Element sowohl der Bau- wie der Industriegeschichte der Stadt mit Grün hinzugefügt wird. 

    Als BGV Rhein-Berg setzen wir uns deshalb für den Erhalt der Stadthäuser ein.

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    1. Vielen Dank für ihre Arbeit!

      Als Bürger dieser Stadt appelliere ich an die neuen Stadtratsmitglieder diese historisch wertvolle Substanz zu schützen.

    2. Ja!

      Bewusster Erhalt der Stadthäuser anstelle Abriss-Automatik (wie sie sich in den Beschluss-Vorlagen der Verwaltung abzeichnet).

      Das wäre ein zeitgemäßer, Umwelt-Ressourcen schonender und baugeschichtlich interessanter Ansatz. Wie ihn andere Städte für sich bereits erkannt haben.

      Darüber hinaus könnten damit auch der arg strapazierte Geldbeutel der Stadtverwaltung – und damit unser aller Portemonnaies – deutlich weniger beansprucht werden. Und man könnte viel Bauzeit sparen. Zeit ist hier ganz viel Geld.

      Ich bin total gespannt, ob ein solch zeitgemäßes Umdenken, der Erhalt unserer Stadthäuser, in unserem neuen Stadtrat eine Chance erhält.