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Entwurf für den zentralen Wertstoffhof in Gronau

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1 Kommentar

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  1. Was in der Ausschußvorlage nicht steht:
    Die Stadt übernimmt in Erbpacht für 33 Jahre das Grundstück. Dafür sollen pro Jahr 70.000 EUR gezahlt werden. Über den Zeitraum von 33 Jahren kassiert der Grundstückseigentümer 2.310.000 € Erbpacht. Das entspricht rund 304 €/m².

    Nach der Bodenrechtwertkarte des Landes Nordrhein-Westfalen (www.boris-nrw.de) beträgt der Bodenrichwert des Grundstücks 120 €/m². Die Stadt will also das 2,5-fache des Grundstückswertes für eine zeitlich beschränkte Nutzung zahlen. Ein sehr gutes Geschäft für den Grundstückseigentümer, der das Grundstück 2011 erworben hat.

    Das Grundstück liegt in dem Planungsgebiet der Bahndammtrasse. Offensichtlich weiß die politische Mehrheit im Rat bereits mehr als sie gegenüber den Bürgern eingesteht.
    Das Grundstück kann nur dann in der geplanten Zeit für den geplanten Zweck genutzt werden, wenn der Bau des Autobahnzubringers über die Bahndammtrasse nicht erfolgt.

    Oder ist das wieder nur einer der typischen Planungsfehler der Verwaltung?