Die Schulen in Bergisch Gladbach weisen einen hohen Sanierungsstau auf

Im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes überweist das Land NRW fast 14 Millionen Euro nach RheinBerg, der Löwenanteil geht nach Bergisch Gladbach. Damit sollen Schulen saniert und modernisiert werden – wofür es auch über die laufenden und geplanten Sanierungen der Otto-Hahn-Schulen und des NCG in der Stadt großen Bedarf gibt.

Gleich drei Landtagsabgeordnete meldeten sich mit Pressemitteilungen in ihrem Heimatwahlkreis RheinBerg: Rainer Deppe und Holger Müller (CDU) sowie Christian Lindner (FDP) ließen verkünden, dass 13.685.817,00 Euro  in die Kommunen des Rheinisch-Bergischen Kreises fließen werden. Dabei kommt das Geld gar nicht von der Landesregierung, sondern vom Bund – und wird an die Städte und Gemeinden durchgereicht. 

GebietskörperschaftFördermittel gemäß
Kapitel 2 KInvFöG NRW
 
 
Euro 
Rheinisch-Bergischer Kreis, Kreisverwaltung3.246.638 
Bergisch Gladbach, Stadt5.744.569 
Burscheid, Stadt324.614 
Kürten745.698 
Leichlingen (Rhld.), Stadt954.522 
Overath, Stadt933.138 
Rösrath, Stadt882.479 
Wermelskirchen, Stadt854.159 
 gesamt13.685.817 

Das Landeskabinett hat am Dienstag einen Referentenentwurf des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung zur Einleitung einer Verbändeanhörung verabschiedet. Dadurch soll das Bundesgeld so schnell wie möglich an die Kämmerer im Kreis und in den Kommunen weitergeleitet werden.

Das Geld kann für Modernisierung, Umbau oder Erweiterung der Schulen eingesetzt werden. Förderfähig sind auch Schulsporthallen, Außenanlagen und Mensen. Das Geld können die Schulträger auch für Umbauten einsetzen, die für die Inklusion benötigt werden.

Eine Entscheidung, die sich die Vertreter von CDU und FDP ans Revers hefteten:

Holger Müller: „Damit setzt die neue Landesregierung bereits kurz nach dem Wahlsieg ein weiteres Wahlversprechen zu Gunsten der Menschen im Lande um. Als Sportpolitiker freut es mich besonders, dass mit dem Geld auch Schulsporthallen und Außenanlagen gefördert werden!“

Rainer Deppe: „Wir lassen die Kommunen nicht länger im Regen stehen. Deshalb werden die Bundesmittel vollständig, zügig und unbürokratisch weitergeleitet. Der Referentenentwurf ist auch in dieser Beziehung genau der richtige Startschuss.“

Christian Lindner: „Die NRW-Koalition leitet die 1,12 Milliarden Euro Fördermittel des Bundes schnell, unbürokratisch und eins zu eins an die kommunale Familie weiter. Damit zeigt die neue Landesregierung, dass sie Vertrauen in die kommunale Gestaltungskraft ihrer Städte und Gemeinden hat. Denn vor Ort kann am besten entschieden werden, welche Sanierungsprojekte mit den zusätzlichen Mitteln angepackt werden sollen.“

Zum Hintergrund

Diese Investitionen wurden erst durch eine Grundgesetzänderung vom 13. Juli 2017 möglich. Nach Artikel 104c hat der Bund den Ländern 3,5 Milliarden Euro für Investitionen finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände in die Schulinfrastruktur zur Verfügung gestellt. Nordrhein-Westfalen erhält davon rund 1,12 Milliarden Euro. 

Ziel ist die Förderung von Investitionen in finanzschwachen Kommunen. Deshalb stützt sich die Verteilung der Mittel auf die Kriterien des Gemeindefinanzierungsgesetzes. Fördermittel erhalten diejenigen Städte, Gemeinden und Kreise, die in zumindest einem der Jahre 2015 bis 2017 Schlüsselzuweisungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz erhalten haben.

Der Förderzeitraum läuft vom 01.07.2017 bis 31.12.2022 (für ÖPP-Projekte: 1 Jahr länger). Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 40.000 Euro.

des Bürgerportals. Kontakt: info@in-gl.de

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  1. Sehr geehrter Herr Huusmeister,
    erstmal möchte ich Ihnen sagen, das es hierbei nicht um die Flüchtlinge als solches geht.
    Ebenso war es nie meine Absicht eine fremdenfeindliche Stimmung zu erzeugen.
    Grundlage unserer Diskussion ist die Finanzierung durch Bund, Länder und Gemeinden.
    Wenn Sie jetzt Verschwörungstheorien in den Raumstellen, ist das in einer Diskussion
    nicht förderlich, den hierbei sollte die Sache im Vordergrund stehen und das ist die Finanzierung durch Bund, Länder und Kommunen. .
    Es ist kein Geheimnis, dass die Kommunen vom Bund in dieser Sache im Stich gelassen werden und aufgrund der angespannten Haushaltslage tricksen müssen, um sowohl
    die Finanzierung, als auch die Vorgaben der Haushaltssicherung, der viele Gemeinden unterliegen, einhalten zu können.

    Wenn also falsche Schlüsse gezogen wurden, hat das wohl mehr mit der schlechten Transparenz in dieser Sache zu tuen und weniger damit, Stimmung gegen Etwas zu machen..
    Ich möchte Sie dabei an einen Artikel, den Sie am 05.09.2015 geschrieben haben, erinnern.
    ” Wie viel Geld die Stadt Bergisch Gladbach aber insgesamt tatsächlich für die Flüchtlinge aufwendet, hatte Urbach bislang jedoch immer umschifft, ,, ………” Zum andern aber kann
    die Zahl rasch von Asylgegnern missbraucht werden ,,

    Im Haushaltsplan 2016/2016 Seite 12 steht folgendes :
    Zitat : Und zwar zum einen um die erneute Veranschlagung von Mitteln der großen Schulbaumaßnahmen

    Haushaltsplan 2016/2016 Seite 12
    Für die Berechnung der Folgejahre nach 2017 wurden grundsätzlich entsprechend dem ministeriellen Erlass die Orientierungsdaten des Landes angewandt.
    d) Restriktionen im Kontext des Haushaltssicherungskonzepts
    (Kreditsumme, Höchstbetrag der Investitionen, Freiwillige Leistungen)
    Kreditsumme / Höchstbetrag der Investitionen
    Die anstehenden Investitionen (des Kernhaushalts und der Wirtschaftspläne der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen) sind in mehreren Verwaltungskonferenzsitzungen so priorisiert worden, dass das mit diesem Haushaltsentwurf vorgelegte Investitionsvolumen genehmigungsfähig ist.
    Die zulässigen Höchstbeträge der nichtrentierlichen Investitionen im Kernhaushalt und den
    eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen werden in den einzelnen Jahren allerdings um 6,7 Millionen Euro überschritten.
    Hierbei handelt es sich um Investitionen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen. Und zwar zum einen um die erneute Veranschlagung von Mitteln der großen Schulbaumaßnahmen
    „Schulzentrum Saaler Mühle“ und „Nicolaus-Cusanus-Gymnasium“ im Wirtschaftsplan des
    Immobilienbetriebs, die in 2015 vorübergehend zur Zwischenfinanzierung eingesetzt wurden. Und zum anderen um einen Topf in Höhe von 3 Millionen Euro, der für entsprechende Maßnahmen im Wirtschaftsplan des Immobilienbetriebs für 2016 vorgesehen ist.

    Des Weiteren möchte ich Sie bitten mir Angaben zu den Rückbuchungen ( Quellen im Haushaltsplan 2016/ 2017 zu nennen.
    Im Gegensatz zu Ihnen, benenne ich Quellen auf die ich mich beziehe.
    In diesem Zusammenhang möchte ich Sie bitten mir das Zustandekommen der Zahlen
    im Haushaltsplan 2016/ 2017 auf Seite 211 sowie im Wirtschafsplan 2017 Seite 121
    I 82333560 Flüchtlingsunterkünfte sowie I 82333548 Sanierung NCG,
    I 82333549 Generalsanierung Saaler Mühle,zu erklären.
    Die hier enthaltenen Zahlen stehen zu Ihren Aussagen im Wiederspruch, die ohne Quellenangaben sind
    Ebenso mochte ich Sie darauf hinweisen das Aufgrund des Nachtragshaushaltes
    ein Übertrag von 2016 nach 2017 erfolgt ist, da man Rückwirkend keine Änderungen für 2016 durchführen konnte ( siehe Defizit )

  2. Sehr geehrter Herr Schreiner,
    ihr Kommentar in dieser Sache ist völlig fehl am Platze und verfehlt das Thema meines Kommentares völlig.
    Der Grund für Ihren Kommentar liegt wohl auf der Hand ( Hetze gegen die AfD ).
    Wenn ihre Artikel genau so schlecht recherchiert sind, wie die Angaben zu meiner Person,
    wundert es mich nicht, warum so viele Halbwahrheiten in Ihren Artikeln verbreitet werden.
    Gegendarstellung zur meiner Person.
    Ich bin nicht mehr Mitglied im Vorstand des Stadtverbandes der AfD, somit sind die Angaben zu meiner Person nicht richtig.
    Vielleicht sollten Sie sich zunächst mehr auf eine richtige Recherche konzentrieren
    bevor Sie andere in die Pfanne hauen.
    Den ihre Recherchen sind anscheinend genau so schlecht wie meine Rechtschreibung.
    Sonst laufen Sie Gefahr, dass Sie manch ein Migrant in Zukunft ebenfalls überholt.
    Des Weiteren möchte ich Sie darauf hinweisen, das mein Kommentar als privat Person
    getätigt wurde, somit weder mit einer Partei, noch mit sonstigen Verschwörungstheorien,
    die Sie gerne konstruieren möchten in Verbindung zubringen ist.

  3. Sehr geehrter Huusmeister,
    Sehr geehrte Redaktion,
    anbei ein kurzer Auszug aus dem Haushaltsplan 2016/2017.
    Seite 455 /456
    II. Eckdaten des Wirtschaftsplanes
    (b) Die sich seit 2015 immer weiter verschärfende Flüchtlingskrise führt zu einem
    steigenden Bedarf an Flüchtlingsunterkünften. Für das Haushaltsjahr 2016 wird
    aufgrund dessen ein Betrag in Höhe von 10 Mio. Euro außerhalb des Kreditdeckels
    für Unterkünfte bereitgestellt. Die Vorgehensweise und die Gesamthöhe sind mit der
    Aufsichtsbehörde abgestimmt.
    Jedoch wurden bereits im Haushaltsjahr 2015 entsprechende Maßnahmen
    notwendig. Insgesamt ca. 10,12 Mio. Euro wurden für Investitionen in
    Flüchtlingsunterkünfte durch den Immobilienbetrieb bereitgestellt. Diese Maßnahmen
    wurden über Mittel aus der Gesamtsanierung des Nicolaus-Cusanus-Gymnasiums
    (kurz: NCG) sowie des Schulkomplexes Saaler Mühle finanziert. 3,7 Mio. Euro dieser
    Ausgaben in 2015 werden im Haushaltsjahr 2016 bei den Maßnahmen NCG
    (2.481.000 €) und Saaler Mühle (1.219.000 €) außerhalb des Kreditdeckels
    zusätzlich zur Verfügung gestellt. Der Restbetrag in Höhe von ca. 6,42 Mio. Euro
    wird ebenso bei der Maßnahme Saaler Mühle erneut bereitgestellt, reduziert jedoch
    die im Haushaltsjahr 2016 neu zur Verfügung gestellten 10 Mio. Euro entsprechend.

    Weiterhin ist in diesem Zeitraum noch die Gesamtsanierung des NCG zu finanzieren,
    welche in den Jahren 2016 bis 2018 ca. 11,83 Mio. Euro Kosten verursachen wird.
    Hierin sind Mittel in Höhe von ca. 2,48 Mio. Euro inbegriffen, die 2015 zur
    Finanzierung von Flüchtlingsunterkünften herangezogen wurden und in 2016 erneut
    eingeplant werden. Dem stehen keine Fördermittel gegenüber.

    Des weiteren ist festzustellen :
    Haushaltsplan 2016/2016 Seite 11

    Mit dem vorliegenden Haushalt wird der zulässige Höchstbetrag der nicht rentierlichen Investitionen durch die Investitionen zur Unterbringung von Flüchtlingen um 13,7 Millionen Euro überschritten. Hierzu liegt allerdings
    die Zustimmung der Kommunalaufsicht vor. Näheres siehe Ziffer 3 d.

    Haushaltsplan 2016/2017 Seite 12

    Die zulässigen Höchstbeträge der nichtrentierlichen Investitionen im Kernhaushalt und den
    eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen werden in den einzelnen Jahren allerdings um 6,7 Millionen Euro überschritten.
    Hierbei handelt es sich um Investitionen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen. Und zwar zum einen um die erneute Veranschlagung von Mitteln der großen Schulbaumaßnahmen „Schulzentrum Saaler Mühle“ und „Nicolaus-Cusanus-Gymnasium“ im Wirtschaftsplan des Immobilienbetriebs, die in 2015 vorübergehend zur Zwischenfinanzierung eingesetzt wurden. Und zum anderen um einen Topf in Höhe von 3 Millionen Euro, der für entsprechende Maßnahmen im Wirtschaftsplan
    des Immobilienbetriebs für 2016 vorgesehen ist.

    Ebenso ist festzustellen :
    Dem städtischen Kernhaushalt ist es allerdings aufgrund der Finanzsituation und den daraus folgenden aufsichtsbehördlichen Vorgaben
    (10-Jahres Haushaltssicherungskonzept) derzeit nicht möglich, eine
    Kostenmiete an den Immobilienbetrieb zu zahlen. Selbst die Veranschlagung des bloßen Verlustausgleichs überfordert zurzeit die Möglichkeiten des Kernhaushalts.
    Die Stadt beabsichtigt daher weiterhin von der Möglichkeit des § 10 Absatz 6 Eigenbetriebsverordnung Gebrauch zu machen, die Verluste des Immobilienbetriebs im Jahresabschluss durch Abbuchung von den Rücklagen auszugleichen, da die Eigenkapitalausstattung dies deutlich zulässt.

    Nachtragshaushalt 2016/2017 Seite 7 / Erster Entwurf
    Allgemeine Erläuterungen zum Entwurf des Nachtragshaushalts
    Die Notwendigkeit zur Aufstellung eines Nachtragshaushalts ergibt sich insbesondere aus der Auflage des Landrats des Rheinisch-Bergischen Kreises
    zum Doppelhaushalt 2016 / 2017. Dieser erteilte die Genehmigung unter der Auflage, dass der Rat bis spätestens Ende 2016 eine Nachtragssatzung für
    das Haushaltsjahr 2017 mit Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes beschließt, in der im Ergebnisplan eine angemessene Kostenmiete für
    die Bereitstellung der städtischen Immobilien durch den Immobilienbetrieb veranschlagt wird. Für den Fall, dass hierdurch ab dem Zieljahr 2021 kein
    Ausgleich mehr dargestellt werden könne, seien zusätzlich Maßnahmen zur Gegenfinanzierung einzustellen.
    Der Bürgermeister erzielte hierzu mit der Kommunalaufsicht Einvernehmen, dass die Zahlung eines Zuschusses an den Immobilienbetrieb zum Verlustausgleich ausreichend sei. In diesem Entwurf schlagen Bürgermeister und Kämmerer vor, einen Ansatz in Höhe des letzten festgestellten
    Jahresdefizits (lt. Jahresabschluss 2015 rund 900.000 €) einzustellen.
    Zur Kompensation empfehlen sie eine zusätzliche Gewinnabführung des
    Abwasserwerks an den städtischen Kernhaushalt.

    Das heißt die Mieteneinnahmen durch die Flüchtlingsunterkünfte sind von Herrn Urbach viel zu hoch angesetzt worden, so dass die Zahlung eines Zuschusses an den Immobilienbetrieb zum Verlustausgleich erforderlich wird.

    Ich hoffe die Glaubwürdigkeit meiner Aussage lässt sich hiermit bestätigen.

    1. Sehr geehrter Herr Recht,

      Ihr Beitrag ist ein Beispiel, wie AfD-nahe Personen korrekte Zahlen gezielt nutzen, um falsche Schlüsse zu ziehen und zu versuchen, eine fremdenfeindliche Stimmung zu erzeugen.

      Sie hatten behauptet, die Stadt Bergisch Gladbach habe für die Flüchtlingsunterbringung zum Teil Ausgaben verwendet, die für die Schulsanierung eingeplant waren.

      Die Stadt hatte 2015 Gelder, die für die Sanierung der Schulen eingeplant waren, aber aufgrund von Verzögerungen noch lange nicht abgerufen werden konnten, für Flüchtlingsunterkünfte eingesetzt. Nachdem die Aufsichtsbehörde eine Finanzierung der Flüchtlingsunterkünfte außerhalb des Kreditdeckels genehmigt hatte wurden diese Gelder schon 2016 in voller Höhe wieder in den Topf für die Schulen eingezahlt.

      Den Schulen ist damit kein Geld entgangen. Ihre Aussage ist falsch.

      In Ihrem letzten Kommentar behaupten Sie, der Bürgermeister habe Mieteinnahmen durch Flüchtlingsunterkünfte zu hoch angesetzt und beziehen sich auf Aussagen im Nachtragshaushalt. Dabei geht es jedoch um das seit Jahren bekannte Problem, dass die Mieten, der Schulen, die vom Immobilienbetrieb verwaltet werden, nicht kostendeckend sind.

      Auch diese Aussage von Ihnen ist falsch.

      Zu Ihrer Person: In einem weiteren Kommentar schreiben Sie, Sie seien nicht mehr Mitglied des Stadtverbandes der AfD. Das ist durchaus möglich, auf der öffentlich zugänglichen Seite des AfD Stadtverbandes werden Sie jedoch an zwei Stellen als Beisitzer aufgeführt:

      http://www.afd-bergisch-gladbach.de/vorstand/
      http://www.afd-bergisch-gladbach.de/12-2/

      Unter anderem stellen Sie sich dort so vor: „Ich stellte fest dass die AfD derzeit die einzige Partei ist, in der meine Vorstellungen von Demokratie verwirklicht werden und in der meine eigenen Grundwerte vertreten sind. In der AfD fand ich eine Partei, für die das eigene Volk kein Fremdkörper, sondern Teil eines Staates ist, den es zu schützen gilt.”

      Die Redaktion

  4. Zu diesem Beitrag gibt es einen Kommentar von Andreas Recht, der der Stadtverwaltung vorwirft, Flüchtlingsunterkünfte mit Geldern finanziert zu haben, die für die Schulsanierung gedacht waren. Ein Vorwurf, der so kurz vor der Wahl einige Fragen aufwirft. Daher werden wird die Fakten prüfen, bevor wir den Kommentar frei geben. Die Redaktion

  5. Herr Recht ist übrigens im Vorstand des Stadtverbandes der AfD.

    Vielleicht sollten Sie sich zunächst auf die eigene Rechtschreibung konzentrieren. Sonst laufen Sie Gefahr, dass Sie manch Migrant in Zukunft überholt.

    Nebenbei erhöht es die Lesbarkeit Ihrer Beiträge immens.