Die Umzüge sind abgesagt, die großen Veranstaltungen der Karnevalsgesellschaften fallen aus. Foto (Archiv): Thomas Merkenich

Spezielle „Brauchtumszonen“ richtet die Stadt Bergisch Gladbach zu Karneval nicht ein, dazu ist auf den Straßen ohne Umzüge zu wenig los. Gefeiert wird nach Einschätzung der Stadtverwaltung vor allem in den Kneipen. Dafür erlässt sie Zugangsregeln, die etwas über die aktuellen Maßnahmen hinausgehen.

Wer zwischen Donnerstag und Dienstag in einer Gaststätte Karneval feiern will, benötigt in Bergisch Gladbach einen aktuellen Schnelltest. Und zwar auch dann, wenn sie/er bereits geboostert ist. Diese verschärfte Regel gilt bei Karnevalsveranstaltungen auch für die Außengastronomie. Grundsätzlich ist in NRW der Zugang zur Gastronomie nur für Geimpfte und Genesene erlaubt.

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Eine entsprechenden Allgemeinverfügung hat der städtische Krisenstab, der „Stab für außergewöhnliche Ereignisse“ (SAE) unter Leitung von Thore Eggert jetzt erlassen und veröffentlicht.

„Für Brauchtumszonen sehen Ordnungsbehörde und SAE keine Notwendigkeit, da keine Karnevalszüge stattfinden und andere Hot-Spots von Menschenansammlungen daher nicht planbar zu erwarten sind. Dies ist in der Karnevalshochburg Köln mit Alter Markt oder Zülpicher Straße definitiv anders”, erläuterte Eggert.

Bürgermeister Frank Stein begrüßt, dass die „die Jeckinnen und Jecken auf das Feiern an Karneval nicht wie im Vorjahr komplett verzichten müssen”. Vor allem in den Gaststätten seien Brauchtumsveranstaltungen möglich.

Auch Geboosterte müssen Test vorweisen

Um eine größtmögliche Sicherheit in den Innenräumen zu erreichen hat der Krisenstab die derzeitige Regel „die Booster-Impfung ist einem negative Bürgertest gleichgestellt” für Karnevalsveranstaltungen außer Kraft gesetzt.

Das heißt konkret: Jede Person, die an der Veranstaltung teilnehmen möchte, muss einen negativen Test vorweisen. Egal ob geboostert oder nicht. Ein Aneignetest darf maximal 24 Stunden alt sein, ein PCR-Test gilt für 48 Stunden.

Zudem untersagt die Stadtverwaltung den Alkoholausschank außerhalb von Gaststätten sowie die Mitnahme von Getränken nach draußen, um Menschenansammlungen im Umfeld zu verhindern.

Biergärten oder durch die Gaststätte abgetrennte Bereiche dürfen aber genutzt werden. Somit sind Veranstaltungen bis 250 Personen ohne zusätzliche Einschränkungen möglich. Bei über 250 Personen darf die Auslastung bei höchsten 50 Prozent der über 250 Personen hinausgehenden regulären Höchstkapazität liegen.

Auch das in der Corona-Schutz-Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen explizit geregelte Tanzverbot (§ 5 CoronaSchutzVO) gilt weiterhin.

Die Gastronomen müssen die Regelungen durch den Einsatz von Security durchsetzen, erläutert die Stadtverwaltung. Auch der Stadtordnungsdienst werde verstärkt im Einsatz sein und die Einhaltung der Regeln kontrollieren.

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11 Kommentare

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  1. …..purer Aktionismus und Geldmacherei. Es wird auch eine Zeit nach Corona geben. Die nächste Wahl kommt bestimmt.

  2. Nach der Entwicklung in der Ukraine dürfte heute und auch die kommenden Tage keinem überhaupt nur der Sinn nach dem sogenanten „Spaß an der Freud“ sein. Mir ist Angst und Bange, was da noch auf Europa zukommen kann – hoffentlich nicht wird.

  3. Was soll diese Regelung über Karneval? Jeden Tag einen Test! Verstehe ich! Aber ab Aschermittwoch kann jeder Arsch wieder hingehen ohne Test. Ich werfe nicht den ersten Stein! Aber Sie lieber Bürgermeister, das wars!

  4. Mich ko… es mittlerweile an. Geboostert und dann noch mal einen Test. Einen logischen Grund warum sucht man vergebens.
    Ich habe jedenfalls keinen gefunden. Politiker die nur entscheiden und nicht in der Lage sind es dem Bürger auch zu vermitteln. Obwohl es überall gefordert wird. Meint ihr nicht das ihr dazu verpflichtet seit, grade in dieser Zeit. Ich sehe im Moment keinen Logischen Grund als Geboosterter sich noch einmal Testen zu lassen.

    1. Das ist relativ einfach zu erklären. Die sog. Geimpften und Geboosterten können sich sowohl selbst als auch andere infizieren.
      Darum der Test. Die sog. Impfung/der Booster bringt somit nur soziale Immunität (auf Zeit) aber keine medizinische. Aus diesem Grund ließe sich natürlich über den Sinn und Zweck der sog. Impfung diskutieren.

  5. Moin moin,
    da in restauants und gaststätten aktuell noch 2g+ gilt, (welch witz, das freitag nach aschermittwoch alles einzustampfen…) ist die verschärfung eigentlich nur, das JEDER einen test braucht. das fand ich schon zu beginn der regelung sinnvoll im sinne von arbeitsschutz für die bedienung.
    nach neuesten erkenntnissen schlagen die schnelltests allerdings auch nur an, wenn eine viruslast anhand von symptomen offensichlich ist.
    es gilt schon länger, das die regeln nur politischer konsenz sind und nicht unbedingt der medizinischen indikation entsprechen.
    (..und ja die großbuchstaben wurden bewußt ignoriert…)

  6. Jetzt werden die Worte zur Kasse gebeten, wenn die die erlassenen Verordnungen nicht durchsetzen. Da ist das Ordnungsamt wieder Manns genug, sich einzumischen.
    Wenn die Spaziergänger montags gegen Auflagen verstoßen, interessiert es niemand. Da schaut das Ordnungsamt nur zu. Langsam fühlt man sich als Bürger, der alle Maßnahmen strikt einhält mächtig verarscht.

  7. das jetzt geboosterte an karneval noch einen test machen müssen um in refrath ein bier trinken gehen zu können grenzt an hohn. hier gibt es eh nur autoverkehr aber kaum noch kneipen. hauptsache den menschen wird noch das letzte bischen spass versaut.eure impfpflicht könnt ihr vergessen.die letzten verbliebenen wirte informiert man zwei tage vor weiberfasnacht.tolle leistung. was aber soll man sonst von so einer ampelvertretung erwarten. gott sei dank ist die nächste landtagswahl nicht mehr weit. aber bis dahin ist zum glück noch genug zeit sich über fahrradstrassen zu streiten anstatt sich um den ältesten und grössten stadtteil von bgl. zu kümmern, der kurz davor steht im verkehr zu kolabieren.in diesem sinne booster zusamme un noch vell spass!

    1. …. und die Bekanntmachung so unglücklich formuliert, dass sie nur ein Verwaltungsmensch unmissverständlich findet. Dazu so kurz vor Karneval, dass die Gastronomen , die ohnehin die Leidtragenden sind, schon wieder eins vor den Bug bekommen. Viele die einfach ein Bier trinken gehen wollten bleiben jetzt einfach zu Hause. Das ist reine Willkür.

    2. Hallo Herr Eck,
      1. Sie können als Geboosteter ohne zusätzlichen Test in Refrath ein Bier trinken gehen. Es darf nur keine Karnevalsfeier sein.
      2. Auf Landesebene in NRW gibt es derzeit keine Ampelkoalition.
      Sie sollten differenzierter Ihre Meinung äußern.