Der Hacker-Angriff auf die Südwestfalen IT hat auch die Fähigkeit der Stadt Bergisch Gladbach blockiert, elektronisch ausgestellte Strafzettel zu verarbeiten. Daher werden die Knöllchen jetzt wieder per Hand ausgestellt und in einem Plastiktütchen verpackt hinter den Scheibenwischer geklemmt.

Im Netz gab es erste schadenfrohe Kommentare, nach dem Hackerangriff auf den kommunalen Dienstleister Südwestfalen IT (SIT) könne man jetzt in Bergisch Gladbach kostenfrei und ungestraft auch falsch parken. In der Tat ist das automatisierte Fachverfahren zur Verarbeitung der Knöllchen ausgefallen, aber die Stadt Bergisch Gladbach hat eine lückenlos Lösung gefunden.

Selbstverständlich komme die Ordnungsbehörde ihren Pflichtaufgaben nach, betont der Leiter des städtischen Krisenstabs Thore Eggert. Wildes Parken und eine Schädigung der Stadtkasse werde nicht toleriert, so Egger, der zugleich auch Kämmerer ist.

Bislang konnten die Ordnungskräfte die Knöllchen (formal: Zahlungsaufforderungen) noch in den elektronischen Handgeräten erfassen und lokal speichern. Die automatisierte Übertragung der Daten funktioniert schon seit der Cyber-Attacke Ende Oktober jedoch nicht mehr, und nun laufen die internen Speicher der Geräte nach und nach voll.

Zurück zum Belegzettel im Plastiktütchen

Daher kehrt das Ordnungsamt zum alten analogen Verfahren zurück: Die Ordnungswidrigkeit werde auf einem Belegzettel notiert und in einem wasserdichten Tütchen an das Fahrzeug geheftet, teilt die Stadt mit. Das Tütchen sei mit einem auffälligen Halteverbotszeichen gekennzeichnet.

Diese Knöllchen sollte man nicht ignorieren, denn der Versand einer zweiten Zahlungsaufforderung per Post sei derzeit nicht möglich. Daher betont die Ordnungsbehörde, dass „bereits die Feststellung des Parkverstoßes durch das Anheften der Zahlungsaufforderung einen Verwaltungsakt darstellt, auf den reagiert werden muss“. Eine Abfrage der Halterdaten über das Kraftfahrtbundesamt seit trotz des Hackerangriffs weiterhin möglich.

Eggert nutzt diese Mitteilung auch, um für die Fortsetzung der Digitalisierung zu werben: „Wir empfehlen die Nutzung des Handyparkens über eine App auf dem Handy. Damit ist eine minutengenaue Abrechnung durch ein- und ausloggen via App möglich und die fällige Parkgebühr wird direkt von dem hinterlegten Konto abgebucht.“ Eine Liste der Anbieter finde sich auf jedem Parkautomaten.

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Bei Fragen, die womöglich durch das ungewöhnliche Erscheinungsbild der „Knöllchen“ aufkommen, stehe die Ordnungsbehörde unter den Telefonnummern 02202 – 14 -2383, -2397, oder -2392 telefonisch zur Verfügung. 

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Journalist, Volkswirt und Gründer des Bürgerportals. Mail: gwatzlawek@in-gl.de.

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