Foto: Thomas Merkenich

Zum „Tag der Verkehrstoten“ hat die Polizei Rhein-Berg einen Sondereinsatz geleistet und innerhalb von acht Stunden eine Vielzahl von Verstößen festgestellt. Neben einem Raser auf dem Motorrad und offenbar unbelehrbaren Autofahrern fielen dabei vor allem die zahlreichen „Geisterradler“ auf.

Ein gemischtes Team von zehn Kräften des Verkehrsdienstes, der Polizeiwache und der Kriminalpolizei Rhein-Berg ist am Mittwoch in Bergisch Gladbach unterwegs gewesen, im fließenden Verkehr sowie an extra eingerichteten stationären Standkontrollen und Geschwindigkeitsmessstellen. Dabei mussten sie eine Vielzahl von Verstößen registrieren – die wahrscheinlich jeden Tag geschehen, aber in der Regel nicht geahndet werden.

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„Je mehr Kontrollen, desto mehr Verstöße“, bilanziert Polizeisprecher Christian Tholl.

Alleine in Refrath fielen 41 Verkehrsteilnehmer:innen negativ auf. In weit mehr als die Hälfte der Fälle habe es sich um Radfahrende gehandelt.

Sie waren in der Regel als sogenannte Geisterfahrer auf der falschen Straßenseite unterwegs: 20 mal wurden Verwarngelder gegen Fahrradfahrer:innen und in weiteren zehn Fällen gegen Pedelec-Fahrer:innen verhängt, konkretisiert die Polizei auf Nachfrage.

Hinweis der Redaktion: Dieser letzte Absatz war bei einer Überarbeitung zwischenzeitlich versehentlich gelöscht worden; wir haben ihn wiederhergestellt.

Bei Geschwindigkeitsmessungen im Rather Weg im Stadtteil Lustheide wurden 28 Geschwindigkeitsübertretungen registriert. Der schwerwiegendste Verstoß wurde durch einen 24-jährigen Motorradfahrer aus Bergisch Gladbach begangen, der abzüglich einer vorgegebenen Toleranz mit 146 km/h bei erlaubten 70 km/h unterwegs war.

Diesem Raser erwarte nun ein Bußgeldverfahren, bei dem laut Tatbestandskatalog ein Bußgeld von 700 Euro, zwei Punkte im Verkehrszentralregister und ein 3-monatiges Fahrverbot vorgesehen sind.

In der Braunkohlenstraße in Heidkamp wurde ein 50-jähriger Bergisch Gladbacher kontrolliert, und dabei zum wiederholten Mal ohne Fahrerlaubnis erwischt. Der von ihm gefahrene Transporter wurde sichergestellt. Gegen den Halter des Transporters wurde ebenfalls Anzeige erstattet, da er die Fahrt zugelassen hat.

Ein Pkw-Fahrer wurde unter Betäubungsmitteleinfluss gestoppt und nach Blutprobenentnahme zunächst wieder entlassen. Doch kurz darauf viel er erneut zivilen Einsatzkräfte auf, fahrenderweise. Daher wurde eine erneute Blutprobe samt Strafanzeige fällig war. Nach dem zweiten Vorfall stellten die Beamten den Pkw sicher.

Kurz vor Ende der Kontrollen wurde ein Motorradfahrer in der Saaler Straße in Kippekausen kontrolliert. Der 31-jähriger Bergisch Gladbacher konnte keine Fahrerlaubnis vorweisen, das Motorrad war nicht ordnungsgemäß zugelassen und mit einem falschen Kennzeichen versehen. Gegen ihn wurde eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Urkundenfälschung geschrieben.

des Bürgerportals. Kontakt: info@in-gl.de

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  1. Geisterradeln ist nach StVO nicht ohne Grund untersagt und wird als gefährdend geahndet.

    https://in-gl.de/2023/08/25/geisterradler-verursacht-schweren-unfall/

    Dieses Phänomen ist aber oftmals – neben der persönlichen Bequemlichkeit – auch der undurchsichtigen und ständig wechselnden Radverkehrsführung, fehlender Querungsmöglichkeiten wie auch fehlender Baustellenumleitungen für Radfahrende geschuldet. Ich halte neben einer verstärkten Aufklärung vor allem eine verbesserte also durchgängige Infrastruktur für essenziell.

    Für essenziell halte ich allerdings im Vergleich der festgestellten Verstöße auch die Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit in der Bewertung des Gefährdungspotentials und der Betriebsgefahr.

    Der schwerwiegendste Verstoß wurde durch einen 24-jährigen Motorradfahrer aus Bergisch Gladbach begangen, der abzüglich einer vorgegebenen Toleranz mit 146 km/h bei erlaubten 70 km/h unterwegs war. … Huch …

    https://www.ksta.de/region/rhein-berg/bergisch-gladbach/bergisch-gladbach-terrorbefuerchtung-entpuppt-sich-als-verkehrskontrolle-753791

    1. Guten Tag Herr Funcke,
      für Refrath sind Ihre genannten Punkte nicht relevant, hier sind leider die Meisten Geisterradler auf den Fahrradweg der Dolmanstraße unterwegs. Es liegt hier nicht an der unübersichtlichen Verkehrsführung. Man muss einfach erkennen, dass es unvernünftige Radfahrer, Autofahrer und Motorradfahrer gibt und nicht relativieren, dass eine höhere Geschwindigkeit „schlimmer“ als Geisterfahrer sind. Gerade Freitags gibt es im Bereich des Marktes einige Situationen wo Geisterfahrer auf zwei Rädern Glück haben das Fußgänger so achtsam sind und auch Rücksicht nehmen. Man muss uns Radfahrer nicht immer in ein sonniges Bild verklären wo es auch Rowdys gibt!
      Viele Grüße

      1. Herr Kraus,
        ich zitiere mich mal mit meinem Eingangssatz selber: “Geisterradeln ist nach StVO nicht ohne Grund untersagt und wird als gefährdend geahndet.”

        Weder habe ich gewertet oder gar hätte ich verklärt. Das liegt mir fern, aber ich halte es für zwingend notwendig zu differenzieren. Das habe ich in meinem Kommentar zu Ausdruck bringen wollen.

        Legen Sie mir bitte nicht Worte in den Mund, die ich nicht benutzt habe.

  2. Ich finde den Begriff der Geisterradler relativ schwierig. Was genau ist damit gemeint? Während die Verstöße der Autofahrer klar aufgeschlüsselt werden, wird hier im Unklaren gelassen, wo denn der Verstoß war.
    Wer selbst viel Fahrrad fährt, weiß, dass einige Verstöße überlebensnotwendig sind. Wer sich im Straßenverkehr nicht bemerkbar macht oder sich seine Sicherheitszone sucht, gerät häufig in Bedrängnis. Im Gegensatz zum Auto kann der Radfahrer seine Meinung, sein Recht oder seine Sicherheitszone nicht durchsetzen.
    Und während polizeiliche Kontrollen sehr punktuell sind, ist die Beobachtung im täglichen Straßenverkehr leider so, dass die Art und Weise, wie Auto gefahren wird, in vielen Fällen, aggressiv, hoch Risikoreich und egozentrisch ist.
    Da verzerrt diese Meldung die Realität leider erheblich.

    1. Bei einer Überarbeitung des Artikels war ein wichtiger Absatz herausgefallen. Auf unsere Nachfrage hin hatte die Polizei die Verstöße der Radfahrenden aufgeschlüsselt:

      „Alleine in Refrath fielen 41 Verkehrsteilnehmer:innen negativ auf. In weit mehr als die Hälfte der Fälle habe es sich um Radfahrende gehandelt. Sie waren in der Regel als sogenannte Geisterfahrer auf der falschen Straßenseite unterwegs: 20 mal wurden Verwarngelder an Fahrradfahrer:innen und in weiteren zehn Fällen an Pedelec-Fahrer:innen verhängt, berichtet die Polizei auf Nachfrage.“

      Der Absatz ist jetzt wiederhergestellt.

    2. Das steht doch da: sie fuhren auf der falschen Strassenseite, das sind Geisterfahrer. Wie auf der Autobahn, da heiße die ebenfalls so.

      1. Grund: Häufig fehlende Radwege, zugeparkte Radwege, durch Autos abgedrängt, fehlende Markierungen etc. “Absichtliche” Falschradler kommen mir seltenst entgegen.

      2. @Henrik Becker:
        Ein fehlender Radweg ist kein Grund zum Geisterradler zu werden.
        Wenn es in die Richtung in die ich möchte, keinen Radweg oder frei gegebenen Gehweg gibt, dann muss ich entweder auf der Fahrbahn fahren (leider oftmals nur was für Hartgesottene) oder ich muss absteigen und schieben oder ich muss mir eine andere Strecke suchen.
        Leider ist meine Erfahrung, dass es bei den meisten geisterradelnden Radkollegen Unwissenheit, Faulheit oder Ignoranz ist. Zumindest Faulheit und Ignoranz fallen für mich unter „absichtlich“.

      3. @Henrik Becker: Die absichtlichen Falschfahrer gibt es durchaus. Vor ein paar Jahren kam mir z.B. auf dem ohnehin nicht ganz geheuren östlichen Radweg an der Dolmannstraße zwischen Siebenmorgen und „Stadtbrunnen“ ein älteres Ehepaar auf Rädern entgegen (Typ Helm, Warnweste, Brezel-Lenker). Ausweichen ist auf dem engen Streifen zwischen den geparkten Autos und der Böschung unterhalb der dortigen Geschäfte kaum möglich.

        Ich meinte zu Ihnen: „Sie sind in der falschen Richtung unterwegs.“ Daraufhin die Dame in reichlich beleidigtem Tonfall: „Das wissen wir!“ Das fand ich eher lustig, es war ja nichts passiert.

        Trotzdem: Auch wenn die von Ihnen aufgeführten Gründe der Anlass fürs Geisterfahren sind, wird es dadurch nicht weniger gefährlich. Mahnendes Beispiel in der Region ist der nördliche Radweg der Mülheimer Brücke: Dort hat es im Laufe der Jahre durch Geisterradler verursacht zwei Tote gegeben.

        Es stimmt, dass Radfahrer umwegsensibel sind. Aber manchmal muss man eben in den sauren Apfel beißen, um sich selbst und andere nicht zu gefährden. Komfort geht nicht vor Sicherheit. Es gibt aber leider genug Leute, die das nicht einsehen. Das verwundert mich jedesmal ebenso sehr wie der Eindruck, dass manche Autofahrer anscheinend nicht wissen, dass ihr Fahrzeug eine Bremse hat.

    3. Ein Fahrradfahrer ist auch dann (rechtlich gesehen) ein sogenannter Geisterradler, wenn er in Schrittgeschwindigkeit neben einem Fußgänger begleitend auf dem Fußweg fährt. Er stellt jedoch keine größere Gefahr dar als der Fußgänger.

      1. Unter „geisterradeln“ versteht man landläufig das Fahren entgegen der frei gegebenen Fahrtrichtung.
        Ein Radfahrer, der in Schrittgeschwindigkeit auf einem frei gegebenen Gehweg unterwegs ist, ist dann ein Geisterradler, wenn er gegen die Fahrtrichtung unterwegs ist. Das ist korrekt.
        Die Geschwindigkeit ist nicht entscheidend für diesen „Tatbestand“.
        Entgegen der Fahrtrichtung hat ein Radfahrer auch auf einem frei gegebenen Gehweg nichts auf dem Sattel zu suchen.

    4. Unter „Geisterradeln“ versteht man landläufig das Fahren auf einen Radweg oder freigegebenen Gehweg entgegen der freigegeben Richtung.
      Das ist ziemlich eindeutig.
      Ich kenne keine Situation in der es überlebensnotwendig wäre, gegen die Fahrtrichtung zu fahren.
      Einfacher, bequemer, intuitiver – von mir aus, aber nicht notwendig.
      Straßenseite wechseln oder Absteigen.

    1. “Alleine in Refrath fielen 41 Verkehrsteilnehmer:innen negativ auf. In weit mehr als der Hälfte der Fälle habe es sich um Radfahrende gehandelt.”
      Interessant wäre es zu erfahren, was die Radfahrenden gemacht haben.

      1. Bei einer Überarbeitung des Artikels war ein wichtiger Absatz herausgefallen. Auf unsere Nachfrage hin hatte die Polizei die Verstöße der Radfahrenden aufgeschlüsselt:

        „Alleine in Refrath fielen 41 Verkehrsteilnehmer:innen negativ auf. In weit mehr als die Hälfte der Fälle habe es sich um Radfahrende gehandelt. Sie waren in der Regel als sogenannte Geisterfahrer auf der falschen Straßenseite unterwegs: 20 mal wurden Verwarngelder an Fahrradfahrer:innen und in weiteren zehn Fällen an Pedelec-Fahrer:innen verhängt, berichtet die Polizei auf Nachfrage.“

        Der Absatz ist jetzt wiederhergestellt.