Das historische Rathaus in Gladbach. Foto: Thomas Merkenich

Die Stadt Bergisch Gladbach erhebt eigene Steuern. Dabei handelt es sich um die Gewerbesteuer, die Steuer für die Haltung von Hunden sowie die Abgabe für den Zweitwohnsitz und die Grundsteuer. Für Leistungen wie Abfallbeseitigung und Straßenreinigung werden Gebühren erhoben. Die Abteilung Kommunalsteuern informiert über die Fälligkeiten für das Jahr 2025.

Wir veröffentlichen eine Mitteilung der Stadt Bergisch Gladbach

Durch die Umsetzung der Grundsteuerreform wird sich auch bei dem Versand der Grundbesitzabgabenbescheide 2025 etwas ändern. Die Grundsteuern und die Gebühren für Abfallbeseitigung und Straßenreinigung für 2025 werden getrennt festgesetzt. Was bedeutet dies für die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und Wohnungen im Stadtgebiet Bergisch Gladbach?

Für die Abfall- und Straßenreinigungsgebühren erhalten die Eigentümerinnen und Eigentümer Anfang des Jahres wie üblich einen Bescheid mit den gewohnten Fälligkeiten: 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November.

Wann genau mit der Zusendung der Grundsteuerbescheiden 2025 zu rechnen ist, kann die Stadt zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschätzen bzw. beeinflussen. Die Bewältigung der Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025 erfordert seitens der Abteilung Kommunalsteuern und dem IT-Dienstleister noch umfangreiche Vorarbeiten, Kontrollen und Prüfungen.

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Fast einstimmig hat der Finanzausschuss dafür votierte, bei der Grundsteuer künftig zwei verschiedene Hebesätze anzusetzen: für Wohngrundstücke wird er gesenkt, für Geschäftsgrundstücke erhöht. Damit setzt sich der Ausschuss über eine ausdrückliche Warnung von Kämmerer Thore Eggert hinweg.

Nach derzeitigem Sachstand ist beabsichtigt, die Bescheide im Frühjahr 2025 zu versenden. Die Stadt Bergisch Gladbach empfiehlt Eigentümerinnen und Eigentümern sich über die Homepage auf dem Laufenden zu halten.

Was sich nicht ändert

Wie bereits seit 2023 werden keine Steuerbescheide für Hunde-, Gewerbe- und Zweitwohnungsteuer verschickt. Die Abteilung Kommunalsteuern hatte, um Kosten und Material (Papier- und Porto- sowie Transportkosten) zu sparen, auf Dauerbescheide umgestellt. Damit die Steuerzahlenden noch einmal alle Hinweise kompakt nachlesen können, informiert das Team Kommunalsteuern über die wesentlichen Punkte hierzu:

Hundesteuer: Die aktuelle Hundesteuersatzung stammt vom 13. Dezember 2022 und ist seit dem 1. Januar 2023 gültig.

Seit dem 1. Januar 2023 wird die Hundesteuer in zwei Raten fällig, einmal am 1. März und am 1. September. Der Hundesteuer-Dauerbescheid gilt solange, bis sich die Verhältnisse ändern.

Es bleibt also bei der Hundesteuer, die im letzten Bescheid abgelesen werden konnte. Nur bei der Abmeldung des Hundes oder bei steuerrelevanten Änderungen (Wegzug, Anzahl der Hunde, etc.) ergeht ein neuer Hundesteuerbescheid.

Notwendige Formulare (Hundeanmeldung, Hundeabmeldung, SEPA-Mandat) können unter www.bergischgladbach.de/kommunalsteuern.aspx abgerufen werden.

Gewerbesteuer und Zweitwohnungsteuer: Die Fälligkeiten der Gewerbesteuer sind jeweils der 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November.

Die Fälligkeiten der Zweitwohnungsteuer sind jeweils der 1. April und der 1. Oktober.

Auch hier gilt: 2025 werden keine neuen Bescheide Anfang des Jahres verschickt. Es bleibt bei der Höhe der Steuer, solange kein neuer Bescheid versendet wird.

Hier werden offizielle Pressemitteilungen der Stadtverwaltung veröffentlicht. Sie geben nicht die Meinung des unabhängigen Bürgerportals iGL wieder.

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