Enteignungen führen nicht zu mehr Wohnungsbau, im Gegenteil, argumentier Haus & Grund. Foto: Thomas Merkenich

Der Haus & Grund Rhein-Berg e.V. reagiert mit Sorge auf eine Forderung der Partei „Die Linke“. Die hatte im Wahlkampf gefordert, Wohnhäuser, die länger als sechs Monate leerstehen, zu enteignen. Das nimmt der Hausbesitzer-Verein auch zum Anlass, den neuen Stadtrat davor zu warnen, die bestehende Wohnraumschutzsatzung zu verschärfen.

Wir veröffentlichen eine Mitteilung des Haus & Grund Rhein-Berg e.V.

„Solche eigentumsfeindlichen Phantasien stellen einen massiven Eingriff in das verfassungsrechtlich garantierte Eigentum dar und schüren Unsicherheit bei allen privaten Immobilieneigentümern“, betont Sylvia Schönenbröcher, Geschäftsführerin von Haus & Grund Rhein-Berg e.V. „Damit wird das Vertrauen in den Wohnungsmarkt untergraben und privates Engagement für den Erhalt und die Schaffung von Wohnraum gefährdet.“

In Bergisch Gladbach besteht bereits eine Wohnraumschutzsatzung, welche noch keine Strafbewährung in Form einer Ordnungswidrigkeit ab sechs Monaten Leerstand beinhaltet. Es ist aufgrund der Zusammensetzung des Rates der Stadt Bergisch Gladbach und der zu bildende Ausschüsse zu befürchten, dass es zu einer Verschärfung der Wohnraumschutzsatzung kommt.  Haus & Grund Rhein-Berg e.V. warnt ausdrücklich davor, diese Regelung zu verschärfen oder nach dem Vorbild der linken Forderungen zu verändern.

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„Wir sprechen uns klar dagegen aus, die Wohnraumschutzsatzung zu verschärfen oder das Eigentum von Vermietern unter Generalverdacht zu stellen“, so Schönenbröcher.

„Leerstände haben vielfältige Gründe – von Sanierungen über Erbauseinandersetzungen bis hin zu laufenden Genehmigungsverfahren. Eigentümer pauschal mit Bußgeldern oder gar Enteignungen zu bedrohen, ist unverhältnismäßig und kontraproduktiv. Es braucht keine weiteren Verschärfungen oder gar Enteignungsinstrumente, sondern vielmehr verlässliche Rahmenbedingungen, die private Investitionen fördern.“

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Um gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum besser vorgehen zu können, schlägt die Stadtverwaltung eine Schutzsatzung vor. Aus Personalmangel verzichtet sie aber darauf, aktiv gegen längerfristigen Leerstand vorzugehen. SPD und Grüne akzeptieren das – verlangen aber, insgesamt schneller vorzugehen.

Des Weiteren fordern die Linken, dass dauerhaft leerstehende Immobilien zwangsweise an durch die Stadt enteignet werden sollen. Enteignungen greifen massiv in das private Eigentum ein und müssen verhindert werden. Diese Forderung ist rechtlich fragwürdig und finanziell unverantwortlich.

Enteignungen verschärfen Wohnungsmangel

Die Stadt ist bereits stark verschuldet und verfügt über kaum Mittel Immobilien zu kaufen und anstehende Sanierungen vorzunehmen. Das bindet erhebliche Summen, die an anderer Stelle – etwa für Schulen, Kitas, Infrastruktur oder soziale Projekte – fehlen.

Hinzu kommt eine fatale Signalwirkung für den Immobilienmarkt. Investoren werden abgeschreckt, indem die damit rechnen müssen, dass ihre Objekte enteignet werden und verlieren so das Interesse in Neubauten oder Sanierungen zu investieren. Damit verschärft sich der Wohnungsmangel und wird eben nicht gelindert. 

Haus & Grund Rhein-Berg e.V. fordert von der Politik, den Dialog mit den Eigentümern zu suchen und partnerschaftliche Lösungen zu entwickeln, anstatt mit Drohungen und Eingriffen in das Eigentum zu arbeiten.

Auch müssen bürokratische Vorschriften reduziert, Standards flexibilisiert, Verfahren beschleunigt und steuerliche Rahmenbedingungen verbessert werden, damit tatsächlich bezahlbarer Wohnraum entstehen kann. Nur so können die dringend benötigten Wohnungen in der Region geschaffen und erhalten werden.

des Bürgerportals. Kontakt: info@in-gl.de

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  1. Ich finde es unverantwortlich Gebäude für Wohnzwecke leer stehen zu lassen.
    In Bergisch Gladbach gibt es zu wenig Wohnraum. Außerdem fügt dieses Verhalten dem Nachbarschafts Grundstück erheblichen Schaden zu.
    Am Rodenbach steht seit 20 Jahren ein Wohnhaus leer. Der Garten wird nur nach Bitte der Nachbarschaft gerade notdürftig hergerichtet.
    Ich bin nicht für eine Enteignung.
    Strafrechtliche Maßnahmen könnten eventuell diese nicht nachzuvollziehende Handlungsweise ändern.

  2. Das Eckhaus an der Rommerscheider Straße /Ecke Odenthaler Straße ist seit ca 35 Jahren unbewohnt. Alle paar Jahre wird der Wildwuchs auf dem Grundstück etwas gestutzt, aber sonst tut sich dort absolut nichts. Ich bin grundsätzlich gegen Enteignungen, aber es muss andere Mittel geben, um solchen Missständen zu begegnen. Eine kommunale Steuer in schmerzhafter Höhe für langjährigen Leerstand von Wohngebäuden hielte ich für sinnvoll. Meiner Erinnerung nach hat Boris Palmer für Tübingen einen ähnlichen, wirksamen Weg für ausreichenden finanziellen Druck gefunden um leerstehende Wohnungen dem Markt wieder zur Verfügung zu stellen. Fehlt es in Bergisch Gladbach am nötigen Politischen Willen? Personalmangel ist kein überzeugendes Argument.

  3. Ich will dann mal das Grundgesetz zitieren:
    Artikel 14 Absatz 2: “Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.”
    Wer dementsprechend nicht seiner Verantwortung mit dem eigenen Privateigentum nachkommt, der sollte sich auch mal selbst fragen, ob es richtig ist, dass man es besitzt.

    Außerdem will ich noch mal obligatorisch eine Sache klarstellen: Wer in einer eigenen Wohnung wohnt, der nutzt persönliches Eigentum, was dann aber auch nicht leersteht und seinen Zweck somit erfüllt. Wer aber eine oder mehrere Immobilie/n vermietet, der nutzt Privateigentum, das eben nach dem Grundgesetz verpflichtet.

    Häufig kommt ja auch das Argument: Ja, damit schadet man aber kleinen Sparer*innen, die fürs Alter eine Wohnung vermieten. Mag sein, dass es solche Leute gibt, die nutzen dann aber das Privateigentum, um eine Lücke in unserem schlechten Rentensystem zu schließen. Würde denen die Stadt das Enteignen, dann würden sie erstens eine Entschädigung bekommen, wie üblich, und zweitens müsste man dann schauen, weil auch die Stadt würde das ja dann höchstwahrscheinlich vermieten, da könnte man dann also einen Teil an den ehemaligen Eigentümer geben, schließlich gilt nicht nur “alle nach ihren Fähigkeiten” sondern auch “allen nach ihren Bedürfnissen”. Daneben ist es auch für diese Leute deutlich einfacher, wenn die Stadt das verwaltet, als wenn das einzelne Personen für einzelne Immobilien neben ihrer eigentlichen Tätigkeit tun müssen.

    Desweiteren kommt jett noch eine Meinung: Mich kotzt es enorm an, dass hier so eine Lobbyvereinigung so krass Stimmung gegen eine demokratische Partei macht. Gehts noch? Eine andere Eigentumsphilosophie zu verfolgen ist eben vom Humanismus und von der Demokratie doch gedeckt. Vielmehr halte ich es für seltsam, dass in der heutigen Gesellschaft viele Menschen von Gehaltscheck zu Gehaltscheck leben und sich andere Teilhabe nur noch schlecht leisten können, auch, weil Leute mit Privateigentum an Wohnungen diesen Menschen das Geld schamlos aus der Tasche ziehen. Als Student, dessen Eltern auch nicht komplett reich sind, aber das gesamte Leben lang arbeiten, könnte ich nie in eine Großstadt ziehen, während ich studiere. Ich dachte, Leistung sollte sich eigentlich lohnen, und nicht Kapitalbesitz, was halt keine Leistung ist.

    1. Um den kleinen Sparer, der so viel gespart hat, dass er eine vermietbare Wohnung kaufen konnte und die auch vermietet, geht es bei dem ganzen Thema hier gerade nicht, sondern um Leerstand. Und von der Stadt hat ohnehin niemand eine Enteignung gefordert oder angeregt, sondern das war eine Wahlkampfaussage einer recht kleinen Partei, die so etwas ohenhin nie durchsetzen könnte.

      Haus & Grund kräht aber schon laut los, wenn die Möglichkeit im Raum steht, die Wohnraumschutzsatzung mit einer Strafbewehrung (nicht „Strafbewährung“, wie es im Artikel steht) zu versehen. Statt dessen fordert der Verein, „den Dialog mit den Eigentümern zu suchen und partnerschaftliche Lösungen zu entwickeln“ – also mit anderen Worten: die Eigentümer von leerstehenden Häusern gefälligst in Ruhe zu lassen und sich bei Fristablauf achselzuckend einem anderen Thema zuzuwenden.

  4. Mit leerstehendem Wohneigentum verhält es sich doch nicht viel anders, als mit den maroden Industriebauten am Ende der DDR-Diktatur. Zur Lösung dieses Problems war es nach der Wende einer demokratisch legitimierten Treuhandgesellschaft gelungen, diese Art Immobilienstillstand wieder einer gesellschaftsgerechten Nutzung zu zu führen. Was spricht also dagegen, auch zur Lösung der Leerstandsproblematik wieder eine Treuhand einzurichten?

    Was viele übrigens nicht wissen ist, dass Investoren aus aller Welt – meistens aus China -, in Großstadtzentren wertvolle Grundstücke aufkaufen, diese luxuriös bebauen und dann einfach leer stehen lassen. Sinn der Übung? Kapitalanlage ohne Risiko und vor allem ohne jeden Erhaltungsaufwand und Mieterärger. Durch Grundstücksverknappung entstehen dann automatisch Wertsteigerungen, welche zu den gewünschten Renditen führen. Nachteil für die deutsche Bevölkerung: alle Wohnimmobilien folgen diesem Marktmechanismus und Mietgewinne steigen ohne Zuwachs des Mietwertes. Liegen wir falsch, wenn wir dies eine Enteignung der Mieter nennen? Umverteilung von Vermögen von Unten nach Oben in Perfektion! Und jeder, der sich dagegen stellt, macht sich des Kommunismus verdächtig…
    Stellt sich an dieser Stelle nicht sofort auch die Frage nach der Regierungsverantwortung? Also, wem gegenüber fühlt sich unsere Bundesregierung verpflichtet? Dem Bürger oder dem Investor – woher auch immer er kommt? Viel Spaß bei der Beantwortung.
    MfG Dieter Richter, Bergisch Gladbach

    1. Die Treuhand ist wohl das schlechteste nur denkbare Vorbild. Sie hat in Jahrzehnten erarbeitetes Volksvermögen “für’n Appel un’n Ei” verschleudert an sog. “Investoren” aus dem Westen, die das Blaue vom Himmel versprochen haben. Die wenigsten haben tatsächlich investiert – den meisten ging es nur um schnellen Reibach mit Grundstücken und Fördergeldern. Was hängenblieb: zahlreiche Korruptionsprozesse – und ein verbreitetes Gefühl bei Ostdeutschen, dass die eigene Lebensleistung “nichts wert” war/ist.

      Wir brauchen vielmehr eine “Anti-Treuhand”, die bereit ist, ungenutzte (Wohn-)Immobilien zu realistischen Preisen anzukaufen, wenn private Eigentümer sich weigern zu investieren und Häuser verrotten lassen. Um Bewegung in die Sache zu bringen, darf es ruhig etwas politischen Druck geben – z.B. Leerstandsabgaben, die nach einer Schonzeit einsetzen und von Jahr zu Jahr steigen.

      (Ja, es gibt neugebaute Immobilien in Innenstadtlage, die leerstehen aufgrund von Spekulation und gezielter Verknappung. Rein quantitativ ist das aber (m.W.) nicht das Hauptproblem. Daraus einen Konflikt zwischen “ausländischen Investoren” und “deutschen Mietern” zu konstruieren, ist ziemlich daneben.)

  5. Wenn Wohnhäuser jahrzehntelang leerstehen, läuft etwas falsch. Das ist weder im Interesse der Allgemeinheit noch des oder der Eigentümer:in – der ja eben *nicht* investiert und damit auch kein “Investor” ist.

    Natürlich muss zunächst im Gespräch eine einvernehmliche Lösung gesucht werden, das bestreitet niemand. Aber um nicht als bloße Bittstellerin aufzutreten, braucht die Stadt (als Vertreterin des öffentlichen Interesses) ein Druckmittel. Enteignungen gegen Entschädigung – als letztes Mittel, wenn alles Andere scheitert – *könnten* ein solches Druckmittel sein. Alternative Vorschläge sind willkommen!

  6. „Solche eigentumsfeindlichen Phantasien stellen einen massiven Eingriff in das verfassungsrechtlich garantierte Eigentum dar und schüren Unsicherheit bei allen privaten Immobilieneigentümern“, betont Sylvia Schönenbröcher, Geschäftsführerin von Haus & Grund Rhein-Berg e.V.”

    Im Gegensatz zur Juristin Schönenbröcher hat die Linke hier das Grundgesetz auf ihrer Seite. Darauf haben ja andere Kommentatoren bereits hingewiesen. Ich möchte auf ein weiteres Missverständnis hinweisen.
    Artikel 14 Absatz 2 besagt Folgendes:
    “Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.”

    1. Ich möchte noch etwas ergänzen, weil das vielleicht in der Kürze etwas polemisch wirkt: selbstverständlich sind Enteignungen nur in engen Grenzen zulässig. Es ist eine Gratwanderung, wie häufig bei der Abwägung und Einschränkung von Grundrechten. Aber das Recht des Eigentümers überwiegt eben nicht immer und ausschließlich, auch das Gemeinwohl ist zu berücksichtigen. Das stets einseitig als als “eigentumsfeindliche Phantasie” abzutun und das rechtsstaatliche Enteignungsverfahren als grundgesetzwidrig zu framen, ist populistisch.

    1. Unsinn. Ich zitiere mal Art. 14 (3) GG: „Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.“

      Und den Eigentümern, die mit Leerständen spekulieren, kann man auch gleich Art. 14 (2) GG entgegenhalten: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Es gibt wohl kaum einen Grundgesetzartikel, gegen den so häufig verstoßen wird.

      1. Ich sehe gerade, dass Frau Breideneichen schon darauf hingewiesen hat. Egal: Doppelt genäht hält besser.

    2. Lieber Drucker, ich bin mir recht sicher, dass in Sebastians Beitrag nur der Ironiehinweis fehlte.

      1. Also meine Ironiesensoren sind jedenfalls sofort angesprungen. Es ist ratsam, diese bei Bedarf vom Satiriker seines Vertrauens durchchecken zu lassen.

      2. Bezweifle ich nicht. Aber da solche Beiträge hier auch immer wieder zu 100 Prozent ernst gemeint aufschlagen und auch ernst genommen werden, spekuliere ich da nicht mehr.

    3. Sorry, wollte nicht verwirren. Das war mehr so eine Replik an Herrn Havermann (leidiges Pseudonym).

      1. Das ergibt natürlich Sinn. Wenn es unter seinem Beitrag gestanden hätte, dann hätte ich die drastische „Zustimmung“ zu seiner Position deutlich leichter als Satire erkannt – das hätte ja nichts anderes sein können. So hatte ich da wohl ein Brett vorm Kopf.

    4. “Enteignungen sind Kommunismus! Außer natürlich, es soll irgendwo eine Autobahn gebaut werden.”

      Natürlich, denn da heißt das Argument “Arbeitsplätze” – genau wie beim Braunkohle-Tagebau.

      p.S. Der Beitrag kann Spuren von Sarkasmus enthalten.

  7. “Ich glaube, die “Linke” gleitet auf diktatorische Praktiken hin”
    Ach hören Sie doch auf mit dem Geschwätz. Im Langemarckweg sind (muss in den 70er Jahren gewesen sein) auch Wohngebäude enteignet worden, u.a. das von meiner Freundin und ihrer Mutter, natürlich gegen Entschädigung/Ersatzgrundstück, wg. beabsichtigter Erweiterung des NCG.

  8. Wenn man bei jeder Diskussion über Enteignung sofort von Diktatur spricht, blendet man aus, dass genau das im Grundgesetz vorgesehen ist: selbstverständlich mit Entschädigung und nach rechtsstaatlichen Verfahren. Wer daraus Stalinismus macht, zeigt eigentlich nur, wie dünn das eigene Argument ist.
    Das eigentliche Problem liegt doch woanders: Spekulanten sitzen auf Bauflächen, lassen sie verrotten und treiben damit die Preise hoch und die Strafen dafür sind lächerlich. Gleichzeitig verzettelt sich die Verwaltung so sehr in Auflagen und Bürokratie, dass Bauen zum Geduldsspiel wird. Aber anstatt da konsequent durchzugreifen, werden lieber neue Wiesen und Wälder geopfert, nur damit Investoren weiter verdienen können.

    Wenn wir wirklich Wohnungen wollen, dann braucht es harte Regeln gegen das Brachliegenlassen von Bauland, schnellere Genehmigungen – und eine Politik, die nicht nur den Renditejägern nach dem Mund redet. Alles andere ist Heuchelei.

  9. Ich glaube, die “Linke” gleitet auf diktatorische Praktiken hin, und könnte damit ihren Aufschwung beenden oder rückgängig machen. Das Vorhaben “Enteignung” besitzt einen derart giftigen Beigeschmack, dass man an schreckliche Beispiele auch aus unserer Vergangenheit denkt. Mit diesem Verlangen entkleidet sich die “Linke” von den demokratischen Grundsätzen, die in Deutschland unumgänglich sind.
    Andererseits gibt es Immobilien-Eigentümer, die den Verkauf von Grundstücken, Wohnungen und Häusern nicht nötig haben, weil sie genügend Geld besitzen und lieber auf höhere Preise warten, um noch mehr Geld zu kassieren. Ich kenne einen. Die “Strafen”, die sie wegen Nichtbebauung zahlen müssen, sind lächerlich. Das sind auch die, die beim Entstehen des letzten Flächennutzungsplan vehement für die Ausweisung neuer, teilweise Wiese und Wald ignorierender Flächen votierten.
    Das Problem neuer Wohnungen scheint in GL auch hausgemacht zu sein, betrachtet man die unsäglichen Hindernisse und die unangemessene Zeit, mit denen Baugenehmigungen behindert werden.

    1. Liebe Leute, was ist eigentlich angesagt? Es geht doch um eine schnelle und unbürokratische Nutzung von freistehendem Wohnraum. Der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum ist groß. Es gibt freistehende Immobilien, die nicht genutzt werden, bzw. leerstehen. Art. 14 GG gilt für beide Seiten. Aus dem “Enteignungs-Gebot” der Partei “Die Linke” sollte kein politisches Kapital Für-oder-Wider geschlagen werden. Das Ansinnen ist im Blick auf soziale Gerechtigkeit begründet. Also setzt euch zusammen, beratet gemeinsam, wie der Leerstand schnellst möglich in bezahlbaren Wohnraum umgewandelt werden kann. Im Sinne der sozialen Gerechtigkeit und des sozialen Ausgleichs sollten ImmobilienbesitzerInnen und Wohnraum-Suchende eigentlich an einem Strang ziehen. Der Stadt kommt hier eine wichtige Vermittlungs-Position zu. Nutzen Sie das. Wünschenswert ist natürlich, dass diese Verfahren innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen werden können. Dann braucht es auch keinen zusätzliche Druck oder Sanktionen. Abseits aller politischen Statements sind hier pragmatische Lösungen gefragt. Wer gibt Antwort?

      1. Hatten die Immobilieneigentümer nicht viele Jahre lang Zeit, um im Sinne der sozialen Gerechtigkeit zu handeln? Wer es bis jetzt nicht getan hat, dem scheint sie wohl gleichgültig zu sein.

      2. “Also setzt euch zusammen, beratet gemeinsam, wie der Leerstand schnellst möglich in bezahlbaren Wohnraum umgewandelt werden kann”

        Die bereits seit mehr als 3 Monaten leerstehenden Wohnungen/Häuser müssten zunächst einmal für unsere Region identifiziert werden. Hier gibt es zum Beispiel bereits einen “Leerstandmelder”, wie man es evtl. nachmachen kann.
        Und dann die Eigentümer anschreiben bzw. mit Sanktionen konfrontieren, wenn keine plausible Begründung (außer Aussicht auf Wertsteigerung) vorgebracht werden kann.

        https://leerstandsmelder.de/

      3. Das mit den Sanktionen ist das Problem hier. Nach der Wohnraumschutzsatzung ist so ein Verhalten bisher weitgehend folgenlos. Haus&Grund warnt folgerichtig davor, die Satzung mit wirksamen Sanktionen zu versehen. (Vor Enteignungen zu warnen ist bloß eine Nebelkerze, die wird (mit Ausnahme einer Kleinpartei) ohnehin niemand vorsehen oder durchsetzen wollen.) Man will einfach weiter in Ruhe gelassen werden.