Eigene Plakate hat die Bürgerpartei überklebt, zudem weitere Dreiecksständer aufgestellt, berichtet die Stadt. Foto: Redaktion

Eine nachträgliche Plakataktion der Bürgerpartei GL wertet der Wahlleiter der Stadt als Verstoß gegen die Wahlordnung. Der Aufforderung, die Plakate sofort abzubauen, kam die Bürgerpartei nicht nach. Daher griff die Stadt selbst ein, entfernte die Plakate und stellt die Kosten in Rechnung. In der Sache geht es um einen Angriff auf die SPD und um eine Wahlempfehlung – die ebenso wie eine der AfD auf keine Gegenliebe stieß.

Für die „Bürgerpartei GL“ war die Kommunalwahl am 14. September eigentlich beendet; im Stadtrat landete die Wählervereinigung mit 2,39 Prozent auf dem letzten Platz, ihr Bürgermeisterkandidat Thomas Klein kam mit 3,28 Prozent der Stimmen nicht in die Stichwahl. Dennoch startete die Bürgerpartei sofort eine neue Kampagne, überklebte ihre alten Plakate mit einem neuen Motiv und stellte weitere Dreiecksständer auf.

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Dieses Vorgehen werte er als Verstoß gegen die Wahlordnung und als Versuch einer nicht-zulässigen Beeinflussung der Stichwahl für das Bürgermeisteramt, sagte Ragnar Migenda auf Nachfrage. Als erster Beigeordneter ist er auch Bergisch Gladbachs Wahlleiter.

Aktualisierung 24.9.: Nach Angaben der Stadt hat die Bürgerpartei GL bewusst gerichtliche Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln und des Oberverwaltungsgerichts Münster in mehreren Verfahren sowie behördliche Verfügungen ignoriert. Die Entfernungen in der Schlossstraße seien erfolgt, weil (erneut) gegen die städtische Sondernutzungssatzung verstoßen wurde. Derzeit prüfe die Stadtverwaltung die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens wegen unerlaubter Sondernutzung sowie die Geltendmachung

Am Donnerstagabend, so berichtete Migenda, habe er den Vorsitzenden der Bürgerpartei, Frank Samirae, in der Sache angehört. Und aufgefordert, weitere Plakatierungen zu unterlassen und die bestehenden Plakate unverzüglich zu entfernen. 

Samirae habe widersprochen und die Kommunalaufsicht beim Rheinisch-Bergischen Kreis angerufen, die jedoch allein den Wahlleiter und Bürgermeister der Stadt für zuständig erklärt habe. 

„Beseitigungsverfügung mit Androhung der Ersatzvornahme“

Die Stadt wiederum erließ am Freitagmorgen eine „Beseitigungsverfügung mit Androhung der sofortigen Ersatzvornahme mit Frist bis 14 Uhr“. Im Klartext: Sollte die Bürgerpartei die Plakate nicht sofort entfernen, werde die Stadt sie abbauen lassen und die Kosten der Bürgerpartei in Rechnung stellen.

Nach Angaben von Migenda kam Samirae der Verfügung nicht nach, daher würden die Plakate unverzüglich und kostenpflichtig entfernt.

Zu den Inhalten der Plakate nahm Migenda nicht Stellung, das unterliege der Meinungsfreiheit. Die Stadt habe lediglich die Regel durchzusetzen, dass nach Ende einer Wahl keine neue Wahlwerbung im öffentlichen Raum eingesetzt werden darf.

Davon nicht betroffen sind die Kandidaten für die Stichwahl, deren Wahlkampf noch bis zum 29. September läuft. Für das Entfernen der alten Wahlplakate haben die Parteien eine Frist von zwei Wochen.

Vorwürfe gegen die SPD – und eine Wahlempfehlung

Auf den Plakaten wirft die Bürgerpartei der SPD eine nicht näher bezeichnete „Manipulation“ vor und gibt eine Wahlempfehlung für den Kandidaten von CDU und FDP ab: „Besser Felsch wählen“.

Auf Anfrage des Bürgerportals, was mit dem Manipulationsvorwurf konkret gemeint sei, reagierte die Bürgerpartei nicht. Hintergrund sind offenbar Sachverhalte bei der Aufstellung der Kandidaten der Bürgerpartei, die von der SPD aufgedeckt worden waren.

Die SPD hatte im Wahlausschuss der Stadt darauf hingewiesen, dass die Bürgerpartei keine Satzung veröffentlicht habe und an den Aufstellungsversammlungen in Samiraes Wohnzimmer nur fünf bzw. drei Mitglieder teilgenommen hätten.

Der Wahlausschuss des Kreises stimmte der Zulassung dann jedoch „unter großen Bauchschmerzen“ zu – weil die „Bürgerpartei“ als Wählervereinigung nicht den strengen Regeln des Parteiengesetzes unterliege.

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Wahlausschuss beim Kreis lässt Bürgerpartei GL zu

Der Wahlausschuss des Kreistags hat der Beschwerde der Bürgerpartei GL stattgegeben und sie einstimmig zur Kommunalwahl zugelassen. Dabei profitierte sie davon, als etablierte Wählergruppe keine aktuelle Satzung vorlegen zu müssen. CDU, SPD und Grüne äußerten deutliche Kritik am Vorgehen der Bürgerpartei.

Diesen Vorgang interpretiert die Bürgerpartei als „Intrige gegen die Demokratie“. Einen Vorwurf, den sie auf einem Flugblatt wiederholt. Dort wirft sie der SPD zudem vor, Versprechen zur Kinderbetreuung nicht gehalten zu haben. Zudem verantworte die SPD einen Mangel an Betreuungsplätzen, eine fehlerhafte Finanz- und Steuerpolitik, Personalklüngel und folge einer autofeindlichen Ideologie. Auf eine Anfrage, diese Vorwürfe – soweit es nicht Meinungsäußerungen sind – zu belegen, reagierte die Bürgerpartei nicht.

„Versuch, die Stichwahl zu beeinflussen“

Die SPD wies die Kritik als „Versuch, durch dreiste und unverschämte Vorwürfe, die Stichwahl zu beeinflussen“ entschieden zurück. Tatsächlich sei die Schaffung ausreichender Kinderbetreuungsplätze ein Kernanliegen der SPD, sagt der SPD-Vorsitzende Volker Schiek. Da laut Anmeldestand Anfang September noch freie Plätze in Kitas und Kindertagespflege zur Verfügung stehe, sei dieses politische Ziel erreicht.

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Einige freie Plätze in Kitas und Kindertagespflege

Für das aktuelle Kindergartenjahr gibt es in einigen Kitas in Bergisch Gladbach noch vereinzelte Plätze. Auch die Kindertagespflege hat noch Kapazitäten. Die Stadtverwaltung sieht dennoch keine Trendwende in Sachen Betreuungs-Engpass und hält an den geplanten Kita-Neubau-Projekten fest.

Dem Vorwurf, die SPD habe Verwaltungsposten mit Parteimitglieder besetzt, entgegnet Schiek mit dem Hinweis, dass Stellen in der Verwaltung grundsätzlich ausgeschrieben und nach fachlicher Leistung und Eignung besetzt werden. Darauf habe die SPD als Partei keinen Einfluss.

Die Tatsache, dass die Bürgerpartei „nur zwei von 72 Ratsmandaten“ gewonnen hat, sieht Schiek als Beleg, dass den Wähler:innen „die Gebaren der Bürgerpartei“ bewusst seien.

Felsch lehnte Wahlempfehlung ab

Alexander Felsch (CDU/FDP) hatte das Angebot einer Wahlempfehlung durch die Bürgerpartei schon vor der ersten Wahlrunde abgelehnt und war dann selbst von der Plakataktion zu seinen Gunsten überrascht worden. Er verzichte ausdrücklich auf eine solche Empfehlung, stellt Felsch klar.

Hinweis der Redaktion: Bei einem Rede-Duell der beiden Bürgermeister-Kandidaten für die Stichwahl, Alexander Felsch (CDU/FDP) und Marcel Kreutz (SPD/Grüne) am Samstag um 12 Uhr haben Sie noch einmal die Gelegenheit, die beiden Bewerber persönlich kennenzulernen und zu befragen.

Samstag, 20.9., 12 Uhr an der Schlosstreppe in der Schlossstraße in Bensberg. Anschließend können Sie das Bensberger Herbstfest an gleicher Stelle besuchen.

AfD zieht Wahlempfehlung zurück

Auch der Bürgermeister-Kandidat der AfD, Günther Schöpf, hatte eine als persönlich gekennzeichnete Wahlempfehlung abgegeben: Er werde in der Stichwahl für Marcel Kreutz stimmen, den Kandidaten von SPD und Grünen. Als Begründung sagte Schöpf, der gerne mit seiner bayerische Herkunft kokettiert, dass Kreutz – im Gegensatz zu Felsch – aus Bergisch Gladbach komme.

Kreutz reagierte eindeutig auf diese „Empfehlung“ und verwies darauf, dass er für ein Verbot der rechtsextremen Partei plädiere. Daraufhin zeigte sich Schöpf „menschlich und persönlich sehr enttäuscht“ und hielt Kreutz ein „besorgniserregendes Demokratieverständnis“ vor, dass ihn an die Nazizeit erinnere.

Journalist, Volkswirt und Gründer des Bürgerportals. Mail: gwatzlawek@in-gl.de.

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  1. In Refrath gibt es einen Schaukasten, in diesem hängen nach wie vor Plakate von der Bürgerpartei GL. Unter anderem auch dieses unsägliche, direkt nach Wahl, neu aufgelegte Plakat mit dem Mülleimer. Ich finde das unmöglich.
    Laut Auskunft des Wahlbüros handelt es sich um einen genehmigten Schaukasten der Bürgerpartei GL und da kann wohl hängen, was die Bürgerpartei GL will.

    Ich kann das kaum glauben, da die Stadt doch selbst gegen diese Plakataktion vorgegangen ist.

    1. Es verhält sich vermutlich so wie mit Ihrer bewohnten Wohnung. Da dürfen Sie auch aufhängen, was Sie mögen. (Mit Ausnahme verbotener Dinge, z.B. NS-Symbole.)
      Die Stadt geht gegen die Plakate im öffentlichen Raum an.

      1. Selbst diese NS-Symbole dürfte man in der eigenen Wohnung aufhängen. Es ist nach §86a StGB nur verboten, sie öffentlich zu zeigen oder sie zu verbreiten.

  2. Ich mache darauf aufmerksam, dass die größte Wahlwerbung der vergangenen Wahl, nämlich das CDU-Transparent über der oberen Hauptstraße, ebenfalls noch hängt. Jedenfalls gestern. Heute war ich noch nicht dort.

  3. Wg mir könnte die Stadt gerne nochmal aktiv werden… Hängen noch genug Plakate von der Bürgerpartei (und auch noch ein paar weitere von anderen Parteien, die nicht an der Stichwahl beteiligt waren – die 4 mit Bezug zur Stichwahl haben ja noch ein paar Tage).

    1. Ich habe bereits am Montag das Wahlbüro angeschrieben und mich beschwert. Überall in der Stadt hängen die noch. Ein absolutes Unding…. Morgen versuche ich es noch mal telefonisch beim Ordnungsamt. Wenn so eine Gruppierung unverschämt viele Plakate aufhängt, dann sollten sie es auch schaffen, diese wieder abzuhängen. Da diese Gruppierung keinen Kandidaten in der Stichwahl hatte, sind die doch schon sehr in Verzug mit dem Abhängen. Gibt es da wenigstens ein Bußgeld?

  4. Van Keulen zeigt ein seltsames Verständnis für eine Partei, die gegen Recht verstößt, was v. K. bestreitet, für angebliche Dienstausfälle wegen politischer Arbeit bis zu € 80.000,00 verlangt und bekommt (wieso eigentlich?), was v. K. nicht erwähnt, mit Wahlzetteln private Werbung betreibt, was v. K. auch durchgegangen scheint, und Parteien verunglimpft, was gegen jedes Verständnis verstößt aber v. K. völlig ignoriert. Die Bürgerpartei GL steht nicht für unsere demokratische Grundordnung und muss gegangen werden.

  5. So recht erschließt sich mir nicht, was genau die Stadt bei den Plakaten beanstandet:
    Ist es die Tatsache, dass die Bürgerpartei anlässlich der Stichwahl neue Plakate aufhängt? Die Aussage Herrn Migendas legt dies nahe: “Die Stadt habe lediglich die Regel durchzusetzen, dass nach Ende einer Wahl keine neue Wahlwerbung im öffentlichen Raum eingesetzt werden darf.” Eine derartige Vorschrift habe ich bislang nicht gefunden, insbesondere nicht in der ebenfalls von Herrn Migenda angeführten Kommunalwahlordnung NRW. Im Übrigen hat beispielsweise die Bonner OB (B’90/DIE GRÜNE) unmittelbar nach dem 14. September ebenfalls eine neue Plakatierung veranlasst.
    Liegt es daran, dass die Bürgerpartei sich für einen der beiden Kandidaten ausspricht? Das erscheint mir vollkommen normal und legitim.
    Stößt man sich am Inhalt der Plakate, in dem womöglich eine Diffamierung der SPD gesehen wird? Dem widerspricht die Aussage von Herrn Migenda: “Zu den Inhalten der Plakate nahm Migenda nicht Stellung, das unterliege der Meinungsfreiheit.”

    1. Also zu dem Plakat mit der “Mülltonne” habe ich KI befragt:

      “Unterlassungsanspruch ist das Recht, von einer anderen Person zu verlangen, ein bestimmtes rechtswidriges Verhalten zu unterlassen, das die eigenen Rechte verletzt oder gefährdet. Dieser Anspruch entsteht, wenn eine Verletzung von Rechten vorliegt und dient dazu, weitere Beeinträchtigungen zu verhindern. Die Durchsetzung erfolgt meist außergerichtlich durch eine Abmahnung mit einer Unterlassungserklärung, notfalls aber auch gerichtlich durch eine Unterlassungsklage”

      “von einer anderen Person” gilt doch sicherlich auch für Personengruppen oder?

    2. Wir hatten schon gestern die Stadtverwaltung dazu befragt, hier kommt die Antwort:

      „Die Bürgerpartei GL hat bewusst gerichtliche Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln und des Oberverwaltungsgerichts Münster in mehreren vor kurzem bereits geführten Verfahren sowie behördliche Verfügungen ignoriert. Die Entfernungen in der Schlossstraße erfolgten, weil (erneut) gegen die städtische Sondernutzungssatzung verstoßen wurde. Derzeit prüft die Stadtverwaltung die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens wegen unerlaubter Sondernutzung sowie die Geltendmachung.“

    3. Hallo Kim van Keulen, macht die Bonner Bürgermeisterkandidaten mit ihrer Partei (B’90/Die Grünen) für sich Wahlwerbung? Dann ist das zu unterscheiden von der Wahlwerbung, die für eine andere Partei oder den Bürgermeisterkandidaten einer anderen Partei gemacht wird.
      Es nicht maßgeblich, was Ihnen normal und legitim erscheint sondern was gesetzlich geregelt und zulässig ist.

      1. @Anno Nüm: Da haben Sie freilich recht: In Bonn wirbt eine OB-Kandidatin für sich; dies kann eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Und selbstverständlich ist meine Einschätzung nicht maßgeblich, doch woraus ergibt sich das (eventuelle) Verbot, sich auf Plakaten für einen Stichwahl-Kandidaten auszusprechen?

        Die oben von der Redaktion zitierte Auskunft der Stadtverwaltung deutet auf einen Verstoß gegen die Sondernutzungssatzung hin und widerspricht folglich der Aussage Herrn Migendas, es sei gegen die (Kommunal-)Wahlordnung verstoßen worden.

      2. Hallo Kim van Keulen,
        leider kann ich Ihnen nicht die Frage beantworten, woraus sich das (eventuelle) Verbot ergibt. Ich habe nur auf mögliche unterschiedliche Sachverhalten hingewiesen.
        Ich habe mir und Ihnen mal die Information der Stadt Köln herausgesucht. Dort steht geschrieben: “Wenn Sie als Kandidat*in, Partei oder politische Vereinigung zu einer Wahl zugelassen sind, dürfen Sie in den sechs Wochen vor der Wahl im öffentlichen Straßenraum Wahlwerbung betreiben. Je nach Format müssen Sie uns vorab informieren oder eine Genehmigung beantragen.” Das bedeutet, dass nur die Bürgermeisterkandidaten für die Stichwahl Werbung machen dürfen. Die rechtliche Grundlage wird es sicherlich entweder im Bundeswahlgesetz oder im Kommunalwahlgesetz NRW geben.

  6. An dieser Stelle wird deutlich, welche Ohnmacht entsprechende Stellen besitzen, dem Treiben dieses (Samirae) Populisten ein Ende zu setzen. Den Wahlzetteln auch noch Eigenwerbung für seine Firma anzuheften, zeigt allerdings nur, dass der Mensch mit normalen Werbemethoden wirtschaftlich kein Bein auf die Erde bekommt. Ich denke, diese Wählergemeinschaft muss ausgeschlossen werden.

    1. Rein wirtschaftlich gedacht, ist es ja konsequent, die Verteiler nur einmal loszuschicken. Ich frage mich nur, wer in diesem Fall die Kosten trägt. Zahlt da der EDV-Service für die Wählergruppe oder umgekehrt?

  7. Das finde ich ziemlich dreist. Immerhin beschert es uns aber etwas, was man gemeinhin Provinzposse nennt.

  8. So ein paar von diesen Plakaten hängen noch in der Gegend herum. Ich habe heute in den südlichen Stadtteilen mindestens fünf gesehen.

    1. Die Bürgerpartei ist nicht nur nicht der Aufforderung des Wahlleiters gefolgt, sie hat in der Nacht auf Samstag zahlreiche weitere Plakate aufgehängt.

      1. Das ist wirklich dreist. So sieht das offenbar aus, wenn man Verwaltung und Bürgerschaft in aller Öffentlichkeit den Mittelfinger zeigen will.

  9. Die nachträgliche Plakataktion der Bürgerpartei GL ist ein klarer Verstoß gegen die Wahlordnung und ein Versuch, die Bürgermeister-Stichwahl zu beeinflussen. Dass die Stadt konsequent gehandelt und die Plakate kostenpflichtig entfernt hat, war richtig und notwendig. Demokratie lebt von fairen Regeln – wer sie bricht, untergräbt das Vertrauen in unsere Wahlen.

    Wenn eine Wählervereinigung ihre Aufstellungsversammlung mit nur drei Personen im Wohnzimmer abhält, stellt sich die Frage: Welches Demokratieverständnis steckt dahinter? Dazu sollten neben Thomas Klein und Frank Samirae auch die übrigen Rats- und Integrationsgremiums-Kandidat:innen der Bürgerpartei GL klar Position beziehen.

    Darum meine konkrete Frage an Euch:

    Hamdosh Amin, Frank Bierganns, Herigart Binzberger, Daniel Berger, Luciano Carrieri Viteritti, Dr. Birte Gössler, Aziz Ghariba, Peter Lindlar, Eva Maria Lindlar, Karsten Kandidus Knaack, Ulrich Franken, Matthias Schreiber, Falko Schönian, Ana Maria Stichaner Lacasta Iria von Marschall, Sabine Alexandra Herrmann, Sabine Müller, Hikmet Demirhan, Franz-Günter Solf, Amarnath Viswanath, Claudia Beate Birgit Watzlawik, Niloofar Aghazadeh, Elisabeth Dittmann, Hans Joachim Dittmann, Dr. Michael Axmann, Dr. Michael Axmann

    Ist dieses Vorgehen mit Wohnzimmer-Versammlung und unzulässiger Plakataktion in Eurem Sinne?
    Tragt Ihr diese Art von Kommunalpolitik mit – oder distanziert Ihr Euch davon?

    Demokratie lebt von Klarheit – auch innerhalb einer Wählergruppe.

  10. Ich habe mir gerade den Instagram Account dieser Partei angesehen und hatte einen Lachflash. Bekommt Herr Samirae Geld für seine „Tätigkeit“ in der Politik?

  11. Das Verhalten dieser 2% Partei ist beschämend, höchst selbstüberschätzend. Die Regeln für die Wahlwerbung gelten für alle Parteien. Zitat: “Der Wahlausschuss des Kreises stimmte der Zulassung dann jedoch „unter großen Bauchschmerzen“ zu – weil die „Bürgerpartei“ als Wählervereinigung nicht den strengen Regeln des Parteiengesetzes unterliege.” Wieso Bauchschmerzen? Eine Wählervereinigung hat sich nach meiner Einschätzung genauso an die demokratischen Regeln zu halten. Das ist eine ethische Forderung, gewiss, aber können deshalb Wählervereinigungen machen, was sie wollen?

    Die SPD und Bündnis 90/Die Grüne in die Tonne werfen, ist Meinungsfreiheit. Das sind zwei zutiefst demokratische Parteien. Wieso steht die AfD nicht über der Mülltonne? Das ist eine zutiefst demokratiefeindliche Partei. Liebäugelt die Bürgerpartei mit der AfD?

    Die Wahlempfehlung der Bürgerpartei für die Stichwahl hat die CDU entsprechend kommentiert. Die Wahlempfehlung der AfD für die Stichwahl hat die SPD entsprechend kommentiert.

    Gut so. Am 28.9.25 nehme ich als Bürger natürlich freudig mein Wahlrecht wahr. Wenn der neue Bürgermeister gewählt ist, werde ich beobachten, wie im neuen Stadtrat bei den wichtigen Sach-Themen Klimaschutz, Kitas, Schulen, Wohnraum, und Verkehr um gute Lösungen gerungen und abgestimmt wird. Da werden manche, heutige “Schein-Riesen” hoffentlich enttarnt.

  12. Eckelhaft… da fällt mir nichts anderes ein. Wir haben offiziell eine Schwurbler Partei in Gladbach (die AfD ist ja schon eine). Wie kann man von ehemaligen Linken Gedankengut so sehr nach Rechts abwandern. Beängstigend…

  13. Und was ist mit den verleumderischen Flyern der Bürgerpartei, die gestern zusammen mit Samirae-EDV-Service-Werbung in vielen Briefkästen lagen? Sind die rechtlich zulässig? Sie tragen das gleiche Motiv, das Markenrechte verletzt, und verbreiten die gleichen sowie weitere Falschbehauptungen. Bemerkenswert, wo die beiden Ex-Linken Klein und Samirae mittlerweile moralisch gelandet sind.

    1. Die Plakate der Partei die Partei im Kölner Wahlkampf sind viel lustiger, wenngleich auch hier die Logos bekannter anderer Parteien (“bitte anklüngeln”) oder bekannter Unternehmen (“wir danken”) verwendet werden (Stichwort Markenrecht).

      Und was die Flyer angeht. Wenn man einen “Keine Werbung einwerfen” Aufkleber auf dem Briefkasten hat, bekommt man den doch nicht. Oder?

      1. Leider wird diese unsägliche Werbung trotz Aufkleber eingeworfen. Wiederholt. Abmahnen wäre mit Kanonen auf Spatzen schießen, aber irgendwann reißt auch mein Geduldsfaden.

      2. @Sebastian: Eine Abmahnung ist ziemlich niederschwellig über die Wettbewerbszentrale möglich: https://www.wettbewerbszentrale.de/beschwerdestelle/allgemeine-beschwerdestelle/

        Die dem Abgemahnten in Rechnung gestellten Gebühren sind auch eher moderat, die Abmahnung ist aber trotzdem effizient, da die Einhaltung einer abgegebenen Unterlassungserklärung auch nachgeprüft wird und bei Verstößen spürbare Vertragsstrafen geltend gemacht werden.

        @Christian-Andreas: Bei mir wurde vor ein par Wochen trotz deutlichem Hinweis auf dem Briefkasten eingeworfen.

      3. @Christian-Andreas:
        Ich habe ein “Keine Werbung” Schild an meinem Briefkasten. Genau wie der Rest der Nachbarschaft im Haus (Mehrfamilienhaus). Werbung wird trotzdem ohne Ende eingeworfen, denen scheint das völlig egal zu sein. In der Regel handelt es sich um Essenslieferdienste, auch mal ne’ Fahrschule und andere örtliche Unternehmen waren dabei.

        @Drucker
        Hat die Abmahnung bei Ihnen über die Wettbewerbszentrale funktioniert? Wenn ja, sind Sie dort evtl. Mitglied oder ist das nicht nötig gewesen?

        Zum Artikel/an die Redaktion: Die Plakate sind mir extremst aufgefallen, da sie wirklich penetrant überall hingen (selbst SPD/CDU hatten meinem Eindruck nach weniger hängen). Und als Jahrgang 94 fiel mir die unnatürlich stark gephotoshoppte Optik dieser “Partei” bzw deren “Politiker” direkt unangenehm auf. Danke an in-gl für die gründliche Recherche und die Wahlwarnung. Aber nicht nur in diesem Fall, auch was zB die Kausa C. Bosbach angeht sowie weitere Infos über Gladbach a la S11, Bauarbeiten etc. sind Sie inzwischen meine Nummer 1 geworden. Der KSTA ist leider nicht mehr DER Lokaljournalismus den ich mir wünschen würde. Daher danke ich in meinem ersten Kommentar auf dieser Seite der Redaktion von Herzen!

      4. Bei der Partei habe ich jetzt nicht abmahnen lassen, mir ist zu viel anderes dazwischen gekommen. Ich habe das Beschwerdeformular aber früher schon hin und wieder benutzt. Wenn etwas unklar war, hat der beauftragte Rechtsanwalt freundlich und verständlich nachgefragt. Mitglied muss man nicht sein.