Leerstehende Wohnungen in Refrath. Foto: Thomas Merkenich

Die Fraktionen von SPD und Grünen im Rat der Stadt Bergisch Gladbach wollen die bestehende Wohnraumschutzsatzung erweitern. Mit einem gemeinsamen Antrag für den Stadtrat schlagen sie vor, längerfristigen Leerstand ausdrücklich als Zweckentfremdung von Wohnraum in die Satzung aufzunehmen. Zudem soll der Leerstand erfasst werden.

Wir veröffentlichen einen Beitrag von SPD und Grünen

Der Antrag von SPD und Grünen sieht vor, dass Wohnraum, der länger als sechs Monate leer steht, künftig entsprechend den Regelungen des Wohnraumstärkungsgesetzes NRW als zweckentfremdet gilt, sofern keine gesetzlich anerkannte Ausnahme oder Genehmigung vorliegt.

„In einer Stadt mit angespanntem Wohnungsmarkt können wir es uns nicht leisten, dass geeignete Wohnungen über lange Zeit leer stehen. Jeder dauerhaft ungenutzte Wohnraum fehlt am Ende den Menschen, die in Bergisch Gladbach leben. Mit der Erweiterung unserer Wohnraumschutzsatzung wollen wir der Stadt ein klareres Instrument an die Hand geben, um solchen Leerstand zu prüfen und dort tätig zu werden, wo es rechtlich möglich ist“, erklärt Klaus W. Waldschmidt, Vorsitzender der SPD-Fraktion.

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Die bestehende Wohnraumschutzsatzung enthält bislang keine ausdrückliche Regelung zum längerfristigen Leerstand. SPD und Grüne wollen diese Lücke schließen und die kommunale Satzung an die Möglichkeiten des nordrhein-westfälischen Wohnraumstärkungsgesetzes anpassen. Dieses definiert das Leerstehenlassen von Wohnraum über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten als mögliche Zweckentfremdung.

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Um gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum besser vorgehen zu können, schlägt die Stadtverwaltung eine Schutzsatzung vor. Aus Personalmangel verzichtet sie aber darauf, aktiv gegen längerfristigen Leerstand vorzugehen. SPD und Grüne akzeptieren das – verlangen aber, insgesamt schneller vorzugehen.

„Wohnraumschutz funktioniert nur, wenn wir auch wissen, wo und in welchem Umfang Wohnungen dauerhaft leer stehen. Deshalb gehört für uns zu einer wirksamen Satzung auch ein systematischer Überblick über den Leerstand in unserer Stadt. So schaffen wir eine Grundlage, um gezielt handeln zu können“, erklärt Theresia Meinhardt, Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen.

Deshalb sieht der gemeinsame Antrag zusätzlich den Aufbau eines Leerstandsmonitorings vor. Die Verwaltung soll dem zuständigen Fachausschuss mindestens einmal jährlich darüber berichten. Gleichzeitig soll sie ermitteln, welche personellen und organisatorischen Ressourcen für den Vollzug der erweiterten Wohnraumschutzsatzung benötigt werden.

Hier werden gemeinsame Pressemitteilung von Bündnis 90 / Die Grünen und der SPD in Bergisch Gladbach veröffentlicht.

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  1. Sehr gute Idee. Für mich ist es nicht nachvollziehbar, dass man Wohnraum leerstehen läßt. Und die jetzige Wohnraumschutzsatzung in Bergisch Gladbach ist das Papier und die digitale Speicherung nicht wert.